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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland

Allgemeine Entwicklung geringfügiger Beschäftigung, Auswirkung der Aufhebung der Wochenstunden-Begrenzung, Auswirkung der Abgabenerhöhung auf Midijobs, geringfügige Zusatzbeschäftigung bei Freiberuflern, Qualifikation, Rentner-, Studenten- und Schüleranteil; Branchen mit hohem Minijobanteil, Datenlage, Durchschnittsverdienst, Niedriglohnbereich, sog. &quot;Aufstocker&quot; nach SGB II, Verteilung auf die Gruppen der Klassifikation der Wirtschaftszweige, geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten, Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, Diskriminierungsverbot des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, Genderaspekte, Brückenfunktionen in den Arbeitsmarkt, Konsequenzen für die Sozialversicherung, beschäftigungs- und sozialpolitische Schlussfolgerungen<br /> (insgesamt 79 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

14.09.2011

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/638229. 06. 2011

Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland

der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Iris Gleicke, Christel Humme, Josip Juratovic, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Caren Marks, Katja Mast, Thomas Oppermann, Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben), Ottmar Schreiner, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die geringfügige Beschäftigung ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Aktuell arbeiten in Deutschland über 7 Millionen Menschen in einem sogenannten Minijob, zwei Drittel davon sind weiblich. Fast alle bewegen sich mit ihrem Stundenlohn im Niedriglohnbereich. Sie erzielen mit ihrem Arbeitsverhältnis keinerlei Ansprüche an die Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Bei der Rentenversicherung sind die Anwartschaften derart gering, dass eine ausreichende Vorsorge für das Alter nicht möglich ist. Der gesetzliche Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub wird geringfügig Beschäftigten in der Praxis häufig verwehrt. Der Übergang in existenzsichernde Arbeitsverhältnisse gelingt nur selten, obwohl viele Minijobberinnen und Minijobber gerne wesentlich mehr arbeiten würden.

Die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse wächst weiter: In Branchen wie dem Gaststättengewerbe, dem Einzelhandel oder der Gebäudereinigung werden zunehmend sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse aufgespalten. Manche Unternehmen beschäftigen inzwischen die Hälfte ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Minijobs – die „Aufstockung“ des Einkommens durch zusätzliche Bezüge von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird von den Unternehmen dabei häufig einkalkuliert.

Geplant wurden die Minijobs u. a. für Personen, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr oder noch nicht voll zur Verfügung stehen. Neben Schülern und Schülerinnen, Studierenden, Rentner und Rentnerinnen zielten sie aber auch auf diejenigen Ehefrauen, die als „Hinzuverdienerinnen“ einen eigenen Beitrag zum Familieneinkommen leisten wollen. Hier liegt das nächste Problem: Aufgrund der Sprungstellenproblematik (steuerlich und in Bezug auf die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse) besteht bei der Gruppe der „Hinzuverdienerinnen“ ein negativer Beschäftigungsanreiz für eine Beschäftigung mit einem Einkommen über 400 Euro. Minijobs wirken somit kontraproduktiv in Bezug auf die Erhöhung der Partizipationschancen von Frauen auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Das Modell des Mannes als Hauptverdiener und der Frau maximal als Zuverdienerin wird weiter zementiert. Auch die Gleitzonenregelung für Sozialversicherungsbeiträge im Einkommensbereich zwischen 400,01 Euro und 800 Euro hat nicht zu der erhofften Ausweitung der Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze geführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen79

1

Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten in Vollzeit, in sozialversicherungspflichtiger Teilzeit und in geringfügiger Beschäftigung (in Prozent, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Ost- und Westdeutschland)?

Liegen der Bundesregierung Daten vor bzw. hat sie Hinweise darauf, wie groß die Zahl der geringfügig Beschäftigten im Nebenerwerb derzeit ist?

2

Sind der Bundesregierung Daten bzw. Untersuchungen bezüglich der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit dieser Gruppen bekannt, und wie lauten diese?

Wie haben sich diese Werte in den Jahren 1999 bis 2010 entwickelt?

3

Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Studien (z. B. des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit – IAB) bekannt, in denen untersucht wird, wie sich seit dem Verzicht auf die Wochenstundenbegrenzung zum 1. April 2003 die geringfügige Beschäftigung oberhalb der damaligen Grenze von 15 Stunden entwickelt haben könnte?

4

Welche Auswirkungen hatte die Erhöhung der pauschalen Abgaben auf Minijobs zum 1. Juli 2006 auf die Zahl und die Struktur der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse?

5

Wie viele freiberuflich Tätige/Selbständige haben in den jeweiligen Jahren des Zeitraums 1995 bis 2010 zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt?

Liegen der Bundesregierung Hinweise vor, dass freiberuflich Tätige/ Selbständige einen Teil ihres Einkommens durch geringfügige Beschäftigung erwirtschaften, um hierdurch die Steuerlast zu senken?

Wenn ja, wie viele Personen haben dieses Steuersparmodell (schätzungsweise) in den vergangenen Jahren genutzt?

6

Wie viele Frauen und Männer befinden sich in einem Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone (Midijob), und welche Informationen über deren Arbeitszeitwünsche und beruflichen Qualifikationen liegen der Bundesregierung (z. B. auf Grundlage von Studien des IAB oder des Instituts Arbeit und Qualifikation – IAQ) vor?

a) Wie ist die jeweilige Situation in West- und Ostdeutschland?

b) Wie hat sie sich im Zeitraum 2004 bis 2010 entwickelt?

7

Wie hoch ist der Anteil

a) der Rentnerinnen und Rentner,

b) der Studierenden und

c) der Schülerinnen und Schüler

an den Beschäftigten mit Minijob, bzw. welche Untersuchungsergebnisse hierzu sind der Bundesregierung bekannt?

Wie haben sich diese Anteile seit der Neuregelung zum 1. April 2003 verändert?

8

Wie viel Prozent

a) der Rentnerinnen und Rentner,

b) der Studierenden und

c) der Schülerinnen und Schüler

arbeiten in einem Minijob, bzw. liegen der Bundesregierung Hinweise darauf/diesbezügliche Untersuchungsergebnisse vor?

9

Wie verteilen sich die geringfügig Beschäftigten auf die Altersgruppen zwischen 15 und 24, 25 und 34, 35 und 44, 45 und 54, 55 und 64 und über 65 Jahren?

10

In welchen Branchen/Berufen tritt geringfügige Nebenbeschäftigung am häufigsten auf?

11

Wie verteilt sich die geringfügige Beschäftigung deutschlandweit (aufgeschlüsselt nach Regionen bzw. Landkreisen/Städten), da gemäß einer Untersuchung der geringfügigen Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit Disparitäten bezüglich deren regionalen Verbreitung existieren (siehe dpa-Meldung „Minijobs in Deutschland“ vom 31. Mai 2011)?

Welche darüber hinausgehenden Ergebnisse beinhaltet diese Auswertung der Bundesagentur für Arbeit?

12

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die sozialen Merkmale (Alter, Geschlecht, Haushaltseinkommen, berufliche Qualifikation etc.) geringfügig Nebenbeschäftigter vor?

13

Über welches Qualifikationsniveau verfügen geringfügig Beschäftigte?

Zu welchem Prozentsatz sind sie (aufgeschlüsselt nach Geschlecht)

a) gering qualifiziert,

b) berufsqualifiziert,

c) akademisch qualifiziert?

Falls originäre Daten fehlen, Liegen der Bundesregierung Hinweise darauf bzw. diesbezügliche Untersuchungsergebnisse vor?

14

Wie plant die Bundesregierung die Datenlage zu verbessern, um insbesondere durch eine geänderte Statistik bei der Minijobzentrale die Entwicklung und Ausprägung der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland besser einschätzen zu können?

15

Wie hoch ist der durchschnittliche monatliche Verdienst von geringfügig Beschäftigten (bitte nach Geschlecht sowie nach Ost- und Westdeutschland aufschlüsseln)?

16

Wie hoch ist der Verdienst bei ausschließlich einem Minijob?

Wie haben sich die Einkünfte geringfügig Beschäftigter seit 2003 entwickelt, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Datenauswertungen oder andere Forschungsergebnisse (z. B. des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit oder aus den in der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung verwendeten Daten) bezüglich des Anteils von Frauen und Männern, die von Niedriglöhnen betroffen sind (mit einem Bruttolohn unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Median- Bruttolohns, gemäß Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – OECD) innerhalb der Gruppen

a) der Vollzeitbeschäftigten,

b) der sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten und

c) der geringfügig Beschäftigten?

18

Was sagt der aktuelle Forschungsstand über den Anteil der derzeit Niedriglohnbeschäftigten (gemäß OECD-Definition), die aufgeschlüsselt nach Geschlecht

a) in Vollzeit beschäftigt,

b) sozialversicherungspflichtig teilzeitbeschäftigt

c) geringfügig beschäftigt sind, aus?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Daten, die entsprechende Hinweise darauf geben, wie sich die Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnbereich im Zeitraum 1995 bis 2010 entwickelt haben?

Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung, und wo sieht sie deren Ursache?

20

Wie plant die Bundesregierung ihre Datenlage bezüglich Stundenlöhnen und Arbeitszeiten zu verbessern, um die Problematik von Dumpinglöhnen im Bereich geringfügiger Beschäftigung besser einschätzen zu können?

21

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen wieder eine wöchentliche Höchststundenzahl zu schaffen, um Lohndumping zu begrenzen?

22

Wie viele Beschäftigte beziehen zusätzlich zu ihrem Lohn ergänzende Leistungen nach dem SGB II (sogenannte Aufstocker – aufgeschlüsselt nach Geschlecht), in den Gruppen der

a) Vollzeitbeschäftigten,

b) sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten,

c) geringfügig Beschäftigten?

23

Wie hat sich die Zahl der Aufstocker mit geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in der Vergangenheit entwickelt (siehe Auswertung der Bundesagentur für Arbeit, auf die sich u. a. die Meldung „Immer mehr Hartz-IV- Aufstocker“ von Bild.de vom 12. Mai 2011 bezieht)?

24

Wie viele SGB-II-Leistungsempfänger haben einen Minijob (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?

Welche finanziellen „Einspareffekte“ generiert dies bezüglich der Leistungen nach dem SGB II (Regelleistung, Kosten der Unterkunft, Eingliederungsetat und Verwaltungsetat)?

25

Existieren mit der geringfügigen Beschäftigung vergleichbare Beschäftigungsformen in den EU-Mitgliedstaaten?

Wie sieht die Entwicklung bei diesen im Zeitraum 1995 bis 2010 aus (bitte nach Mitgliedstaaten, Jahr und Beschäftigungsform aufschlüsseln)?

26

Wie hoch sind die derzeitigen Anteile

a) der Vollzeitarbeitsverhältnisse,

b) der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeitsverhältnisse und

c) der geringfügigen Beschäftigung

in den einzelnen Gruppen der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) 2008?

27

Wie sieht dies für die jeweiligen Jahre des Zeitraums 1995 bis 2010 in den jeweiligen WZ-Klassifikationen aus, und welche Veränderungen ergeben sich, wenn man die entsprechenden Umsteigeschlüssel zugrunde legt?

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung?

28

Wie erklärt sich die Bundesregierung die (verhältnismäßig kleine) Zahl der geringfügigen Beschäftigung in Privathaushalten?

29

Wie viel Prozent der Minijobs sind (nach Einschätzung der Bundesregierung) haushaltsnahe Dienstleistungen?

Wie hoch ist (nach Einschätzung der Bundesregierung) der Anteil der Minijobs an haushaltsnahen Dienstleistungen?

30

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der „schwarz“ Beschäftigten in Privathaushalten ein?

31

Welche Untersuchungsergebnisse liegen der Bundesregierung zu der Frage vor, ob die Neuregelung der Minijobs im Jahr 2003 den gewünschten Effekt der Verminderung von Schwarzarbeit, insbesondere in Privathaushalten, tatsächlich erreicht hat?

32

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ordnungsgemäß gemeldete und hier insbesondere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Privathaushalten zu erhöhen?

33

Wie bewertet die Bundesregierung das Forschungsergebnis des gemeinsamen Gutachtens des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. und des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH („Evaluation der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission“, Arbeitspaket 1, Modul 1f – Verbesserung der beschäftigungspolitischen Rahmenbedingungen und Makrowirkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Endbericht 2006), wonach zumindest teilweise eine Substitution erfolgt ist?

34

Warum hat die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 17/5862 vom 18. Mai 2011) auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Frage, in welchem Umfang sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt worden ist, diese Möglichkeit ausschließlich mit Bezug auf die höhere Zunahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse verneint, obwohl andere Forschungsergebnisse (s. o.) vorliegen?

35

Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere den überproportionalen Anstieg in einzelnen Branchen (so z. B. im Gaststättengewerbe und in der Gebäudereinigung, wo mittlerweile jeder zweite Arbeitsplatz ein Minijob ist; vgl. das Gutachten „Vorschläge zur künftigen Arbeitsmarktpolitik: integra- tiv – investiv – innovativ“ von Prof. Dr. Gerhard Bäcker, Prof. Dr. Gerhard Bosch und Dr. Claudia Weinkopf für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie aus dem Januar 2011), der ein starker Indikator für Substitutionseffekte ist?

36

Wie erklärt die Bundesregierung die hohe Attraktivität geringer Beschäftigungsverhältnisse für die Arbeitgeber, die eine größere Abgabenlast zu tragen haben, als dies bei regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung der Fall ist?

37

In welchen Branchen hat seit der Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung zum 1. April 2003 die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten abgenommen?

Wie hoch war die entsprechende Abnahme?

38

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass insbesondere die geringfügige Nebenbeschäftigung Anreize dafür schafft, Tätigkeiten nicht durch eine – zusätzliche – sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder durch Überstunden erbringen zu lassen?

39

Wie hat sich seit dem 1. April 2003 die wöchentliche Arbeitszeit von Männern und Frauen verändert?

Was unternimmt die Bundesregierung, um die Substitution sozialversicherungspflichtiger Vollzeitstellen in geringfügige Beschäftigung zu verhindern?

40

Was unternimmt die Bundesregierung, um zu verhindern, dass die Pauschalsteuern und die pauschalen Arbeitgeberbeiträge nicht auf die Beschäftigten zurückgewälzt werden, wie es die Minijobzentrale als gängige Praxis beschreibt, obwohl die Intention der gesetzlichen Regelung zu Minijobs eine Abgabenprivilegierung der Arbeitnehmer war?

41

Welche Aktivitäten plant die Bundesregierung, um eine Gleichbehandlung geringfügig Beschäftigter, die in der (betrieblichen) Praxis durch die Arbeitgeber häufig beim Kündigungsschutz, der betrieblichen Altersversorgung und den betrieblichen Sozialleistungen schlechter gestellt werden (vgl. z. B. Keller/Seifert in „Atypische Beschäftigung – Flexibilisierung und soziale Risiken“, 2007), im Sinne des § 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) in gleichem Umfang wie bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu garantieren?

Wieso geht die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 11 (Bundestagsdrucksache 17/5862 vom 18. Mai 2011) nicht auf die Frage nach Schlussfolgerungen bezüglich den erwähnten Aussagen der Bertelsmann Stiftung ein?

42

Wie haben sich seit ihrer Gründung die Überschüsse in der Lohnausgleichkasse für geringfügig Beschäftigte bei der Minijobzentrale der Bundesknappschaft-Bahn-See entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren)?

43

Wie viele geringfügig Beschäftigte und wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben im letzten Jahr Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bzw. Krankengeld erhalten (absolut und prozentual)?

44

Haben Frauen in geringfügiger Beschäftigung über- oder unterproportional häufig Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bzw. Krankengeld erhalten?

Wie sehen die entsprechenden Zahlen für die Jahre 1995 bis 2010 aus?

45

Welche Aktivitäten plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass geringfügig Beschäftigten häufig Ansprüche auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Krankengeld und Entgeltfortzahlung an Feiertagen „vorenthalten“ wird, da der gesetzliche Schutz durch § 4 TzBfG in der Praxis oft unterlaufen wird?

Wie kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass die staatlichen Schutzmechanismen effektive faire Arbeitsbedingungen und die Einhaltung Schutzvorschriften sichern, wenn diese in der Praxis nachweislich oft unterlaufen werden (Bundestagsdrucksache 17/5862 vom 18. Mai 2011, Antwort zu Frage 9)?

46

Welche Art von Verstößen hat es seit 1999 bei den in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr. Ralf Brauksiepe vom 7. Oktober 2010 auf die Schriftlichen Fragen 80 bis 83 des Abgeordneten Rolf Schwanitz (Bundestagsdrucksache 17/3256 S. 68 ff.) erwähnten Kontrollinstanzen bzw. Kontrollmechanismen gegeben (bitte nach Jahren und Rechtskreisen aufschlüsseln)?

Wie oft kam es in diesem Rahmen zu entsprechenden Verstößen (bitte nach Jahren und Rechtskreisen aufschlüsseln)?

Welche Rechtsfolgen hatte dies, und wie oft traten diese auf (bitte nach Jahren und Rechtskreisen aufschlüsseln)?

47

In welcher Form werden geringfügig Beschäftigte durch die Minijobzentrale über ihre Rechte informiert?

48

Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität des Schutzes von geringfügig Beschäftigten durch das Diskriminierungsverbot des § 4 TzBfG, und beabsichtigt die Bundesregierung, das Schutzniveau beispielsweise durch die Einführung eines entsprechenden Verbandsklagerechts, durch Ordnungsgelder oder andere Initiativen zu erhöhen?

Falls nein, aus welchen Gründen beabsichtig die Bundesregierung dies nicht?

49

Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang geringfügig Beschäftigte an betrieblichen Weiterbildungen teilnehmen?

50

Wie plant die Bundesregierung ihre Datenlage bezüglich der Wahrung der Arbeitnehmerrechte von geringfügig Beschäftigten zu verbessern, um die Diskriminierungsproblematik besser einschätzen zu können?

51

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Datenauswertungen oder andere Forschungsergebnisse, die Aussagen über den durchschnittlichen Stundenlohn von weiblichen und männlichen geringfügig Beschäftigten und die Höhe ihrer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit treffen?

Wie lauten diese Zahlen für ausschließlich mit einem Minijob Beschäftigte (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?

52

In welchen Haushaltskontexten leben geringfügig beschäftigte Frauen und Männer, welcher Beschäftigungsart (Vollzeit, sozialversicherungspflichtige Teilzeit, geringfügige Beschäftigung) gehen ggf. andere im Haushalt lebende Erwachsene nach?

53

In wie vielen Mehrpersonenhaushalten stellt die geringfügige Beschäftigung die einzige Erwerbseinkommensquelle dar?

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Datenauswertungen oder andere Forschungsergebnisse, die Aussagen darüber zulassen, und wenn ja, wie lauten diese?

54

Wie viele Frauen und Männer, die einen Minijob annehmen, scheiden deshalb aus dem SGB-II-Bezug aus?

Wie viele Personen davon werden von der Bundesagentur für Arbeit ausschließlich in Minijobs vermittelt?

55

Wie hoch ist der Anteil von Frauen aus Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 15 Jahren, die ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis annehmen und aus diesem Grund aus dem Leistungsbezug nach dem SGB II ausscheiden?

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Datenauswertungen oder andere Forschungsergebnisse, die Aussagen darüber zulassen, und wenn ja, wie lauten diese?

56

Ist aus der Sicht der Bundesregierung die Vermittlung von Frauen in geringfügige Beschäftigung eine sinnvolle beschäftigungspolitische Maßnahme?

Auf welchen wissenschaftlichen Untersuchungen beruht ggf. diese Einschätzung?

57

Wie hoch ist der Anteil von Müttern und Vätern (mit Kindern unter 15 Jahren) an der Gesamtzahl der geringfügig Beschäftigten, wie hoch ist ihr Anteil an sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstellen oder vollzeitnahen Stellen?

Wie erklärt sich die Bundesregierung die großen Unterschiede in den jeweiligen Anteilsverhältnissen?

58

Wie hoch ist die voraussichtliche Rentenanwartschaft einer Mutter von zwei Kindern, die 40 Jahre lang mit maximalem Gehalt geringfügig beschäftigt war, wenn sie

a) nur Anwartschaften aufgrund der Arbeitgeberbeiträge erwirbt oder

b) auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet und die pauschalen Beiträge durch individuelle Beiträge aufstockt?

59

Wie hoch muss bei einem/einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin der Bruttoverdienst (ohne Berücksichtigung von Abzugsmerkmalen über die Vorsorgepauschale hinaus) in Steuerklasse V sein, um nach Abzug der Lohnsteuer netto 400 Euro zu verdienen?

60

Stellt diese sogenannte Sprungstellenproblematik einen negativen Beschäftigungsanreiz für eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung mit einem Verdienst oberhalb von 400 Euro dar?

Was sind die Überlegungen der Bundesregierung, um diesen negativen Beschäftigungsanreiz zu beseitigen?

61

Betrachtet die Bundesregierung die Gleitzonenregelung, d. h. die Midijobs, als ein wirksames Instrument, um den Arbeitsumfang von geringfügig Beschäftigten zu erhöhen?

62

Welche Initiativen bzw. Vorhaben plant die Bundesregierung, um zu ermöglichen, dass viele geringfügig Beschäftigte den Umfang ihrer Beschäftigung ausdehnen bzw. existenzsichernde Löhne und Alterssicherung erwirtschaften?

63

Wie plant die Bundesregierung ihre Datenlage bezüglich der unterschiedlichen Situation von Männern und Frauen in geringfügiger Beschäftigung zu verbessern, und so möglicherweise ihre Geschlechterbilder tradierende und soziale Benachteiligungen verfestigende Wirkungsweise besser einschätzen zu können?

64

Wie viel Prozent der geringfügig Beschäftigten (bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln) wechseln innerhalb eines Jahres in eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Teilzeit und Vollzeit), bzw. liegen der Bundesregierung Hinweise darauf/diesbezügliche Untersuchungsergebnisse vor?

Wie vielen geringfügig Beschäftigten gelingt dies beim gleichen Arbeitgeber?

65

Wie viele der in einem Minijob arbeitenden Bezieher von Leistungen nach dem SGB III bzw. dem SGB II nehmen innerhalb eines Jahres eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf (in Prozent, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Altersgruppen), bzw. liegen der Bundesregierung Hinweise darauf/diesbezügliche Untersuchungsergebnisse vor?

Wie viele Personen davon sind anschließend nicht bedürftig?

66

Können nach Meinung der Bundesregierung Minijobs generell als wirksame Brücke in den ersten Arbeitsmarkt dienen oder stellen sie eine berufliche Sackgasse dar?

Wie ist diese Brückenfunktion bzw. berufliche Sackgasse nach Einschätzung der Bundesregierung insbesondere für Frauen (mit Kindern unter 15 Jahren) zu beurteilen?

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Forschungsergebnisse, die belegen, dass vormals Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte bei einem Wiedereintritt in die Erwerbstätigkeit ganz besonders selten einem Normalarbeitsverhältnis nachgehen (in: „Atypische Beschäftigungsverhältnisse. Stand und Lücken der aktuellen Diskussion“, WSI-Mitteilungen 03/2011)?

67

In welcher Form will die Bundesregierung diese Brückenfunktion sachgerecht beurteilen, wenn ihr die angefragten Daten zu den Fragen 4b bis 4d auf Bundestagsdrucksache 17/5862 nicht zur Verfügung stehen?

Wie plant die Bundesregierung ihre Datenlage diesbezüglich zu verbessern, um die arbeitsmarktpolitischen Chancen geringfügiger Beschäftigung besser einschätzen zu können?

68

Wie hoch sind die Einnahmeverluste, die dadurch entstehen, dass geringfügig Beschäftigte im Vergleich zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten keine Sozialabgaben zahlen müssen, im Bereich

a) der Rentenversicherung,

b) der Arbeitslosenversicherung,

c) der gesetzlichen Krankenversicherung?

Wie haben sich diese Einnahmeverluste in den Jahren 1995 bis 2010 jeweils entwickelt?

69

Wie hoch sind die Einnahmeverluste für die Sozialversicherungssysteme, die durch die sogenannten Midijobs in der Gleitzone zwischen 400 Euro und 800 Euro entstehen, im Bereich

a) der Rentenversicherung,

b) der Arbeitslosenversicherung,

c) der gesetzlichen Krankenversicherung?

Wie haben sich die Einnahmeverluste in den Jahren 1995 bis 2010 entwickelt?

70

Wie hoch sind die Einnahmeausfälle insgesamt, die durch die steuerliche Privilegierung der geringfügigen Beschäftigung entstehen?

71

Welche Gründe sprechen nach Meinung der Bundesregierung dafür, Nebenbeschäftigungen wieder in die volle Steuer- und Sozialabgabenpflicht einzubeziehen, welche Gründe sprechen dagegen?

72

Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss des 68. Deutschen Juristentages aus dem September 2010, wonach die abgabenrechtliche Privilegierung der geringfügigen Beschäftigung zu beenden sei?

73

Wieso ist die Bundesregierung gemäß ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 17/5862 vom 18. Mai 2011, Antwort zu Frage 11) nicht in der Lage zu erkennen, dass die geringfügige Beschäftigung abgabenrechtlich privilegiert ist, da der Gesamtbeitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen deutlich über der Abgabenlast liegt, die Arbeitgeber (und Arbeitnehmer – bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit) für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zu zahlen haben?

74

Welche Gründe sprechen nach Meinung der Bundesregierung dafür oder dagegen, den Minijob als Beschäftigungsform (deutlich) einzuschränken bzw. weiter zu fördern?

75

Welche von Verbänden und der Wissenschaft vertretenen Vorschläge zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung sind der Bundesregierung bekannt, und wie bewertet sie diese, auch bezüglich deren finanziellen Auswirkungen?

76

Welche der in der Antwort zu Frage 12 (Bundestagsdrucksache 17/5862 vom 18. Mai 2011) erwähnten Entwicklungen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit beobachtet und analysiert?

Ist die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt in der Lage, entsprechende Schlussfolgerungen daraus zu ziehen?

Falls nein, welche fachlichen Gründe sprechen zum jetzigen Zeitpunkt dagegen?

77

Wie soll die in der Antwort zu Frage 12 (Bundestagsdrucksache 17/5862 vom 18. Mai 2011) erwähnte Beobachtung und Analyse der Entwicklung von Minijobs durch die Bundesregierung aussehen, wie ist ihr Untersuchungsdesign und ihr Zeitplan?

Wie und wann möchte die Bundesregierung die erwähnten, daraus zu entwickelnden beschäftigungs- und sozialpolitischen Schlussfolgerungen umsetzten, und welche könnten dies sein?

78

In welchem Umfang hat eine missbräuchliche Anwendung der Regelungen für eine steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung nach § 3 Nummer 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) (Übungsleiterpauschale) im Zusammenspiel mit einer geringfügigen Beschäftigung stattgefunden?

79

Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, seitdem im Juli 2010 in verschiedenen Medienberichten aufgedeckt worden ist, dass bei einzelnen Wohlfahrtsverbänden eine entsprechende Zweckentfremdung der „Übungsleiterpauschale“ stattgefunden hat, und welche Konsequenzen sind aus dieser missbräuchlichen Anwendung für die Betroffenen gezogen worden?

Berlin, den 29. Juni 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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