Auswirkungen von Einkommensteuervergünstigungen
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Birgitt Bender, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vergünstigungen, die Steuerpflichtigen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) gewährt werden, bedeuten erhebliche Mindereinnahmen für den Staatshaushalt. Allein die Steuermindereinnahmen durch die 20 größten Steuervergünstigungen beliefen sich laut Zweiundzwanzigster Subventionsbericht der Bundesregierung im Jahr 2010 auf ca. 15 Mrd. Euro. Dies entspricht knapp 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um Schätzungen und nicht um die tatsächlichen Steuermindereinnahmen.
Angesichts der nach wie vor steigenden Staatsverschuldung ist es im Interesse aller, Einkommensteuervergünstigungen so zielgenau, gerecht und effizient wie möglich zu gewähren und daher die Auswirkungen der gegenwärtigen Vergünstigungen zu analysieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen46
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Steuermindereinnahmen der laut Zweiundzwanzigster Subventionsbericht der Bundesregierung 20 größten Einkommensteuervergünstigungen für den Zeitraum seit dem Jahr 2000, und wie hoch war jeweils für die einzelnen Vergünstigungen die gesamte Minderung des zu versteuernden Einkommens (bitte tabellarische Darstellung des § 3 Nummer 26, 39, 70, der §§ 3b, 4h, 5a, 7g Absatz 1 bis 6, der §§ 7h, 7i, 8 Absatz 3, der §§ 10a, 13 Absatz 3, § 16 Absatz 4, § 18 Absatz 3, der §§ 20, 34 Absatz 3, der §§ 35a, 37b Absatz 1, § 41a Absatz 4 EStG)?
Bei welchen der in Frage 1 genannten 20 größten Einkommensteuersubventionen sieht die Bundesregierung Reformbedarf, und mit welcher Begründung?
Für welche der in Frage 1 genannten 20 größten Einkommensteuersubventionen prüft die Bundesregierung zurzeit Modifikationen, ohne bislang konkreten Reformbedarf ermittelt zu haben, und welche Modifikationen werden geprüft?
Für welche der in Frage 1 genannten 20 größten Einkommensteuersubventionen liegen der Bundesregierung Berechnungen über Mitnahmeeffekte oder deren Potentiale vor, und welche Höhe haben diese?
Einer Änderung oder Abschaffung welcher der in Frage 1 genannten 20 größten Einkommensteuersubventionen stehen aus Sicht der Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken entgegen, und vor welchem Hintergrund begründet sie diese Einschätzung?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl der Übungsleiter, Ausbilder und Erzieher vor, die im Zeitraum seit dem Jahr 2000 nach § 3 Nummer 26 EStG (sog. Übungsleiterpauschale) begünstigt wurden?
Wie verteilt sich die Minderung des gesamten zu versteuernden Einkommens aufgrund von § 3 Nummer 26 EStG auf Steuerpflichtige nach Einkommensgruppen (nach zu versteuerndem Einkommen oder Gesamtbetrag der Einkünfte)?
Wie bewertet die Bundesregierung Presseberichte, nach denen der § 3 Nummer 26 EStG missbräuchlich in Anspruch genommen wird (vgl. etwa „Hauptsache billig, billig, billig“, stern, 13. Januar 2011), und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Anzahl und Inhalt missbräuchlicher Nutzungen des § 3 Nummer 26 EStG vor?
Nach welche Kriterien wird von der Finanzverwaltung die rechtmäßige Inanspruchnahme des § 3 Nummer 26 EStG geprüft, und auf welche Höhe belaufen sich die aggregierten Bürokratiekosten der Finanzverwaltung für die Prüfungen?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl Steuerpflichtiger vor, die die Begünstigung des § 3 Nummer 39 EStG in Anspruch nehmen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bereits jetzt über die Wirkungen der Änderung des § 3 Nummer 39 EStG im Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vor, wie veränderte sich durch das Gesetz die Gesamtzahl der begünstigten Steuerpflichtigen, und wie hoch ist die Anzahl derer, die durch Entgeltumwandlung von der Regelung profitieren?
Falls der Bundesregierung noch keine Erkenntnisse vorliegen, wann gedenkt sie die Neuregelung des § 3 Nummer 39 EStG zu evaluieren?
Wie begründet die Bundesregierung die unterschiedlich hohen Zuschlagssätze, die noch steuerbegünstigt sind, für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit in § 3b EStG?
Kommt es in der Umsetzung der Norm hier zu Abgrenzungsproblemen?
Wie bewertet die Bundesregierung für die Steuerbegünstigung nach § 3b EStG die Ergebnisse des Gutachtens „Evaluierung von Steuervergünstigungen“ des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln vom Herbst 2009?
Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung, und wann gedenkt sie hierzu tätig zu werden?
Welche Untersuchungen liegen der Bundesregierung vor, wie die Steuermindereinnahmen aufgrund des § 3b EStG gesenkt werden könnten, ohne die betroffenen Arbeitnehmer schlechter zu stellen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie hoch die Mindereinnahmen der Sozialversicherungssysteme sind, die sich durch § 3b EStG ergeben?
Wann wird die Bundesregierung den angekündigten Bericht zur Evaluierung der Zinsschranke (vgl. u. a. Bundestagsdrucksache 17/2696) vorlegen?
Welche steuerlichen Effekte hatte die Anhebung der Zinsschranken-Freigrenze auf 3 Mio. Euro nach § 4h EStG seit dem Jahr 2008, und welche Auswirkungen hatte die Änderung auf die Zahl der betroffenen Unternehmen nach Größenklassen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, in welcher Höhe der Bürokratieaufwand durch die Erhöhung der Zinsschranken-Freigrenze auf 3 Mio. Euro gemäß § 4h EStG verringert wurde?
Welches Modell und welche Annahmen legt die Bundesregierung bei ihrer Berechnung der Einnahmeausfälle aus der sogenannten Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG in Höhe von 500 Mio. Euro im Jahr 2008 (vgl. Einundzwanzigster Subventionsbericht) zugrunde, und in welcher Höhe wurden Einnahmeausfälle für die danach folgenden Jahre veranschlagt?
Wie steht die Bundesregierung zur Tatsache, dass die „Tonnagesteuer“ gemäß § 5a EStG auch private Kapitalanleger von Schiffsfondsgesellschaften begünstigt?
Wie steht die Bundesregierung zu dem in der Wissenschaft geäußerten Vorschlag, die Inanspruchnahme der „Tonnagebesteuerung“ an das Führen der deutschen Flagge zu knüpfen?
Inwiefern wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung der § 7g EStG (Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe) positiv auf die Wirtschaftstätigkeit in Deutschland aus?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Effekte der zu beobachtenden Praxis von Großunternehmen vor, der Größenbeschränkung nach § 7g Absatz 1 Nummer 1 EStG auszuweichen, indem kleinere Investitions-GmbH & Co. KGs gegründet werden?
Sieht die Bundesregierung angesichts der zu beobachtenden Praxis von Großunternehmen, der Größenbeschränkung nach § 7g Absatz 1 Nummer 1 EStG auszuweichen, indem kleinere Investitions-GmbH & Co. KGs gegründet werden, Reformbedarf bei dieser Norm, und wenn nein, warum nicht?
Wie überprüft die Finanzverwaltung in der Praxis die Tatbestandsvoraussetzung, dass eine Investition nach § 7g Absatz 1 Nummer 2 EStG auch tatsächlich beabsichtigt wird?
Wie steht die Bundesregierung zu der in der Wissenschaft geäußerten Meinung, dass bei gesetzeskonformer Auslegung der Sonderabschreibungsregel des § 7g Absatz 5 und 6 EStG Existenzgründer mangels eines Vorjahrs nicht in den Genuss der Abschreibung kommen, und wie werden Existenzgründer steuerrechtlich in der Praxis gehandhabt?
Welche Alternativen zu einer Steuervergünstigung sieht die Bundesregierung, um die Förderziele des § 7i EStG anderweitig zu erreichen?
Wie viele sogenannte Riester-Verträge wurden seit der Einführung der §§ 10a und 79 ff. EStG (Zusätzliche Altersvorsorge) geschlossen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, wie sich jeweils die Zulagenförderung des § 79 ff. EStG und die steuerliche Förderung im Rahmen des § 10a EStG auf verschiedene Einkommensgruppen der Bevölkerung verteilt?
Wie bewertet die Bundesregierung Studien (vgl. u. a. Corneo/Keese/ Schröder: Erhöht die Riester-Förderung die Sparneigung von Geringverdienern, 2007), die zu dem Ergebnis kommen, dass durch die Riester-Förderung insbesondere Mitnahmeeffekte entstanden sind, die Spartätigkeit insgesamt aber kaum angeregt werden konnte?
Wie hoch waren die Steuermindereinnahmen infolge der Einführung der nachgelagerten Besteuerung der Altersversorgung für den Zeitraum seit dem Jahr 2000?
Befürwortet die Bundesregierung eine weitere Änderung der Höhe des Freibetrags für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13 Absatz 3 EStG, und wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Effekte des § 16 Absatz 4 EStG (Freibetrag für Gewinne aus Betriebsveräußerungen) in Bezug auf die Erreichung des Normzwecks vor, und hält sie diese Steuervergünstigung vor diesem Hintergrund für gerechtfertigt?
Liegen der Bundesregierung Untersuchungen vor, in welchem Maße steuerfreie Veräußerungsgewinne nach § 16 Absatz 4 EStG für die private Altersversorgung genutzt werden?
Wie viele Steuerpflichtige hatten in den Jahren seit 2000 Kapitaleinkünfte unterhalb des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro gemäß § 20 EStG?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, inwiefern die Förderung der Spartätigkeit von Steuerpflichtigen mit geringen Einkünften durch § 20 EStG erfolgreich ist?
Haben sich die bestehenden Regelungen, um einen Missbrauch von Freistellungsaufträgen zu verhindern, aus Sicht der Bundesregierung bewährt, bzw. welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung hier?
Welche Bürokratiekosten entstehen durch den Sparer-Pauschbetrag und die Praxis der Freistellungsaufträge?
Über welche empirischen Ergebnisse verfügt die Bundesregierung zur Frage der Begünstigung einzelner Einkommensgruppen aufgrund des Sparer-Pauschbetrags?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, in welchem Maße die nach § 34 Absatz 3 EStG steuerbegünstigten Veräußerungsgewinne von den Begünstigten für die private Altersvorsorge genutzt werden?
Sieht die Bundesregierung Reformbedarf bei der steuerlichen Begünstigung von Veräußerungsgewinnen nach § 34 Absatz 3 EStG, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den „Bericht nach § 99 BHO über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG“ des Bundesrechnungshofes vom 1. Februar 2011, und sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Reformbedarf bei dieser Norm?
Wie will die Bundesregierung in Zukunft Doppelförderungen im Zusammenhang mit § 35a Absatz 3 EStG verhindern?
Inwiefern sieht die Bundesregierung positive Effekte des § 35a Absatz 3 EStG in Bezug auf das Ziel der Bekämpfung von Schwarzarbeit, und liegen ihr hierzu empirische Erkenntnisse vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, um welchen Betrag der Bürokratieaufwand durch die Pauschalisierung nach § 37b Absatz 1 i. V. m. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 EStG (begrenzte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Geschenke) verringert wurde?