Entwicklungsorientierung in der Mikrofinanzbranche
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Priska Hinz (Herborn), Ulrike Höfken, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Christine Scheel, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Mikrofinanzierung ist ein wichtiges entwicklungspolitisches Instrument. In den Medien wurde dieses vielversprechende Konzept in den vergangenen Jahren stark diskutiert. Vermehrt finden sich nun kritische Stimmen und Berichte über die neu entstandene Branche. Der Mikrokreditmarkt wächst weitgehend unkontrolliert und zersplittert, Schätzungen gehen von einem weltweiten Volumen aus, das 60 Mrd. US-Dollar übersteigt. Private Banken, wie etwa die Deutsche Bank, versprechen ihren Anlegern hohe Gewinne und versuchen selber große Summen abzuschöpfen. Den besorgniserregenden Berichten über private Verschuldungsspiralen bis hin zu Selbstmord, stehen zahlreiche Erfolge entgegen, die auf das positive Potential der Mikrofinanz verweisen.
Deutschland ist über die KfW Bankengruppe der weltweit wichtigste staatliche Akteur im Bereich der Mikrofinanzierung. Damit kommt Deutschland auch eine besondere Verantwortung zu, wenn es um die Zukunft der Mikrofinanzierung geht. Um die vielversprechende Mikrofinanzbranche weiterzuentwickeln, braucht es eine stärkere Professionalisierung sowie Mechanismen, um in der Vielzahl der Akteure verantwortungsvollen Umgang mit Mikrofinanzen sicherzustellen.
Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr mehrfach Kleine Anfragen zur Mikrofinanzierung beantwortet. Mikroversicherungen wurden z. B. in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/1518 behandelt, Fragen zu Mikrokrediten und (in geringerem Umfang) Mikrosparangeboten wurden in den Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 17/2680 und 17/4619 beantwortet. Trotzdem bleiben viele Fragen offen. Diese beziehen sich vor allem auf die Art der geförderten Mikrofinanzinstitutionen (MFI), auf die Refinanzierung, auf Verflechtungen in der Mikrofinanzbranche und die nötige Regulierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Welche entwicklungspolitische Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung in ihrer Förderung von Mikrokrediten?
Welche MFI fördert die Bundesregierung (bitte nach Empfänger, Förderumfang und Dauer der Förderung aufschlüsseln)?
Wie hoch sind die Mittel, mit denen die Bundesregierung (auch über die KfW Bankengruppe) lokale und regionale MFI unterstützt?
Wie hoch sind die Mittel, mit denen die Bundesregierung (auch über die KfW Bankengruppe) internationale Großbanken oder Holdinggesellschaften bei der Durchführung von Mikrofinanzprojekten unterstützt?
Plant die Bundesregierung eine weitere Aufstockung der Mittel zur Förderung von MFI in den kommenden Jahren?
Wie definiert die Bundesregierung ein „erfolgreiches“ Mikrofinanzprogramm, und wie viele der von der Bundesregierung geförderten MFI sind erfolgreich?
Wie viele durch Überschuldung verursachte Selbstmorde sind der Bundesregierung bei Kundinnen und Kunden bekannt, die Kredite bei durch die Bundesregierung geförderten MFI aufgenommen haben?
Wie viele durch Überschuldung durch Mikrokredite verursachte Selbstmorde sind der Bundesregierung generell bekannt?
Wie stellt die Bundesregierung in ihrer Förderung sicher, dass die entwicklungspolitische Zielsetzung gewahrt wird?
Wie viele der von der Bundesregierung unterstützten MFI sind börsennotiert, und in welcher Höhe werden börsennotierte MFI unterstützt (bitte nach Höhe der Zahlung und Prozent der Gesamtförderung aufschlüsseln)?
Wie viele der von der Bundesregierung unterstützten MFI haben einen gesellschaftlichen Auftrag, vergleichbar mit den deutschen Sparkassen, und wie lautet dieser?
Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung bei der Förderung a) großer, internationaler MFI, b) lokaler, gemeinnützig orientierter MFI?
Wie beurteilt die Bundesregierung unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten die Gefahr, dass durch den Aufbau weltweit operierender Mikrofinanzkonzerne, der Aufbau von lokaler Eigeninitiative und Ownership unterhöhlt wird und in den Entwicklungsländern genossenschaftliche und am Gemeinwohl orientierte Ansätze in der Finanzsektorentwicklung verdrängt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass es sich bei der geförderten Finanzholding ProCredit Holding AG um ein Institut handelt, das sich fast ausschließlich im Besitz von Gebern wie KfW Bankengruppe, Internationale Finanz-Corporation (IFC) oder The Netherlands Development Finance Company (FMO) befindet und dass die Vertreter dieser Geber auch den Aufsichtsrat kontrollieren?
a) Steht die Tatsache, dass ProCredit Holding AG ausschließlich über Tochtergesellschaften finanziert, die mehrheitlich von ProCredit Holding AG kontrolliert werden, nicht im Widerspruch zur Bestrebung eigenständige Finanzdienstleister in Partnerländern aufzubauen?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass ProCredit Holding AG entschieden hat, keine Kredite mehr unter einem Betrag von 4 000 Euro zu gewähren, und wenn dies zutrifft, wie beurteilt sie dies?
Wie hoch ist der Prozentsatz der Kredite (vergeben von MFI, die durch die Bundesregierung auch über die KfW Bankengruppe oder andere gefördert werden), die aus Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzmitteln bereitgestellt werden, und wie hoch ist der Prozentsatz der Kredite, die aus Mitteln vergeben werden, die am internationalen Kapitalmarkt aufgenommen wurden?
In welchem Umfang sind die durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) geförderten MFI ganz oder teilweise auf Refinanzierung durch Kredite angewiesen?
a) Wie viel Prozent der von der deutschen EZ geförderten MFI betreibt überhaupt keine Ersparnisbildung?
b) Bei wie viel Prozent der von der deutschen EZ geförderten MFI liegt die Refinanzierung durch Ersparnisse unter 50 Prozent?
c) Bei wie viel Prozent der von der deutschen EZ geförderten MFI liegt die Refinanzierung durch Ersparnisse über 50 bzw. über 75 Prozent?
Wie hoch sind die durchschnittlichen Zinssätze, die MFI, welche von der deutschen EZ gefördert werden, für Kredite zu zahlen haben, die sie an den internationalen Kapitalmärkten aufgenommen haben?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Citibank und die KfW Bankengruppe 2006 Forderungen der Nichtregierungsorganisation BRAC an die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer verbrieft haben und dass das Gesamtvolumen der Verbriefung bei 150 Mio. Euro lag?
a) Hat die KfW Bankengruppe in weiteren Fällen Forderungen von MFI an Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer verbrieft?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Verbriefungen von Forderungen von MFI an Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer durch Großbanken?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Verbriefungen?
Wie groß ist die Summe der Kredite, die die von der Bundesregierung geförderten MFI als Devisendarlehen bzw. als Lokalwährungsdarlehen bereitstellen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen)?
In welchen Fällen haben sich aus der Tatsache, dass MFI Kredite in Hartwährung aufgenommen haben, Probleme und Restrukturierungsbedarfe aufgrund einer Abwertung der Lokalwährung ergeben?
In Fällen, in denen die KfW Bankengruppe MFI über Darlehen an Zwischenholdings finanziert, zu welchen Konditionen werden gewährte Darlehen a) von der deutschen EZ (über die KfW Bankengruppe) an internationale Zwischenholdings vergeben, b) von internationalen Zwischenholdings an MFI im Kundengeschäft vergeben, c) von MFI vor Ort an die Kunden vergeben?
Welche Kosten entstehen durch diese Finanzierung über Zwischenholdings?
Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in der Finanzierung über Zwischenholdings?
Wie stellt die Bundesregierung in diesen Konstruktionen zwischen KfW Bankengruppe, Zwischenholdings, MFI und Endverbrauchern Transparenz sicher, gerade vor dem Hintergrund, dass sich an den Zwischenholdings wiederum private Investoren beteiligen, die mit ihren Anlagen Geld verdienen wollen und keinerlei entwicklungspolitische Motivation haben?
Welchen Einfluss haben private Investoren über Zwischenholdings oder über die Beteiligung an Fonds, welche in der Mikrofinanzbranche Investieren, auf a) die Renditeerwartung der MFI, b) die Konditionen bei der Vergabe von Mikrokrediten?
Welche Zinsen berechnen im Durchschnitt private Kapitalgeber, die sich an der Refinanzierung (Kredite) öffentlich kofinanzierter Mikrobanken beteiligen?
Welche Renditeerwartungen haben die Privaten, die Eigenkapital auch für öffentlich geförderte MFI bereitstellen, und welche Renditeerwartungen wurden bislang realisiert?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Steuergelder nicht in Zwischenholdings oder Fonds fließen, aus denen private Investoren Gewinne schöpfen?
Welche Erfolge wurden in den Ländern, in denen die Bundesregierung den Aufbau von funktionierenden Finanzsystemen unterstützt, erzielt (bitte einzeln nach Ländern auflisten)?
a) In welchen Ländern existieren Aufsichtsbehörden, die umfassende Regeln für den jeweiligen Finanzmarkt vorgegeben haben, und inwiefern können sie durchgesetzt werden (bitte nach einzelnen Ländern und Behörden auflisten)?
b) In welchen Ländern existieren Kreditinformationsbüros, und inwiefern sind die Informationen dieser Einrichtungen zum einen umfassend und zum anderen bindend, so dass dort als überschuldet registrierte Kreditnehmer keine weiteren Kredite mehr erhalten können?
c) Was sind die regulatorischen und finanzsystemischen Mindestanforderungen an ein Land in dem sich die Bundesregierung in der Mikrofinanzierung engagiert?
d) In welchen Ländern wurden brutale Inkassopraktiken wie das „housebreaking“ wirkungsvoll von den Aufsichtsbehörden unterbunden und geahndet?
e) In welchen Ländern wurden die MFI wirkungsvoll zum Ausweis des effektiven Jahreszinses verpflichtet?
An welchen konkreten Punkten ist es in den vergangenen Jahren gelungen, Gesetze im Bankbereich auch auf den Mikrofinanzsektor anzuwenden?
Welche Bereiche werden mit von der Bundesregierung geförderten Mikrokrediten vor allem finanziert (Antworten bitte jeweils nach Ländern auflisten)?
a) Welcher Prozentsatz der Mikrokredite dient der Finanzierung kleinbäuerlicher Landwirtschaft?
b) Ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der Meinung, dass der klassische Mikrokredit mit hohen Zinsen überhaupt in relevantem Umfang für die Landwirtschaftsfinanzierung infrage kommt?
c) Welcher Prozentsatz der Mikrokredite, die über Institute, die durch die deutsche EZ gefördert werden, bereitgestellt werden, dient der Konsumfinanzierung?
d) Welcher Prozentsatz der Mikrokredite, die über Institute, die durch die deutsche EZ gefördert werden, bereitgestellt werden, dient der Bildungsfinanzierung?
e) Welcher Prozentsatz der Mikrokredite, die über Institute, die durch die deutsche EZ gefördert werden, bereitgestellt werden, dient der Eröffnung von Klein(st)-Unternehmen?