Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Fußverkehrsstrategie
der Abgeordneten Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen, Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Simone Fischer, Karoline Otte, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Fußverkehr bildet die Grundlage jeder Form der Mobilität und ist für die Erreichung verkehrs-, gesundheits- und klimapolitischer Ziele von zentraler Bedeutung. Ein attraktives, barrierefreies und sicheres Umfeld für zu Fuß gehende Menschen ist unerlässlich, um die Verkehrswende sozial gerecht zu gestalten, die Aufenthaltsqualität in Städten und Gemeinden zu verbessern und besonders verletzliche Verkehrsteilnehmende wirksam zu schützen. Es ist vielfach belegt, dass eine konsequente Förderung des Fußverkehrs nicht nur zu mehr Verkehrssicherheit beiträgt, sondern auch gesundheitliche Vorteile schafft, Emissionen reduziert und die lokale Wirtschafts- und Quartiersentwicklung stärkt (z. B. www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/2026-01/11_2026_TEXTE_bf.pdf). Zudem hat der Anteil des Fußverkehrs am Modal Split von 22 Prozent im Jahr 2017 auf 26 Prozent im Jahr 2023 deutlich zugenommen (www.mobilitaet-in-deutschland.de/pdf/MiD2023_Ergebnisbericht.pdf).
Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode bekräftigt die Bundesregierung dieses Ziel, den Fußverkehr als Bestandteil nachhaltiger Mobilität zu stärken und zu fördern. Zudem orientiere sich die Bundesregierung nach eigener Aussage am Leitbild der Vision Zero. Damit wird anerkannt, dass schwere Unfälle im Straßenverkehr weder hinnehmbar noch unvermeidbar sind. Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat diese Zielsetzung im März 2026 bekräftigt und den Bund aufgefordert, die Mittel im Titel „Aktive Mobilität“ zu erhöhen und zu dynamisieren, um eine gleichbleibend hohe Anzahl an Maßnahmen zu unterstützen (www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/26-03-25-26-vmk/26-03-26-25-beschluss-6.7.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Die folgenden Fragen zielen daher darauf ab, den Umsetzungsstand der im Koalitionsvertrag sowie im VMK-Beschluss formulierten Verpflichtungen zu klären.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Welche konkreten Ziele hat die Bundesregierung für den Fußverkehr in der 21. Wahlperiode (bitte auflisten)?
Welche konkreten Maßnahmen sind mit der Absichtserklärung „[d]en […] Fußverkehr […] als Bestandteil nachhaltiger Mobilität stärken und fördern [zu wollen]“ gemeint (vgl. Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode von CDU, CSU und SPD, „Verantwortung für Deutschland“, S. 26)?
In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den Jahren 2010 bis einschließlich 2025 Bundesmittel für Maßnahmen des Fußverkehrs ausgegeben (bitte titelscharf, jahresscheibengenau und nach Bundesland aufschlüsseln)?
In welcher Höhe hat die Bundesregierung Bundesfördermittel für den Fußverkehr in den Jahren 2010 bis einschließlich 2025 ausgegeben (bitte nach Jahresscheiben, Ressort, Bundesland und Mittelhöhe aufschlüsseln)?
Wie verteilt sich die Gesamtsumme der Bundesfördermittel für den Fußverkehr in den Jahren 2020 bis einschließlich 2025 auf die einzelnen Förderprogramme bzw. Fördermaßnahmen (bitte nach Ressort, Jahr, Bezeichnung der Maßnahme, Verwendungszweck, Mittelhöhe, Mittelbindung und Mittelabfluss aufschlüsseln)?
In welcher Höhe sind Fördermittel für Fußverkehrsprojekte im Bundeshaushalt 2026 vorgesehen (bitte titelscharf mit konkreter Zweckbestimmung aufschlüsseln)?
Erachtet die Bundesregierung die aktuellen Mittel im Bundeshaushalt 2026 zur Förderung des Fußverkehrs als ausreichend?
Plant die Bundesregierung eine substanzielle Erhöhung der Mittel zur Förderung des Fußverkehrs?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Was folgt aus der Zusammenlegung von Haushaltstiteln des Rad- und Fußverkehrs zum neuen Titel „Förderung der aktiven Mobilität“ für den Fußverkehr?
a) Welche Mittel stehen im neuen Titel für den Fußverkehr zur Verfügung?
b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Fußverkehr nicht benachteiligt wird?
c) Welche Programme für den Fußverkehr sollen bestehen bleiben, angepasst oder neu aufgelegt werden?
Plant die Bundesregierung die Forderungen aus dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 25./26. März 2026 zeitnah umzusetzen?
a) Wird die Bundesregierung der Bitte in Nr. 4 des Beschlusses der VMK vom März 2026 nachkommen und bis zur Frühjahrs-Verkehrsministerkonferenz 2027 Vorschläge zur Stärkung der aktiven Mobilität auf Schulwegen und zur Einrichtung von Schulstraßen entwickeln, um den durch Hol- und Bringverkehr mit dem Pkw („Elterntaxis“) hervorgerufenen Problemen auch bundesweit eine Strategie entgegenzusetzen? Wenn ja, wie sieht der Zeitplan dazu aus? Wenn nein, warum nicht?
b) Wird die Bundesregierung der Bitte in Nr. 5 des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz vom März 2026 nachkommen und eine „Mittelerhöhung sowie -dynamisierung“ im Titel „Aktive Mobilität“ einleiten? Wenn ja, wie sieht der Zeitplan dazu aus, welche Erhöhung ist geplant und welche Dynamisierung wird angestrebt? Wenn nein, warum nicht?
c) Wird die Bundesregierung der Bitte in Nr. 6 des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz vom März 2026 nachkommen und die Vorschläge der Ad‑hoc‑AG Fußverkehr umsetzen, indem das BMV eine weitere Überarbeitung des StVG, der StVO sowie der VwV‑StVO unter Prüfung der noch nicht übernommenen Vorschläge der Ad‑hoc‑AG Fußverkehr umsetzt? Wenn ja, welche Vorschläge sollen umgesetzt werden und bis wann? Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 2./3. April 2025 (www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/25-04-02-03-vmk/25-04-02-03-beschluss.pdf?__blob=publicationFile&v=2), in der die Verkehrsministerkonferenz darauf hinweist, „dass zur Umsetzung der Nationalen Fußverkehrsstrategie messbare Ziele, zum Beispiel zur Erreichung der „Vision Zero“, notwendig sind“, die Verkehrsministerkonferenz das [BMV] um entsprechende Berücksichtigung dessen bittet und „die Aufstellung eines Umsetzungsplans (zum Beispiel Nationaler Fußverkehrsplan) äquivalent zum NRVP 3.0 mit diesen Zielen“ empfiehlt?
a) Wie geht die Bundesregierung in der aktuellen Wahlperiode mit Nr. 5 des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz vom 2./3. April 2025 um?
b) Welche messbaren Ziele sollen gesetzt werden?
c) Wird derzeit ein Umsetzungsplan mit messbaren Zielen erarbeitet und wenn ja, wann soll ein solcher Plan veröffentlicht werden?
Warum ist die Bundesregierung der Bitte der Verkehrsministerkonferenz vom 2./3. April 2025, den „Bund-Länder-Arbeitskreis Fußverkehr in der Frequenz analog zum und-Länder-Arbeitskreis Radverkehr zweimal jährlich tagen“ zu lassen, bisher nicht nachgekommen?
Wird die Bundesregierung der Bitte der Verkehrsministerkonferenz vom 2./3. April 2025 nachgehen und die „Nationale Fußverkehrsstrategie im Rahmen des Bund-Länder-Arbeitskreises Fußverkehr weiter […] evaluieren und gemeinsam [weiterentwickeln]“?
Wenn ja, wann soll die Zusammenarbeit diesbezüglich eingeleitet werden?
Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Ziele wird die Bundesregierung auf Grundlage der Absichtserklärng „Im Straßenverkehr orientieren wir uns am Zielbild der Vision Zero“ der Koalitionsparteien (vgl. Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode von CDU, CSU und SPD, „Verantwortung für Deutschland“, S. 26) für den Fußverkehr setzen?
a) Inwieweit ist der Schutz älterer am Straßenverkehr – insbesondere am Fußverkehr – teilnehmender Menschen darin bedacht?
b) Inwieweit ist der Schutz von Kindern im Straßenverkehr unter anderem durch Instrumente wie Schulstraßen darin bedacht?
c) Inwieweit ist der Schutz von Menschen mit Sinnes- oder Mobilitätsbeeinträchtigungen im Straßenverkehr darin bedacht?
Wie ist der Bearbeitungsstand zur angekündigten Überarbeitung der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (siehe dazu Antwort zu Frage 25 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12008)?
a) Wann ist die Veröffentlichung zu erwarten?
b) Inwieweit ist eine Abstimmung mit unterschiedlichen Interessenvertreterinnen und -vertretern, wie etwa der Schwerbehindertenvertretung, bereits erfolgt und welche Ergebnisse sind daraus hervorgegangen?
c) Welche inhaltlichen Erkenntnisse sind bei der Überprüfung der Gehwegbreiten bisher gesammelt worden?
Wie ist der Bearbeitungsstand zur angekündigten Überarbeitung der Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) (siehe dazu Antwort zu Frage 21 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12008)?
a) Wann ist die Veröffentlichung zu erwarten?
b) Inwieweit ist eine Abstimmung mit unterschiedlichen Interessenvertreterinnen und -vertretern, wie etwa der Verbände von Menschen mit Behinderungen, bereits erfolgt und welche Ergebnisse sind daraus hervorgegangen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, wie in der Fußverkehrsstrategie empfohlen, Stiftungsprofessuren für den Fußverkehr einzurichten?
Wenn ja, wann soll dies umgesetzt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Studien zum Thema Fußverkehr hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in Auftrag gegeben und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus diesen Studien ziehen können?
Welche von der Bundesregierung geförderten Forschungsprojekte zum Thema Fußverkehr werden derzeit bearbeitet und wann sind Ergebnisse dazu zu erwarten?
Welche Forschungsprojekte zum Thema Fußverkehr plant das Bundesministerium für Verkehr bis Ende der 21. Wahlperiode zu fördern?
Welche Forschungsvorhaben werden derzeit bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zum Themenfeld barrierefreie Mobilität erarbeitet und welche Erkenntnisse liegen dem BMV dazu vor?
Welche Best-Practice-Beispiele zur Förderung des Fußverkehrs in Kommunen sind der Bundesregierung, z. B. aus Bundesförderprogrammen oder Modellvorhaben, bekannt, und wie stellt sie sicher, dass diese erfolgreichen Konzepte systematisch verbreitet werden?
Inwiefern verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zur Integration von Fußverkehrszielen in kommunalen Klimaschutz- und Anpassungsstrategien, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Ausgestaltung ihrer Förder- und Unterstützungsinstrumente?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2024 zum illegalen Gehwegparken?
Plant die Bundesregierung, die Bußgeldsätze im Bußgeldkatalog für das verbotswidrige Gehwegparken anzuheben?
Wenn ja, wann soll das vollzogen werden?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Neuerungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) plant die Bundesregierung in der 21. Wahlperiode im Bereich des Fußverkehrs?
Wie viele Mitarbeitende befassen sich aktuell mit dem Themenbereich Fußverkehr
a) im Bundesministerium für Verkehr,
b) in der Bundesanstalt für Straßenwesen,
c) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung,
d) im Umweltbundesamt,
e) in weiteren Bundesbehörden?
Plant die Bundesregierung, die Anzahl der Stellen im Bereich Fußverkehr zu erhöhen?
Wenn ja, auf wie viele?
Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt und plant die Bundesregierung, um die Unfallzahlen von Fußgängerinnen und Fußgängern zu senken?
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt und plant die Bundesregierung, um die Unfallzahlen von Menschen mit Sinnes- oder Mobilitätsbeeinträchtigungen im Fußverkehr zu senken?
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt oder plant die Bundesregierung, um mobilitätseingeschränkten Menschen ein objektiv und subjektiv sicheres Überqueren von Straßen zu ermöglichen?
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt und plant die Bundesregierung, um die Unfallzahlen von älteren Menschen zu senken?
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt und plant die Bundesregierung, um die Unfallzahlen von Kindern zu senken?
a) Im Umfeld von Schulen?
b) Im Umfeld von Kindergärten und Kindertagesstätten?
c) Im Umfeld von Spielplätzen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die erleichterte Anordnung innerörtlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen, Kindergärten und anderen sensiblen Einrichtungen umzusetzen?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Verkehrssicherheit von Kindern auf dem Schulweg vor, insbesondere zu Fuß zurückgelegte Wege (z. B. Unfallzahlen, Unfallorte, Tageszeiten), und inwiefern liegen Erkenntnisse zu Unfallursachen – insbesondere im Zusammenhang mit ruhendem Verkehr – vor?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung sicherer, barrierefreier Fußwege und Schulstraßen für die selbstständige Mobilität von Kindern sowie für die Umsetzung der Vision Zero?
c) Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um Kommunen bei der Verbesserung der Schulwegsicherheit, einschließlich der Einrichtung von Schulstraßen, zu unterstützen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Ausbau barrierefreier Querungsstellen (u. a. tastbare Bordsteine, Leitsysteme, akustische Signale, ausreichend breite Mittelinseln) in Kommunen zu fördern, und inwiefern ist vorgesehen, hierzu bundeseinheitliche Mindeststandards zu definieren oder weiterzuentwickeln?
Welche Vorgaben oder Empfehlungen plant die Bundesregierung, um die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum während Straßen- und Gehwegbauarbeiten sicherzustellen (z. B. temporäre Leitsysteme, barrierefreie Ersatzrouten, gesicherte Querungen), und wie wird deren Umsetzung überwacht?
Wie viele Kommunen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung dem deutschlandweiten Bündnis „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ angeschlossen?