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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan bis 2014 und danach

Ergebnisse der deutschen Verhandlungen mit der afghanischen Regierung im Jahr 2011: Themen und strittige Punkte, zivile Mittelverteilung; Aufbaukonzept im Rahmen der Übergabe in Verantwortung, Anzahl, Rekrutierung, Qualifizierung und psychologische Betreuung deutscher Fachkräfte, Maßnahmen im Bildungsbereich, Bewertung der &bdquo;NRO-Fazilität Afghanistan&ldquo;, Abstimmung der Pläne für den zivilen Aufbau mit Afghanistan und mit anderen Partnern<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

16.06.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/598426. 05. 2011

Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan bis 2014 und danach

der Abgeordneten Ute Koczy, Dr. Frithjof Schmidt, Agnes Malczak, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Um unserer Verantwortung für Afghanistan und die Menschen jenseits des militärischen Einsatzes gerecht zu werden, brauchen wir bereits jetzt und für die Zeit nach 2014 eine Agenda für den Aufbau. Ein solcher Plan muss in Abstimmung mit den afghanischen und internationalen Partnerinnen und Partnern entwickelt werden, die veränderten Rahmenbedingungen nach einem militärischen Abzug berücksichtigen sowie die entwicklungspolitischen Anforderungen anderer Staaten der Region integrieren.

Ausgehend von einer verheerenden sozioökonomischen und politischen Lage im Jahr 2001 wurden vor allem in der ersten Phase der internationalen Präsenz in Afghanistan bis Ende 2005 entwicklungspolitische Verbesserungen erzielt, die Anlass zur Hoffnung gaben. Seit 2006 konnte dieser positive Trend aufgrund der Sicherheitslage, aber auch aufgrund von Korruption und Drogenanbau nicht mehr in gleichem Maße fortgesetzt werden.

Der Anteil der Menschen mit Zugang zu sauberem Trinkwasser in Afghanistan stieg zwischen 2000 und 2008 auf insgesamt 22 Prozent. Eine regelmäßige Stromversorgung ist etwa in den Städten Kabul, Mazar-e Sharif (Balk) und Pul-e Khumri sichergestellt. Auch im Bereich der medizinischen Versorgung gibt es beachtliche Erfolge. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler hat sich auf sieben Millionen erhöht und damit verfünffacht; ein Drittel der Schulkinder sind Mädchen. In den fünf Schwerpunktprovinzen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wurden insgesamt 45 000 Lehrkräfte ausgebildet, eine fortlaufende Qualifizierung ist allerdings notwendig.

Trotz all dieser Fortschritte war Afghanistan 2010 immer noch das ärmste Land der Erde außerhalb von Subsahara-Afrika. 80 Prozent der Bevölkerung arbeiten in der Landwirtschaft, Industrieproduktion gibt es kaum. Im internationalen Korruptionsindex von Transparency International liegt Afghanistan auf dem drittletzten Platz.

Bei der Londoner Konferenz hat die Bundesregierung zugesagt, die zivilen Mittel für Afghanistan von 220 Mio. Euro in 2009 auf 430 Mio. Euro in 2010 zu erhöhen. In ihrem Antrag zur Mandatsverlängerung für den Afghanistaneinsatz, den die Bundesregierung am 13. Januar 2011 mit der Bundestagsdrucksache 17/4402 vorgelegt hat, gibt die Bundesregierung in der Begründung an, die zivilen Mittel auf dieser Höhe bis 2013 fortzuschreiben. Für die Konditionalisierung der zivilen Hilfe abhängig von der Kooperation mit der Bundeswehr durch die „NRO-Fazilität Afghanistan“ (NRO: Nichtregierungsorganisation) 2010 wurde die Bundesregierung von Zivilgesellschaft, Medien und Opposition scharf kritisiert. In der Ausschreibung für die Afghanistan Fazilität für 2011 hat die Bundesregierung die Grundprinzipien für die von ihr geförderten Projekte präzisiert; die Konditionierung der zivilen Hilfe besteht jedoch fort. Die Regierungsverhandlungen für 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der afghanischen Regierung fanden im vergangenen Februar statt.

Die internationale Gemeinschaft hat sich auf einen Abzug bis 2014 festgelegt, dem eine schrittweise Übergabe in Verantwortung vorausgehen soll. Welches Konzept für den zivilen Aufbau unter diesen Voraussetzungen verfolgt werden soll, ist jedoch unklar. Auch der regionalen Komponente wird von deutscher Seite und im internationalen Rahmen zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet.

Eine klare Strategie für den zivilen Aufbau seitens der Bundesregierung ist ebenfalls nicht sichtbar. Weiterhin dominiert das Militärische gegenüber dem Zivilen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Was sind die Ergebnisse der Regierungsverhandlungen 2011 mit Afghanistan?

a) Welche Themen wurden in den Regierungsverhandlungen besprochen?

b) Was waren die strittigen Punkte zwischen der deutschen und der afghanischen Regierung?

c) War die Frage der Entwicklung der Frauenrechte, etwa in Bezug auf die afghanischen Frauenhäuser, in Afghanistan Thema der Regierungsverhandlungen?

d) Über welche Sektoren und Zeiträume wurden die zivilen Mittel für Afghanistan konkret aufgeteilt (bitte aufschlüsseln)?

e) Wie stellt sich diese Aufteilung in Bezug auf die Auszahlung der Mittel in zwei Tranchen dar, die von dem Bundesminister Dirk Niebel mehrfach im Zusammenhang mit Fortschritten im Bereich der Korruptionsbekämpfung benannt wurden (bitte nach den Mitteln und Sektoren aufschlüsseln, die eventuell zurückgehalten werden sollen)?

f) Welche Kriterien legt die Bundesregierung konkret für eine (Nicht-) Auszahlung der zweiten Tranche der Entwicklungsmittel für Afghanistan an? Wie und wann werden diese Kriterien überprüft, und wann wird die Bundesregierung eine entsprechende Entscheidung treffen?

g) Wie unterscheiden sich die Ergebnisse der Regierungsverhandlungen 2011 von den Ergebnissen der Regierungsverhandlungen 2010, und wie begründet die Bundesregierung diesen Unterschied?

h) Auf welche Sektoren und mit jeweils welchen Mitteln teilt sich das afghanische Portfolio auf?

i) Gibt es Pläne, das Portfolio zu vergrößern, zu verkleinern oder in irgendeiner anderen Form zu verändern? Falls ja, wie und mit welcher Begründung?

j) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan flexibel auf eine sich verändernde Lage zu reagieren? Sind Mittel für eine flexiblere Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen geplant?

2

Welches Konzept legt die Bundesregierung dem zivilen Aufbau im Rahmen der Übergabe in Verantwortung und in der Zeit nach dem Abzug zu Grunde?

a) Welchen Sektoren des zivilen Aufbaus misst die Bundesregierung im Rahmen der Übergabe in Verantwortung und nach einem Abzug der internationalen Truppen eine besondere Bedeutung bei (bitte nach Sektoren, Phasen und Zielvorstellungen aufschlüsseln)?

b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Sektoren der Entwicklungszusammenarbeit sich nach einem Abzug der internationalen Truppen verändern werden, und beispielsweise die Zusammenarbeit in politischen Bereichen wie gute Regierungsführung und Demokratisierung reduziert wird?

c) In welchem Umfang und in welchen Sektoren plant die Bundesregierung, in der Zeit nach 2014 in Afghanistan im Bereich des zivilen Aufbaus aktiv zu werden bzw. zu bleiben?

d) Wie steht die Bundesregierung zu einer Selbstverpflichtung, dass im Rahmen der Reduzierung der Kosten des militärischen Einsatzes durch einen schrittweisen Abzug die Mittel für den zivilen Aufbau angemessen gesteigert werden?

e) Plant die Bundesregierung für die nächsten Jahre eine unabhängige Wirksamkeitsevaluation des deutschen Engagements im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan? Falls ja, wie und in welchem Umfang soll diese durchgeführt werden? Falls nein, warum nicht?

f) Wie werden die Wirkungen durchgeführter Maßnahmen in Afghanistan im zivilen Aufbau (Entwicklungszusammenarbeit und Polizeiausbildung) gemessen und bewertet?

g) Ist der Bundesregierung explizite Kritik, beispielsweise durch die afghanische Bevölkerung, die internationalen und afghanischen Partnerinnen und Partner oder die afghanischen Medien, am deutschen zivilen Aufbau oder an der Qualität einzelner Projekte bekannt? Falls ja, welche und wie reagiert die Bundesregierung darauf?

h) Ist der Bundesregierung explizite Kritik, beispielsweise durch die afghanische Bevölkerung, die internationalen und afghanischen Partnerinnen und Partner oder die afghanischen Medien am internationalen zivilen Aufbau oder an der Qualität einzelner Projekte bekannt? Falls ja, welche und wie reagiert die Bundesregierung darauf?

i) Sind der Bundesregierung Projekte der Entwicklungszusammenarbeit bekannt, die aufgrund mangelnder Qualität deutlich verändert oder abgebrochen wurden? Wenn ja, welche und wie schätzt die Bundesregierung die Folgen dieser Projekte ein?

j) Welche Maßnahmen zum institutionellen Lernen, zur Weitergabe von lessons learnt und zur zukünftigen Vermeidung von Fehlern wendet die Bundesregierung in der Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan an?

3

Inwiefern rechnet die Bundesregierung aufgrund einer Verschärfung der Sicherheitslage mit einer Beeinträchtigung des zivilen Aufbaus in den Jahren bis 2014 und danach durch eine Veränderung der Sicherheitslage, und wie plant sie darauf zu reagieren (bitte nach Phasen der Übergabe in Verantwortung und danach sowie Provinzen aufschlüsseln)?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Teile der afghanischen Bevölkerung sich von der Präsenz ausländischer Expertinnen und Experten aus der Entwicklungszusammenarbeit bedroht fühlen, und was unternimmt sie dagegen?

5

Wie viele deutsche zivile Helferinnen und Helfer befinden sich derzeit in Afghanistan, in welchen Schritten hat sich diese Anzahl seit März 2010 verändert und in welchen Schritten wird sie sich weiter verändern?

6

Wie rekrutiert die Bundesregierung diesen Aufwuchs an Fachkräften, mit welchen Probleme ist sie dabei konfrontiert und wie wird eine ausreichende Qualifizierung, Betreuung und Erfahrung der Fachkräfte sichergestellt?

a) Inwiefern werden die zivilen Fachkräfte auf die sozialen und psychischen Belastungen der Arbeit in Afghanistan vorbereitet?

b) Inwiefern besteht eine soziale und psychologische Betreuung für die Fachkräfte während ihrer Tätigkeit in Afghanistan?

c) Inwiefern besteht insbesondere eine psychologische Betreuung für Fachkräfte, wenn diese im Rahmen ihrer Tätigkeit in Afghanistan einer potentiell traumatisierenden Situation ausgesetzt waren?

d) Inwiefern besteht eine soziale und psychologische Betreuung für Fachkräfte nach ihrer Tätigkeit in Afghanistan?

e) Ist der Bundesregierung bekannt, wie verbreitet posttraumatische Belastungsstörungen und andere psychische Störungen, die durch eine Tätigkeit in Krisengebieten bedingt sein können, bei aktiven oder ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan sind?

f) Wie hoch ist das Durchschnittsalter deutscher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan?

g) Wie lange verweilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan?

7

Welche Maßnahmen sind von Seiten der Bundesregierung konkret geplant, um ihr Engagement im Sektor Bildung auszuweiten und zu verbessern?

a) Wie groß schätzt die Bundesregierung die Zielgruppe von Afghaninnen und Afghanen ein, die für eine Berufsausbildung in Frage kommen?

b) Für wie viele Afghaninnen und Afghanen dieser Zielgruppe existieren bereits Ausbildungsplätze?

c) Wie bewertet die Bundesregierung ihr bisheriges Engagement im Bereich der Hochschulbildung?

d) Wie bewertet die Bundesregierung die Aufteilung des deutschen Engagements im Bildungssektor in Afghanistan zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Grund- und Berufsbildung) und dem Auswärtigen Amt (Hochschulbildung)?

e) Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit in den Teacher Training Centers, und wie ist die Zukunftsplanung für diese Institutionen (bitte nach einzelnen Zentren aufschlüsseln)?

f) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, Koranschulen zu fördern, um etwa der Radikalisierung in Madrassen entgegenzuwirken, und wie wird dies international diskutiert?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die „NRO-Fazilität Afghanistan“ in ihrem zweiten Jahr?

a) In welcher Höhe wurden Mittel aus der „NRO-Fazilität Afghanistan“ für das Haushaltsjahr 2010 beantragt und bewilligt (bitte nach Titeln, Sektoren, Beantragungs- und Bewilligungsdatum sowie durchführenden Organisationen aufschlüsseln)?

b) Wurden von Seiten der Bundesregierung im Jahr 2010 Maßnahmen unternommen, um aktiv bei einzelnen Nichtregierungsorganisationen für eine Beantragung der Mittel aus der Fazilität zu werben?

c) In welcher Höhe wurden bislang Mittel aus der „NRO-Fazilität Afghanistan“ für das Haushaltsjahr 2011 beantragt und bewilligt (bitte nach Titeln, Sektoren, Beantragungs- und Bewilligungsdatum sowie durchführenden Organisationen aufschlüsseln)?

d) In welcher Höhe wurden von Nichtregierungsorganisationen in den Jahren 2010 und 2011 Mittel aus weiteren Titeln und Einzelplänen beantragt, und wie viele davon wurden bewilligt (bitte nach Titeln aufschlüsseln)?

e) Hat die Bundesregierung die Kriterien für die Mittelvergabe aus der „NRO-Fazilität Afghanistan“ im Jahr 2011 verändert im Vergleich zu den 2010 festgelegten Kriterien? Wenn ja, welche und warum?

9

Inwiefern stimmt die Bundesregierung ihre Planungen für den zivilen Aufbau in Afghanistan mit den internationalen Partnern ab?

a) Welche sind die Zielvorstellungen von Seiten der afghanischen Regierung im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit (bitte nach kurz- und langfristigen Zielvorstellungen aufschlüsseln)?

b) Sind der Bundesregierung die Prioritäten der Vertreterinnen und Vertreter der afghanischen Zivilgesellschaft für den Aufbau bis 2014 und danach bekannt, und wie bewertet sie diese?

c) Führt die Bundesregierung Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der afghanischen Zivilgesellschaft über ihre Strategie für den Aufbau bis 2014 und danach? Falls ja, mit wem spricht die Bundesregierung? Falls nein, warum führt die Bundesregierung diese Gespräche nicht?

d) Verfügt die afghanische Regierung über Provinzentwicklungsprogramme, in denen konzeptionell unter einem Dach die verschiedenen entwicklungspolitischen Maßnahmen der internationalen Partner zusammengefasst werden?

e) In welcher Form stimmt die Bundesregierung sich konkret mit den anderen Gebern in Afghanistan ab?

f) Welche Probleme im Bereich des zivilen Aufbaus sind der Bundesregierung von anderen Gebern bekannt?

g) Gibt es Gespräche mit den internationalen Partnern darüber, wie der zivile Aufbau im Rahmen der Übergabe in Verantwortung und nach einem Abzug der internationalen Truppen in konkreten Schritten angepasst werden soll? Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Gespräche? Wenn nein, warum finden diese Gespräche nicht statt?

h) Plant bzw. prüft die Bundesregierung die Möglichkeit, im Rahmen der internationalen Gemeinschaft verbindliche Zusagen gegenüber Afghanistan zu machen, die sicherstellen, dass mit einem Abzug der Truppen das zivile Engagement nicht reduziert wird?

10

Inwiefern bettet die Bundesregierung den zivilen Aufbau für Afghanistan in ein regionales Konzept ein?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die politische und sozioökonomische sowie die Sicherheitssituation der afghanischen Nachbarstaaten in Hinblick auf die Entwicklung Afghanistans (bitte nach Staaten aufschlüsseln)?

b) In welchen Regionen und Sektoren der Nachbarstaaten sieht die Bundesregierung eine Gefährdung für eine nachhaltige Entwicklung Afghanistans?

c) Inwiefern stimmt die Bundesregierung ihre entwicklungspolitischen Maßnahmen in Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan und Pakistan auf ihre Maßnahmen in Afghanistan ab?

d) Plant die Bundesregierung, ihre entwicklungspolitischen Maßnahmen in Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan und Pakistan im Rahmen der Übergabe in Verantwortung in Afghanistan und nach einem Abzug der internationalen Truppen aus Afghanistan entsprechend anzupassen?

Berlin, den 26. Mai 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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