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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Grundsicherungen und damit verbundene soziale Aspekte in Deutschland

Angaben zu Bedarfsgemeinschaften und Leistungsbeziehern nach SGB II und SGB XII: aufstockende Leistungen, Gesamtausgaben, Abführungen an die Sozialversicherungssysteme, Ausgaben für Mehrbedarfe, Kosten für Unterkunft und Heizung; Datenerhebung zur verdeckten Armut im Bereich des SGB II und SGB XII für den Vierten Armuts- und Reichtumsbericht, 1-Euro-Jobs, Eingliederungsleistungen, Widersprüche und Klagen vor den Sozialgerichten, Sanktionen und Leistungseinschränkungen<br /> (insgesamt 44 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

18.05.2011

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/531730. 03. 2011

Grundsicherungen und damit verbundene soziale Aspekte in Deutschland

der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Yvonne Ploetz, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach den Vorgaben des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG). Diese Bestimmung zählt zum Verfassungskern und ist eine der unabänderlichen Vorgaben des Grundgesetzes. Des Weiteren gibt das Grundgesetz vor, dass die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland „den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Bundesstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen“ muss (Artikel 28 Absatz 1 GG). Mit diesen beiden Artikeln schreibt das Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip fest. Gemäß den Konkretisierungen durch das Bundesverfassungsgericht ist es demzufolge die Aufgabe des Staates, für soziale Gerechtigkeit und für einen Ausgleich sozialer Gegensätze und Ungleichheiten zu sorgen. Der Staat hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Dasein und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden. Aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes leitet sich für den Staat die Pflicht zur Daseinsvorsorge ab. Die Verantwortung für die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ ist ein Kernelement des Sozialstaates (Artikel 20 GG).

Der Begriff „gleichwertige Lebensverhältnisse“ gehört zur zentralen Leitvorstellung des Bundes und der Länder. Das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes konkretisiert gleich im ersten Grundsatz: „Im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben“ (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 ROG). Länderverfassungen und Landesplanungsgesetze zitieren den Begriff ihrerseits und verpflichten sich damit zu einer entsprechenden Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes.

Um die Situation in der Bundesrepublik Deutschland umfangreich zu bewerten, bedarf es auch einer Analyse relevanter Grundsicherungsaspekte sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene der Bundesländer. Damit sollen der Stand und die Herangehensweise der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet vor dem Hintergrund des Grundgesetzes besser beurteilbar werden. Insbesondere geht es aber auch darum, perspektivisch Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, um langfristig allen Bevölkerungsschichten und Generationen in allen Teilen Deutschlands ein Leben in Würde und gleichberechtigter Teilhabe zu sichern – dies auch vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen44

1

Wie viele Bedarfsgemeinschaften und wie viele Personen erhielten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Bundesrepublik Deutschland und in den 16 Bundesländern in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 (bei Personen getrennt Arbeitslosengeld II – ALG II – und Sozialgeld)?

2

Wie viele Bedarfsgemeinschaften bzw. Personen erhielten aufstockende Leistungen nach dem SGB II wegen geringer Erwerbseinkommen in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern?

3

Wie viele Bedarfsgemeinschaften bzw. Personen erhielten aufstockende Leistungen nach dem SGB II wegen niedriger Arbeitslosengeld-I-Leistungen nach dem SGB III in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern?

4

Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro Kopf der Leistungsbeziehenden in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern für monetäre Leistungen und Sachleistungen nach dem SGB II (ohne Ausgaben für Renten- und Kranken-/Pflegeversicherung)?

5

Wie hoch waren die Ausgaben gesamt in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern für Renten- und Kranken-/Pflegeversicherung im Rahmen des SGB II?

6

Wie hoch waren die monatlichen Abführungen an die Renten- und Kranken-/Pflegeversicherung (bitte getrennt) pro Beziehenden von Leistungen nach dem SGB II in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 (bitte auch Angabe der Beitragsbemessungsgrundlage und des Beitragssatzes)?

7

Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro Kopf der Leistungsbeziehenden für Verwaltungsausgaben in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern im Bereich des SGB II?

8

Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro Kopf der jeweiligen Leistungsbeziehenden für Mehrbedarfe (getrennt nach Bedarfsart) in den Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern im Bereich des SGB II?

9

Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro Kopf der Leistungsbeziehenden für Kosten der Unterkunft und Heizung (getrennt nach Kommunen und Bund) in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern im Bereich des SGB II?

10

Wie hoch waren a) die durchschnittlichen als angemessen anerkannten und b) die tatsächlich erstatteten Kosten der Unterkunft und Heizung im Bereich des SGB II für folgende Bedarfsgemeinschaftstypen: eine erwachsene Person, eine erwachsene Person mit einem Kind (13 Jahre), eine erwachsene Person mit zwei Kindern (8 und 13 Jahre), zwei erwachsene Personen, zwei erwachsene Personen mit einem Kind (13 Jahre), zwei erwachsene Personen mit zwei Kindern (8 und 13 Jahre) in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern?

11

Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB II in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern erhielten keine oder geringere Leistungen als ihnen zustehen (verdeckt Arme) in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 (absolut und Quote Nichtinanspruchnahme)?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen bezüglich der verdeckten Armut im Bereich des SGB II bei Becker/Hauser 2010: Kindergrundsicherung, Kindergeld und Kinderzuschlag. Eine vergleichende Analyse aktueller Reformvorschläge, S. 138?

13

Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch verdeckte Armut im Bereich des SGB II zu beseitigen?

14

Gedenkt die Bundesregierung für den 4. Armuts- und Reichtumsbericht und für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2012 valide Daten zur verdeckten Armut im Bereich des SGB II zu erheben?

Wenn ja, wer wurde damit beauftragt?

15

Wie viele Personen hatten in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 einen 1-Euro-Job in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern (absolut und Quote bezogen auf ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher)?

16

Wie hoch war die jährliche Summe der von der Bundesagentur für Arbeit in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 gewährten Eingliederungsleistungen im Rechtskreis des SGB II in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern?

17

Wie hoch war der Erfolg von Eingliederungsleistungen im Sinne der Aufnahme einer Erwerbsarbeit auf dem ungeförderten Arbeitsmarkt gemessen in Bezug auf die Summe der gewährten Eingliederungsleistungen in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010?

18

Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen von SGB-II-Behörden gab es in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern?

19

Wie viele Klagen vor den Sozialgerichten wurden im Rechtskreis des SGB II in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern eingereicht?

20

Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widersprüchen und Klagen (getrennt) im Bereich des SGB II in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 entwickelt?

21

Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen (getrennt) im Bereich des SGB II in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010, der ganz oder teilweise zu Gunsten der Widersprechenden bzw. der Klagenden entschieden wurde, in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern?

22

Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 die Zahl der Sanktionen nach den §§ 31 und 32 SGB II (getrennt nach Sanktionshöhe, nach Altersgruppen: unter 15-Jährige, unter 25-Jährige und älter, nach Sanktionsgründen und Leistungsart) in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern?

23

Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 der Anteil der ganz oder teilweise erfolgreichen Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen nach den §§ 31 und 32 SGB II (getrennt nach Altersgruppen: unter 15-Jährige, unter 25-Jährige und älter, nach Sanktionsgründen und Leistungsart)?

24

Wie viele Personen erhielten in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 ff. bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 ff. (getrennt) des SGB XII (getrennt nach Altersgruppen und Geschlecht)?

25

Wie viele Einsatz- bzw. Haushaltsgemeinschaften erhielten in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt (getrennt) nach dem SGB XII?

26

Wie hoch waren Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro Kopf der Leistungsbeziehenden in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern für monetäre Leistungen und Sachleistungen im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. der Hilfe zum Lebensunterhalt (getrennt, ohne Ausgaben für Renten- und Kranken-/Pflegeversicherung) nach dem SGB XII?

27

Wie hoch waren die Ausgaben in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern für Renten- und Kranken-/Pflegeversicherung im Rahmen des SGB XII?

28

Wie hoch waren die monatlichen Abführungen an die Renten- und Kranken-/Pflegeversicherung (bitte getrennt) pro Beziehenden von Leistungen nach dem SGB XII in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 (bitte auch Angabe der Beitragsbemessungsgrundlage und des Beitragssatzes)?

29

Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro Kopf der Leistungsbeziehenden in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. der Hilfe zum Lebensunterhalt (getrennt) nach dem SGB XII?

30

Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro Kopf der Leistungsbeziehenden für Kosten der Unterkunft und Heizung in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern im Bereich des SGB XII?

31

Wie hoch waren a) die durchschnittlichen als angemessen anerkannten und b) die tatsächlich erstatteten Kosten der Unterkunft und Heizung im Bereich des SGB XII (getrennt für Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt) für folgende Einsatz-bzw. Haushaltsgemeinschaftstypen: eine erwachsene Person, eine erwachsene Person mit einem Kind (13 Jahre), eine erwachsene Person mit zwei Kindern (8 und 13 Jahre), zwei erwachsene Personen, zwei erwachsene Personen mit einem Kind (13 Jahre), zwei erwachsene Personen mit zwei Kindern (8 und 13 Jahre) in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern?

32

Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro Kopf der Leistungsbeziehenden in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern für die Mehrbedarfe nach § 30 SGB XII, für die einmaligen Bedarfe nach § 31 SGB XII, für die Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen nach § 34 SGB XII, für den notwendigen Lebensunterhalt in Einrichtungen nach § 35 SGB XII, für die Hilfen zur Gesundheit nach § 47 ff. SGB XII, für die Hilfe zur Pflege nach § 61 ff. SGB XII, für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 ff. SGB XII und für die Hilfen in anderen Lebenslagen nach § 70 ff. SGB XII?

33

Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro Kopf der Leistungsbeziehenden in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern für die Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderung nach § 53 ff. SGB XII?

34

Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB XII (getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt) erhielten in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 keine oder geringere Leistungen als ihnen zustehen (verdeckt Arme) (absolut und Quote Nichtinanspruchnahme)?

35

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen bezüglich der verdeckten Armut im Bereich des SGB XII bei Becker/Hauser 2010: Kindergrundsicherung, Kindergeld und Kinderzuschlag. Eine vergleichende Analyse aktueller Reformvorschläge, S. 138?

36

Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch verdeckte Armut im Bereich des SGB XII zu bekämpfen?

37

Gedenkt die Bundesregierung für den 4. Armuts- und Reichtumsbericht und für die EVS 2012 valide Daten zur verdeckten Armut im Bereich des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und laufender Hilfe zum Lebensunterhalt) zu erheben?

Wenn ja, wer wurde damit beauftragt?

38

Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen von Leistungsträgern nach dem SGB XII gab es in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern (getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und laufender Hilfe zum Lebensunterhalt)?

39

Wie viele Klagen vor den Sozialgerichten wurden im Rechtskreis des SGB XII in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern eingereicht (getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Sozialhilfe)?

40

Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widersprüchen und Klagen (getrennt) im Bereich des SGB XII (getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Sozialhilfe) in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 entwickelt?

41

Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen (getrennt), der ganz oder teilweise zu Gunsten der Widersprechenden bzw. der Klagenden im Bereich des SGB XII (getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Sozialhilfe) entschieden wurde, in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und den einzelnen Bundesländern in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010?

42

Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und den einzelnen Bundesländern die Zahl der Leistungseinschränkungen nach den §§ 26 und 39 SGB XII sowie die Zahl der Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII (getrennt nach Höhe der Leistungseinschränkung, nach Altersgruppen und nach Gründen der Leistungseinschränkung/-verwehrung)?

43

Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 die Anteil der ganz oder teilweise erfolgreichen Widersprüche und Klagen in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern gegen Leistungseinschränkungen nach den §§ 26 und 39 SGB XII und gegen die Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII (getrennt nach Höhe der Leistungseinschränkung, nach Altersgruppen und nach Gründen der Leistungseinschränkung/-verwehrung)?

44

Sollten die Fragen 34 bis 43 durch die Bundesregierung nicht beantwortet werden können, wie will die Bundesregierung ohne diese Informationen prüfen und sicherstellen, dass für alle leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger das Existenzminimum und die gesellschaftliche Teilhabe aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben und bundesgesetzlicher Regelungen garantiert wird?

Berlin, den 30. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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