Entwicklung und Kontrolle von Europol
der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Diether Dehm, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Alexander Ulrich, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Weiterhin gibt es Unstimmigkeiten und Kritik an der Entwicklung und Kontrolle der Tätigkeiten der EU-Polizeiagentur Europol. Der Vertrag von Lissabon sieht die sekundärrechtliche Ausgestaltung parlamentarischer Kontrolle über Europol vor, deren Umsetzung jetzt diskutiert werden muss. Innerhalb der Europäischen Union (EU) werden Verfahren einer zukünftig stärkeren Einflussnahme durch das EU-Parlament (EP) unter Beteiligung der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten erarbeitet.
Die Mitglieder des EU-Parlaments fordern mehr Unterrichtung und Anhörung des EU-Parlaments, da der jährliche Sonderbericht als zu dürftig erkannt wurde. Auch die Verfahren parlamentarischer Kontrolle durch nationale Parlamente der EU-Staaten sollen gestärkt werden. Zur Debatte steht die Einrichtung eines interparlamentarischen Ausschusses mit dem EU-Parlament und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten. Strittig sind ebenso Fragen zur Erhöhung der Transparenz, die durch einen verbesserten Informationsaustausch geregelt werden sollen. Das EU-Parlament fordert das Recht, den Europol-Direktor vorzuladen und bei dessen Ernennung und Entlassung mitzuwirken.
Im Dezember 2010 hatte die Kommission eine Mitteilung zu „Verfahren für die Kontrolle der Tätigkeiten von Europol durch das Europäische Parlament unter Beteiligung der nationalen Parlamente“ vorgelegt (Ratsdokument 5659/11). Eine neue Europol-Verordnung wird indes womöglich erst 2013 beschlossen.
Einer der zwischen EU-Kommission und EP strittigen Punkte bezüglich der Rolle Europols ist das am 1. August 2010 geschlossene Abkommen zur Übermittlung und Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten aus der Europäischen Union an die USA (TFTP). Vorgebliches Ziel des Programms ist das Aufspüren einer „Finanzierung des Terrorismus“. Das EP hatte wiederholt Änderungen gefordert.
Europol wurde die Rolle eines „Datenwächters“ zuerkannt, der fortan über Ermittlungsersuchen der USA entscheidet. Hierfür wurde bei Europol eine eigene Organisationseinheit eingerichtet. Auch der Datenschutzbeauftragte von Europol ist angeblich hieran beteiligt. Der Europol-Verwaltungsrat soll regelmäßig ausführlich unterrichtet und konsultiert werden.
Die EU-Kommission soll zudem dem Rat regelmäßig über die Umsetzung des Abkommens berichten. Das Abkommen sollte am 17. und 18. Februar 2011 erstmalig evaluiert werden.
Jedoch steht die Rolle von Europol im Rahmen des TFTP-Abkommens in der Kritik. Fragen von Journalistinnen und Journalisten, Datenschützerinnen und Datenschützer sowie Abgeordneten werden nicht oder nur mangelhaft beantwortet.
Das Misstrauen in das Abkommen wuchs mit der Erkenntnis, dass die USA entgegen allen Beteuerungen auch über Zugriff auf Überweisungen innerhalb der EU verfügen. Laut „FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“ vom 1. Februar 2011 sei hierfür die Nutzung des veralteten Systems „Swiftnet Fin“ verantwortlich.
Die USA haben alle Auskünfte hierzu bislang torpediert, indem angefragte Inhalte als „streng geheim“ klassifiziert wurden. Unklar ist indes, wer noch zur Auskunft über das TFTP-Abkommen autorisiert ist. Jetzt will Europol mit der Kommission ein Papier für die Öffentlichkeit erarbeiten. Hierfür soll aber erst im April ein gemeinsamer „Workshop“ veranstaltet werden.
Offen ist immer noch die Forderung der USA, an der Analysedatei „Hydra“ („islamistischer Terrorismus“) beteiligt zu werden. „Hydra“ soll womöglich mit „Dolphin“ („Terrorismus innerhalb der EU“) verschmelzen. Europol kündigte nun an, die 21 Analysedateien in fünf thematische Gruppen umzustrukturieren.
Problematisch und rechtlich unklar ist die Rolle Europols unter anderem im Hinblick auf den Informationsaustausch mit der „Southeast European Cooperative Initiative“ (SECI/SELEC) aus 13 Staaten, die größtenteils nicht EU-Mitglieder sind. Trotzdem sollen sie an Europol-Analysedateien beteiligt werden, ein Anschluss an das Informationssystem SIENA wird ebenso diskutiert. Nicht alle SECI-Mitglieder haben indes ein operationelles Abkommen mit Europol abgeschlossen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen95
Mit welcher Position verhandelt die Bundesregierung auf EU-Ebene hinsichtlich der sekundärrechtlichen Ausgestaltung der mit dem Vertrag von Lissabon vorgesehenen Kontrolle der Tätigkeiten von Europol durch das EU-Parlament und die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung hierzu eine Kommunikationsstrategie zwischen dem EU-Parlament und den nationalen Parlamenten entwickelt werden?
Welche Funktionen hinsichtlich Kontrolle, Mitbestimmung oder sonstige Einflussnahme könnten Parlamentarierinnen und Parlamentarier demzufolge in Belangen von Administration oder operativen Angelegenheiten einnehmen?
Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, EU-Parlamentarierinnen und -Parlamentarier in den Europol-Verwaltungsrat zu entsenden?
Wie soll nach Meinung der Bundesregierung der Direktor Europols zukünftig bestimmt werden?
Welche weiteren Möglichkeiten werden auf EU-Ebene und innerhalb der Bundesregierung neben der Einrichtung eines interparlamentarischen Gremiums vorgeschlagen und diskutiert?
Innerhalb welchen Rechtsrahmen wird die Umsetzung des TFTP-Abkommens abgewickelt?
Welche Rolle spielt der Europol-Ratsbeschluss bei der Umsetzung des TFTP-Abkommens?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass der Europol-Ratsbeschluss gegenüber dem TFTP abweichende Bestimmungen enthält?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine parlamentarische Kontrolle Europols auch hinsichtlich des TFTP-Abkommens gewährleistet wird?
Wie kommt die offensichtlich auch innerhalb der Bundesregierung kursierende Einschätzung zustande, dass nur die Kommission zur Auskunft über die Implementierung des TFTP-Abkommens berechtigt sei?
Wie bewertet die Bundesregierung demgegenüber die bisherige Informationsverweigerung durch die EU-Kommission, vor allem hinsichtlich einer Vertrauensbildung für zukünftige Abkommen zum Austausch von Passagierdaten oder Datenschutz?
Wieso weigert sich die Bundesregierung bzw. die EU-Kommission immer noch, Fragen des deutschen Datenschutzbeauftragten zu beantworten, obwohl dieser sogar Mitglied der Gemeinsamen Kontrollinstanz bei Europol ist?
Wie und wann sollen eilige, besorgte und kritische Fragen von Journalistinnen und Journalisten, Datenschutzbeauftragten, Abgeordneten etc. bezüglich der operativen Anwendung des TFTP-Abkommens beantwortet werden?
Welche Überlegungen, Vorhaben, Forschungs- und Entwicklungsprojekte existieren in Bezug auf ein EU-eigenes TFTP?
Welche Rolle könnte demnach Europol im Rahmen eines EU-TFTP spielen?
Wie wird seitens der USA die Verpflichtung umgesetzt, mit ihrer Mitwirkung, Unterstützung und Beratung zur Einführung eines TFTP innerhalb der EU beizutragen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Parlamenten oder Regierungen von Mitgliedstaaten, die eine Kündigung des TFTP-Abkommens anstreben und stattdessen ein EU-TFTP aufbauen wollen?
Nach welchem Prozedere ist Europol bisher an Daten gelangt, die nach dem TFTP-Abkommen von US-Behörden analysiert und dort als relevant für Ermittlungen oder Strafverfolgung innerhalb der EU eingestuft wurden, wie es die Bundesregierung im Oktober 2010 zunächst mit „nähere Einzelheiten werden noch festgelegt“ beantwortete (Bundestagsdrucksache 17/3143)?
Welche administrativen und organisatorischen Aufgaben übernimmt die neue Arbeitseinheit „O9“ bei Europol?
Wie viele Datenübermittlungsersuchen hat Europol von den USA seit dem 1. August 2010 erhalten?
Wie vielen Ersuchen nach Datenübermittlung wurde seitens Europol stattgegeben?
Wie viele Datensätze betrafen Überweisungen aus bzw. nach Deutschland?
Wie viele Erkenntnisse aus der Analyse der Daten wurden durch die USA zurück übermittelt?
Welchen Einfluss hat es auf die Auskunftspraxis von Europol, wenn die USA Informationen als „geheim“ klassifizieren?
Welchen Einfluss machen die USA geltend, Informationen über den Datentausch zurückzuhalten, und auf welche vertraglichen Grundlagen stützt sich eine etwaige Verweigerung der Auskunft?
Welche politischen und juristischen Möglichkeiten haben Abgeordnete des EU-Parlaments wie auch nationaler Parlamente, eine Freigabe unter Verschluss gehaltener Informationen zu verlangen bzw. welche Maßnahmen können sie hierzu ergreifen?
Wie steht die Bundesregierung zur Kritik, wie sie etwa von der Bürgerrechtsorganisation Statewatch vorgetragen wird, die Einstufung besagter Auskünfte als „Top Secret“ sei ein Missbrauch des EU-Klassifizierungssystems, da die besagten Informationen keinerlei personenbezogenen oder operativen Inhalt hätten?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Verfahren, dass Europol einerseits den Datentransfer an die USA überwachen soll, andererseits aber selbst Anfragen an die USA richtet und sich demnach selbst kontrollieren muss?
Welche auch vertraulich eingestuften Treffen zwischen Europol und US-Behörden finden hierzu statt?
Wie viele Anfragen hat Europol seit dem 1. August 2010 selbst an die USA gerichtet?
Wie viele Antworten hat Europol hierzu aus den USA erhalten?
Welchen Nutzen hatten diese Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Sieht die Bundesregierung einen Interessenkonflikt darin, dass Europol einerseits den Datentransfer überwacht, andererseits die weniger effektive Kontrolle dazu führt, dass mehr Daten an die USA übertragen werden und damit auch mehr Daten für Europol zugänglich werden?
Wie wurde der Datenschutzbeauftragte von Europol an den Datentransfer zwischen EU und USA beteiligt
Wie wurde der Europol-Verwaltungsrat, wie im Abkommen vorgesehen, regelmäßig ausführlich unterrichtet und konsultiert?
Auf welche Daten von Überweisungen innerhalb der Europäischen Union können die USA derzeit zugreifen, und warum?
Welche und wie viele Überweisungen sind hiervon betroffen?
Ist dieser Zugriff nach Ansicht der Bundesregierung vom TFTP gedeckt?
Wie kam der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière zur früheren Behauptung, innereuropäische Überweisungen seien vom TFTP ausgenommen?
Wie steht die Bundesregierung zur Forderung, Verhandlungen über das TFTP neu zu beginnen, zumal eine Zustimmung von Abgeordneten auf der Zusicherung gründete, den USA keine innereuropäischen Überweisungen zu übermitteln?
Welche Auskunftsmöglichkeiten haben Betroffene, um über eine etwaige Datenweitergabe innerhalb des TFTP informiert zu werden?
Welche Stellen können Einspruch gegen die wahrheitsgemäße Beantwortung eines Auskunftsersuchens einlegen?
Aus welchen Gründen kann eine Auskunft verweigert werden?
Welche Verfahren zur Löschung bzw. Beschwerde sind vorgesehen?
An welche Stelle sind Auskunftsersuchen bzw. Verfahren zur Löschung und Beschwerde zu richten?
Welche Ergebnisse zeigte die am 17. und 18. Februar 2011 vorgenommene Evaluation des TFTP-Abkommens?
Welche Institutionen bzw. Personen waren an der Evaluation beteiligt, und wie wurden diese ausgesucht bzw. bestimmt?
Welche Einflussmöglichkeit wird den USA bezüglich des Evaluationsberichtes zugestanden?
Wann werden die ausführlichen Ergebnisse der Öffentlichkeit mitgeteilt?
Welchen Zweck verfolgt die seitens Europol angekündigte Neustrukturierung der 21 Analysedateien in fünf thematische Gruppen, und welche administrativen und operativen Auswirkungen soll diese Maßnahme haben?
Wie ist der Stand der Forderung von US-Behörden, an der Europol-Analysedatei „Hydra“ beteiligt zu werden, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu?
Welche Überlegungen existieren hinsichtlich der Zusammenlegung der Analysedateien „Hydra“ und „Dolphin“, und welche Auswirkungen hätte dies auf die Forderung der USA, die zunächst eine Beteiligung nur an „Hydra“ vortrugen?
Wie arbeiten Europol und die SECI in operationellen Belangen bereits jetzt zusammen, etwa in Bezug auf „Drogen“, „organisierte Kriminalität“, „Terrorismus“, „reisende Gewalttäter“ oder das „Instrument for Pre-Accession Assistance“?
Wie soll sich die Zusammenarbeit zwischen Europol und der SECI zukünftig entwickeln?
An welchen Treffen hat Europol hierzu in den letzten zwei Jahren teilgenommen?
Welche Ermittlungstechniken werden in der Zusammenarbeit mit der SECI seitens Europol bzw. den EU-Mitgliedstaaten eingesetzt?
Wie viele „kontrollierte Lieferungen“ in welchen Kriminalitätsbereichen wurden in den letzten zwei Jahren durchgeführt, und wie ist ihre zukünftige Nutzung beabsichtigt?
Wie viele verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler wurden in den letzten zwei Jahren in welchen Kriminalitätsphänomenen eingesetzt, und wie ist ihre zukünftige Verwendung beabsichtigt?
Welche anderen Techniken zur Überwachung werden eingesetzt, darunter die Nutzung von Satellitenaufklärung oder militärischer Infrastruktur, und welche Institutionen sind daran beteiligt?
Welche Mitglieder der SECI haben die „SELEC Konvention“ unterzeichnet, und was ist die Grundlage des Abkommens?
Welche Rolle spielt Europol innerhalb der „SELEC Konvention“?
Wie ist es gemeint, wenn im Entwurf für das Europol/SECI-Kooperationsabkommen an erster Stelle von einer „driving role“ Europols gesprochen wird?
Wie ist die Zusammenarbeit zwischen dem „Joint Coordination Committee“ der SECI (SECI-JCC) und Europol geregelt?
Wie soll die Umsetzung des SELEC evaluiert werden, und welche Stellen erhalten hierzu Berichte?
Wie soll der Informationsaustausch zwischen Europol und der SECI zukünftig entwickelt werden?
Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Informationen mit dem SECI getauscht?
Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Informationen innerhalb des SELEC und Europol getauscht?
Welche Überlegungen gibt es bezüglich des Zugangs von SECI/ SELEC zu welchen Informationssystemen Europols?
Wie bewertet die Bundesregierung die Problematik, dass innerhalb von SELEC weitergegebene Informationen auch an Nicht-EU-Mitglieder der SECI gelangen könnten?
Wie bewertet die Bundesregierung hinsichtlich des Subsidiaritätsprinzips, dass die SECI einerseits aufgefordert wird, eigene Analysekapazitäten aufzubauen („should develop its own analysis activities“) und gleichzeitig Analysekapazitäten Europols nutzen soll?
Wie bewertet die Bundesregierung den geplanten Ausbau der Zusammenarbeit zwischen GSVP-Polizeimissionen (GSVP: Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) und Europol, und welchen Mehrwert verspricht sie sich hiervon?
Welche Maßnahmen sind für die Zusammenarbeit von Europol und den GSVP-Missionen anvisiert (bitte nach den einzelnen Missionen aufschlüsseln)?
Wie soll die bi- und multilaterale Zusammenarbeit Europols mit den Agenturen Frontex, Eurojust und CEPOL zukünftig entwickelt werden?
An welchen Europol-Analysedateien ist Eurojust angeschlossen?
Wie soll die im „Frontex Programme of Work 2011“ vorgesehene „starke Kooperation” mit Europol ausgestaltet werden, und welche gemeinsamen Aktivitäten, Initiativen und gemeinsamen (auch mehrjährige) Programme sind beabsichtigt?
Welchen Zweck verfolgen die geplanten „Bilateral exchange and training programme Europol-Frontex“, und welchen Inhalt haben sie?
Welchen Zweck soll die von Frontex geforderte und in Ratsarbeitsgruppen diskutierte Erhebung personenbezogener Daten durch Frontex und ihre Weiterleitung an Europol auch hinsichtlich der Zweckbindung und der Verhältnismäßigkeit verfolgen?
Welche Umstrukturierungen bezüglich Personal und Haushalt würde dies bei Europol verursachen?
Welche Rolle spielt Europol bei der internationalen Koordinierung verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler, Informantinnen und Informanten oder Vertrauenspersonen?
Welche entsprechenden Arbeitsgruppen existieren hierzu seit wann bei Europol?
Zu welchen anderen Arbeitsgruppen bzw. Treffen oder Konferenzen wird Europol hierzu eingeladen?
Was ist gemeint, wenn laut dem Europol-Report 2009 „expert platforms“ für „Informant experts, Cross-border surveillance, Controlled deliveries experts“ eingerichtet werden sollen?
Welche „internet-based tools“ sind in dem Dokument gemeint, und welche „Trends“ und „Hindernisse“ sollen dort ausgetauscht werden?
Welche konkreten Projekte werden in der im Europol-Report 2009 genannten „Cross-Border Surveillance Working Group“ entwickelt, deren Zweck damit angegeben wird, sie solle die internationale Kooperation und Entwicklung von Überwachungstechniken vorantreiben?
Seit wann existiert die „European Cooperation Group on Undercover Acitivities“, und wo ist sie angesiedelt?
Wie oft und wo trifft sich die „European Cooperation Group on Undercover Acitivities“?
Welche EU-Institutionen bzw. welche Polizeien der Mitgliedstaaten werden hierzu eingeladen?
Welche anderen Institutionen von Drittstaaten können zur „European Cooperation Group on Undercover Acitivities“ eingeladen werden?
Welche anderen Institutionen welcher Drittstaaten wurden in den letzten zwei Jahren zur „European Cooperation Group on Undercover Acitivities“ eingeladen worden?
Welche deutschen Behörden werden zu welchen anderen internationalen Treffen bezüglich grenzüberschreitender Koordination und Einsätzen verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler, Informantinnen und Informanten oder Vertrauenspersonen eingeladen?
Auf welche Art und Weise ist Europol in die Vermittlung, Koordination, Organisation oder Evaluation von nationalen und grenzüberschreitenden Einsätzen von Undercover-Polizeieinsätzen sowie Informantinnen und Informanten eingebunden?
Wie war Europol in die Tätigkeit der britischen Spitzel Mark Kennedy, Marco J. und Jim B. involviert, deren abgeschlossener Einsatz vom BKA-Präsident am 26. Januar 2011 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages bestätigt wurde?
Welche Rolle spielten die „European Cooperation Group on Undercover Acitivities“ und die „Cross-Border Surveillance Working Group“ in Bezug auf die Arbeit der Ende letzten Jahres enttarnten britischen Undercover-Polizisten Mark Kennedy, Marco J., Jim B. bzw. des baden- württembergischen LKA-Beamten S. B. und deren grenzüberschreitenden Verwendung anlässlich politischer Proteste?
Wie soll eine öffentliche und parlamentarische Kontrolle von Europols Aktivitäten bezüglich der Vermittlung, Koordination, Organisation und Auswertung grenzüberschreitender Spitzelei erfolgen, wenn die Bundesregierung wie zuvor hierzu „aus einsatztaktischen Erwägungen“ keine Auskunft geben will, obgleich durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Auskunftsanspruch des Deutschen Bundestages unterstrichen wurde (www.servat.unibe.ch/dfr/bv124161.html#Opinion), der einsatztaktisch begründete Geheimhaltungswünsche der Exekutive explizit einschließt?