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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Abschiebungen nach Syrien und das Vorgehen der syrischen Sicherheitskräfte gegen Demonstrierende

Abschiebung bzw. &bdquo;Rückführung&ldquo; von syrischen Staatsbürgern sowie Staatenlosen nach Syrien, Aufenthalt in Deutschland, deutsch-syrisches Rückübernahmeabkommen, Übernahmegesuche an Syrien, Ausstellung von Pässen, Aufenthaltsstatus und weiteres Schicksal von nach Syrien abgeschobenen Personen, asylrelevante Handlungen im Zielland gegen Abgeschobene, Menschenrechte, politische Proteste, Einschränkung der Rechte gesellschaftlicher Gruppen nach Aufhebung des Notstands, syrisches Strafgesetzbuch, VN-Zivilpakt<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.04.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/542908. 04. 2011

Abschiebungen nach Syrien und das Vorgehen der syrischen Sicherheitskräfte gegen Demonstrierende

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Beginn des Jahres 2009 ist ein so genanntes Rückübernahmeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Syrien in Kraft. Darin verpflichten sich beide Seiten, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen, die sich ohne die erforderlichen Papiere im Gebiet des anderen Staates aufhalten. Es ist davon auszugehen, dass das Abkommen ausschließlich in eine Richtung angewandt wird, nämlich zur Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten syrischer Staatsangehöriger. Einbezogen sind allerdings auch Staatenlose aus Syrien, in erster Linie Kurdinnen und Kurden.

Mittlerweile hat die Welle des Protests gegen die Machthaber arabischer Staaten auch Syrien erfasst. Bei Protesten gegen die Regierung wurden nach unterschiedlichen Angaben 20 bis über 100 Menschen von Sicherheitskräften getötet. Das Aufgebot der Armee in Städten, in denen es zu Protesten kam, wurde aufgestockt. Zugleich hat der syrische Präsident Bashar al-Assad die Aufhebung der Notstandsgesetze von 1963 beschlossen, aber zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht umgesetzt; damit würde die Einschränkung einiger bürgerlicher Rechte in Syrien aufgehoben. Die Zulassung politischer Parteien werde geprüft, wie eine Sprecherin der Regierung erklärte.

Trotz dieser undurchsichtigen Lage und der Unklarheit über die weitere innere Entwicklung in Syrien werden Staatsangehörige und Staatenlose aus Deutschland nach Syrien abgeschoben. Zuletzt war davon Bahran Mho betroffen, der nach elf Jahren Aufenthalt in Deutschland (Landshut) nach Syrien abgeschoben wurde. Er war in der Initiative „Netzwerk Abschiebestopp Syrien“ aktiv. Von diesem Netzwerk wird regelmäßig auf die schlechte Menschenrechtssituation in Syrien aufmerksam gemacht. Mho hatte in Deutschland ein Asylverfahren betrieben. Ihm droht wegen dieses Asylantrags und seiner politischen Betätigung Anklage gemäß § 287 des syrischen Strafgesetzbuchs, der das Verbreiten von falschen Informationen über Syrien im Ausland unter Strafe stellt. Als solche „falsche Informationen“ gelten insbesondere Berichte über Folter und Misshandlungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Für wie viele Personen wurden in den Jahren 2009, 2010 und 2011 die Abschiebung bzw. „Rückführung“ nach Syrien angemeldet (bitte nach Bundesländern und Jahren sowie nach syrischen Staatsangehörigen und Staatenlosen getrennt angeben)?

2

Wie viele der Personen, für die im genannten Zeitraum eine Abschiebung bzw. „Rückführung“ angemeldet wurde, befanden sich zum Zeitpunkt der Anmeldung seit mehr als sechs bzw. zehn Jahren in Deutschland (bitte nach Bundesländern und Jahren für syrische Staatsangehörige und Staatenlose getrennt angeben)?

3

Wie viele der Personen, für die im genannten Zeitraum eine Abschiebung bzw. „Rückführung“ angemeldet wurde, waren zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht volljährig, wie viele lebten seit mehr als sechs bzw. zehn Jahren in Deutschland (bitte nach Bundesländern und Jahren für syrische Staatsangehörige und Staatenlose getrennt angeben)?

4

Für wie viele Personen haben die syrischen Behörden in den Jahren 2009, 2010 und 2011 Pässe oder Passersatzpapiere ausgestellt (bitte nach Jahren getrennt angeben für syrische Staatsangehörige und Staatenlose)?

5

Wie viele Personen wurden 2009, 2010 und 2011 zur Identitätsfeststellung der syrischen Botschaft oder sonstigen Vertretern Syriens vorgeführt oder dorthin einbestellt (bitte nach Bundesländern und Jahren getrennt angeben für syrische Staatsangehörige und Staatenlose)?

6

Wie viele Personen wurden 2009, 2010 und 2011 nach Syrien abgeschoben, und in wie vielen dieser Fälle (jeweils nach Bundesländern und Jahren) erfolgte die Abschiebung im Rahmen des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens (bitte nach Jahren getrennt angeben für syrische Staatsangehörige und Staatenlose)?

7

Wie viele der abgeschobenen bzw. überstellten Personen hielten sich zum Zeitpunkt ihrer Abschiebung mehr als sechs bzw. zehn Jahre in Deutschland auf (bitte nach Bundesländern und Jahren getrennt angeben für syrische Staatsangehörige und Staatenlose)?

8

In wie vielen Fällen in den Jahren 2009, 2010 und 2011 hat die syrische Seite nach dem Stellen eines Übernahmegesuchs nicht innerhalb der vertraglich geregelten Frist von 60 Tagen geantwortet, so dass die deutsche Seite von einer „Zustimmungsfiktion“ ausgehen konnte (bitte nach Jahren und syrische Staatsangehörigkeit/Staatenlosigkeit getrennt angeben)?

9

Wie viele ausreisepflichtige bzw. geduldete syrische Staatsangehörige bzw. Staatenlose aus Syrien (bitte jeweils differenzieren) leben derzeit in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Bundesländern und nach Aufenthalt seit über sechs Jahren differenzieren)?

10

Was ist der Bundesregierung zum Verbleib der Familie Cindo bekannt, die am 8. Oktober 2010 nach Syrien abgeschoben und dort für zwei Wochen inhaftiert wurde, obwohl die Mutter der Familie zuckerkrank ist?

11

Was ist der Bundesregierung zum derzeitigen Aufenthaltsstatus und dem Schicksal von Khalid Kenjo bekannt, der nach seiner Abschiebung nach Syrien inhaftiert und gefoltert wurde und im Juli 2010 aus Syrien wieder nach Deutschland fliehen konnte, und welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesem Fall gezogen?

12

Wie können syrische Geheimdienste in den Besitz der Asylakte (oder Teile davon) von Personen gelangen, die nach Syrien abgeschoben worden sind und denen dort in Verfahren nach § 287 des syrischen Strafgesetzbuchs Aussagen ihrer Asylakte entgegengehalten werden, um eine Anklage nach diesem Paragrafen zu begründen und unter Folter die Leugnung der dort angegebenen Verfolgungsgründe zu erzwingen, wie im Fall Khalid Kenjo geschehen?

13

Was ist der Bundesregierung zum Verbleib und weiteren Schicksal von Badir und Anuar Naso bekannt, die am 1. Februar 2011 aus Hildesheim abgeschoben und danach 10 bzw. 31 Tage in Syrien in Haft waren?

Was ist der Bundesregierung zum Status der in Deutschland verbliebenen Familienmitglieder bekannt?

14

Was ist der Bundesregierung zum Verbleib und weiteren Schicksal von Khalid Hasan bekannt, der am 27. Juli 2010 zusammen mit seiner Familie aus Essen abgeschoben und am Flughafen Damaskus verhaftet wurde und der zumindest im September 2010 noch in Haft gewesen sein soll (Bundestagsdrucksache 17/3365, Antwort zu Frage 13)?

15

Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, in denen es nach der Ankunft in Syrien zu asylrelevanten Handlungen gegen Abgeschobene gekommen ist, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung hieraus gezogen, und was unternimmt sie üblicherweise bei Bekanntwerden solcher Fälle?

16

Ist der Bundesregierung insbesondere der Fall eines aus Dänemark am 9. Februar 2011 abgeschobenen Syrers bekannt, der nach seiner Ankunft schweren Misshandlungen ausgesetzt war und von den dänischen Beamten wieder mit nach Dänemark genommen wurde?

Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung ggf. aus diesem Fall gezogen?

17

Was ist der Bundesregierung zum Verbleib und weiteren Schicksal des Deutsch-Syrers Ismail Abdi bekannt, der am 23. September 2010 von syrischen Sicherheitskräften bei einem Besuch des Landes inhaftiert wurde, und bis Dezember 2010 noch nicht aus der Haft entlassen war (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3811)?

18

Was ist der Bundesregierung zum Verbleib und weiteren Schicksal von Ayid Hawa Silo bekannt, der am 13. September 2010 bei seiner Einreise nach Syrien von Sicherheitskräften festgenommen und in das Gefängnis von Adra gebracht wurde?

19

Welche Artikel des syrischen Strafgesetzbuchs würden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht mehr weitergelten, wenn das Notstandsgesetz aufgehoben würde?

20

Rechnet die Bundesregierung mit einer zügigen Auflösung der Einrichtungen des syrischen Staates, die regelmäßig für Menschenrechtsverstöße verantwortlich sind, wie der Staatssicherheitsdienst und die Militärgerichte?

Welchen Anlass zur Hoffnung auf eine Verbesserung der menschenrechtlichen Lage in Syrien sieht die Bundesregierung?

21

Welche Rechte des internationalen Pakts über die bürgerlichen und politischen Rechte (Zivilpakt) gelten nach Kenntnis der Bundesregierung auch nach Aufhebung des Notstands in Syrien weiterhin nicht oder nur eingeschränkt?

22

Welche Gruppen (ethnisch, religiös, etc.) werden auch nach Aufhebung des Notstandes von einer Einschränkung ihrer zivilen und politischen Rechte betroffen sein, etwa weil sie trotz dauerhaften Aufenthalts in Syrien keine Staatsangehörigen werden können (Kurden, Palästinenser)?

Berlin, den 8. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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