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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Die Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung der Internetkriminalität - Gemeinsames Internetzentrum

Zusammensetzung und Arbeitsweise des Gemeinsamen Internetzentrums (GIZ), gesetzliche Grundlagen, Aufgaben und Ziele, Kooperation mit Länderbehörden, zielführende Ergebnisse von Internet-Auswertungen des GIZ, Vorschriften zum Schutz von Persönlichkeitsrechten, Unterrichtung des Bundestages, Kontrollinstanzen, Finanzierung aus dem Bundeshaushalt, Zusammenarbeit mit europäischen Sicherheitsstellen und dem EUROPOL-Projekt &quot;check the web&quot;<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.05.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/555714. 04. 2011

Die Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung der Internetkriminalität – Gemeinsames Internetzentrum

der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Kathrin Senger-Schäfer, Dr. Petra Sitte, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Anfang 2007 hatte das Gemeinsame Internetzentrum (GIZ) seine Arbeit innerhalb des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) aufgenommen.

In einer Pressemitteilung vom 26. Oktober 2007 beurteilte das Bundesministerium des Innern die Arbeit des GIZ wie folgt: „Mit dem GIZ wurde eine bislang in Deutschland einzigartige Einrichtung geschaffen, in der derzeit ca. 30 Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamtes (BKA), des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und der Generalbundesanwaltschaft (GBA) zusammenarbeiten. Auch die Landesämter für Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter profitieren von der Arbeit des GIZ. Effizient und zeitnah wird hier nachrichtendienstliches und polizeiliches Fachwissen gebündelt und auf eine zentrale Aufgabe der Extremismus- und Terrorismusbekämpfung im 21. Jahrhundert konzentriert.“

Auch auf internationaler Ebene, hier vor allem auf der EU-Ebene und in der NATO wird von bundesdeutschen Sicherheitsbehörden eine enge Kooperation angestrebt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche Behörden, und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten heute im GIZ (bitte die Personalentwicklung nach Jahren und Behörden auflisten), und ist daran gedacht weitere Behörden in die Arbeit des GIZ einzubeziehen?

2

Welcher Behörde wurde aus welchen Gründen die Federführung im GIZ übertragen, wurde diese Federführung zwischenzeitlich gewechselt, und sind solche Wechsel geplant?

3

Hält es die Bundesregierung verfassungsrechtlich für bedenklich, wenn im GIZ Behörden wie das Bundesamt für Verfassungsschutz, das BKA, der BND, der MAD und die GBA strukturell und operativ bei der Terrorismusbekämpfung zusammenarbeiten?

4

Auf welcher gesetzlichen Grundlage arbeitet das GIZ, und wieso ist das GIZ nicht mit einem Einrichtungsgesetz eingerichtet worden?

5

Gibt es für die Zusammenarbeit im GIZ Kooperationsverträge zwischen den beteiligten Behörden, und welches sind die wesentlichen Inhalte dieser Verträge (bitte den Vertrag der Antwort beifügen)?

6

Welche genauen Aufgaben und Ziele verfolgt das GIZ, wie haben sich die Aufgaben- und Zielstellungen sowie Zuständigkeiten seit Januar 2007 verändert, und wo sind diese Aufgaben- und Zielstellungen niedergelegt (bitte der Antwort beilegen)?

7

Erstrecken sich die Recherchen des GIZ auch auf soziale Netzwerke wie facebook, schülerVZ, studieVZ, MySpace und andere, und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht dies?

8

Ist das GIZ in denselben Räumlichkeiten wie das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) untergebracht, oder gibt es eine räumliche Trennung zwischen den beiden Zentren, die im gleichen Gebäudekomplex untergebracht sind?

9

Welche Formen der Zusammenarbeit und des Austausches bestehen zwischen dem GIZ und dem GTAZ, und ist das GIZ eine Untergliederung des GTAZ?

Wenn ja, wann und wo wurde dies geregelt (bitte die Regelung oder Vereinbarung beifügen)?

10

Gibt es besondere Kooperationen des GIZ mit Behörden der Länder, und wenn ja, mit welchen Behörden welcher Länder, und worin besteht diese Zusammenarbeit, und wie ist sie organisiert?

11

Auf welche Weise profitieren die Landesämter für Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter von der Arbeit des GIZ?

12

Verfügt das GIZ über eine eigene Datei, und wenn ja,

a) auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies,

b) wie viele Personen sind in dieser Datei erfasst,

c) wer ist für die datenschutzrechtliche Prüfung und Kontrolle der Einhaltung der jeweiligen Befugnisgrenzen zuständig,

d) welche nationalen und internationalen Behörden haben Zugriff auf diese Datei,

e) wie sind die Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Meinungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Internetnutzer gesichert?

13

Nach welcher Systematik erfolgt die Auswertung der Recherche im Internet?

Werden Berichte zu besonderen Themen, Gruppen, Personen, Ereignisse etc. angelegt, und wenn ja, zu welchen?

14

Mit welchen Ermittlungsmethoden ermitteln die beteiligten Behörden bei ihren Recherchen im Internet, in sozialen Netzwerken, Chatrooms und anderen Kommunikationsplattformen?

15

In wie vielen Fällen hat es staatsanwaltschaftliche und richterliche Prüfungen der Recherchen im Internet gegeben?

16

An wen, außer den beteiligten Behörden, werden diese Berichte weitergegeben?

17

In wie vielen Fällen konnte das GIZ bei der Auswertung des Internets Erkenntnisse und Ergebnisse gewinnen, die an die zuständigen Sicherheitsbehörden weitergeleitet werden konnten (bitte nach Jahren, Anzahl und Adressaten der Übermittlungen und Ergebnissen auflisten), welche Folgen bzw. Ergebnisse hatte das jeweils, und wie viele dieser Fälle betrafen soziale Netzwerke?

18

Wie viele Ermittlungsverfahren resultierten aus dieser Weitergabe an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden?

19

Welche Regelungen und Vorschriften gibt es im bzw. für das GIZ, mit denen sichergestellt werden soll, dass bei Recherchen im Internet nicht gegen das Persönlichkeitsrecht Einzelner verstoßen werden darf, indem über einzelne Personen gezielt Daten zusammengetragen und gespeichert werden, und wo sind diese Regelungen und Vorschriften für das GIZ niedergelegt (bitte der Antwort beifügen)?

20

Wie oft wurden seit Januar 2007 welche Gremien des Deutschen Bundestages über die Tätigkeit des GIZ informiert (bitte nach Jahren und Gremium auflisten)?

Wer ist für die allgemeine Kontrolle des GIZ zuständig, und in welcher Form, und mit welchen Ergebnissen wurden sie ausgeübt?

21

Welche Mittel erhält das GIZ aus dem Bundeshaushalt seit 2007 (bitte nach Jahren auflisten)?

22

In welcher Form kooperiert das GIZ mit europäischen Sicherheitsstellen (bitte die einzelnen Stellen auflisten und die Form der Zusammenarbeit kurz darstellen)?

23

Wie hat sich die Zusammenarbeit des GIZ mit dem Projekt des Europäischen Polizeiamtes (Europol) „check the web“ gestaltet und entwickelt?

Berlin, den 14. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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