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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vergangenheitsaufarbeitung des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Modalitäten für die Ausschreibung zur Untersuchung der Frühgeschichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz: wissenschaftliche Unabhängigkeit der zu berufenden Historikerkommission, uneingeschränkter Zugang zu den Akten, Veröffentlichung der Ergebnisse des Forschungsvorhabens<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.03.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/499809. 03. 2011

Vergangenheitsaufarbeitung des Bundesamtes für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nachdem der Bundesnachrichtendienst (BND) nach langem Anlauf sich zur wissenschaftlichen Aufarbeitung seiner Frühgeschichte und der damit einhergehenden Verstrickungen in die NS-Vergangenheit entschieden hat, will auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seine Frühgeschichte wissenschaftlich erforschen lassen und dabei vor allem die personellen Kontinuitäten zu Funktionsträgern des NS-Regimes untersuchen. Zu diesem Zweck wurde über das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) ein dreijähriges Forschungsprojekt ausgeschrieben, auf das sich Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen bewerben können. An der Form der Ausschreibung und an den interessierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zugänglich gemachten „Leistungsanforderungen“ gab es massive Kritik, die sich vor allem auf die befürchtete Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit durch zu restriktive Vorgaben seitens des Auftraggebers bezogen (vgl. FAZ vom 11. Januar 2011).

Der Präsident des BfV, Heinz Fromm, sah sich aufgrund dieser Vorwürfe veranlasst, eine Entgegnung zu publizieren und die Erwartungen des BfV an das Forschungsvorhaben zu skizzieren (vgl. FAZ vom 24. Januar 2011).

Streitpunkt in der Auseinandersetzung ist, wie schon beim Forschungsprojekt zur Geschichte des BND, die Frage, inwieweit Akten eines arbeitenden Geheimdienstes für die Forschung zur Verfügung stehen, bzw. inwieweit eine unabhängige und freie Forschung mit den von den Diensten vorgegebenen Bedingungen möglich ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche inhaltlichen Vorgaben werden in den Leistungsbeschreibungen zur Untersuchung der Frühgeschichte des BfV genau formuliert, und wurden diese Vorgaben im BfV oder im BMI erarbeitet?

2

Wurden die von den potenziellen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen geforderten Sicherheitsüberprüfungen auch für andere vergleichbare Projekte angewandt, wenn ja für welche, und muss die Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des BND die gleichen Sicherheitsüberprüfungen über sich ergehen lassen?

3

Wie sieht die genaue gesetzliche Grundlage für diese Sicherheitsüberprüfungen aus?

4

Wie wird vonseiten des BMI bzw. des BfV die wissenschaftliche Unabhängigkeit der noch zu bestimmenden Historikerkommission zur Erforschung der Frühgeschichte des BfV gewahrt?

Wem obliegt die Entscheidung darüber, welche Themen im Rahmen des Forschungsvorhabens vonseiten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bearbeitet werden sollen, und wer entscheidet im Falle von inhaltlichen Divergenzen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer?

Wie wird der Zugang zu Akten und Dokumenten des BfV für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler geregelt, und wie verhält es sich mit Verschlusssachen bzw. als geheim eingestufte Akten?

Werden die auszuwählenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Gesamtübersicht über die Aktenbestände inklusive klassifizierter Akten des BfV erhalten, und werden sie selbst eine Auswahl der für ihre Arbeit wichtigen Akten treffen können?

Wer entscheidet im Rahmen der halbjährigen Workshops zum Fortgang der Arbeit über die weitere Ausrichtung dieser Arbeit, und bei wem liegt die letztendliche Entscheidung darüber im Falle divergierender Auffassungen?

Wer wählt die vom Präsidenten des BfV, Heinz Fromm, in einem Beitrag in der „FAZ“ vom 24. Januar 2011 erwähnten wissenschaftlichen Berater, die als „neutrale Aufsichtsinstanz“ vorgesehen sind, aus, und hat das BMI bzw. das BfV schon Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dafür angesprochen, und wenn ja, wen?

5

Wie viele laufende Meter umfasst der für das geplante Forschungsvorhaben des BfV notwendige Aktenbestand nach Einschätzung der Bundesregierung, und wie viele dieser laufenden Meter sind im Bundesarchiv bzw. in den Beständen des BfV zu finden?

6

Hat das BfV die von ihm verwahrten und bisher nicht an das Bundesarchiv abgegebenen Akten vollständig erschlossen, liegen die entsprechenden archivarischen Findmittel vor, und werden die auszuwählenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den gesamten für das Forschungsvorhaben wichtigen Aktenbestand des BfV einsehen und auswerten können?

7

Wer entscheidet darüber, welche Akten für das Forschungsvorhaben als relevant zu betrachten sind, und welche nicht?

8

Werden die Ergebnisse des Forschungsvorhabens in jedem Fall publiziert, und wie verhält es sich mit den Angaben zu Personen, die als ehemalige Mitarbeiter des BfV Gegenstand der Untersuchung sein könnten?

9

Wie viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben sich bis zum 1. Februar 2011 auf die Ausschreibung zur Erforschung der Frühgeschichte des BfV beworben, und wie viele Personen soll die auszuwählende Forschergruppe umfassen, und bis wann wird vonseiten der Bundesregierung eine Entscheidung über die Zusammensetzung der Forschergruppe getroffen?

Berlin, den 4. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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