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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Kohletagebau in Bangladesch

Kohleförderung in Bangladesch: deutsches Engagement angesichts der Folgen eines möglichen Kohletagebaus für die dortige Region, Kooperation der Bundesregierung mit dem Energieunternehmen RWE, Menschenrechte und Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards, Vorgaben der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI), Besuch von bangladeschischen Politikern in Nordrhein-Westphalen; Energie als Schwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit mit Bangladesch; Leitlinien für eine nachhaltige Energieversorgung<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

13.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/528425. 03. 2011

Kohletagebau in Bangladesch

der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Uwe Kekeritz, Oliver Krischer, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Katja Keul, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bangladesch befindet sich in einer ernsten Energiekrise. Zunehmende Versorgungsengpässe, die in den Großstädten mehrfach täglich zu Stromausfällen führen, haben Auswirkungen auf die wirtschaftliche Produktivität des Landes. Aus diesem Grund unterstützt Deutschland im Rahmen seiner bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Bangladesch bei der Reform des Energiesektors. Hier spielen erneuerbare Energieformen wie Solarenergie und Biogas eine wichtige Rolle.

Seit 1997 prüft die Regierung Bangladeschs aber auch in der Region Phulbari Kohle im Tagebau zu fördern. Aufgrund ihrer hohen Qualität wären jedoch 80 Prozent der geförderten Kohle für den Export bestimmt und hätten keine direkten Auswirkungen auf die Energiekrise im Land. Bis dato hat die Regierung Bangladeschs noch keine endgültige Entscheidung gefällt. Ein Grund dafür sind die massiven Proteste in der Bevölkerung, die um ihre Existenzgrundlage und Ernährungssicherung fürchtet. Durch den für die Kohleförderung notwendigen Flächenbedarf von 60 km2 müssten laut eines von der Regierung Bangladeschs eingesetzten Expertenkomitees 130 000 Menschen umgesiedelt werden. Bis zu 220 000 Menschen aus 150 Dörfern wären durch die massive Absenkung des Grundwasserspiegels betroffen. Brunnen würden versiegen, die Trinkwasserversorgung wäre nicht mehr gewährleistet, die Landwirtschaft würde geschädigt und dadurch die Ernährungssicherheit gefährdet.

Im Rahmen der deutschen bilateralen wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Bangladesch wird in Erwägung gezogen, die bangladeschische Regierung bei Anfrage mit Blick auf die Sozial- und Umweltverträglichkeit des Kohletagebaus zu beraten. In den Jahren 2009 und 2010 haben bangladeschische Politiker den Braunkohletagebau der RWE Vertrieb AG in Nordrhein-Westfalen besichtigt und dabei besonderes Interesse an den Maßnahmen in den Bereichen Umsiedlung und abschließender Renaturierung der Abbauflächen gezeigt. Die Reisekosten der bangladeschischen Politiker wurden zum Teil mit Mitteln aus dem Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit (TZ) „Sustainable Energy for Development“ bezahlt.

Nach ihrer Rückkehr nach Bangladesch wurde die deutsche Vorgehensweise als Blaupause für Bangladesch mit dem fragwürdigen Argument beworben, dass geologische und demografische Bedingungen vergleichbar seien.

Im April und Juni 2010 veröffentlichten Mitarbeiter des deutschen Energieunternehmens RWE Vertrieb AG Artikel in bangladeschischen Nachrichtenmagazinen, in denen sie die technische Machbarkeit des Tagebaus in Phulbari bescheinigten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Was ist der aktuelle Stand hinsichtlich eines deutschen Engagements beim Kohletagebau in Bangladesch, z. B. in Form einer TZ-Beratungstätigkeit mit Blick auf die Umwelt- und Sozialverträglichkeit?

2

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Größe und Umfang der Kohlevorkommen in der Region Phulbari vor?

3

Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen eines möglichen Kohletagebaus unter sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten ein?

4

Wie kann die Bundesregierung eine wie auch immer geartete Beteiligung am Kohletagebau in Bangladesch vor dem Hintergrund legitimieren, dass sich die Asiatische Entwicklungsbank aufgrund von Verstößen gegen eigene Richtlinien bereits aus der Finanzierung zurückgezogen hat und dass eine erzwungene Umsiedelung von indigenen Völkern gegen Artikel 10 der UN-Erklärung zu den Rechten indigener Völker verstößt?

5

Hält es die Bundesregierung angesichts der Defizite im Regierungs- und Verwaltungssystem Bangladeschs für realistisch, dass ein System etabliert wird, das den Zugang zu Kompensationsleistungen für die betroffenen 220 000 Menschen gewährleistet?

6

Wie kann die Bundesregierung eine wie auch immer geartete Beteiligung am Kohletagebau in Bangladesch vor dem Hintergrund verantworten, dass eine Vernichtung von landwirtschaftlich nutzbarem und von Überschwemmungen wenig betroffenem Land zu Engpässen bei der Nahrungsmittelversorgung führen und die Ernährungssicherheit für extrem arme Bevölkerungsgruppen verschärfen würde?

7

Wie kann die Bundesregierung eine wie auch immer geartete Beteiligung am Kohletagebau in Bangladesch vor dem Hintergrund verantworten, dass in Anbetracht klimatischer Veränderungen, Versalzung und Erosion aber auch durch eine zunehmende Urbanisierung bereits heute jährlich 800 km2 landwirtschaftlich nutzbares Land (1 Prozent der Gesamtfläche an landwirtschaftlich nutzbarem Land) verschwinden und zwei Millionen metrische Tonnen an Nährstoffen abgetragen werden und dass die Vernichtung von mindestens 60 km2 Land für den Tagebau den Zugang zu fruchtbarem Land vor allem für extrem arme Bevölkerungsgruppen weiter verschärfen würde?

8

Wie kann die Bundesregierung eine wie auch immer geartete Beteiligung am Kohletagebau in Bangladesch vor dem Hintergrund verantworten, dass sich die deutsche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen ihrer Schwerpunktsetzung auf die Förderung „Erneuerbarer Energien“ und „Maßnahmen zur Mitigation des Klimawandels“ konzentriert und sich im Rahmen der UN-Millenniumserklärung und der daraus abgeleiteten Millenniumsentwicklungsziele verpflichtet hat, den Anteil der Weltbevölkerung, der unter extremer Armut und Hunger leidet, zu halbieren?

9

In welchem Kooperationsverhältnis stand und steht die Bundesregierung im Rahmen eines möglichen Engagements beim Kohletagebau in Bangladesch zu dem deutschen Energieunternehmen RWE Vertrieb AG?

10

Welche Rolle spielte die Einhaltung der Menschenrechte sowie von Sozial- und Umweltstandards im Falle eines Kohleabbaus in Bangladesch bislang im Austausch der Bundesregierung mit der RWE Vertrieb AG sowie mit den bangladeschischen Partnern und Partnerinnen?

11

Welche Rolle spielten die Vorgaben der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) im Falle eines Kohleabbaus in Bangladesch bislang im Austausch der Bundesregierung mit RWE Vertrieb AG sowie mit den bangladeschischen Partnern und Partnerinnen?

12

Gab es eine Kooperationsvereinbarung der Bundesregierung mit der RWE Vertrieb AG im Rahmen des Besuchs von bangladeschischen Politikern nach Nordrhein-Westfalen?

13

Warum wurden die Reisekosten der bangladeschischen Politiker zum Besuch des Kohletagebaus in Deutschland aus dem TZ-Vorhaben zur Förderung „Erneuerbarer Energien“ bezahlt?

14

Inwiefern hält die Bundesregierung die Förderung aus diesem Vorhaben für angemessen?

15

Was sind die längerfristigen Perspektiven für den Schwerpunkt Energie in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Bangladesch?

16

Inwiefern plant die Bundesregierung als Teil ihrer klimapolitischen Verantwortung zur Reduktion von CO2-Emissionen verstärkt den Austausch von zivilgesellschaftlichen Akteurinnen/Akteuren und Wissenschaftlerinnen/ Wissenschaftlern aus Bangladesch mit Energieexpertinnen/Energieexperten aus Deutschland und Europa zu fördern und die Regierung Bangladeschs bei der Entwicklung von Leitlinien für eine umweltschonende und nachhaltige Energieversorgung zu beraten?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 25. März 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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