Todesopfer unter Flüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union im Jahr 2010
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Wolfgang Neskovic, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit 1990 gab es zahlreiche Fälle, in denen Flüchtlinge an den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland tot oder verletzt aufgefunden wurden, teilweise infolge von Unfällen, infolge der Umstände der Flucht oder mittel- oder unmittelbar bedingt durch Grenzkontrollmaßnahmen. Diese Fälle haben in den vergangenen Jahren, insbesondere durch den Ausbau der Grenzüberwachung in den süd- und osteuropäischen Nachbarländern, deutlich abgenommen.
Die Wege in die EU, allem über die Seegrenzen, bedeuten für Flüchtlinge regelmäßig hohe Lebensgefahr. Da die Überfahrt über das Mittelmeer nicht nur lebensgefährlich, sondern durch die effizientere Abschottung der Seegrenzen und die Kollaboration der südlichen Mittelmeeranrainer auch weniger erfolgversprechend ist, sind im vergangenen Jahr die meisten Versuche zum Grenzübertritt an der türkisch-griechischen Landgrenze verbucht worden. Durch die dort vorhandenen Minenfelder und den Grenzfluss ist aber auch dies kein ungefährlicher Transitpunkt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2010 a) an den Landesgrenzen, Küsten, Seehäfen, Flughäfen bzw. im Grenzgebiet der Bundesrepublik Deutschland, b) an den Grenzen der Europäischen Union insgesamt tot aufgefunden worden (bitte nach Datum und Ort des Auffindens, Nationalität des Opfers und Todesart bzw. Umständen des Todes aufschlüsseln)?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2010 mit körperlichen Verletzungen durch Erfrierungen, Unterkühlungen, Hunger/ Durst oder Ähnlichem aufgegriffen worden, die sie sich im Zuge ihres gegebenenfalls unerlaubten Grenzübertritts a) in die Bundesrepublik Deutschland, b) in die Europäische Union zugezogen hatten (bitte nach Datum und Ort, Nationalität des Opfers, Körperverletzungsart aufschlüsseln)?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2010 im Zuge ihres gegebenenfalls unerlaubten Grenzübertritts a) durch die Bundespolizei oder Zollbeamte in Deutschland, b) durch die Polizei- oder Zollbeamte in der Europäischen Union durch die Anwendung unmittelbaren Zwangs bzw. im Zuge einer entsprechenden Nacheile körperlich verletzt?
c) Wie viele Ermittlungs- und Disziplinarverfahren wurden diesbezüglich eingeleitet und mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2010 a) in der Bundesrepublik Deutschland, b) in der Europäischen Union im Zuge ihrer gegebenenfalls unerlaubten Grenzübertritte durch Privatpersonen (z. B. Jäger, Angehörige so genannter Bürgerwehren, rechtsextremer Gruppierungen) körperlich verletzt bzw. getötet (bitte nach Datum und Ort, Nationalität des Opfers und Todes- bzw. Verletzungsart aufschlüsseln)?
c) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden diesbezüglich eingeleitet und mit welchem Ergebnis abgeschlossen (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2010 a) in der Bundesrepublik Deutschland, b) in der Europäischen Union – tot aufgefunden worden, nachdem sie im Zuge ihres Versuchs der gegebenenfalls unerlaubten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. EU in ihrem Transportmittel Sauerstoffmangel, Hunger, Durst, Kälte, Überhitzung oder Ähnlichem ausgesetzt waren (bitte nach Datum und Ort, Nationalität der Opfer, Transportmittel und Todesart aufschlüsseln); – verletzt aufgefunden worden, nachdem sie im Zuge ihres Versuchs der gegebenenfalls unerlaubten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. EU in ihrem Transportmittel Sauerstoffmangel, Hunger, Durst, Kälte, Überhitzung oder Ähnlichem ausgesetzt waren (bitte nach Datum und Ort, Nationalität der Opfer, Transportmittel und Verletzungsart aufschlüsseln)?
Falls zu den Fragen 1 bis 5b, insbesondere im Hinblick auf die EU- Außengrenzen, keine auf amtlichen Daten basierende Antwort gegeben werden kann,
a) welche Daten und sonstigen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu ansonsten vor, z. B. aus den Berichten der bei FRONTEX eingesetzten Bundesbeamten oder entsprechende Daten, mit denen etwa Einrichtungen wie das „Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration“ (GASIM) arbeiten;
b) welche Daten von Nichtregierungsorganisationen hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, und welche Schlüsse zieht sie daraus;
c) wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Rahmen der Tätigkeit der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX solche Daten systematisch erhoben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, und wenn nein, warum nicht?