Maßnahmen zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug und Evaluierung bestehender Strategien zur Minimierung der Umsatzsteuerlücke
der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Alexander Bonde, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Steuern vom Umsatz sind in der Bundesrepublik Deutschland neben den Ertragsteuern die wichtigste Einnahmequelle der öffentlichen Haushalte. Das Umsatzsteueraufkommen hat sich auch in wirtschaftlich schwierigen Jahren als stabil erwiesen. Die große Koalition hat mit der Erhöhung der Umsatzsteuer um 3 Prozentpunkte von vorher 16 auf jetzt 19 Prozent zwar das Aufkommen der Steuer weiter gesteigert, aber gleichzeitig die Anreize erhöht, diese Steuer zu hinterziehen. Auch die betrügerische Erstattung von Vorsteuerbeträgen hat nochmals an Attraktivität gewonnen.
Besonders seit der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts 1993 ist die Betrugsanfälligkeit im Bereich der Mehrwert- oder Umsatzsteuer deutlich gestiegen. Durch die Befreiung innergemeinschaftlicher B2B-Umsätze und die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs haben Betrüger verschiedene Möglichkeiten, die Steuerbehörden in den Mitgliedstaaten unrechtmäßig um ihre Einnahmen zu bringen. Organisierter Umsatzsteuerbetrug kann dabei leicht in den dreistelligen Millionenbereich gehen (so etwa 2001 der „Chipdeal-Fall“ oder aktuell der organisierte Betrug mit CO2-Zertifikaten).
In der Bundesrepublik Deutschland wird zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug besonders mit dem Reverse-Charge-Verfahren reagiert. So soll besonders Ketten- oder Karussellbetrug im Bereich der Umsatzsteuer verhindert werden.
Der Bundesrechnungshof hat in verschiedenen Berichten weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen angeregt. Besonders im Bereich der Zusammenarbeit und Koordination der verschiedenen Ebenen Bund, Länder und EU-Mitgliedstaaten sieht der Bundesrechnungshof Potenzial für Verbesserungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie viele Umsatzsteuerbetrugsdelikte wurden in den Jahren 2000 bis 2010 von der Steuerverwaltung aufgedeckt (bitte jeweils die Anzahl der aufgedeckten Fälle pro Kalenderjahr angeben)?
Wie hoch war der Schaden durch die erfassten Umsatzsteuerbetrugsdelikte in den Jahren 2000 bis 2010 (bitte jeweils für das Kalenderjahr angeben), und welcher Betrag konnte jeweils nachträglich von den Steuerbehörden eingetrieben werden?
Wie schlüsselt sich der Schaden durch erfasste Umsatzsteuerbetrugsdelikte in den Jahren 2000 bis 2010 nach Betrugsart auf (bitte mindestens folgende Kategorien pro Kalenderjahr angeben: Karussellbetrug, Kettenbetrug, Umsatzsteuerbetrug durch geplante Insolvenzen, Umsatzsteuerbetrug bei Leasing- oder Mietkaufmodellen, Umsatzsteuerausfälle durch Schwarzarbeit, Umsatzsteuerbetrug bei Globalzessionen, Umsatzsteuerausfälle durch Schmuggel)?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen über den ermäßigten Umsatzsteuersatz bzw. über den Nullsatz durch einen wissentlich falsch ausgewiesenen Steuersatz Umsatzsteuerbetrug betrieben wurde? Wenn ja, wie hoch waren hier die Steuerausfälle?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik der Deutschen Steuergewerkschaft, dass über die Einführung der Umsatzsteuerermäßigung für Übernachtungsdienstleistungen vermehrt Umsatzsteuerbetrug in diesem Bereich durch falsch deklarierte Leistungen, etwa das Frühstück, stattfindet (vgl. DER SPIEGEL vom 28. Februar 2011)
Wie hoch waren die steuerbehördlichen Niederschlagungen von Umsatzsteuerforderungen in den Jahren 2000 bis 2010 (bitte pro Kalenderjahr angeben)?
Liegen der Bundesregierung Schätzungen über die Dunkelziffer nicht niedergeschlagener Umsatzsteuerforderungen vor, die aber realistisch nicht mehr betreibbar sind?
Wie viele Amtshilfeersuchen wurden im Bereich der Umsatzsteuer in den Jahren 2006 bis 2010 an deutsche Finanzbehörden gestellt, und wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in deutschen Finanzbehörden bei Amtshilfeersuchen im Bereich der Umsatzsteuer in den Jahren 2006 bis 2010 (bitte Wert pro Kalenderjahr angeben)?
Wie hoch war die Anzahl der ausländischen Amtshilfeersuchen, die von den deutschen Finanzbehörden innerhalb von einem Monat bzw. innerhalb von drei Monaten beantwortet wurden, und wie viele Anfragen wurden außerhalb dieser Frist bearbeitet (bitte jeweils die Zahlen für die Kalenderjahre 2006 bis 2010 angeben)?
Wie viele Amtshilfeersuchen im Bereich der Umsatzsteuer haben deutsche Finanzbehörden in den Jahren 2006 bis 2010 an Finanzbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten gerichtet, und wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für diese Amtshilfeersuchen (bitte jeweils Anzahl und durchschnittliche Bearbeitungsdauer für jeden EU-Mitgliedstaat angeben)?
Wie viele deutsche Amtshilfeersuchen im Bereich der Umsatzsteuer haben Finanzbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten nicht innerhalb von drei Monaten beantwortet (bitte jeweils Anzahl für jeden EU-Mitgliedstaat angeben)?
Wie viele Umsatzsteuer-Nachschauen gab es in den Jahren 2002 bis 2010 (bitte jeweils Anzahl für jedes Kalenderjahr angeben)?
Wie viele Umsatzsteuer-Sonderprüfungen gab es in den Jahren 2000 bis 2010 (bitte jeweils Anzahl für jedes Kalenderjahr angeben)?
Wie viele Datenbanken mit umsatzsteuerlich relevanten Daten werden auf EU-, Länder- und Bundesebene genutzt (bitte Name der Datenbank sowie die dort umsatzsteuerlich relevanten Daten angeben)?
Wurde im Zuge des Vorhabens KONSENS ein bundeseinheitliches Umsatzsteuer-Risikomanagement-System bisher realisiert, und wenn nein, wann ist mit einem einheitlichen System zu rechnen?
Haben Bund und Länder für alle Datenbanken die gleichen Zugriffsrechte und Einsichtmöglichkeiten? Wenn nein, bitte aufschlüsseln, welche Ebene (und ggf. welche einzelnen Bundesländer) auf welche Datenbank zugreifen kann und welche Gründe es für die unterschiedliche Nutzung gibt?
Welche Behörden und Datensysteme auf Ebene der EU bearbeiten und beinhalten das Thema Umsatzsteuerbetrug?
Werden die gemeinschaftlichen Datensysteme jeweils von allen Mitgliedstaaten gleichwertig genutzt (sowohl bei der Eingabe wie bei der Nutzung der Daten)? Wenn nein, welche Mitgliedstaaten nutzen aus welchen Gründen einzelne Systeme nicht?
Genügt das europäische Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS) nach Meinung der Bundesregierung den heutigen Anforderungen einer modernen und ausführlichen Datenbank für den innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr, und kann durch Nutzung des Systems Umsatzsteuerbetrug wirksam bekämpft werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik der Rechnungshöfe aus Belgien, den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Intra-Community VAT Fraud 2009, Gemeinsamer Bericht, S. 12 f.), dass im Bereich der Risikoanalyse in der Bundesrepublik Deutschland keine Prüfungen bei Gesellschafter- oder Geschäftsführerwechsel vorgenommen werden? Plant die Bundesregierung hier konkrete Maßnahmen?
Hält die Bundesregierung eine Teilnahme an Eurocanet (European Carousel Network) für möglich und sinnvoll, sofern eine adäquate Rechtsgrundlage für das System geschaffen würde?
Hält die Bundesregierung das Risikomanagement bei der Überprüfung von Umsatzsteuererklärungen in der Bundesrepublik Deutschland für angemessen, oder sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik der Rechnungshöfe aus Belgien, den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Intra-Community VAT Fraud 2009, Gemeinsamer Bericht, S. 24 f.), dass im Bereich der Strafverfolgung die Zusammenarbeit zwischen Stellen des Bundes und der Länder nicht zufriedenstellend verläuft? Plant die Bundesregierung hier konkrete Maßnahmen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Untersuchungen des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. an der Universität München zur Ermittlung der Mehrwertsteuerlücke, die einen Fehlbetrag für das Jahr 2008 von 17 Mrd. Euro (vgl. ifo Schnelldienst 12/2008) und damit eine Ausfallquote von 9 Prozent zum Ergebnis hatte? Wie bewertet die Bundesregierung die vom ifo Institut für Wirtschaftsforschung e. V. ermittelte Entwicklung der Mehrwertsteuerlücke?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Reckon-Studie zur Untersuchung der Mehrwertsteuerlücke in der EU-25 aus dem Jahr 2009 (vgl. Reckon 2009: Study to quantify and analyse the VAT gap in the EU-25 Member States)? Woher erklären sich nach Meinung der Bundesregierung die Unterschiede zu Ländern wie Dänemark, Luxemburg, Spanien oder den Niederlanden, die allesamt eine sehr geringe Ausfallquote bei der Mehrwertsteuer haben?
Plant die Bundesregierung eine systematische Evaluierung der Mehrwertsteuerlücke und ihrer Ursachen, um so Maßnahmen gegen Steuermindereinnahmen treffen zu können? Wenn nein, welche Gründe hat die Bundesregierung?
Aus welchen Gründen gibt es keine oder nur eine unvollständige statistische Aufarbeitung und Zusammenführung von Daten bezüglich der Mehrwertsteuerlücke und des Umsatzsteuerbetrugs in der Bundesrepublik Deutschland? Plant die Bundesregierung hier konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Datenbasis?
Plant die Bundesregierung im Laufe der Legislaturperiode weitere gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und von Schwarzarbeit?