Verwendung der Bundespolizei zur Unterstützung der Polizei Berlin im Umfeld des Deutschen Bundestages
der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Raju Sharma, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach den Terrorwarnungen des Bundesministeriums des Innern von Mitte November 2010 sind umfangreiche Kräfte der Bundespolizei zur Bewachung der Liegenschaften des Deutschen Bundestages rund um das Reichstagsgebäude eingesetzt worden. Auch mit Aufhebung der Maßnahmen wurden einige Kontrollpunkte um das Reichstagsgebäude aufrechterhalten.
Diese Maßnahme erscheint ungewöhnlich, da laut § 11 Absatz 1 Nummer 3 des Bundespolizeigesetzes nur eine „drohende(n) Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes (…), soweit das Land ohne diese Unterstützung die Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen kann“ so eine Maßnahme rechtfertigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche aktuelle Gefährdungslage rechtfertigt den anhaltenden Einsatz der Bundespolizei?
Inwieweit ist das Land Berlin nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten in der Lage, die derzeit von der Bundespolizei übernommenen Aufgaben wahrzunehmen?
Welche Kräfte der Bundespolizei aus welchen Einheiten sind zum Schutz des Deutschen Bundestages im Umfeld des Reichstagsgebäudes eingesetzt?
Welche ursprünglichen Aufgaben können die betroffenen Einheiten während der aktuellen Unterstützung für die Polizei Berlin nicht ausführen?
Wie lange soll der Einsatz voraussichtlich dauern?