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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Kooperationen von Sicherheitsbehörden des Bundes mit nordafrikanischen Staaten und Staaten im Nahen Osten

Zusammenarbeit mit Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens auf dem Gebiet der Sicherheits-, Grenzschutz- und Polizeiarbeit, Einbindung privater Sicherheitsunternehmen, Beratungs- und Schulungstätigkeiten, Weitergabe von bundesdeutschem Sicherheits-Know-how, Ausbildungshilfen für Libyen, Tunesien, Ägypten, Katar und Jemen, Terrorismusbekämpfung, Konferenzen zu sicherheitsrelevanten Themen, zukünftige Entscheidungsgrundlage für die Gewährung polizeilicher Ausbildungshilfen<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.06.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/588924. 05. 2011

Kooperationen von Sicherheitsbehörden des Bundes mit nordafrikanischen Staaten und Staaten im Nahen Osten

der Abgeordneten Jan Korte, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Petra Pau, Paul Schäfer (Köln), Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das gewaltsame Vorgehen von Militär und staatlichen Behörden gegen die Protestbewegungen in der arabischen Welt in den letzten Monaten hat erhebliche Defizite in der bundesdeutschen Außen- und Sicherheitspolitik offenbart. Offensichtlich wurde bei der Kooperation mit Regimes im arabischen Raum wenig Augenmerk auf die dortige Menschenrechtslage gelegt. Nachgewiesenermaßen gingen die Regimes in Ägypten und Tunesien mit deutscher Technik und Waffen gegen die protestierende Bevölkerung vor. Dazu stellt sich die Frage, inwieweit auch im Rahmen der Kooperation mit EU- und deutscher Polizei erworbene Kenntnisse bei der Bekämpfung der Opposition durch die Sicherheitsbehörden geholfen haben.

In einer Debatte im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 9. April 2008 über die Arbeit von ehemaligen GSG9-Beamten in Libyen und in weiteren Verlautbarungen der damaligen Bundesregierung wurde die strategische Rolle Libyens betont und damit auch der Austausch über internationalen Terrorismus, über Menschenhandel, über Rauschgiftprobleme und über organisierte Kriminalität begründet. Deutlich wurde, dass es eine Tradition solcher Beziehungen und Kooperationen gab und gibt, die durch Menschenrechtsverletzungen nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/5007) räumt die Bundesregierung ein, im Rahmen der Polizeiausbildungshilfe in vielen Ländern tätig zu sein, die bei der Gewährleistung der Menschenrechte Defizite haben. Man habe, so die Bundesregierung in der Antwort, im Bereich der Terrorismusbekämpfung den Staaten Ägypten, Algerien, Jordanien, Kuwait, Libanon, Marokko, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Palästinensischen Autonomiebehörde im Westjordanland Ausbildungshilfe geleistet. Die Behörden im Jemen, in Katar, in Tunesien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten wurden zudem in polizeilichen Einsatztaktiken und Methoden geschult. Vor dem Hintergrund, dass den genannten Staaten sowie von Amnesty International als auch vom UN-Menschenrechtsrat teils massive Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte vorgeworfen werden und der Kampf gegen den Terrorismus seit jeher eine Begründung für das Vorgehen autoritärer Staaten gegen oppositionelle Kräfte ist, muss hinterfragt werden inwieweit im Rahmen polizeilicher Ausbildungshilfe der Bundesrepublik Deutschland erworbene Fähigkeiten in diesen und anderen Ländern bei der Unterdrückung oppositioneller Bewegungen behilflich sind. Das jüngste Vorgehen ägyptischer, jemenitischer, libyscher, syrischer und tunesischer Sicherheitskräfte gegen die protestierende Bevölkerung belegt auf deutlichste Art und Weise die Dringlichkeit dieser Frage.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Mit welchen Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens hat die Bundesrepublik Deutschland in den letzten zehn Jahren auf dem Gebiet der Sicherheits-, Grenzschutz- und Polizeiarbeit kooperiert, und in welchen Fällen waren private Sicherheitsunternehmen im Auftrag oder in Kenntnis der Bundesregierung bzw. deutscher Sicherheitsbehörden ebenfalls eingebunden (bitte nach Land, Projekt und Jahr aufschlüsseln)?

2

Mit welchen Ländern wurde diese Kooperation vorzeitig vollständig oder in Teilbereichen beendet, zu welchem Zeitpunkt, in welchen Teilbereichen, und aus welchen Gründen?

3

Mit welchen dieser Länder bestehen zum jetzigen Zeitpunkt welche Kooperationen auf dem Gebiet der Sicherheits-, Grenzschutz- und Polizeiarbeit einschließlich Ausbildungstätigkeit, und an welchen dieser Kooperationen sind auch private Sicherheitsunternehmen beteiligt (bitte nach Land, Projekt und Jahr aufschlüsseln)?

4

Welchen Ländern der genannten Regionen, die der Bundesrepublik Deutschland in den letzten zehn Jahren Kooperationen auf dem Gebiet der Sicherheit und Polizeiarbeit angeboten oder Ausbildungshilfen angefragt haben, wurden diese Anliegen von der Bundesregierung zurückgewiesen, und mit welcher Begründung (bitte auflisten)?

5

Wie oft nahmen in den vergangenen zehn Jahren deutsche Sicherheitsbeamte, Vertreter des Bundesministeriums des Innern und von Sicherheitsbehörden des Bundes an Konferenzen oder offiziellen Gesprächen zum Thema Sicherheitspolitik, Polizeiausbildung, Kriminalität, Terrorismus und Migration in Libyen, Ägypten, Tunesien, Syrien und Saudi-Arabien teil (bitte nach Datum, Thema und beteiligten Bundesbehörden auflisten)?

6

Wie oft fanden in dem genannten Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland oder in Drittstaaten Konferenzen oder offizielle Gespräche zum Thema Sicherheitspolitik, Polizeiausbildung, Kriminalität, Terrorismus und Migration mit Vertretern nordafrikanischer Staaten und Staaten des Nahen Ostens statt (bitte nach Datum, Thema, Ort und teilnehmender bundesdeutscher Behörde auflisten)?

7

Nahmen an den in den Fragen 5 und 6 aufgeführten Gesprächen und Konferenzen auch Vertreter von Firmen oder Wirtschaftsverbände teil, und wenn ja, welche?

8

Waren deutsche Sicherheitsbeamte in den letzten zehn Jahren im Auftrag der Bundesregierung, im Rahmen von Frontex oder anderer europäischer Einrichtungen in Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen für libysche Sicherheits- und Grenzschutzbehörden eingebunden, bzw. haben diese selber durchgeführt?

9

Wenn ja,

a) wann, wo und unter wessen Federführung und Beteiligung fanden diese Schulungen/Ausbildungsmaßnahmen statt (bitte nach Land, Zeitraum und beteiligter Behörde auflisten),

b) zu welchem Zweck und mit welchem Ausbildungsziel fanden die Schulungen statt (bitte auflisten),

c) welche Mittel oder technische Ausrüstung wurde im Rahmen dieser Maßnahmen seitens der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt, und welche Kompetenzen wurden damit konkret geübt?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis von in den letzten zehn Jahren erfolgten Beratungs- und Schulungstätigkeiten deutscher Sicherheitsfirmen unter Beteiligung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern bundesdeutscher Sicherheitsbehörden in Libyen, Tunesien, Syrien, Saudi-Arabien und Ägypten?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Weitergabe von bundesdeutschem Sicherheits-Know-how durch ehemalige Bundesbedienstete an Staaten, die systematisch Menschen- und Bürgerrechte verletzen?

12

Welche Handhabe hat die Bundesregierung gegen eine unerwünschte Weitergabe von bundesdeutschem Sicherheits-Know-how an Staaten, welche diese Kenntnisse gegen ihre Bevölkerung einsetzen könnten?

13

Mit welchem Ziel und mit welchem Lehrinhalt hat das Bundeskriminalamt (BKA) ägyptische Behörden bei der Bekämpfung von Terrorismus im Internet geschult?

14

In welchen konkreten polizeilichen Einsatztaktiken und Methoden haben deutsche Behörden jemenitische Sicherheitsbehörden unterrichtet, und in welcher Hinsicht hat die Bundesregierung bei der Entscheidung über die Gewährung der Ausbildungshilfen die menschenrechtlichen Defizite im Rechts- und Polizeisystem des Jemen (lt. Menschenrechtsbericht 2011 von Amnesty International u. a. Prügelstrafen, Folter, Unterdrückung der Presse und brutales polizeiliches Vorgehen) berücksichtigt?

15

In welchen konkreten polizeilichen Einsatztaktiken und Methoden hat das Bundeskriminalamt die Sicherheitsbehörden in Katar unterrichtet, und in welcher Hinsicht hat sie bei der Entscheidung über die Gewährung der Ausbildungshilfen die menschenrechtlichen Defizite in Katar (lt. Menschenrechtsbericht 2011 von Amnesty International u. a. kein Recht auf freie Meinungsäußerung, Auspeitschungen als Strafe) berücksichtigt?

16

In welchen konkreten polizeilichen Einsatztaktiken und Methoden haben deutsche Behörden tunesische Sicherheitsbehörden unterrichtet, und in welcher Hinsicht hat die Bundesregierung bei der Entscheidung über die Gewährung der Ausbildungshilfen die menschenrechtlichen Defizite (lt. Menschenrechtsbericht 2011 von Amnesty International u. a. Haft ohne Anklage, Folter, tödliche Gewalt gegen Demonstranten, kein Recht auf freie Meinungsäußerung) berücksichtigt?

17

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung auszuschließen, dass durch die Ausbildungshilfe der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Anti-Terror-Maßnahmen sowie der Vermittlung von polizeilichen Einsatztechniken und Methoden an die Sicherheitsbehörden von Ägypten, Tunesien, Katar und des Jemens Wissen an diese vermittelt wurde, das ihnen bei der Bekämpfung der Oppositionsbewegung geholfen hat, bzw. hilft?

18

Auf welcher Entscheidungsgrundlage wird die Bundesregierung zukünftig über polizeiliche Ausbildungshilfen an andere Länder entscheiden, und wird sie vor dem Hintergrund der Erfahrung im nordafrikanischen Raum ihre Leitlinien für die sicherheitspolitische Zusammenarbeit überarbeiten?

Berlin, den 20. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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