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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Erprobung von Körperscannern

Hohe Fehleranfälligkeit bei den Kontrollen durch Körperscanner im Probebetrieb am Hamburger Flughafen, unausgereifte Software als mögliche Ursache, Alternativen bei unbefriedigendem Ergebnis des Probebetriebs<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

15.03.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/492024. 02. 2011

Erprobung von Körperscannern

der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Ende September 2010 erprobt die Bundespolizei am Flughafen Hamburg so genannte Körperscanner. In einem Bericht des Magazins „FOCUS“ war am 13. Dezember 2010 zu lesen, die am Flughafen getesteten Scanner wiesen eine Fehlerquote von 75 Prozent auf und es käme aufgrund des Passagierandrangs zu Verzögerungen bei den Sicherheitskontrollen. Im selben Bericht wurde ein nicht näher benannter hochrangiger Sicherheitsbeamter mit den Worten zitiert: „Diese Technik ist ein totaler Ausfall“. Einen Tag vor dem Pressebericht ging am 12. Dezember 2010 bei der Fraktion DIE LINKE. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Probebetrieb von Körperscannern am Flughafen Hamburg“ (Bundestagsdrucksache 17/3789) ein, in der die Bundesregierung sich jeglicher Auskunft über Erkenntnisse des Versuchs verweigerte, sowohl in Bezug auf die Ergebnisse der Scans, als auch auf die Dauer der Abfertigung von Fluggästen an den Kontrollpunkten mit Körperscannern.

Gegenüber der „BILD“ hat ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern, der in einem Bericht vom 10. Februar 2011 zitiert wird, hingegen behauptet, der Test verlaufe vielversprechend. Diese Aussage steht im Gegensatz zur Aussage der Bundesregierung in der zitierten Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/3789, dass keine Aussagen über die Praxistauglichkeit von Körperscannern gemacht werden könnten, solange die Tests nicht abgeschlossen seien. Da dies offenbar nun doch möglich ist, sollte es der Bundesregierung möglich sein, auch über andere Zwischenstände des Erprobungsbetriebs Auskunft zu geben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie hoch war der Anteil der Fehldetektionen bei den Kontrollen durch Körperscanner im Hamburger Probebetrieb bis zum Ende des letzten Jahres, und kann die Bundesregierung die in Medien genannte Zahl von Fehlmeldungen bei 75 Prozent der Kontrollen bestätigen?

2

Wie hoch war in diesem Zeitraum der Anteil der Fehlalarme, also einer Meldung des Geräts ohne dass eine illegale Substanz oder ein illegaler Gegenstand vorhanden war?

3

Werden in Anbetracht der Annahme, dass Passagiere mit illegalen Gegenständen in der Regel nicht freiwillig durch die am Hamburger Flughafen aufgestellten Körperscanner gehen werden, Tests durch Bundespolizisten oder andere autorisierte Personen mit illegalen Substanzen durchgeführt?

4

In wie vielen Fällen wurden illegale Substanzen von den eingesetzten Körperscannern nicht erkannt?

5

Wie oft haben die Körperscanner bis heute zur Detektion illegaler Gegenstände und Stoffe geführt?

6

Werden bei allen Passagieren Nachkontrollen durch Sicherheitspersonal durchgeführt, auch wenn vom Körperscanner keine Gegenstände angezeigt werden, und wenn ja, seit wann?

7

Wenn nein, wieso geht die Bundesregierung angesichts der Fehlalarme der am Flughafen Hamburg eingesetzten Scanner davon aus, dass die Geräte verbotene Gegenstände auf jeden Fall erkennen, und wie rechtfertigt die Bundesregierung den alleinigen Einsatz von in der Erprobung befindlichen Geräten bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen?

8

Trifft es zu, dass der Grund der falschen Ergebnisse eine fehlerhafte oder unausgereifte Software war, und wenn nicht, was war der Grund?

9

Wann genau wurde festgestellt, dass die am Flughafen Hamburg getesteten Körperscanner zum größten Teil falsche Ergebnisse liefern?

10

Wurde die Software von der Bundespolizei entwickelt oder von einem externen Dienstleister?

11

Wenn die Software von einem externen Dienstleister entwickelt wurde,

a) wann genau wurde der Fehler bei der Software festgestellt, wann wurde die Software beim Hersteller reklamiert, und wann wurde eine neue Software geliefert,

b) hat der Hersteller der ursprünglichen Software eine korrigierte oder neue Software im Rahmen der Gewährleistung geliefert, und wenn nicht, aus welchen Gründen hat der Hersteller keine Gewährleistung übernommen, und welche Kosten sind der Bundesrepublik Deutschland durch die neue Software entstanden?

12

Wurde der Betrieb der Scanner in der Zeit zwischen Bestellung und Installation der neuen Software aufrechterhalten, und wenn ja, aus welchen Gründen?

13

Hat die Installation einer neuen Software das Problem falscher Detektionsergebnisse gelöst, und wie hoch ist die Fehlerquote zum jetzigen Zeitpunkt?

14

Welche Zeitverzögerung bei der Erprobung hat sich durch die Fehlerhaftigkeit der Körperscanner ergeben?

15

Erwägt die Bundesregierung, den Test zu verlängern, und wenn ja, mit welchen Kosten rechnet sie pro Monat Verlängerung?

16

Wie viele Passagiere haben die scannergestützten Kontrollen am Flughafen Hamburg bis zum jetzigen Zeitpunkt durchlaufen?

17

Wie lange dauert die Abfertigung einer Person an scannergestützten Flugsicherheitskontrollpunkten durchschnittlich im Vergleich zu herkömmlichen?

18

Erarbeitet die Bundesregierung für den Fall, dass der Probebetrieb von Körperscannern am Flughafen Hamburg nicht zu dem erhofften Ergebnis führt, Alternativen zur Verbesserung der Luftsicherheit im Passagierbereich, und wenn ja, welche?

19

Wenn nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung die einseitige Fixierung auf eine einzelne technische Lösung, deren Erprobungsverfahren die Bundesregierung als ergebnisoffen bezeichnet?

Berlin, den 24. Februar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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