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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Auswirkungen der Neuregelungen des Elterngeldes auf Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger

Anrechnung von Elterngeldleistungen, Neubescheidungen und Rückforderung von SGB-II-Leistungen im Rahmen der Änderungen der Elterngeldregelung; Kinder unter 14 bzw. unter 12 Monaten in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, Bedarfsgemeinschaften mit einem Bewilligungszeitraum über den Jahreswechsel hinaus<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

11.04.2011

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/527624. 03. 2011

Auswirkung der Neuregelung des Elterngeldes auf Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger

der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Katja Kipping, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Insbesondere Bezieherinnen und Bezieher von Hartz-IV-Leistungen sind Leidtragende der Elterngeldneuregelung vom Januar 2011. Betroffen sind hier vor allem diejenigen, die nicht über Erwerbseinkommen verfügen: Sie bekommen das Elterngeld in Höhe von 300 Euro als Einkommen auf ihren Leistungen gemäß des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) angerechnet und somit das Elterngeld de facto gestrichen. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 9. März 2011 behauptet die Bundesregierung, diesbezüglich über keine Daten von betroffenen Hartz-IV-Empfängerinnen und - Empfänger zu verfügen.

Für die Betroffenen ist diese Regelung fatal. Sie verlieren nicht nur pro Monat 300 Euro, sondern auch kurzfristig jegliche finanzielle Planungssicherheit. Darüber hinaus müssen viele Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger mit Rückforderungen durch die SGB-II-Behörden rechnen, wenn diese aufgrund der kurzen Frist zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen die Leistungen im Umfang des Jahres 2010 weitergezahlt haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wann werden der Bundesregierung Daten vorliegen, die Auskunft über die Anrechnung sowie die Höhe der Anrechnung der Elterngeldleistungen auf SGB-II-Leistungen geben (falls die Bundesregierung nicht beabsichtigt, Daten, die Auskunft darüber geben, zu erheben, bitte begründen)?

2

Wann werden der Bundesregierung Daten vorliegen, die Auskünfte über die Anzahl der SGB-II-Neubescheidungen im Rahmen der Änderung des Elterngeldes geben (falls die Bundesregierung nicht beabsichtigt, Daten, die Auskunft darüber geben, zu erheben, bitte begründen)?

3

Wann werden der Bundesregierung Daten vorliegen, die Auskünfte über Höhe und Anzahl der Rückforderungen von SGB-II-Leistungen aufgrund der Änderungen der Elterngeldregelungen geben (falls die Bundesregierung nicht beabsichtigt, Daten, die Auskunft darüber geben, zu erheben, bitte begründen)?

4

Wie viele Kinder im Alter unter 14 Monaten leben in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Bundesland)?

a) Wie viele dieser Bedarfsgemeinschaften erhalten einen Mehrbedarf wegen Alleinerziehung (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Bundesland)?

b) Wie viele dieser Bedarfsgemeinschaften bestehen aus lediglich einem Haushaltsvorstand (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Bundesland)?

c) In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften wird gleichzeitig Arbeitslosengeld I (ALG I) bezogen (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?

d) In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften hat sich das Erwerbseinkommen in den 12 Monaten vor der Geburt reduziert (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?

In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften hat sich deshalb der SGB-II- Bedarf erhöht (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?

In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften wurden die Bewilligungsbescheide aufgrund eines erhöhten anrechenbaren Einkommens aufgehoben und Rückforderungen erhoben, ohne dass das Einkommen aus Erwerbsarbeit stammt (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?

f) In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften befinden sich die Eltern vor der Geburt in einer Berufsausbildung oder in einem Studium (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?

5

In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften lief der Bewilligungszeitraum für die SGB-II-Leistungen über den Jahreswechsel hinaus (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?

6

Wie viele Kinder im Alter unter 12 Monaten leben in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, und wie viele dieser Bedarfsgemeinschaften sind lediglich Aufstocker (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland)?

a) Wie viele dieser Bedarfsgemeinschaften erhalten einen Mehrbedarf wegen Alleinerziehung (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Bundesland)?

b) Wie viele dieser Bedarfsgemeinschaften bestehen aus lediglich einem Haushaltsvorstand (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Bundesland)?

c) In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften wird gleichzeitig ALG I bezogen (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?

d) In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften hat sich das Erwerbseinkommen in den 12 Monaten vor der Geburt reduziert (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?

In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften hat sich deshalb der SGB-II- Bedarf erhöht (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?

e) In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften wurden die Bewilligungsbescheide aufgrund eines erhöhten anrechenbaren Einkommens aufgehoben und Rückforderungen erhoben, ohne dass das Einkommen aus Erwerbsarbeit stammt (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?

f) In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften befinden sich die Eltern vor der Geburt in einer Berufsausbildung oder in einem Studium (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?

7

In wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften lief der Bewilligungszeitraum für die SGB-II-Leistungen über den Jahreswechsel hinaus (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Bundesland und Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Haushaltsvorstand)?

Berlin, den 24. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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