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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Abschluss eines Rücknahmeabkommens zwischen der Türkei und der Europäischen Union

EU-Rückübernahmeabkommen mit der Türkei: Verhandlungsergebnisse, Ratifizierung und Inkrafttreten, Bestimmungen zum Schutz von Flüchtlingen und Schutzsuchenden, Abschiebung türkischer Staatsangehöriger; Verhandlungen über Visaerleichterungen; Verbesserung des Flüchtlingsschutzes in der Türkei; Asylsystem; illegale Einreise von Personen über die Türkei in die EU; Einbindung der Türkei in EU-Vorhaben zur Migrationskontrolle; Kooperationsvereinbarung der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.03.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/481817. 02. 2011

Abschluss eines Rückübernahmeabkommens zwischen der Türkei und der Europäischen Union

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Andrej Hunko, Frank Tempel, Alexander Ulrich, Katrin Vogler, Halina Wawzyniak, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

EU-Kommissarin für Inneres Cecilia Malmström verkündete am 27. Januar dieses Jahres den Abschluss der Verhandlungen der EU mit der Türkei über ein Rückübernahmeabkommen. Nach Ansicht der Kommissarin wird das Abkommen zu einem „effektiven Management der irregulären Migration in der Region“ beitragen (Pressemitteilung vom 27. Januar 2011). Nach Informationen aus diplomatischen Kreisen, die in unterschiedlichen Medien zitiert wurden (vgl. AFP – Agence France Presse GmbH, 27. Januar 2011), sollen nach diesem Abkommen von der Türkei nicht nur eigene, in den EU-Staaten ausreisepflichtige Bürgerinnen und Bürger „zurückgenommen“ werden, sondern auch Personen aus anderen Staaten, die über ihr Territorium illegal in die EU eingereist sind. Dabei dürfte es sich regelmäßig um Menschen aus Nachbarstaaten der Türkei, aus dem Mittleren Osten und Nordostafrika handeln, die in den EU-Staaten Asyl suchen. Derzeit gelangen mehrere zehntausend Menschen über die Türkei und Griechenland in die EU, die aufgrund des Dublin-Systems ihr Asylverfahren in Griechenland betreiben müssen. Dort werden die Anträge entweder nicht bearbeitet oder in nahezu allen Fällen negativ beschieden.

Im Gegenzug erhofft sich die Türkei Visaerleichterungen für ihre Staatsangehörigen, wenn diese in die EU reisen wollen. Im Gespräch sind länger gültige Visa für Geschäftsreisende und Lastwagenfahrer, die häufig nach Westeuropa reisen (AFP, 28. Januar 2011). Nach Deutschland können türkische Staatsangehörige im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit allerdings bereits nach geltendem Assoziationsrecht ohne Visum einreisen (vgl. z. B. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/14028).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen bekannt, und welche Position wird die Bundesregierung in den EU-Gremien zu dem nun vorliegenden Vertragswerk einnehmen?

2

Wie ist voraussichtlich der weitere Gang der Ratifikation auf beiden Seiten, und ab wann wird das Abkommen voraussichtlich in Kraft treten?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Türkei die Aufnahme von Verhandlungen über Visaerleichterungen für eigene Staatsangehörige zur Bedingung für die eigene Ratifikation des Abkommens gemacht hat (vgl. www.migrationsrecht.net, „EU-Rückübernahmeabkommen mit der Türkei und Visa-Erleichterungen“, Rechtsanwalt Ünal Zeran), und wie steht die Bundesregierung ggf. zu dieser Forderung?

4

Sieht die Bundesregierung Bedenken gegenüber früheren Entwürfen für ein Rückübernahmeabkommen mit der Türkei ausgeräumt (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 17/2381), und wenn ja, um welche Bedenken handelte es sich dabei?

5

Welche Mechanismen zum Schutz von Schutzsuchenden und Flüchtlingen enthält das Abkommen, und wie sind Agenturmeldungen zu verstehen, wonach das Abkommen für „Asylbewerber“ nicht gelte (z. B. dpa vom 27. Januar 2011)?

6

Wie soll sichergestellt werden, dass sich unter den im Rahmen des Abkommens in die Türkei zurücküberstellten Personen keine Personen befinden, die in der Europäischen Union um Schutz nachsuchen wollen?

7

Gibt es in dem Abkommen insbesondere verpflichtende Regelungen für Grenzschutzbeamte, die sicherstellen, dass sich keine Schutzsuchenden unter den in die Türkei zurückgestellten Personen befinden, da das Zurückweisungsverbot in der Türkei nicht sichergestellt ist, oder ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Berücksichtigung des Zurückweisungsverbots in der Türkei sichergestellt ist (dann bitte begründen, insbesondere angesichts der nur begrenzten territorialen Geltung der Genfer Flüchtlingskonvention in der Türkei)?

8

Wie soll insbesondere sichergestellt werden, dass keine im Rahmen des Dublin-Systems nach Griechenland rücküberstellten Schutzsuchenden von Griechenland in die Türkei im Rahmen dieses Abkommens rücküberstellt werden, da nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 21. Januar 2011 aber auch nach Einschätzung des Bundesministeriums des Innern nicht davon ausgegangen werden kann, dass Asylsuchende in Griechenland einen angemessenen Zugang zu fairen Asylprüfungsverfahren haben?

9

Welche eigene Einschätzung hat die Bundesregierung zum Erfolg dieses Rückübernahmeabkommens, nachdem von griechischer Seite mehrfach kritisiert worden war, dass von der türkischen Seite ein zwischen beiden geschlossenes bilaterales Abkommen „nur selten eingehalten“ werde (vgl. u. a. www.swissinfo.ch, „EU vereinbart mit Türkei Rücknahme von Flüchtlingen")?

10

In welchem Umfang scheitern derzeit Abschiebungen von türkischen Staatsangehörigen an der Weigerung der Türkei, eigene Staatsangehörige wieder aufzunehmen?

11

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der türkischen Staatsangehörigen in Deutschland, deren Abschiebung in die Türkei auf Basis dieses Abkommens erleichtert werden könnte?

12

Wie hoch war im Jahr 2010 die Zahl illegal eingereister Drittstaatenangehöriger in Deutschland, die über die Türkei in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind?

13

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2010 die Gesamtzahl der Personen, die illegal über die Türkei in einen Mitgliedstaat der EU eingereist sind?

14

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Verhandlungen über ein Abkommen zu Visaerleichterungen für türkische Staatsangehörige vonseiten der EU bereits mit dem Inkrafttreten des Rückübernahmeabkommens begonnen, oder erst nach einer Phase der erfolgreichen Umsetzung dieses Abkommens?

Unter welchen Bedingungen sollen nach Ansicht der Bundesregierung Verhandlungen über Visaerleichterungen für türkische Staatsangehörige aufgenommen werden?

15

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Funktionsweise des türkischen Asylsystems (Entscheidungsträger, Widerspruchs- und Gerichtsinstanzen, Aufnahmebedingungen während des Asylverfahrens, aufenthaltsrechtliche Folgen von Anerkennung oder Ablehnung, möglicher Schutzstatus, Status von und Umgang mit abgelehnten Schutzsuchenden)?

16

Im Rahmen welcher internationalen Vereinbarungen können Menschen in der Türkei Schutz erhalten, und welche internationalen Vereinbarungen gelten in der Türkei nur mit solchen Einschränkungen, dass bestimmte Gruppen von Schutzsuchenden von vornherein ausgeschlossen sind?

17

Welche Bemühungen der Türkei sind der Bundesregierung bekannt, im Rahmen des Annäherungsprozesses der Türkei an die Europäische Union den Flüchtlingsschutz in der Türkei zu verbessern, und an welchen dieser Bemühungen ist die Bundesregierung selbst beteiligt bzw. werden von ihr selbst geleistet?

18

Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die Beteiligung an Resettlement-Verfahren für vom UNHCR (UNHCR: Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) registrierte Flüchtlinge in der Türkei zu verstetigen und auszubauen, um so einen Beitrag zum Flüchtlingsschutz in der Türkei zu leisten, und was steht einem solchen Engagement ggf. entgegen?

19

Hat die Bundesregierung mittlerweile Kenntnis erlangt von den konkreten Inhalten der Kooperationsvereinbarung der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX mit der Türkei, und wenn ja, welche?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die mögliche Einbindung der Türkei in EU-Projekte und Vorhaben zur Migrationskontrolle, beispielsweise zu einer Anbindung an das Meeresüberwachungssystem des Europäischen Grenzkontrollsystems (EUROSUR)?

Berlin, den 17. Februar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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