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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zukunft der Initiative JUGEND STÄRKEN

Finanzierung der Neuauflagen der Programme "Schulverweigerung &ndash; die 2. Chance" und "Kompetenzagenturen" nach Auslaufen der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF), Fortsetzung des Programms "STÄRKEN vor Ort", Förderung und Bekanntmachung der Initiative "JUGEND STÄRKEN", Zahl der Beschäftigten in den Programmen der Initiative "JUGEND STÄRKEN"<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

09.03.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/490523. 02. 2011

Zukunft der Initiative JUGEND STÄRKEN

der Abgeordneten Stefan Schwartze, Petra Crone, Christel Humme, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Caren Marks, Franz Müntefering, Aydan Özoguz, Thomas Oppermann, Sönke Rix, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Initiative „JUGEND STÄRKEN“ umfasst fünf jugendpolitische Programme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit diesen Programmen werden neue Wege und Herangehensweisen zur besseren sozialen, schulischen und beruflichen Integration junger Menschen entwickelt und erprobt.

Die Initiative „JUGEND STÄRKEN“ setzt sich zusammen aus Programmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden: „Schulverweigerung – die 2. Chance“, „Kompetenzagenturen“ und „STÄRKEN vor Ort“ sowie aus den aus Bundesmitteln finanzierten Jugendmigrationsdiensten.

Hinzu kommt das im Jahr 2010 neu aufgelegte Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“, das an 36 Standorten erprobt wird und ebenfalls aus Mitteln des ESF finanziert wird.

Für die drei Programme „Schulverweigerung – die 2. Chance“, „Kompetenzagenturen“ und „STÄRKEN vor Ort“ endet die ESF-Förderphase im Herbst 2011. Die Bundesregierung hat den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages nun darüber informiert, dass zwei Programme „Schulverweigerung – die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“ weitergeführt werden sollen. Allerdings werden die Programme neu ausgeschrieben und es sollen neue Akzente gesetzt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie bewertet die Bundesregierung das Programm „Schulverweigerung – die 2. Chance“ im Hinblick auf die Erreichung des Ziels, die Schulabbrecherquote zu verringern?

2

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem ab 2011 neu ausgeschriebenen Programm „Schulverweigerung – die 2. Chance“?

3

Liegt eine Evaluierung des bisherigen Programms „Schulverweigerung – die 2. Chance“ vor?

Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Wenn nein, wann ist mit einer Evaluierung zu rechnen?

Wann wird diese dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt?

4

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Evaluierung für die Ausgestaltung des Programms „Schulverweigerung – die 2. Chance“?

5

Mit welchen Änderungen soll das Programm „Schulverweigerung – die 2. Chance“ über das Jahr 2011 hinaus neu aufgelegt werden (bitte detailliert darlegen mit Begründung)?

6

Wie lange soll das Programm „Schulverweigerung – die 2. Chance“ fortgeführt werden?

7

In welcher Höhe werden derzeit ESF-Mittel bzw. Bundesmittel für das Programm „Schulverweigerung – die 2. Chance“ eingesetzt (bitte getrennt aufschlüsseln nach Jahr und ESF-Mitteln/Bundesmitteln)?

8

In welcher Höhe sollen ab 2012 Fördergelder der EU und des Bundes für das Programm „Schulverweigerung – die 2. Chance“ zur Verfügung gestellt werden (bitte getrennt aufschlüsseln nach Jahr und ESF-Mitteln/Bundesmitteln)?

9

Inwiefern sind Kürzungen der Fördergelder beim Programm „Schulverweigerung – die 2. Chance“ geplant?

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Kürzungen?

10

Wie bewertet die Bundesregierung das Programm „Kompetenzagenturen“?

11

Liegt der Bundesregierung eine Evaluierung des Programms „Kompetenzagenturen“ vor?

a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

b) Wenn nein, wann ist mit einer Evaluierung zu rechnen?

c) Wann wird diese dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt?

12

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Evaluierung für die Ausgestaltung des Programms „Kompetenzagenturen“?

13

Mit welchen Änderungen soll das Programm „Kompetenzagenturen“ über das Jahr 2011 hinaus neu aufgelegt werden (bitte detailliert darlegen mit Begründung)?

14

Wie lange soll das Programm „Kompetenzagenturen“ fortgeführt werden?

15

In welcher Höhe werden derzeit ESF-Mittel/Bundesmittel für das Programm „Kompetenzagenturen“ eingesetzt (bitte getrennt aufschlüsseln nach Jahr und ESF/Bund)?

16

In welcher Höhe sollen ab 2012 Fördergelder von der EU und vom Bund für das Programm „Kompetenzagenturen“ zur Verfügung gestellt werden (bitte getrennt aufschlüsseln nach Jahr und ESF/Bund)?

17

Inwiefern sind Kürzungen der Fördergelder beim Programm „Kompetenzagenturen“ geplant?

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Kürzungen?

18

Wann genau endet die derzeitige Förderung aus ESF-Mitteln für das Programm „STÄRKEN vor Ort“?

19

Plant die Bundesregierung eine Fortsetzung des Programms „STÄRKEN vor Ort“ und der Förderung aus ESF-Mitteln über das Jahr 2011 hinaus?

Wenn nein, warum soll das Programm „STÄRKEN vor Ort“ beendet werden?

20

Liegt eine Evaluierung des Programms „STÄRKEN vor Ort“ vor?

a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

b) Wenn nein, wann ist mit einer Evaluierung zu rechnen?

c) Wann wird diese dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt?

21

Aus welchen Programmen soll im Jahr 2012 die Initiative „JUGEND STÄRKEN“ bestehen?

22

In welcher Höhe sind Fördergelder im Jahr 2011 insgesamt für die Initiative „JUGEND STÄRKEN“ eingeplant (bitte auflisten nach Programm, ESF-Mitteln/Bundesmitteln)?

23

In welcher Höhe sind Fördergelder im Jahr 2012 insgesamt für die Initiative „JUGEND STÄRKEN“ geplant (bitte auflisten nach Programm, ESF-Mitteln/Bundesmitteln)?

24

Sind ab dem Jahr 2011 begleitende Veranstaltungen zur Bekanntmachung der neuen Initiative „JUGEND STÄRKEN“ geplant?

Wenn ja, wie viel Geld ist dafür im laufenden Haushaltsjahr eingeplant, und wie viel Geld soll in den kommenden Haushaltsjahren dafür ausgegeben werden?

25

Sind ab dem Jahr 2011 begleitende Publikationen zur Bekanntmachung der neuen Initiative „JUGEND STÄRKEN“ geplant?

Wenn ja, wie viel Geld ist dafür im laufenden Haushaltsjahr eingeplant, und wie viel Geld soll in den kommenden Haushaltsjahren dafür ausgegeben werden?

26

Wie viele Personen sind im Jahr 2011 in den einzelnen Programmen der Initiative „JUGEND STÄRKEN“ beschäftigt (bitte aufschlüsseln nach Programm, Träger und Standort)?

Berlin, den 23. Februar 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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