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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Auswirkungen des Atom-Moratoriums auf den Bundeshaushalt und auf den Energie- und Klimafonds sowie nachhaltige Finanzierung des ökologischen Umbaus

Problematische Finanzierung von Klimaschutz und Energiewende aus dem von den Atomunternehmen finanzierten Energie- und Klimafonds anstatt aus dem Bundeshaushalt, alternativer Ansatz u. a. durch Abbau von umwelt- und klimaschädlichen Subventionen, Einnahmeausfälle bei der Kernbrennstoffsteuer aufgrund des Atom-Moratoriums, Schadenersatzforderungen der Energiekonzerne nach schnellerem Atomausstieg

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.05.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/560718. 04. 2011

Auswirkungen des Atom-Moratoriums auf den Bundeshaushalt und auf den Energie- und Klimafonds sowie nachhaltige Finanzierung des ökologischen Umbaus

der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Alexander Bonde, Lisa Paus, Sylvia Kotting-Uhl, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, Birgitt Bender, Hans-Josef Fell, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Priska Hinz (Herborn), Dr. Anton Hofreiter, Maria Klein-Schmeink, Stephan Kühn, Beate Müller-Gemmeke, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Dorothea Steiner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat mit dem Energie- und Klimafonds (EKF) den ökologischen Umbau von den Zahlungen der Atomwirtschaft abhängig gemacht. Anstatt konsequent ökologisch schädliche Subventionen zurückzuführen und den ökologischen Umbau aus dem ordentlichen Haushalt zu finanzieren, führt die von der Bundesregierung durchgeführte Verquickung von Laufzeitverlängerung und Klimaschutzmaßnahmen heute dazu, dass die Gelder für Klimaschutz und Energieeffizienz im EKF nur bereitstehen, solange die Atomkraftwerke (AKW) am Netz sind.

Die vertragliche Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energiekonzernen sieht vor, dass zunächst 300 und später 200 Mio. Euro pro Jahr in den Fonds fließen. Nach Auslaufen der nur befristet eingeführten Kernbrennstoffsteuer Ende 2016 sollen die Atomkonzerne 9 Euro pro Megawattstunde erzeugtem Strom an den Fonds zur Förderung erneuerbarer Energien entrichten.

Mit dem aktuellen Atom-Moratorium und der geplanten grundsätzlichen Neuausrichtung der Atompolitik der Bundesregierung stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung mit den zu erwartenden Zahlungsausfällen, insbesondere angesichts der gerade erst von der Bundesregierung um durchschnittlich zwölf Jahre verlängerten AKW-Laufzeiten, umgehen wird und ob sie bereit ist, den notwendigen ökologischen Umbau auch aus anderen Quellen zu finanzieren.

Es war fatal, die Finanzierung von Klimaschutz mit der Laufzeitverlängerung von alten Atomkraftwerken zu verknüpfen. Es wird außerdem deutlich, dass die Bundesregierung nicht nur das falsche Konzept verfolgt hat, sondern dies darüber hinaus auch noch handwerklich schlecht umgesetzt hat.

Drucksache 17/5607 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Teilt die Bundesregierung angesichts der unsicheren Einnahmesituation für den Energie- und Klimafonds durch die aktuellen Ereignisse die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits bei den letzten Haushaltsberatungen im Herbst 2010 vorgebrachte Kritik daran, den ökologischen Umbau durch Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen aus einem Sondervermögen, finanziert von den Atomunternehmen, anstatt aus dem ordentlichen Bundeshaushalt zu finanzieren?

Wenn nein, warum nicht?

2

Wird die Bundesregierung jetzt ihre Vorgehensweise korrigieren, und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang den Ansatz, Klimaschutz und Energiewende unter anderem durch einen konsequenten Abbau von umwelt- und klimaschädlichen Subventionen zu finanzieren?

3

Wie hoch sind derzeit die umwelt- und klimaschädlichen Subventionen, und mit welchen Einnahmen für den Bundeshaushalt wäre nach Erkenntnis der Bundesregierung bei einer konsequenten Rückführung dieser umwelt- und klimaschädlichen Subventionen kurz und mittelfristig zu rechnen?

4

In welcher Höhe rechnet die Bundesregierung mit Einnahmeausfällen bei der Kernbrennstoffsteuer aufgrund des Atom-Moratoriums?

5

Welche Einnahmeausfälle der Kernbrennstoffsteuer sind in 2011 sowie den Folgejahren zu erwarten, wenn die sieben ältesten AKW, die dem Moratorium unterliegen, ggf. zusätzlich auch Krümmel, dauerhaft stillgelegt werden?

6

Wie will die Bundesregierung die Einnahmeausfälle ausgleichen (Subventionsabbau, höhere Neuverschuldung, Ausgabenkürzungen etc.)?

7

Ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung durch das Atom-Moratorium hinsichtlich der zu leistenden „Förderbeiträge“ durch die Energiekonzerne eine neue Sachlage, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese?

8

Wie bewertet die Bundesregierung Ankündigungen von Seiten der Energiekonzerne, die Zahlungen an den Energie- und Klimafonds (EKF) ggf. einzustellen (siehe Presseberichte, u. a. Süddeutsche Zeitung vom 21. März 2011, FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 22. März 2011)?

9

Gibt es nach den Ankündigungen der Bundesregierung über die notwendige Neubewertung der Sicherheit von deutschen Atomkraftwerken bereits Überlegungen, welche Konsequenzen dies für den Energie- und Klimafonds haben könnte, wenn z. B. die Neubewertung im Ergebnis mit erheblichen Nachrüstungsanforderungen für die Atomkraftwerke verbunden wäre und sich deshalb die geplanten Einnahmen für den Energie- und Klimafonds absehbar erheblich verringern würden, und wenn ja, welcher Art sind die Überlegungen?

10

Hat die Bundesregierung bereits Pläne für den Fall, dass erwartete Zahlungen durch die Energiekonzerne ausfallen, und wenn ja, welche?

11

Ist der Bericht von „SPIEGEL ONLINE“ „Atom-Moratorium – Finanzminister prüft höhere Kernbrennstoffsteuer“ vom 2. April 2011 (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/) zutreffend, dass das Bundesministerium der Finanzen bereits eine Erhöhung der Steuersätze prüft?

12

Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der aktuellen Entwicklung ihre Entscheidung, die Finanzierung des Sondervermögens Energie- und Klimafonds zumindest bis 2013 maßgeblich von Zahlungen der Energiekonzerne in Zusammenhang mit einer Laufzeitverlängerung abhängig zu machen?

13

Wie soll der von der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Atom-Moratorium bereits angekündigte beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (in der Presse war vom „Aktionsprogramm Energieeffizienz und erneuerbare Energien“ die Rede, z. B. FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 21. März 2011, Handelsblatt vom 22. März 2011) finanziert werden, und in welcher Höhe werden Mittel dafür zusätzlich zur Verfügung stehen?

Ab wann soll das Geld dann zur Verfügung stehen?

14

Wird in diesem Zusammenhang oder im Zusammenhang mit den voraussichtlichen Einnahmeausfällen von Seiten der Bundesregierung über die Einbringung eines Nachtragshaushaltes nachgedacht, und wenn nein, warum nicht?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgsaussichten für Schadenersatzforderungen von Seiten der Energiekonzerne im Falle eines schnelleren Atomausstiegs, insbesondere vor dem Hintergrund, dass erst im Januar 2011 eine durchschnittliche Laufzeitverlängerung von zwölf Jahren in Kraft getreten ist?

16

Liegen der Bundesregierung bereits Kalkulationen und Szenarien darüber vor, unter welchen Umständen in welcher Höhe Schadenersatzforderungen auf die Bundesregierung zukommen könnten, und wie geht die Bundesregierung damit um?

Gibt es dazu Gespräche der Bundesregierung mit den Energiekonzernen?

17

Kommt die Bundesregierung hinsichtlich der Frage nach Mindereinnahmen von Ländern und Kommunen bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, die durch die Abzugsfähigkeit der Kernbrennstoffsteuer als Betriebsausgabe entstehen, vor dem Hintergrund eines von der Bundesregierung beabsichtigten schnelleren Atomausstieges, zu einer anderen Bewertung als noch in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 18. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4832) in der sie die Auffassung vertritt, dass eventuelle Mindereinnahmen durch Mehreinnahmen bei diesen Steuern infolge steigender Gewinne der Stromkonzerne durch die Laufzeitverlängerung zumindest langfristig mehr als ausgeglichen werden würden, und wenn ja, inwiefern ändert sich die Bewertung?

Berlin, den 15. April 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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