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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Geheimhaltung von BND-Akten zur NS-Vergangenheit

Verantwortungsträger für die Übernahme zahlreicher SS-, SD- und Gestapo-Offiziere in die &quot;Organisation Gehlen&quot; bzw. den BND, Nichtweitergabe von Informationen über den Aufenthaltsort von Adolf Eichmann, etwaiges Interesse fremder Nachrichtendienste an der Geheimhaltung der Eichmann-Akte, Rolle des Staatssekretärs Hans Globke, öffentliches Interesse an weiteren Veröffentlichungen über NS-belastete BND-Mitarbeiter, Akteneinsicht für die Historikerkommission zur Untersuchung der BND-Geschichte, Umfang, Lagerort und Erschließung der BND-Archivalien<br /> (insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

09.03.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/481917. 02. 2011

Geheimhaltung von BND-Akten zur NS-Vergangenheit

der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nachdem am 7. Januar 2011 die „BILD“ meldete, dass die „Organisation Gehlen“ und später auch deren Nachfolger, der Bundesnachrichtendienst (BND), bereits seit 1952 wusste, wo sich der für die Organisation der Vertreibung, Deportation und Ermordung der europäischen Juden zuständige SS-Obersturmbannführer Karl Adolf Eichmann versteckte, dieses Wissen jedoch geheim hielt und nicht an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden des Bundes oder befreundeter Staaten weitergegeben hatte, berichtete am 15. Januar 2011 „DER SPIEGEL“, dass der als „Schlächter von Lyon“ berüchtigte NS-Verbrecher Klaus Barbie 1966 zeitweise Agent des Bundesnachrichtendienstes gewesen sei.

Am 17. Januar 2011 meldete schließlich „DIE WELT“, dass Historiker jetzt den Bundesnachrichtendienst erforschen dürften. BND-Chef Ernst Uhrlau hätte „freien Aktenzugang“ versprochen und untersucht werden solle die Zeit von 1945 bis 1968, also die Amtszeit des ersten Chefs Reinhard Gehlen sowie die Geschichte des BND-Vorläufers, der „Organisation Gehlen“. Mit den vier Historikern Prof. Dr. Jost Dülffer (Köln), Prof. Dr. Klaus-Dietmar Henke (Dresden), Prof. Dr. Wolfgang Krieger (Marburg) und Prof. Dr. Rolf-Dieter Müller (Potsdam) sei wochenlang verhandelt worden und obwohl der Vertrag zwischen dem BND und den Wissenschaftlern noch nicht unterschrieben sei, wären alle Beteiligten „optimistisch, dass man sich demnächst einigt“ (SPIEGEL ONLINE vom 13. Januar 2011). Der Historikerkommission stehen nach Angaben der „FAZ“ vom 16. Januar 2011 sieben Mitarbeiter einer internen BND-Arbeitsgruppe „Geschichte des BND“ unter der Leitung des BND-Historikers Dr. Bodo Hechelhammer „zur Seite – vielleicht auch gegenüber“. Sie hätten unter anderem die Aufgabe, „das Material aus etwa 5 000 archivarisch erschlossenen Aktenvorgängen und etwa 15 000 auf Mikrofilm vorliegenden Vorgänge zu sichten und zu deklassifizieren“. Laut „FAZ“ suche der BND derzeit dringend „Archivare, die ihm bei dieser Arbeit helfen“. Ferner sei zugesagt worden, „dass die Bearbeitung sonstiger Anträge auf Aktenfreigabe nicht behindert werde. Auch solle die Exklusiv-Forschung der Kommission von einem möglichst breiten Archivzugang der Fachöffentlichkeit begleitet werden“ (FAZ.NET vom 16. Januar 2011).

Dies stellt durchaus eine neue Qualität in der Vergangenheitspolitik dar. Bislang hatte es seitens des Kanzleramtes und des BND einen gänzlich anderen Umgang mit der braunen Vergangenheit des Geheimdienstes gegeben. Journalisten und Wissenschaftler mussten erst langjährige Gerichtsverfahren anstrengen, bevor auch nur eine Aktenseite, beispielsweise im Fall Karl Adolf Eichmann, eingesehen werden konnte. Und in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Freigabe von Stasi-Akten zur BND-Vergangenheit“ (Bundestagsdrucksache 17/2864) erklärte die Bundesregierung die Sperrung von Akten des Ministeriums für Staatssicherheit zur NS-Vergangenheit einzelner ehemaliger BND-Agenten damit, weil es sich um „Unterlagen über Mitarbeiter von Nachrichtendiensten des Bundes, der Länder und der Verbündeten“ handeln würde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wer trägt nach Auffassung der Bundesregierung die politische Verantwortung dafür, dass im Bundesnachrichtendienst und seiner Vorläuferorganisation, der „Organisation Gehlen“, eine große Anzahl ehemaliger SS-, SD- und Gestapo-Offiziere beschäftigt wurden, so dass von einer Auffangorganisation für SS- und Gestapo-Leute, die im Geheimdienst, trotz Kriegsverbrechen und Holocaust, nahtlos weiter Karriere machen konnten, gesprochen werden kann?

2

Wer trägt nach Auffassung der Bundesregierung die politische Verantwortung dafür, dass die beim Vorläufer des Bundesnachrichtendienstes (BND), der „Organisation Gehlen“, schon 1952 vorhandenen Informationen zum Aufenthaltsort des NS-Verbrechers Karl Adolf Eichmann in Argentinien seitens der Bundesregierung nicht genutzt bzw. an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden des Bundes oder befreundeter Staaten weitergegeben wurden, und wieso wurde die entsprechende Information erst 1958 an die USA weitergeleitet?

3

Wer genau im Bundeskanzleramt hat aus welchen Gründen entschieden, eine vollständige Einsichtnahme und/oder Veröffentlichung der mehrere Tausend mikroverfilmte Seiten umfassenden BND-Akte über Karl Adolf Eichmann nicht zuzulassen?

4

Welche Gründe sprechen seitens der Bundesregierung selbst 65 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs dafür, die Akten des BND über den Nazi-Kriegsverbrecher Karl Adolf Eichmann auch weiterhin geheim zu halten?

5

Wie verträgt sich diese bisher geübte Praxis der Geheimhaltung mit dem sonst zu jeder Feierstunde verkündeten Anspruch, eines stets offenen und kritischen Umgangs mit der NS-Vergangenheit?

6

Warum gibt es bis heute kein, mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz vergleichbares, „Nazi-Unterlagen-Gesetz“?

7

War Hans Josef Maria Globke, der Kommentator der Nürnberger Rassegesetze und vom 27. Oktober 1953 bis zum 15. Oktober 1963 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer Chef des Bundeskanzleramts, in dieser Funktion für den BND und seine Vorläuferorganisation, die „Organisation Gehlen“, zuständig?

Wenn nein, wer war es dann?

8

Stuft die Bundesregierung die Geheimhaltung des, spätestens seit 1952 dem BND, bzw. seiner Vorgängerorganisation der „Organisation Gehlen“ bekannten Aufenthaltsortes von Karl Adolf Eichmann, als Strafvereitelung im Amt ein (bitte begründen)?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht das Verhalten der damaligen Verantwortungsträger, und welche Schlussfolgerungen für den heutigen Umgang mit noch nicht veröffentlichten Dokumenten zur NS-Vergangenheit zieht sie daraus?

10

Hat es von Seiten ausländischer Regierungen bzw. ausländischer Geheimdienste den Wunsch gegeben, die BND-Akten zum Fall Karl Adolf Eichmann nicht zu veröffentlichen, und wenn ja, um welche ausländischen Regierungen bzw. ausländischen Geheimdienste handelte es sich dabei, und wann und in welcher Form wurden diese Bitten geäußert?

11

Hat es von Seiten der Bundesregierung Bemühungen gegeben, mögliche Bitten anderer Staaten und ihrer Geheimdienste auf Geheimhaltung der Akten im Fall Karl Adolf Eichmann zu entkräften, und wenn ja, wann und wie verliefen diese Bemühungen gegebenenfalls?

12

Sieht die Bundesregierung ein übergeordnetes allgemeines Interesse an der Offenlegung von Akten, die die NS-Vergangenheit von Institutionen des Bundes betreffen?

13

Nach welchem Verfahren wird entschieden, über welchen BND-Mitarbeiter mit NS-Vergangenheit etwas an die Öffentlichkeit gelangt?

Gibt es ggf. eine „Veröffentlichungsstrategie“ des Amtes, und wenn ja, wie sieht diese aus?

14

Ist der Vertrag mit den in den Medien genannten vier Historikern zur Erforschung der Frühgeschichte des BND von 1945 bis 1968 mittlerweile unterzeichnet worden, und wenn ja, wann ist dies geschehen?

Wenn nein, warum nicht?

15

Wie und nach welchen Kriterien wurden die Historiker für die Historikerkommission ausgewählt (bitte für jeden einzeln begründen)?

16

Gab es auch andere Kandidaten/Kandidatinnen, und wenn ja welche?

17

Hat einer oder mehrere der vier „Auserwählten“ vorher bereits Kontakte zum BND oder anderen Sicherheitskräften gehabt, und wenn ja, wer und in welcher Form?

18

Wie genau sieht der Vertrag mit den an der Historikerkommission Beteiligten im Hinblick auf Forschungsauftrag, zentrale Fragestellung des Projekts, Themensetzung, Zeitrahmen, Budget, Beschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen, Publikationsrechten etc. aus?

19

Wird den vier Historikern, die der BND in die Historikerkommission zur Aufarbeitung seiner Frühgeschichte berufen hat, volle Akteneinsicht, darunter auch in alle Akten zu und über Karl Adolf Eichmann, gewährt werden?

Wenn ja, warum wird den Historikern volle Akteneinsicht gewährt, während die Bundesregierung der Journalistin Gabriele Weber seit Jahren die Einsicht verwehren will und gegen eine Akteneinsicht vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Rechtsstreit führt?

Wenn ja, worin besteht dann genau die Aufgabe der siebenköpfigen BND-internen Historikerarbeitsgruppe unter der Leitung des BND-Historikers Dr. Bodo Hechelhammer?

Wenn nein, warum nicht, und wie soll dann die Akteneinsicht für die Historikerkommission vonstatten gehen, und nach welchen Kriterien werden die Akten als einseh- und auswertbar ausgewählt?

Wenn nein, wie vereinbart die Bundesregierung dann diese Beschränkungen mit der Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes?

20

Wer entscheidet darüber, welche Akten für das Forschungsvorhaben als relevant zu betrachten sind und welche nicht?

21

Wie viele laufende Meter Akten und zentrale Karteien (Personal- und Sachkarteien) zur Frühgeschichte des BND und der „Organisation Gehlen“ von 1945 bis 1968 lagern im Archiv des BND oder dem Kanzleramt, und wie viele davon sind bereits erschlossen (bitte nach Lagerort, Anzahl der laufenden Meter und Umfang der zentralen Karteien aufschlüsseln)?

22

Wie viele dieser laufenden Meter sind bereits im Bundesarchiv zugänglich?

23

Wie viele Archivare und Historiker sind im Rahmen des Projektes zur Erforschung der Frühgeschichte des BND und der „Organisation Gehlen“ derzeit beschäftigt, bzw. sollen zukünftig mit der Erschließung der Akten beschäftigt sein?

24

Wann sollen die Erschließungsarbeiten abgeschlossen sein?

25

Wie viele Archivare und Historiker sind derzeit mit der Deklassifizierung von Verschlusssachen aus der Frühgeschichte der „Organisation Gehlen“ und des BND beschäftigt, und wie viele sollen es zukünftig sein?

26

Hat der BND die von ihm verwahrten und bisher nicht an das Bundesarchiv abgegebenen Akten und zentralen Karteien vollständig erschlossen, und liegen die entsprechenden archivalischen Findmittel vor?

27

Werden die Ergebnisse des Forschungsvorhabens in jedem Fall publiziert werden, und wie verhält es sich mit Angaben zu Personen, die als ehemalige Mitarbeiter des BND, bzw. der „Organisation Gehlen“ Gegenstand der Untersuchung sein könnten?

28

Wie soll während des mehrjährigen Forschungsprojektes mit Anträgen auf Akteneinsicht und Freigabe seitens anderer Wissenschaftler, Journalisten und Politiker etc. verfahren werden?

Gibt es diesbezüglich bereits eine „Bearbeitungsstrategie“, oder werden einfach alle Anträge chronologisch (Datum der Antragstellung) der Reihe nach abgearbeitet, und wie soll der in der „FAZ“ erwähnte breite Archivzugang der Fachöffentlichkeit konkret aussehen?

Berlin, den 17. Februar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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