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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einsatz der Bundespolizei im Auftrag der European Aeronautic Defence and Space Company in Saudi-Arabien

Einsatz von Bundespolizisten in Saudi-Arabien auf Verlangen des Rüstungskonzerns EADS, Anzahl und Bezahlung der teilnehmenden Polizisten, Ausbildungshilfen für den saudi-arabischen Grenzschutz, Ausbildung an Waffen sowie an Geräten des EADS-Konzerns, Kosten, Bereitstellung von Haushaltsmitteln, rechtliche Gründe gegen einen sofortigen Abzug der Bundespolizei, polizeiliche Zusammenarbeit mit Polizei- und Sicherheitsbehörden von Diktaturen<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.06.2011

Aktualisiert

26.07.2022

BT17/584613.05.2011

Einsatz der Bundespolizei im Auftrag der European Aeronautic Defence and Space Company in Saudi-Arabien

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5846 17. Wahlperiode 13. 05. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Einsatz der Bundespolizei im Auftrag der European Aeronautic Defence and Space Company in Saudi-Arabien Ein Einsatz der Bundespolizei in Saudi-Arabien, von dem vor allem der Rüstungskonzern European Aeronautic Defence and Space Company (EADS) profitiert, ist in der Öffentlichkeit überwiegend kritisch aufgenommen worden. Wie zuerst das ARD-Magazin „Fakt“ am 4. April 2011 berichtet hatte, sind seit dem Jahr 2009 Angehörige der Bundespolizei in Saudi-Arabien, um Ausbildungshilfe für die dortige Grenzpolizei zu leisten. Die Ausbildung erfolgt dabei an Geräten des Konzerns EADS. Die Bundesregierung bestätigte in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 11 der Abgeordneten Ulla Jelpke vom 5. April 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5990), dass es bei dem Projekt „zum einen um das exportwirtschaftliche Engagement eines Anbieters ziviler Sicherheitstechnik – hier EADS – und den damit einhergehenden Technologietransfer und zum anderen um internationale grenzpolizeiliche Beratung und Ausbildungshilfe“ gehe. Nach Medienberichten hat EADS den Zuschlag seitens Saudi-Arabien nur erhalten, weil der Konzern zusagen konnte, dass die Bundespolizei die saudiarabischen Sicherheitskräfte an den Geräten ausbilden werde. Der Einsatz der Bundespolizei dient also unmittelbar dem Export von Sicherheitstechnik an ein autoritäres Regime. Die Bundesregierung informierte im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 6. April 2011, die auslandsbedingten Mehrkosten des Einsatzes würden von Saudi-Arabien getragen. Dabei ist in einer undurchsichtigen Konstruktion auch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH involviert. Das Grundgehalt für die Bundespolizisten trägt weiterhin der Bund und damit der Steuerzahler – obwohl die konkrete Dienstverrichtung der Bundespolizisten faktisch allein dem EADS-Konzern zugutekommt, der sich jene Kosten, die er sonst für eigene Ausbilder übernehmen müsste, spart und damit seinen Profit noch weiter erhöhen kann. Für die Fraktion DIE LINKE. gehört eine solche direkte Zuarbeit für einen Konzern nicht zu den Aufgaben der Bundespolizei. Die Bundesregierung rechtfertigte die Ausbildungshilfe für den saudi- arabischen Grenzschutz in ihrer Antwort auf die erwähnte Schriftliche Frage, mit dem Transfer von Technologie und der Ausbildungshilfe gehe „ein Transfer rechtsstaatlicher Werte“ einher und argumentierte im Innenausschuss des deutschen Bundestages, eine solche polizeiliche Zusammenarbeit sei auch in der Vergangenheit stets üblich gewesen. Der Erfolg dieser „Transferarbeit“ ist für die Fragesteller allerdings nicht ersichtlich. Die demokratisch-revolutionären Drucksache 17/5846 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBewegungen im Maghreb mussten sich gegen die dortige – von Deutschland mit ausgebildete – Polizei durchsetzen bzw. sich noch gegen diese erwehren. Saudiarabische Truppen helfen im Nachbarland Bahrain, die Demokratiebewegung zusammenzuschießen und haben nach Angaben von Human Rights Watch am 20. April 2011 seit Februar 2011 mehr als 160 Regimekritiker festgenommen. Deutsche Unterstützung für Folterregime sollte endlich eingestellt werden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. a) Welchem Bundesministerium ist – vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 6. April 2011 Wert darauf gelegt hat, festzustellen, es werde nur der saudi-arabische Grenzschutz ausgebildet, nicht aber die Polizei – der saudi-arabische Grenzschutz untergeordnet? b) In welchem politischen, strukturellen, technischen und personellen Verhältnis steht der Grenzschutz zum Militär sowie zur Polizei (bitte jeweils den Gesamtpersonalumfang dieser Sicherheitsbehörden angeben)? c) Über welche Ausrüstung, insbesondere Bewaffnung, verfügen Grenzschutzangehörige in Saudi-Arabien üblicherweise? d) Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Angehörige des Grenzschutzes, die in den Genuss der Ausbildung durch die Bundespolizei kommen (inklusive Ausbildung durch von der Bundespolizei ausgebildete Trainer) im Inneren Saudi-Arabiens eingesetzt werden? e) In welchem Maße ist es üblich, dass Angehörige des Grenzschutzes zur Polizei bzw. zum Militär überwechseln? 2. Welches Auftragsvolumen hat der Auftrag für die EADS, und welchen Gewinn wird der Konzern hierbei voraussichtlich erzielen? a) Welche Geräte bzw. Technologien wurden exportiert bzw. sollen noch exportiert werden, und welchen Zwecken dienen diese genau? b) Welche Leistungen werden von der EADS hierbei exakt erbracht? c) Inwiefern werden diese Geräte in vorhandene Infrastrukturen eingegliedert, und welche Sicherheitsbehörden nutzen diese Infrastrukturen? Inwiefern sind die Geräte auch durch Polizei- oder Militärkräfte nutzbar? d) Inwiefern ist sichergestellt, dass die Geräte ausschließlich zur Grenzsicherung verwendet werden und nicht etwa zu einem späteren Zeitpunkt auch im Inneren oder für militärische Belange Verwendung finden können? 3. Wie war der zeitliche Ablauf des Geschäfts? a) Wann ist die EADS erstmals an die Bundespolizei herangetreten, und auf welcher Ebene wurden zu welchem Zeitpunkt die Einzelheiten über das Exportgeschäft, die Ausbildungshilfe der Bundespolizei und die Konstruktion der Erstattung der auslandsbedingten Mehrkosten besprochen (bitte chronologisch Gesprächsgegenstände und -beteiligte sowie jeweilige Zeitpunkte auflisten)? b) Wer hat diesbezüglich die Entscheidungen getroffen, und welche Gründe waren hierbei ausschlaggebend? c) Welche Abteilung hat seitens der EADS die Verhandlungen mit der Bundesregierung bzw. Bundespolizei geführt? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5846d) War der damalige EADS-Vorstandsvorsitzende Dr. Markus Hellenthal im Zusammenhang mit dem hier thematisierten EADS-Geschäft jemals in Gespräche oder Verhandlungen mit der Bundesregierung oder Bundespolizei involviert, und falls ja, inwiefern? e) Welcher Art ist die mit der saudi-arabischen Regierung getroffene Vereinbarung über die Ausbildungstätigkeit der Bundespolizei, was sind die genauen Festlegungen dieser Vereinbarung, und für welchen Zeitraum ist die Ausbildung festgelegt worden (bitte das Abkommen der Antwort beifügen)? f) Welche Absprachen wurden konkret mit der EADS sowie mit Saudi- Arabien getroffen, und welche vertraglichen Verpflichtungen sind hierbei für die Bundespolizei eingegangen worden? 4. Wann genau hat der Einsatz der Bundespolizei begonnen, und wie viele Bundespolizisten haben bislang daran teilgenommen (bitte nach Funktionen, Projektbüros und Ausbilder differenzieren)? a) Welche durchschnittliche Aufenthaltsdauer ist für die Angehörigen der Bundespolizei vorgesehen (bitte nach jeweiligen Funktionen, Projektbüros usw. differenzieren)? b) Trifft es zu, dass Ausbilder nach 30 Tagen das Land wieder verlassen müssen, und wenn ja, warum? c) Welche Personalstärke ist für den Einsatz künftig vorgesehen? d) Wann ist der Einsatz voraussichtlich beendet? 5. Inwiefern treffen Pressemeldungen zu, wonach die EADS den Auftrag seitens Saudi-Arabien nur unter der Bedingung erhalten hat, dass die Bundespolizei die Ausbildung an zu liefernden Ausrüstungsgegenständen übernimmt? 6. Was genau ist Gegenstand der von der Bundespolizei durchgeführten Ausbildung? a) An welchen Geräten werden saudi-arabische Grenzschützer ausgebildet? b) Welche Techniken oder sonstigen Kenntnisse werden den Grenzschützern vermittelt? c) Was sind konkret Elemente von Rechtsstaatstransfer im Rahmen dieser Ausbildung? d) In welchem Rahmen haben die Bundespolizisten sich das hierfür notwendige Wissen angeeignet, und inwiefern gab es für die in Saudi-Arabien eingesetzten Bundespolizisten vorbereitende Kurse, Ausbildungsgänge und Ähnliches in Absprache mit der EADS (bitte gegebenenfalls Umfang, Dauer, Teilnehmerzahl, Kosten und Inhalt solcher Vorbereitungen angeben)? 7. Hat es von Seiten Saudi-Arabiens Hinweise gegeben, dass ein Einsatz weiblicher Angehöriger der Bundespolizei zur Ausbildung des Grenzschutzes nicht erwünscht sei, und wenn ja, wer hat diese Wünsche formuliert, und wie sind die EADS und die Bundesregierung damit umgegangen? Wie viele weibliche Angehörige der Bundespolizei waren bislang im Rahmen dieser Ausbildung in Saudi-Arabien eingesetzt und mit welchen Funktionen? 8. Welche rechtlichen Gründe stünden einem sofortigen Abzug der Bundespolizisten entgegen, und falls es keine solchen rechtlichen Gründe gibt, welche sonstigen Gründe stünden einem solchen Abzug entgegen? Drucksache 17/5846 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Welche Meinungsverschiedenheiten oder Spannungen hat es im Vorfeld und während des Ausbildungseinsatzes zwischen der Bundespolizei/ Bundesregierung und der saudi-arabischen Seite sowie der EADS gegeben? 10. Überwogen bei der Entscheidung für den Einsatz der Bundespolizei wirtschaftliche Überlegungen zugunsten von EADS oder geostrategisch- politische Überlegungen, die saudi-arabische Diktatur „pro-westlich“ zu halten? 11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass für die Ausbildungstätigkeiten, wie sie nun die Bundespolizei vornimmt, üblicherweise der Hersteller bzw. Lieferant, in diesem Falle die EADS, zuständig ist, und aus welchen Gründen wird diese Arbeit nun von der Bundespolizei übernommen? a) Welche Regelungen im Bundespolizeigesetz oder sonstige für die Bundespolizei maßgebliche Rechtsgrundlagen ermöglichen der Bundespolizei diese Ausbildungs- und Einarbeitungshilfen? In welcher Höhe wurden diese Arbeiten von EADS bzw. Saudi-Arabien wem gegenüber entlohnt (bitte die jeweiligen Anteile aufführen)? b) Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung zu rechtfertigen, dass Bundespolizisten, deren Grundgehalt nach wie vor von der Bundesrepublik Deutschland übernommen wird, ihre Arbeitszeit und Arbeitskraft wochenlang in ein Geschäft zur Exportförderung stecken, so dass mit Steuergeldern ein großer Konzern gefördert wird, der sich die Kosten spart, die er sonst für eigene Ausbilder hätte bezahlen müssen? 12. Hat die Bundesregierung mittlerweile entschieden, ob sie das von der Firma Daimler AG angebotene Aktienpaket an EADS (mit 15 Prozent des Aktienbestandes, vgl. DIE WELT vom 18. Februar 2011) übernehmen wird und ist die Bundesrepublik Deutschland bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt finanziell an EADS beteiligt oder durch Vertreter in Unternehmensgremien vertreten (falls ja, bitte ausführen, den Umfang nennen und angeben, inwiefern die Bundesregierung hierbei Einfluss auf die Geschäftspolitik nimmt)? 13. Wie hoch beläuft sich die Summe für das Grundgehalt der bislang in Saudi- Arabien zu Ausbildungszwecken eingesetzten Bundespolizisten (bitte nach Jahren auflisten), und auf welche Summe wird es sich in Zukunft voraussichtlich noch belaufen? 14. Worin genau bestehen die auslandsbedingten Mehrkosten (bitte die einzelnen Kostenfaktoren soweit möglich jeweils beziffern und auch geldwerte Leistungen aufführen), und inwiefern ist hierbei auch die Unterbringung berücksichtigt? 15. In welchem Verfahren werden diese Kosten von der saudi-arabischen Seite an welcher deutschen Bundesbehörde überwiesen, und unter welchem Titel gelangen diese Zahlungen an die Bundespolizei, und wer hat dies wie vertraglich geregelt (entsprechende schriftliche Vereinbarungen bitte der Antwort beifügen)? 16. Welche weiteren Kosten entstehen für die Bundesrepublik Deutschland außer dem Grundgehalt und auslandsbedingten Mehrkosten für die Bundespolizei (bitte nach Jahren auflisten)? 17. Inwieweit trifft die Darstellung des Magazins „FOCUS“ vom 2. April 2011 zu, demzufolge im Bundeshaushalt 20 Mio. Euro für diesen Einsatz der Bundespolizei bereitgestellt seien, und für welche Zwecke genau stehen diese Gelder bereit? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/584618. Inwieweit trifft die Darstellung des Magazins „FOCUS“ zu, dass die Bundespolizei auch eine umfangreiche Waffenausbildung anbiete, und falls es eine Waffenausbildung gibt, a) worin genau besteht diese, b) wie viele Angehörige der Bundespolizei bieten sie an, c) an welchen Waffen wird ausgebildet, d) wie viele saudi-arabische Sicherheitskräfte welcher Formationen und welcher Dienstränge erhalten die Ausbildung? e) Bieten andere deutsche Sicherheitsbehörden Waffenausbildung für saudi-arabische Sicherheitsbehörden an, und wenn ja, welche? f) Inwieweit werden im Rahmen der Waffenausbildung auch rechtsstaatliche Grundsätze zum Einsatz von Waffen vermittelt? 19. Da die Bundesregierung die polizeiliche Zusammenarbeit mit Polizei- und Sicherheitsbehörden von Diktaturen damit begründet, es finde ein „Transfer rechtsstaatlicher Werte“ statt, worin genau drückt sich dieser Transfer in Saudi-Arabien aus, welche rechtsstaatlichen Werte wurden bzw. werden vermittelt, und welche Ergebnisse dieses Transfers kann die Bundesregierung benennen? 20. Inwiefern erwartet die Bundesregierung konkret von dem hier behandelten Ausbildungsprojekt einen „Transfer rechtsstaatlicher Werte“? 21. Wie bewertet die Bundesregierung den Einmarsch von 1 000 saudi- arabischen Soldaten in Bahrain, wo sie dem dortigen Regime helfen, die Demokratiebewegung niederzuschlagen, sowie die Festnahme von mehr als 160 Regimekritikern seit Februar 2011, und inwiefern ist dies Ausdruck eines erfolgreichen „Transfers rechtsstaatlicher Werte“? Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus dem Einmarsch Saudi- Arabiens in Bahrein hinsichtlich der weiteren Zusammenarbeit im Polizei- und Militärsektor ziehen? 22. Welchen rechtsstaatlichen Nutzen hat die polizeiliche Zusammenarbeit mit den anderen Diktaturen im Maghreb gehabt, angesichts der Tatsache, dass die dortigen Demokratiebewegungen allesamt mit korrupten Regimen konfrontiert waren bzw. sind? 23. Welche Änderungen an der Projektstruktur hält die Bundesregierung mittlerweile für geboten, und welche Schritte hat sie eingeleitet, um diese Änderungen umzusetzen? Wie waren bislang die Reaktionen von der EADS und Saudi-Arabiens auf die entsprechenden Vorstöße? Berlin, den 13. Mai 2011 Dr. Gregor Gysi und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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