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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einrichtung einer Visa-Warndatei

Übernahme bereits gespeicherter Daten aus vorhandenen Dateien in die aufzubauende Visa-Warndatei (VWD), Benachrichtigung Betroffener, Zugangsberechtigung zum Visa-Informationssystem der EU (VIS) nach dem VIS-Zugangsgesetz, bisherige Rechercheergebnisse der Zentraldatei &quot;VISA-KzB (Konsultationsverfahren zentraler Behörden)- Verfahren&quot; im Bundeskriminalamt und Frage der Notwendigkeit der VWD<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.06.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/6017 (neu)30. 05. 2011

Einrichtung einer Visa-Warndatei

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Anfang Mai 2011 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Visa-Warndatei vorgelegt. Dieses Vorhaben war bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vorgesehen. Dazu sollen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf die Daten von Personen gespeichert werden, die im Zusammenhang mit illegalem Aufenthalt, Einschleusen von Ausländern ohne Einreiseerlaubnis, Beschäftigung von Personen ohne Aufenthaltserlaubnis, Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln, Menschen- und Kinderhandel zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind.

Visumantragsteller, Einlader und „sonstige Referenzpersonen“ werden in Zukunft daraufhin überprüft, ob sie in dieser Datei gespeichert sind. Ein Treffer soll dann zu einer intensiveren Prüfung des Visumantrags führen, zu befürchten ist in solchen Fällen allerdings eine pauschale Ablehnung. Das Ansinnen von CDU/CSU, alle Visumantragsteller, Einlader, sonstige Referenzpersonen und abgelehnte Asylsuchende in der Datei zu speichern, war durch den Koalitionsvertrag nicht gedeckt und ist derzeit auch nicht Teil des Gesetzentwurfs. Nicht vorgesehen war hingegen der nun vorgesehene Abgleich der Daten von Personen, die am Visumverfahren beteiligt sind, mit der „Anti-Terror-Datei“ von Bund und Ländern, die 2008 eingerichtet wurde. Bereits heute geben die Ausländerbehörden die Daten von Visumantragstellern und Einladern an Bundesnachrichtendienst, Bundesverfassungsschutz, Bundes- und Zollkriminalamt. Diese prüfen, ob gegen eine Einreise Sicherheitsbedenken bestehen. Im Falle der Herkunftsländer, für die dieses „Konsultationsverfahren“ nicht angewendet wird, soll nun das neu geschaffene „Abgleichsverfahren“ verwendet werden.

Auf EU-Ebene ist bereits ein Datenverbund ins Leben gerufen worden, dessen Zweck ebenfalls ist, so genannten Visummissbrauch zu erschweren und die Einreise von Personen zu verhindern, die die innere Sicherheit gefährden könnten. Die rechtlichen Grundlagen für das Visa-Informationssystem (VIS) wurden bereits im Juli 2008 per Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen. Wegen der auf europäischer Ebene nicht unüblichen technischen Probleme ist das VIS zwar noch nicht in Betrieb, zuletzt wurde dies jedoch für Mitte 2011 angekündigt. Im VIS werden sämtliche mit einem Visumverfahren zusammenhängenden Daten, inklusive Fotos und Fingerabdrücke der Antragstellenden, gespeichert. Daten über erteilte und abgelehnte oder annullierte Visa sind für die zuständigen Behörden fünf Jahre lang abrufbar, einschließlich der Ablehnungsgründe und der „Einlader“ (Personen oder Unternehmen bzw. Organisationen).

Bereits seit Mai 2009 gilt in Deutschland das VIS-Zugangsgesetz, das den Behörden mit Sicherheitsaufgaben und den Geheimdiensten von Bund und Ländern zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten den Zugriff auf das Visa-Informationssystem erlaubt. Hier stellt sich die Frage nach dem konkreten Mehrwert, den der Zugriff dieser Behörden auf eine weitere nationale Datei mit Datensätzen zum Visumverfahren haben könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

In welchen anderen Datensammlungen sind die in der Visa-Warndatei (VWD) zu speichernden Daten zu Straftaten mit Auslandsbezug (§ 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Entwurfs zur VWD) bereits heute enthalten?

a) Zu welchen der vorgesehenen Speicheranlässe werden ebenfalls Daten im Visa-Informationssystem enthalten sein?

b) Zu welchen der vorgesehenen Speicheranlässe bestehen bereits heute beim Bundeskriminalamt geführte Dateien?

c) Zu welchen der vorgesehenen Speicheranlässe bestehen bereits heute beim Auswärtigen Amt oder den vom Auswärtigen Amt mit der Ausstellung von Visa beauftragen Stellen geführte Dateien, und wie kann auf sie im Visumverfahren zugegriffen werden?

d) Zu welchen der vorgesehenen Speicheranlässe bestehen bereits heute bei den in den Ländern mit der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes beauftragten Stellen geführte Dateien und Datensammlungen?

e) In welchen weiteren Dateien bei welchen Behörden sind die in der Visa-Warndatei zu speichernden Daten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Entwurfs zur VWD bereits gespeichert, und wie ist jeweils der Zugriff von den am Visumverfahren beteiligten Behörden geregelt?

2

In welchen bereits bestehenden Dateien und Datensammlungen sind die nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Entwurfs zur VWD in der VWD zu speichernden Daten bereits gespeichert (Daten von Personen, die als Antragsteller im Visumverfahren ge- oder verfälschte Dokumente oder durch unrichtige Angaben erschlichene echte Dokumente vorgelegt oder durch Verschweigen wichtiger Tatsachen ein Visum „erschlichen“ haben)?

a) Welche Behörden haben in welcher Weise Zugriff auf diese Daten?

b) Welche dieser Daten werden auch im Visa-Informationssystem enthalten sein, und warum ist eine Speicherung in einer weiteren Datei nach Ansicht der Bundesregierung notwendig und mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit vereinbar?

c) Warum ist im Referentenentwurf nicht vorgesehen, jedenfalls beim „Verschweigen erheblicher Tatsachen“, einen nachgewiesenen Vorsatz zur Voraussetzung der Speicherung zu machen?

3

In welchen bereits bestehenden Dateien und Datensammlungen sind Daten zu Personen gespeichert, die ihren rechtlichen Verpflichtungen aus der Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach §§ 66 und 68 des Aufenthaltsgesetzes nicht nachgekommen sind?

Wie ist ggf. der Zugriff auf diese Daten geregelt?

4

In welchen bereits bestehenden Dateien und Datensammlungen sind Daten zu Personen gespeichert, die als Einlader oder als „sonstige Referenzpersonen“ falsche Angaben im Visumverfahren gemacht haben?

Wie ist ggf. der Zugriff auf diese Daten geregelt?

5

Durch welche Verfahren soll gewährleistet werden, dass wegen falscher Angaben oder Pflichtverletzungen aus der Verpflichtungserklärung in der Datei gespeicherte Personen, die nicht vorsätzlich gehandelt haben (oder gar selbst getäuscht und damit zu falschen Angaben bewegt wurden), in Zukunft keine Nachteile durch diese Speicherung zu erfahren haben?

a) Sollte nach Ansicht der Bundesregierung hier nicht mindestens ein nachgewiesener Vorsatz Voraussetzung einer Speicherung sein (bitte begründen)?

b) Sollte nach Ansicht der Bundesregierung darüber hinaus auch bei Personen, die eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben und dieser dann aber unverschuldet nicht in zumutbarer Weise nachkommen konnten, ebenfalls von einer Speicherung abgesehen werden?

6

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums des Innern (BMI) gegen eine automatische Benachrichtigung der in der VWD gespeicherten Personen, damit diese ggf. die Möglichkeit zur Berichtigung oder Löschung ihrer Daten haben und so Hindernissen in zukünftigen Visumverfahren begegnen können?

7

Wie soll ausgeschlossen werden, dass im Falle eines Treffers in der VWD quasi automatisch Visaanträge abgelehnt werden, weil sich zuständige Stellen (auch aufgrund des politischen Drucks) im Zweifel gegen eine Einreiseerlaubnis entscheiden, und die nach der Gesetzesbegründung avisierte intensivere Prüfung des Visumantrags damit faktisch unterbleibt?

8

Welche Behörden sind mittlerweile im Rahmen des VIS-Zugangsgesetzes zum Zugang zum Visa-Informationssystem berechtigt bzw. sollen nach Kenntnis der Bundesregierung nach dessen Inbetriebnahme eine Zugangsberechtigung erhalten (bitte alle Behörden des Bundes und, soweit bekannt, der Länder benennen)?

9

Wann rechnet die Bundesregierung mit der Inbetriebnahme des Visa-Informationssystems, und in welchen Teilschritten wird diese Inbetriebnahme gegebenenfalls erfolgen?

10

Welche Kosten sind für den Aufbau der nationalen Schnittstelle für den VIS-Zugang 2009 und 2010 angefallen, und welche Kosten werden voraussichtlich in den Jahren 2011 und 2012 noch anfallen?

11

Was ist die Funktion und Zielsetzung der über 2,5 Millionen Datensätze umfassenden (Stand 25. August 2010, Bundestagsdrucksache 17/2803, Anlage 1) Zentraldatei des Bundeskriminalamtes „VISA-KzB-Verfahren“ (KzB = Konsultationsverfahren zentraler Behörden) laut der entsprechenden Errichtungsanordnung?

a) Welche Ergebnisse hat die mit dieser Datei geleistete Recherche-, Auswertungs- und Analysetätigkeit bislang erbracht, und welcher konkrete Handlungsbedarf wurde dadurch bei den beteiligten Behörden bekannt?

b) Wie viele Datensätze enthält die Zentraldatei zum derzeitigen Stand?

12

Für Staatsangehörige welcher Länder gilt das Konsultationsverfahren derzeit?

13

Wie viele Einreiseverweigerungen aufgrund von Sicherheitsbedenken sind seit der Einführung des Konsultationsverfahrens ausgesprochen worden (bitte nach Jahren und Herkunftsländern auflisten)?

14

Wie viele Datensätze zu natürlichen Personen sind derzeit über die Anti-Terror-Datei erreichbar, wie viele davon betreffen Staatsangehörige aus Staaten, für die das Konsultationsverfahren angewendet wird, wie viele aus den anderen Staaten?

15

Wie viele „Gefährder“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus Staaten, für die das Konsultationsverfahren nicht angewendet wird, in den vergangenen fünf Jahren nach Deutschland (zunächst unerkannt) eingereist?

16

Inwieweit wurde die laut Begründung zu § 17 (Referentenentwurf, S. 37) erst zur Evaluierung drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehene Untersuchung, ob die zusätzliche Speicherung von Daten, die bereits im Bundeszentralregister gespeichert sind, in der VWD für die Erreichung der Zwecke des Gesetzes überhaupt notwendig sind, von der Bundesregierung bereits unternommen, und wenn es keine solche Überlegungen zur Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit eines weiteren Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gegeben hat, warum nicht?

17

Welche empirischen Erkenntnisse zum Umfang von Visummissbrauch liegen der Bundesregierung überhaupt vor, die die Einrichtung einer Visa-Warndatei rechtfertigen könnten, oder beruft sich die Bundesregierung bzw. das federführende BMI weiterhin vor allem auf den subjektiven Eindrücken von Mitarbeitern in Behörden und Auslandsvertretungen?

Berlin, den 30. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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