Finanzieller Verbraucherschutz durch verdeckte Testkäufe
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Birgitt Bender, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ende 2010 kündigte die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner an, die Qualität von Anlageberatungen in Kreditinstituten künftig durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mittels verdeckter Testkäufer kontrollieren zu lassen (vgl. Handelsblatt vom 27. Dezember 2010).
Bislang wurden Stichproben von Anlageberatungen in Banken und Sparkassen lediglich durch die Stiftung Warentest erhoben. Dabei wurden vielen Geldinstituten in der Vergangenheit seitens der Testkäufer schlechte Zeugnisse ausgestellt. Noch im Juli letzten Jahres konnte keines der in einer Studie untersuchten Institute die Note „gut“ oder „sehr gut“ für die Anlageberatung erreichen. Sechs der von insgesamt 21 überprüften Banken fielen bei der Kontrolle als „mangelhaft“ durch (vgl. Pressemitteilung Stiftung Warentest „Die Blamage geht weiter – Gesetzesverstöße sorgen für schlechte Noten“ vom 20. Juli 2010).
Dass die meisten Kreditinstitute sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) halten, belegt, dass Gesetze nur dann einen verbraucherschützenden Wert haben, wenn deren Einhaltung staatlich überprüft werden. Aus diesem Grund ist das Anliegen zu begrüßen, die Qualität von Anlageberatungen mittels verdeckter Testkäufer zu kontrollieren. Seit der Ankündigung dieser Pläne vor mittlerweile vier Monaten durch die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner ist seitens der Bundesregierung hinsichtlich der konkreten Umsetzung der verdeckten Testkäufe allerdings wenig zu vernehmen. Auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wie viele verdeckte Ermittler, mit welcher Qualifikation und welchem Mandat künftig im staatlichen Auftrag die Finanzberatungen in Banken überprüfen werden, blieb die Bundesregierung eine konkrete Antwort schuldig (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Sachstand verbrauchpolitischer Ankündigungen“ auf Bundestagsdrucksache 17/5103).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die BaFin bei jenen Instituten, bei denen die Markterhebung zu den Beratungsprotokollen Anfang 2010 Mängel in der Protokollierung der Anlageberatung offenbarten (vgl. Pressemitteilung BaFin vom 4. Mai 2010), im Rahmen der jährlichen Prüfung nach § 36 WpHG oder anderen aufsichtlichen Prüfungen untersucht oder untersuchen lassen, ob die Mängel beseitigt wurden?
2. Inwieweit haben die Institute, deren Protokollvordrucke nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten, mittlerweile geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Dokumentation der Anlageberatung ergriffen?
3. Wurden gegenüber jenen Instituten, deren Protokollvordrucke nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten, Sanktionen verhängt?
4. Wurden die Ergebnisse der Markterhebung zu den Beratungsprotokollen mit den Verbänden der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. erörtert? Was waren die Ergebnisse?
5. Wann und mit welchen Ergebnissen fanden auf Fachebene sowie auf Ebene der politischen Leitungen Gespräche zu dem Vorhaben, die Qualität von Anlageberatungen in Banken und Sparkassen mittels verdeckter Testkäufer kontrollieren zu lassen, zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium der Finanzen statt?
6. Auf wessen Initiative geht die Entscheidung zurück, die BaFin mit Testkäufen im Rahmen der Anlageberatung zu beauftragen; auf die der BaFin, die der Bundesregierung oder auf die der Stiftung Warentest?
7. Auf welche Rechtsgrundlage wird sich der Einsatz von verdeckten Testkäufern stützen?
8. Ist für den Einsatz von verdeckten Testkäufern durch die BaFin eine Änderung einer bestehenden oder die Schaffung einer neuen Rechtsnorm notwendig?
9. Falls keine gesetzliche Änderung notwendig ist, warum hat die BaFin nicht schon bisher die Anlageberatung der Kreditinstitute mittels verdeckten Testläufer überprüft vor dem Hintergrund, dass sich verdeckte Testkäufe (Mystery-Shopping-Tests) neben der Auswertung von Verbraucherbeschwerden in anderen europäischen Ländern, etwa Großbritannien, längst als sinnvolle Instrumente für die Marktanalyse erwiesen haben?
10. Was meinte die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner mit der Aussage, „auch der BaFin waren bisher die Hände gebunden“ (vgl. Handelsblatt vom 27. Dezember 2010)?
11. Wer ist derzeit mit der Vorbereitung des Einsatzes von verdeckten Testkäufern zur Überprüfung der Qualität von Anlageberatungen betraut?
12. In welchem Stadium befinden sich die Vorbereitungen?
13. In welchem Monat in 2011 werden verdeckte Testkäufer erstmals zum Einsatz kommen?
14. Ist es richtig, dass die BaFin die verdeckten Kontrollen nicht selbst durchführen, sondern hierfür auf externe Dienstleister zurückgreifen wird (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28. Dezember 2010)? Wenn ja, warum?
15. Falls auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden sollte, an welche Branche wird sich die Ausschreibung richten bzw. hat sich gerichtet, und welchen Inhalt hat/hatte sie?
16. Wie wird das Auswahlverfahren für die Unternehmen bzw. Personen, die die verdeckten Testkäufe durchführen werden, ausgestaltet sein?
17. Welche Anforderungen bzw. Qualifikation müssen Personen erfüllen, die die verdeckten Testkäufe durchführen werden?
18. Wurden Mitarbeiter der BaFin für verdeckte Testkäufe geschult, und wenn ja, seit wann?
19. Wie viele Personen werden künftig mit der Durchführung verdeckter Testkäufe betraut sein?
20. Bezüglich welcher rechtlichen Vorgaben soll künftig verdeckt überprüft werden, ob sie konkret in einer Anlageberatungssituation eingehalten werden?
21. Wie oft und in welchen zeitlichen Abständen werden verdeckte Testkäufe künftig durchgeführt werden?
22. Bei wie vielen Kreditinstituten muss nach Auffassung der Bundesregierung eine konkrete Anlageberatungssituation überprüft werden, um insgesamt eine aussagefähige Stichprobe zu erhalten?
23. Teilt die Bundesregierung die Bedenken des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., dass die Qualität der Anlageberatung gegenüber Bestandskunden weiterhin unbeleuchtet bleibt, da verdeckte Testkäufer im Regelfall als Neukunden in der Bank erscheinen (vgl. Neue Osnabrücker Zeitung vom 28. Dezember 2010)?
24. Werden die Ergebnisse der Testkäufe unter Nennung der betroffenen Finanzinstitute künftig veröffentlicht, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?
25. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für den Einsatz verdeckter Testkäufer?
26. In welcher Höhe wurde der Etat für die zusätzlichen Ausgaben im Haushalt der BaFin vorgesehen und eingestellt?
27. Erachtet es die Bundesregierung für notwendig, dass verdeckte Testkäufe auch bei bankenunabhängigen freien Finanzvertrieben durchgeführt werden?
28. Ist der Einsatz von verdeckten Testkäufern zur Überprüfung, ob gesetzliche Normen im Beratungsgespräch eingehalten werden, auch im Bereich der Versicherungsvermittlung vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?
29. Besteht derzeit eine Rechtsgrundlage und eine faktische Möglichkeit, bei gewerblichen Finanzanlagenvermittlern und -beratern ebenfalls verdeckte Beratungsgespräche durchzuführen? Wenn nein, wird diese Rechtsgrundlage durch das geplante Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagen- und vermittlerrechts geschaffen?
30. Wie und wo wird die Bundesregierung den Bereich des finanziellen Verbraucherschutzes weiter ausbauen (Ankündigung von Bundesministerin Ilse Aigner, vgl. Handelsblatt vom 27. Dezember 2010)? Welche konkreten Maßnahmen sind geplant?
31. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Mitglieds der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands deutscher Banken e. V., Dr. Hans-Joachim Massenberg, dass es für eine hochqualifizierte und effiziente Finanzaufsicht Mitarbeiter braucht, die auch entsprechend bezahlt werden (vgl. Handelsblatt vom 29. November 2010)?
32. Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Reform der nationalen Finanzaufsicht, auch die Vergütung der Aufseher zu reformieren?
33. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, den „Schutz der Kunden“ ausdrücklich in § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG als Schutzgut aufzunehmen vor dem Hintergrund, dass die Finanzmarktrichtlinie als Zielsetzung ausdrücklich verfolgt, „[…] die Anleger zu schützen und gleichzeitig ein reibungsloses Funktionieren der Wertpapiermärkte zu gewährleisten“ (vgl. Erwägungsgrund 44 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, ABl. L 145 vom 30.4.2004, S. 1) und § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG bisher lediglich den ordnungsgemäßen Handel und den Finanzmarkt, nicht aber die Interessen der Kunden, als Schutzgüter nennt?
34. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung eines Beschwerderechts von Verbraucherschutzverbänden bei der BaFin im Bereich des Vertriebs von Finanzinstrumenten?
Fragen34
Hat die BaFin bei jenen Instituten, bei denen die Markterhebung zu den Beratungsprotokollen Anfang 2010 Mängel in der Protokollierung der Anlageberatung offenbarten (vgl. Pressemitteilung BaFin vom 4. Mai 2010), im Rahmen der jährlichen Prüfung nach § 36 WpHG oder anderen aufsichtlichen Prüfungen untersucht oder untersuchen lassen, ob die Mängel beseitigt wurden?
Inwieweit haben die Institute, deren Protokollvordrucke nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten, mittlerweile geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Dokumentation der Anlageberatung ergriffen?
Wurden gegenüber jenen Instituten, deren Protokollvordrucke nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten, Sanktionen verhängt?
Wurden die Ergebnisse der Markterhebung zu den Beratungsprotokollen mit den Verbänden der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. erörtert?
Was waren die Ergebnisse?
Wann und mit welchen Ergebnissen fanden auf Fachebene sowie auf Ebene der politischen Leitungen Gespräche zu dem Vorhaben, die Qualität von Anlageberatungen in Banken und Sparkassen mittels verdeckter Testkäufer kontrollieren zu lassen, zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium der Finanzen statt?
Auf wessen Initiative geht die Entscheidung zurück, die BaFin mit Testkäufen im Rahmen der Anlageberatung zu beauftragen; auf die der BaFin, die der Bundesregierung oder auf die der Stiftung Warentest?
Auf welche Rechtsgrundlage wird sich der Einsatz von verdeckten Testkäufern stützen?
Ist für den Einsatz von verdeckten Testkäufern durch die BaFin eine Änderung einer bestehenden oder die Schaffung einer neuen Rechtsnorm notwendig?
Falls keine gesetzliche Änderung notwendig ist, warum hat die BaFin nicht schon bisher die Anlageberatung der Kreditinstitute mittels verdeckten Testläufer überprüft vor dem Hintergrund, dass sich verdeckte Testkäufe (Mystery-Shopping-Tests) neben der Auswertung von Verbraucherbeschwerden in anderen europäischen Ländern, etwa Großbritannien, längst als sinnvolle Instrumente für die Marktanalyse erwiesen haben?
Was meinte die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner mit der Aussage, „auch der BaFin waren bisher die Hände gebunden“ (vgl. Handelsblatt vom 27. Dezember 2010)?
Wer ist derzeit mit der Vorbereitung des Einsatzes von verdeckten Testkäufern zur Überprüfung der Qualität von Anlageberatungen betraut?
In welchem Stadium befinden sich die Vorbereitungen?
In welchem Monat in 2011 werden verdeckte Testkäufer erstmals zum Einsatz kommen?
Ist es richtig, dass die BaFin die verdeckten Kontrollen nicht selbst durchführen, sondern hierfür auf externe Dienstleister zurückgreifen wird (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28. Dezember 2010)?
Wenn ja, warum?
Falls auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden sollte, an welche Branche wird sich die Ausschreibung richten bzw. hat sich gerichtet, und welchen Inhalt hat/hatte sie?
Wie wird das Auswahlverfahren für die Unternehmen bzw. Personen, die die verdeckten Testkäufe durchführen werden, ausgestaltet sein?
Welche Anforderungen bzw. Qualifikation müssen Personen erfüllen, die die verdeckten Testkäufe durchführen werden?
Wurden Mitarbeiter der BaFin für verdeckte Testkäufe geschult, und wenn ja, seit wann?
Wie viele Personen werden künftig mit der Durchführung verdeckter Testkäufe betraut sein?
Bezüglich welcher rechtlichen Vorgaben soll künftig verdeckt überprüft werden, ob sie konkret in einer Anlageberatungssituation eingehalten werden?
Wie oft und in welchen zeitlichen Abständen werden verdeckte Testkäufe künftig durchgeführt werden?
Bei wie vielen Kreditinstituten muss nach Auffassung der Bundesregierung eine konkrete Anlageberatungssituation überprüft werden, um insgesamt eine aussagefähige Stichprobe zu erhalten?
Teilt die Bundesregierung die Bedenken des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., dass die Qualität der Anlageberatung gegenüber Bestandskunden weiterhin unbeleuchtet bleibt, da verdeckte Testkäufer im Regelfall als Neukunden in der Bank erscheinen (vgl. Neue Osnabrücker Zeitung vom 28. Dezember 2010)?
Werden die Ergebnisse der Testkäufe unter Nennung der betroffenen Finanzinstitute künftig veröffentlicht, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für den Einsatz verdeckter Testkäufer?
In welcher Höhe wurde der Etat für die zusätzlichen Ausgaben im Haushalt der BaFin vorgesehen und eingestellt?
Erachtet es die Bundesregierung für notwendig, dass verdeckte Testkäufe auch bei bankenunabhängigen freien Finanzvertrieben durchgeführt werden?
Ist der Einsatz von verdeckten Testkäufern zur Überprüfung, ob gesetzliche Normen im Beratungsgespräch eingehalten werden, auch im Bereich der Versicherungsvermittlung vorgesehen?
Wenn nein, warum nicht?
Besteht derzeit eine Rechtsgrundlage und eine faktische Möglichkeit, bei gewerblichen Finanzanlagenvermittlern und -beratern ebenfalls verdeckte Beratungsgespräche durchzuführen?
Wenn nein, wird diese Rechtsgrundlage durch das geplante Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagen- und vermittlerrechts geschaffen?
Wie und wo wird die Bundesregierung den Bereich des finanziellen Verbraucherschutzes weiter ausbauen (Ankündigung von Bundesministerin Ilse Aigner, vgl. Handelsblatt vom 27. Dezember 2010)?
Welche konkreten Maßnahmen sind geplant?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Mitglieds der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands deutscher Banken e. V., Dr. Hans-Joachim Massenberg, dass es für eine hochqualifizierte und effiziente Finanzaufsicht Mitarbeiter braucht, die auch entsprechend bezahlt werden (vgl. Handelsblatt vom 29. November 2010)?
Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Reform der nationalen Finanzaufsicht, auch die Vergütung der Aufseher zu reformieren?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, den „Schutz der Kunden“ ausdrücklich in § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG als Schutzgut aufzunehmen vor dem Hintergrund, dass die Finanzmarktrichtlinie als Zielsetzung ausdrücklich verfolgt, „[…] die Anleger zu schützen und gleichzeitig ein reibungsloses Funktionieren der Wertpapiermärkte zu gewährleisten“ (vgl. Erwägungsgrund 44 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, ABl. L 145 vom 30.4.2004, S. 1) und § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG bisher lediglich den ordnungsgemäßen Handel und den Finanzmarkt, nicht aber die Interessen der Kunden, als Schutzgüter nennt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung eines Beschwerderechts von Verbraucherschutzverbänden bei der BaFin im Bereich des Vertriebs von Finanzinstrumenten?