BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Flüchtlingssituation im Mittelmeerraum und die Reaktionen von Bundesregierung und Europäischer Union

Lage der Flüchtlinge im Mittelmeerraum, Kontrolle von Migrationsströmen in die EU, Mittelmeeranrainer als Transitländer, Verantwortungsteilungsmechanismus, Kooperation der EU mit der bisherigen libyschen Regierung, Auffanglager, Opposition in Libyen, Massenflucht libyscher Staatsangehöriger, EU-Richtlinie über die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen (Richtlinie 2001/EG/55), besonders schutzbedürftige Personen, FRONTEX-Operation &bdquo;Hermes 2011&ldquo;, FRONTEX-Risikoanalysen, EUROPOL<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/514515. 03. 2011

Flüchtlingssituation im Mittelmeerraum und die Reaktionen von Bundesregierung und Europäischer Union

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Aufstände der Bevölkerungen in einigen nordafrikanischen und arabischen Staaten sind derzeit in aller Munde. Nach langen Jahren der engen wirtschaftlichen und politischen Kooperation mit den nun wankenden oder schon gestürzten Regimes werden die Revolten allgemein begrüßt. Angesichts des bevorstehenden Sturzes zum Beispiel des Gaddafi-Regimes in Libyen fällt es nun offensichtlich leicht, harsche Kritik an der Menschenrechtslage zu äußern. Zuvor waren solche Äußerungen von Seiten der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien zumindest öffentlich unterblieben, milliardenschwere Investitionen der deutschen Wirtschaft und der Zugriff auf das libysche Erdöl sollten nicht gefährdet werden. Die nun zur Schau gestellte Inbrunst, mit der das Regime zum Gewaltverzicht aufgerufen wird, mutet angesichts der zuvor herrschenden Sprachlosigkeit in Sachen Menschenrechte geradezu widersinnig an.

Flüchtlinge gehören zu den Gruppen, die in Libyen in besonderer Weise Objekte staatlicher Willkür und Rechtlosigkeit waren und vermutlich auch weiterhin sind. Nachrichten über die Situation in den zahlreichen über das Land verstreuten Haftzentren für illegalisierte Migrantinnen und Migranten liegen kaum vor. Noch ist nicht klar, ob sie im Falle einer zeitweisen oder dauerhaften Instabilität im Land verstärkt versuchen werden, nach Europa zu gelangen. Nach den von der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen) vorgelegten Zahlen kam es – u. a. durch das libysche Vorgehen gegen illegalisierte Migranten – zu einem Rückgang der versuchten Überfahrten über das Mittelmeer um ca. 70 Prozent. Diese Entwicklung könnte sich nun wieder umkehren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklungen in Libyen (Krieg gegen die eigene Bevölkerung, Ausschluss aus dem UN-Menschenrechtsrat) die jahrelangen Bemühungen der EU um eine Kooperation mit Muammar al-Gaddafi in dem menschenrechtlich äußerst sensiblen Bereich der „Kontrolle von Migrationsströmen“ und dem Zugang von Asylsuchenden in die EU?

2

Geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass die gegen jede Opposition gewaltsam vorgehende libysche Staatsspitze der richtige Empfänger von Zahlungen der EU u. a. zur Errichtung und dem Unterhalt von Auffanglagern für irreguläre Migrantinnen und Migranten und anderen Maßnahmen im Rahmen des „Thematischen Programms Migration und Asyl“ war?

3

Welche Projekte wurden im Rahmen dieses Programms konkret finanziert, und welche waren die jeweiligen Kooperationspartner?

4

Unterstützt die Bundesregierung die Position des Exekutivdirektors von FRONTEX, Ilkka Laitinen, dass es für den Erfolg der „Kontrolle von Migrationsströmen“ an den Außengrenzen vor allem auf die Kooperation mit den angrenzenden Staaten ankomme, und sollten FRONTEX und andere EU-Institutionen und EU-Mitgliedstaaten dabei auch in Zukunft mit solchen Regimes wie dem unter Muammar al-Gaddafi in Libyen kooperieren?

5

Wie viele Flüchtlinge bzw. irreguläre Migrantinnen und Migranten aus anderen afrikanischen und asiatischen Staaten, die ursprünglich Libyen als Transitland ihrer Reise nach Europa nutzen wollten, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Libyen in Aufnahmelagern und Abschiebeeinrichtungen?

6

Rechnet die Bundesregierung derzeit mit einem signifikanten Anstieg der Zahl von irregulären Migrantinnen und Migranten, die Libyen (und andere Mittelmeeranrainer) als Transitland für ihren Weg nach Europa zu nutzen?

7

Rechnet die Bundesregierung derzeit mit einer massenhaften Flucht von libyschen Staatsangehörigen in Richtung europäischer Staaten, und von welchen Szenarien für die weitere innere Entwicklung Libyens und möglicher Flüchtlingszahlen geht sie dabei aus?

8

Sieht die Bundesregierung in einer möglichen Massenflucht aus Libyen einen Anwendungsfall für die Richtlinie über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen (Richtlinie 2001/EG/55), und welche Anforderungen müssten erfüllt sein, damit die Bundesregierung im Europäischen Rat der Feststellung eines solchen Zustroms zustimmen könnte?

9

Welche „Risikoanalysen“ hat FRONTEX seit ihrem Bestehen zu einem Szenario vorgelegt, in dem die nordafrikanischen Diktaturen instabil werden oder zusammenbrechen, und zu welchen Ergebnissen kommen diese Risikoanalysen?

10

Wie viel Personal und Ausstattungsgegenstände werden im Rahmen der laufenden FRONTEX-Operation „Hermes 2011“ eingesetzt, die der Aufdeckung und Verhinderung irregulärer Grenzübertritte an der Seegrenze zu Italien und Malta dienen?

Mit welchem Material und wie vielen Beamtinnen und Beamten wird sich die Bundesrepublik Deutschland an dieser gemeinsamen Operation beteiligen, und welche Aufgaben wird diese übernehmen?

11

Was ist die Aufgabe der im Rahmen der Hermes-Operation in die italienischen Aufnahmelager Crotone, Caltanissetta und Bari entsandten FRONTEX-Experten, und wie viele deutsche Beamte befinden sich gegebenenfalls unter den Experten in diesen Aufnahmelagern (bitte einzeln auflisten)?

12

Treffen Meldungen zu (vgl. swr.de, „Streit: EU-Tripolis-Abkommen gegen illegale Migration“, 22. Februar 2011), dass die von Libyen betriebenen Flüchtlingslager, die Flüchtlinge an ihrer Weiterfahrt nach Europa hindern sollen, auch weiterhin durch Zahlungen der EU erhalten werden sollen?

13

Mit welchen Mechanismen wird sichergestellt, dass schutzbedürftige Flüchtlinge an Bord von Booten, die im Rahmen der FRONTEX-Operation „Hermes 2011“abgefangen werden, Zugang zu einem Asylverfahren erhalten?

14

Treffen Angaben zu, nach denen EUROPOL (Europäisches Polizeiamt) eine mobile Dienststelle („mobile office“) in Lampedusa eröffnet hat, und wenn ja, welche Aufgabe hat diese Dienststelle, und wie viele EUROPOL- Bedienstete sind daran beteiligt?

15

Ist auch eine „analysis unit“ von EUROPOL vor Ort und erhebt Daten über und von ankommenden Migrantinnen und Migranten, und zu welchem klar umgrenzten Zweck?

16

Kooperiert EUROPOL im Rahmen seines Einsatzes mit FRONTEX, und wird EUROPOL von FRONTEX genutzt, um das Fehlen einer eigenen Kompetenz zur Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu kompensieren (bitte erläutern)?

17

Welchen Effekt erwartet oder erhofft sich die Bundesregierung von den derzeitigen Ereignissen für die weiteren Verhandlungen über die Neufassung der FRONTEX-Verordnung, insbesondere

in Bezug auf die Erweiterung der Möglichkeiten von FRONTEX, eigenes Einsatzmaterial und eigenes operatives Personal zu beschaffen bzw. zu beschäftigen;

in Bezug auf die Forderung der Kommission und FRONTEX, selbst personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen;

in Bezug auf die mögliche Verkürzung der Fristen, innerhalb derer Mitgliedstaaten Beamte für den Einsatz von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (Rapid Border Intervention Teams, RABIT) zur Verfügung stellen müssen;

in Bezug auf den Vorschlag, im FRONTEX-Mandat die Staaten mit einer besonderen Belastung des Asylsystems besonders zu berücksichtigen;

in Bezug auf den Vorschlag, die gemeinsamen Operationen (Joint Operations) und die RABIT-Einsätze zukünftig unter dem gemeinsamen Namen „Europäisches Grenzschutzsystem“ zusammenzufassen?

18

Wie steht die Bundesregierung zu den Forderungen nach Aufbau einer FRONTEX-Küstenwache, die über eigenes Personal und Ausstattung verfügen soll?

Wie wird sich die Bundesregierung zu entsprechenden Vorschlägen im EU- Innenministerrat verhalten?

19

Welche gemeinsamen Ansätze existieren in der EU, wie die in Libyen lebenden Flüchtlinge und irregulären Migrantinnen und Migranten bei einem Zusammenbruch staatlicher Autorität in Libyen geschützt werden können?

20

Inwieweit spielen der Umgang mit Flüchtlingen und irregulären Migrantinnen und Migranten in den Bemühungen der EU um Kontaktaufnahme zum „nationalen Übergangsrat“ und ähnlichen Einrichtungen der libyschen Opposition eine Rolle, und welche Priorität gibt die Bundesregierung dieser Frage im Verhältnis zu einer neuen libyschen Staatsführung (bzw. Übergangsregierung)?

21

Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Meldungen, nach denen besonders subsaharische Migrantinnen und Migranten in Libyen verstärkt Opfer von Übergriffen durch Anhänger der libyschen Opposition werden, weil sie diese für Söldner Muammar al-Gaddafis halten?

22

In welcher Weise wird die Bundesregierung Aktivitäten des UNHCR (Amt für den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) und von anderen Hilfsorganisationen unterstützen, besonders schutzbedürftige Personen aus Libyen in anderen Staaten unterzubringen?

23

Wäre nach Ansicht der Bundesregierung die oben genannte Richtlinie 2001/ EG/55 auch für den Fall anwendbar, dass Lager und Abschiebeeinrichtungen für Flüchtlinge und irreguläre Migrantinnen und Migranten von einer Übergangsautorität geschlossen oder die dort Untergebrachten aus dem Land gedrängt werden und dann versuchen, nach Europa zu gelangen?

24

Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, ihre bislang strikt ablehnende Haltung gegenüber einem Aussetzungsmechanismus im Dublin-Verfahren oder gegenüber einem geänderten Verantwortungsleitungsteilungmechanismus bezüglich der Flüchtlingsaufnahme in der EU zu ändern, auch angesichts des Umstands, dass z. B. ein Aussetzungsmechanismus nach Feststellungen der aktuellen EU-Präsidentschaft von den Mitgliedstaaten nicht mehr mehrheitlich grundsätzlich abgelehnt wird – auch infolge des so genannten M.S.S.-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte?

25

Wieso ist die Bundesregierung der Auffassung, dass innerhalb der EU ein System der Verantwortungsteilung nach Bevölkerungsgröße und Wirtschaftskraft nicht möglich sein soll, wie es in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten mit dem „Königsteiner Schlüssel“ unter anderem bei der Verteilung Asylsuchender praktiziert wird (bitte nachvollziehbar begründen)?

26

Wenn die Bundesregierung in dem Zusammenhang einer Verantwortungsteilung innerhalb der EU immer wieder auf die Aufnahme von Flüchtlingen durch die Bundesrepublik Deutschland in der ersten Hälfte der 90er-Jahre verweist, inwieweit

hält sie einen solchen Verweis auf die Vergangenheit im Hinblick auf die aktuelle Diskussion und den aktuellen Handlungsbedarf für weiterführend und von der Idee innereuropäischer „Solidarität“ getragen;

berücksichtigt sie dabei, dass die Zahl der in Deutschland lebenden anerkannten Flüchtlinge wie auch der Asylsuchenden in den letzten 15 Jahren drastisch gesunken ist und mithin Aufnahmekapazitäten für humanitäre Entscheidungen objektiv bestünden (1997 lebten noch gut 200 000 Asylberechtigte bzw. Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland, Ende 2010 waren nur noch 115 000, d. h. gerade einmal 0,14 Prozent der Gesamtbevölkerung; die Zahl der Asylsuchenden und Geduldeten sank im gleichen Zeitraum noch deutlicher von 650 000 auf 137 000; vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 17/4791)?

27

Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Einsatz von Bundespolizeibeamten im Rahmen des EU-RABIT-Einsatzes in Griechenland vor dem Hintergrund der M.S.S.-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 21. Januar 2011, mit dem festgestellt wurde, dass die Asyl- und Inhaftierungsbedingungen in Griechenland menschenrechtswidrig sind, und obwohl z. B. auch Simone Troller von Human Rights Watch e. V. in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 8. Februar 2011 forderte, dass deutsche Polizeibeamte unter diesen Bedingungen nicht weiter an der griechisch-türkischen Grenze eingesetzt werden dürften?

Berlin, den 11. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen