Unterschiedliche Besteuerung von Zusatzversorgungsrenten für in Belgien lebende Rentnerinnen und Rentner
der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Maria Klein-Schmeink und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Oberfinanzdirektion Rheinland und das Finanzamt Neubrandenburg haben unterschiedliche Vorstellungen, welchem Land die Besteuerung der Zusatzversorgungsrenten für in Belgien lebende Rentnerinnen und Rentner obliegt. Nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Rheinland obliegt die Besteuerung der Zusatzversorgungsrenten dem Wohnsitzstaat. Das Finanzamt Neubrandenburg als zentrales deutsches Finanzamt für „Grenzgänger-Rentner“ vertritt die Auffassung, dass Deutschland die Besteuerung obliegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Gründe führen die Oberfinanzdirektion Rheinland und das Finanzamt Neubrandenburg für die unterschiedliche Besteuerung von Zusatzversorgungsrenten für in Belgien lebende Rentnerinnen und Rentner an?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung?
Was unternimmt die Bundesregierung, um eine einheitliche Besteuerung der Zusatzversorgungsrenten für die Betroffenen herbeizuführen?
Wann können die betroffenen Rentnerinnen und Rentner mit einer einheitlichen Regelung rechnen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Streitigkeiten bezüglich der Zuständigkeit zwischen dem Finanzamt Neubrandenburg und anderen Finanzdirektionen bezüglich der Besteuerung von Zusatzversorgungsrenten von im Ausland lebenden Rentnerinnen und Rentnern?
Wenn ja, von welchen, und wie will die Bundesregierung darauf reagieren?