Handy-Massenüberwachung bei legalen Demonstrationen
der Abgeordneten Jan Korte, Karin Binder, Matthias W. Birkwald, Sevim Dağdelen, Dr. Dagmar Enkelmann, Nicole Gohlke, Dr. Barbara Höll, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Katrin Kunert, Caren Lay, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Kornelia Möller, Niema Movassat, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Richard Pitterle, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Dr. Petra Sitte, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Sahra Wagenknecht, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Durch zahlreiche Medienveröffentlichungen wurde bekannt, dass die Polizei in Dresden vor und am 19. Februar 2011 sogenannte Funkzellenabfragen und -auswertungen durchgeführt hat. Die Funkzellenabfrage (FZA) ist eine heimliche Ermittlungsmaßnahme zum Zweck der Strafverfolgung und seit Anfang 2008 in § 100g Absatz 2 Satz 2 der Strafprozessordnung (StPO) gesetzlich geregelt. Bei der Funkzellenabfrage werden Telekommunikationsverbindungsdaten abgefragt, die in einer bestimmten, räumlich bezeichneten Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum angefallen sind.
Die FZA ist eine polizeiliche Maßnahme, die regelmäßig die Rechte einer größeren Anzahl Unbeteiligter beeinträchtigt, weshalb sie auch eine besonders sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung erfordert. Diese Anforderungen sind im konkreten Fall zusätzlich dadurch erhöht, dass die Maßnahme im Umfeld einer legalen Versammlung in einem dicht besiedelten Wohngebiet erfolgte.
Nach Aussage des Polizeidirektors Dr. Axel Henrichs und des Kriminaloberrats Jörg Wilhelm, sei das Ziel einer polizeilichen Funkzellenauswertung „die Analyse der telekommunikativen Visitenkarte“ (Kriminalpolizei, März 2010).
Der § 100i StPO bildet darüber hinaus die Rechtsgrundlage für den Einsatz eines IMSI-Catchers (IMSI = International Mobile Subscriber Identity) durch Strafverfolgungsbehörden. IMSI-Catcher simulieren Mobilfunknetzwerke und ermöglichen die Bestimmung des Standortes und das Erstellen eines Bewegungsprofils von Personen benutzt, sie erlauben aber auch das direkte Mithören von Handytelefonaten.
Ans Licht der Öffentlichkeit geriet die Dresdner Erfassungsaktion zufällig als ein Betroffener, Mitarbeiter einer Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE., in seinen Ermittlungsakten nachlesen konnte, mit wem – und das mit Namen der Gesprächspartnerinnen und -partner – er wann und wo telefoniert habe (vgl. Neues Deutschland, 22. Juni 2011). Die ganze Dimension der Affäre wird aber nur äußerst zögerlich ans Licht der Öffentlichkeit befördert.
Nachdem am 19. Juni 2011 die „taz“ erstmals berichtete, dass die Dresdner Polizei bei den Antinaziprotesten im Februar dieses Jahres die Handyverbindungen von tausenden Demonstranten, Anwohnern, Journalisten, Anwälten und Politikern ausgespäht habe und dies auch durch die Staatsanwaltschaft Dresden gegenüber der „taz“ bestätigt wurde, war das tatsächliche Ausmaß der Überwachungsmaßnahme noch weitgehend unklar. Zunächst hieß es, 138 000 Datensätze seien aus sogenannten Funkzellenabfragen (FZA) durch die Polizei am 19. Februar 2011 von Beteiligten und Unbeteiligten an den Anti-Nazi-Protesten erfasst und bis heute gespeichert worden. Diesen Datensätzen lägen 65 645 Rufnummern zugrunde, aus denen 460 gefiltert wurden, deren Anschlussinhaber identifiziert wurden. Nach Abzug von Institutionen ergaben sich daraus – so die offizielle Darstellung – 397 Einzelpersonen (Gemeinsamer Bericht des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 24. Juni 2011).
Inzwischen wurde bekannt, dass weitere fast 900 000 Verkehrsdatensätze erfasst und der Zeitraum nicht auf den 19. Februar, den Tag der Demonstration selbst beschränkt ist, sondern diese zweite, umfassendere Erfassung schon für den 18. Februar begonnen wurde (Gemeinsamer Bericht …).
Anlass für die Erfassung dieser Daten war die Anwesenheit mindestens eines Kommunikationsteilnehmers in der entsprechenden Funkzelle (ebenda), das heißt, dass zwangsläufig auch vollkommen Unbeteiligte, Anwohner, Angehörige und andere miterfasst worden sind.
Unter den Demonstrantinnen und Demonstranten selbst befanden sich bekanntermaßen eine große Zahl von Landtagsabgeordneten aus verschiedenen Bundesländern und Bundestagsabgeordneten vor allem der Parteien DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, die wie ebenfalls zahlreich anwesenden Rechtsanwälte und Journalistinnen und Journalisten oder Ärzte eigentlich besonderen Schutz vor derartigen Überwachungsmaßnahmen genießen.
Möglicherweise hat die Affäre aber noch eine bisher überhaupt nicht erhellte Dimension, denn am 27. Juni 2011 meldete der MDR: „Grünen-Politiker Lichdi erklärte im Anschluss nur, dass weder Innenminister Ulbig noch Landespolizeipräsident Bernd Merbitz ausschließen wollten, dass es bei dem Polizeieinsatz am 19. Februar zu einer Echtzeitüberwachung der Telefonverbindungen gekommen war.“
Auf eine Information aller Betroffenen haben Polizei und Justiz bis heute genauso verzichtet wie auf Angaben zur Dauer der Maßnahme.
Begründet wurden die Massenabfragen der Telefonnummern ein- und ausgehender Nachrichten und Gespräche, das heißt der Standort- und Verbindungsdaten, Beginn und Ende der Verbindungen sowie auch der Namen von Anschlussinhaberinnen und -inhabern, mit der Absicht der Polizei, Angreifer auf einen Polizisten feststellen zu können. So lautet jedenfalls eine Begründung des Dresdner Oberstaatsanwalts (taz, 20. Juni 2011).
Die Polizei, wird er zitiert, „wollte herausfinden, ob bestimmte Personen, von denen Handynummern bekannt sind, sich am fraglichen Ort aufgehalten haben“ (ebenda).
Eine andere Begründung, die inzwischen auch im schon genannten „Gemeinsamen Bericht …“ dargestellt wird, lautet, dass es um die Ermittlungen von 14 verschiedenen „Tatorten“ in Dresden ginge, an denen „überwiegend“ schwerer Landfriedensbruch begangen worden sein soll (taz, 22. Juni 2011); es gehe also um die Aufklärung der „Angriffe von Personen auf Einsatzkräfte, polizeiliche Einrichtungen aber auch Auseinandersetzungen zwischen politisch entgegengesetzten Gruppierungen“.
Zusätzlich zu der nach heutigem Sachstand erst drei Tage nach der Demonstration zu Strafverfolgungszwecken durchgeführten Funkzellenabfrage wurden die Demonstrantinnen und Demonstranten von Dokumentationstrupps der Polizeien wie üblich gefilmt, belauscht und beobachtet.
Drei Tage nach der bundesweiten Demonstration soll die zuerst bekannt gewordene Abfrage der 138 000 Datensätze beantragt und von einem Amtsrichter in Dresden genehmigt worden sein.
Ein solcher richterlich genehmigter massenhafter Eingriff in Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis und die Demonstrationsfreiheit erfordert – unabhängig der jetzt schon erfolgten Klagen von Journalisten, Abgeordneten und anderen – umfassende Aufklärung auf Länder- und Bundesebene.
Dies umso dringender als die fortschreitende Vernetzung polizeilicher und nachrichtendienstlicher Datenbanken, die gerade zu analytischen Zwecken vorangetrieben wird, Ländergrenzen, Grenzen zwischen Bund und Ländern und zwischen den jeweiligen Sicherheitsbehörden inzwischen auch auf europäischer Ebene immer leichter durchbricht.
Meldungen, wonach Busunternehmen nach Routen, Kunden, ja sogar nach den Gesprächen auf der Fahrt zur Demo in Dresden gefragt wurden (Neues Deutschland, 22. Juni 2011) gehören noch in den traditionell bestückten Instrumentenkoffer. Der Abgleich von über 160 000 Kassenbelegen von OBI mit Handydaten aus der Dresdner Neustadt, angeblich zur Aufklärung eines Brandanschlags auf Militärfahrzeuge, nutzt dagegen die fast grenzenlosen Verarbeitungskapazitäten der neuesten Technik.
Die grundrechtlich problematische verdachtslose und massenhafte Datenerfassung wird so noch problematischer durch kaum kontrollierbare Datenübermittlungen und Zweckänderungen.
Die Bundespolizei war am 19. Februar 2011 mit über 3 000 Beamten vor Ort, der Einsatz dieser Kräfte soll Mehrkosten für den Bund von fast einer halben Mio. Euro verursacht haben und auch in der die Ermittlungen führenden Sonder(ermittlung)kommission 19/2 ist sie noch mit zwei Beamten vertreten (Bundestagsdrucksachen 17/5270 und 17/5737, sowie „Gemeinsamer Bericht …“).
Der Einsatz der Bundespolizei wurde zum einen von zwei Verbindungsbeamten bei der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) der Polizeidirektion Dresden, zum anderen durch einen eigens dafür eingerichteten Führungsstab bei der „einsatzführenden“ Bundespolizeidirektion Pirna geführt (Bundestagsdrucksache 17/5270).
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Handy-Massenüberwachung bei legalen Demonstrationen insbesondere am 19. Februar 2011 in Dresden
1. Wann wurde die Bundesregierung über die Handy-Massenüberwachung am 19. Februar 2011 in Dresden informiert, von wem geschah dies, und worüber wurde sie genau unterrichtet?
2. Wie viele Datensätze sind aus wie vielen Funkzellenabfragen (FZA) durch die Polizei im Umfeld der Anti-Nazi-Proteste in Dresden vor und während der Demonstration am 19. Februar 2011 insgesamt erfasst, gespeichert und ausgewertet worden?
3. Weiß die Bundesregierung, welche sonstigen heimlichen Überwachungsmaßnahmen vor und während der Demonstration durchgeführt wurden (weitere Funkzellenabfragen zu repressiven oder präventiven Zwecken, Telekommunikationsüberwachung, IMSI-Catcher etc.), und wenn ja, welche waren dies (bitte ausführen)?
4. Haben auch Bundesbehörden heimliche Überwachungsmaßnahmen der Demonstranten durchgeführt, und wenn ja, welche waren dies, und auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies (bitte ausführen)?
5. Hält die Bundesregierung die Funkzellenüberwachung von Demonstrationsteilnehmern für eine verhältnismäßige Maßnahme? Wenn ja, warum?
6. Wie ist bei Bundesbehörden ein Berichtswesen zu Maßnahmen nach § 100g und § 100i StPO geregelt, die dort in Absatz 4 als erforderlich beschrieben werden?
7. Wie vereinbart die Bundesregierung die geforderte Berichtspflicht mit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/5876, dass „eine Statistik speziell zu Funkzellenabfragen oder zu der Erhebung von Standortdaten […] weder beim Generalbundesanwalt (GBA) noch beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt [wird]“?
8. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die im Jahr 2008 13 426 Mal angeordnete FZA, von der allein die GBA hiervon 424 mal Gebrauch machte (Bundesamt für Justiz, 24. August 2009, B7 178/2009) noch gewährleistet, dass sie nur „im Einzelfall auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit“ (Bundestagsdrucksache 17/5876) angewandt wird? Wenn ja, warum?
9. Durch wen und wann wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrolliert, und in welchen Datenschutzberichten des Bundes und der Länder ist eine unabhängige Kontrolle der FZA dokumentiert?
10. Welche Sicherheitsbehörden des Bundes waren in welchem Umfang und mit welchen technischen Ressourcen an den heimlichen Überwachungsoder Ermittlungsmaßnahmen vor, am und unmittelbar nach dem 19. Februar 2011 in Dresden beteiligt (bitte aufschlüsseln)?
11. Auf welche Weise, und durch wen war die Bundespolizei in das Lagezentrum bzw. die BAO und die operativen Maßnahmen vor Ort eingebunden?
12. Wie ist zu verstehen, dass das Einsatzkonzept der einsatzführenden Polizeidirektion Pirna unter anderem als Aufgabe der Bundespolizei die „Aufklärung … gegen gewaltbereite Personen“ vorsah, und welches Verhältnis ergibt sich daraus zu der die Ermittlungen führenden SOKO 19/2?
13. Wie viele Kameras waren nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der Sicherheitskräfte am 19. Februar 2011 zur Dokumentation des Geschehens eingesetzt, und wie viele davon von Beamten der Bundespolizei?
14. Welche, und wie viele stationären (Video-)Kameras wurden bzw. werden von der Polizei zur Auswertung des Geschehens in Dresden herangezogen, und wie viele davon sind in Privatbesitz?
15. Wie viele Polizeihubschrauber wurden zur Überwachung am 19. Februar 2011 eingesetzt?
16. Wurden auch Hubschrauber der Bundeswehr oder anderer Eigentümer zur Überwachung verwendet? Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte der Einsatz, und wer genehmigte und beantragte diesen Einsatz?
17. Wie viele Ermittlungsverfahren werden derzeit (Juni 2011) von wem gegen Demonstrantinnen und Demonstranten gegen den Naziaufmarsch in Dresden am 19. Februar 2011 wegen welcher Delikte geführt?
18. Wie viele der damaligen Einsatzkräfte der Bundespolizei sind derzeit (Juni 2011) in welcher Rolle in Ermittlungsverfahren wegen welcher Delikte gegen Demonstranten involviert?
19. Wie viele Ermittlungsverfahren werden derzeit gegen damals eingesetzte Beamte der Bundespolizei geführt?
20. Wer genau hat mit welcher konkreten Begründung für welche Straftaten (bitte konkret aufführen) die Entscheidungen des Amtsgerichts Dresden erwirkt, mit der die Funkzellenabfragen angeordnet wurde?
21. Wie viele der 138 000 Datensätze wurden aus welchen Gründen an welche Datenbanken welcher Behörde des Bundes übermittelt?
22. Welche Dateien des Bundes, einschließlich der Verbunddateien wurden herangezogen, um in verschiedenen Schritten zunächst 460 Rufnummern, dann 406 Personen und Institutionen und dann 379 Einzelpersonen aus den 138 000 Datensätzen der Funkzellenabfrage herauszufiltern?
23. Gelten alle 379 Einzelpersonen aufgrund der Anwesenheit ihres Mobiltelefons zur Tatzeit im Bereich von einer der 14 abgefragten Funkzellen als Verdächtige im Sinne der Ermittlungsverfahren?
24. Der Vorwurf welcher Straftaten an welchen Tatorten am 13., 18. oder 19. Februar 2011 führte mit welcher konkreten Begründung zur Abfrage von 896 072 Datensätzen?
25. Wie viele Datensätze der laut Bericht der Landesregierung für den 18. und 19. Februar 2011 erfassten 896 072 Datensätze wurden aus welchen Gründen an welche Datenbanken welcher Behörden des Bundes übermittelt?
26. Wie viele Rufnummern, Anschlussinhaber und Einzelpersonen wurden aus diesen Datensätzen zu Ermittlungszwecken herausgefiltert?
27. Wann waren unter welcher Aufgaben- und Fragestellung Ergebnisse der Datenerfassung und der Ermittlungen zu den Ereignissen in Dresden Gegenstand des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ)?
28. Welche Landesämter für Verfassungsschutz haben an den entsprechenden Sitzungen im GTAZ teilgenommen?
29. Welche europäischen Institutionen haben auf welcher Rechtsgrundlage direkten oder indirekten Zugriff auf die in Dresden angefallenen Daten aus der Funkzellenabfrage?
30. Welche Maßnahmen zur Überwachung der Kommunikation der bundesweit anreisenden Demonstrantinnen und Demonstranten wurden während der Anreise und im Verlauf der Demonstration von wem, und wann beantragt, angeordnet und durchgeführt?
31. In wie vielen und wegen welcher Straftaten derzeit eingeleiteten Ermittlungsverfahren waren Verbindungsdaten und Anschlüsse von Landtags- und Bundestagsabgeordneten erfasst?
32. Welche Besprechungen haben in welcher Zusammensetzung und mit der Beteiligung welcher Bundesbehörde – polizeilich, nachrichtendienstlich, politisch – mit welchen Ergebnissen im Zeitraum von der Beendigung der Anti-Nazi-Aktionen bis zur Antragstellung beim Amtsgericht Dresden stattgefunden?
33. Werden Ermittlungen gegen Rechtsextremisten mit Ergebnissen der Funkzellenabfrage geführt? Wenn ja, wie viele, und mit welcher Zielsetzung?
34. Bei welchen überregionalen Großereignissen – Nato-Gipfel, Castortransporte u. a. – seit dem G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 wurden solche Funkzellenmassenabfragen durchgeführt, und in welchen auf Bundesebene geführten Dateien – BKA, BfV, BND und BPol – sind Daten aus diesen Abfragen auf welcher Rechtsgrundlage (bitte jeweils konkret angeben) gespeichert?
35. Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der von ihr in Auftrag gegebenen Studie „Rechtswirklichkeit der Auskunftserteilung über Telekommunikationsverbindungsdaten nach §§ 100g, 100h“, wonach sich durch die zusätzlichen Datenbestände neue Missbrauchsgefahren etwa durch unberechtigte Zugriffe von innen oder außen eröffnen sowie das Potenzial „für die strategische Überwachung“ größerer Gruppen steigt?
36. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts tausendfacher Zugriffe mittels FZA die Äußerungen ihrer Bundesanwaltschaft, wonach das Ausschalten oder zu Hause lassen von Mobiltelefonen „den typischen Gepflogenheiten der linksextremen Szene zum Zweck der Konspiration“ entspricht (Süddeutsche Zeitung, 22. August 2007) und folglich sowohl das Mitführen als auch das Nichtmitführen von Mobiltelefonen das Misstrauen von Verfolgungsbehörden erregen kann?
II. Ermittlungen bzw. Strafverfolgung zum Anschlag auf Kriegsgerät einer Gruppe „Blaues Wunder“ in der Dresdner Albertstadtkaserne von 2009
37. Welche Bundesbehörden sind auf welche Weise an den Ermittlungen bzw. der Strafverfolgung zum Anschlag auf Kriegsgerät einer Gruppe „Blaues Wunder“ in der Albertstadtkaserne von 2009 beteiligt?
38. Welche Bundesbehörden hatten bzw. haben welchen Zugang zu Daten aus der dort vorgenommenen FZA, und wie sind ihre Zugriffs- und Nutzungsrechte geregelt?
- Wie wird der Zugriff nach dem Grundsatz der Zweckbindung geregelt und kontrolliert?
- Wie ist angesichts der FZA vorher festgestellt worden, dass die Maßnahme nur zulässig ist, weil eine Mobilfunkendeinrichtung bei Tatausführung benutzt worden ist, wie es in § 100a Absatz 1 Seite 2 verlangt ist?
- Wo und wie sind die erlangten Rohdaten gespeichert?
- Wo und wie sind die aufbereiteten und bereinigten Daten gespeichert?
- Welche tatrelevanten Funkzellen sind überwacht worden?
- Hat hierzu vorher eine Vermessung stattgefunden, um nicht nur adressenbasierte, sondern technikbasierte Beschlüsse zur Funkzellenabfrage zu erwirken und damit die Präzision der Auswertung zu erhöhen?
- Welche Verfahren (etwa mittels mobilem Funkzellen-Messkoffer) wurden für eine Vermessung der Funkzellen angewandt?
39. In wie vielen Fällen wurden im Rahmen der Ermittlungen zum Anschlag in der Albertstadtkaserne Bestandsdaten zu den festgestellten Endgeräten angefordert, wofür nach dem TKG weder eine staatsanwaltschaftliche Verfügung noch ein richterlicher Beschluss erforderlich ist?
- Wie viele Anschlussinhaber wurden ermittelt, deren Telefone sich nicht im Umfeld der überwachten Funkzellen befanden, sondern lediglich aus diesen Funkzellen heraus kontaktiert wurden?
- Wie werden anlässlich der Speicherung der Verkehrs- und Bestandsdaten Verdächtiger und ihrer Kontaktpersonen die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 2. März 2010 (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08) hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit, des Umfanges, der enthaltenen Informationen und der Art und Weise ihrer Erhebung umgesetzt?
- Wie wurde eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Datensicherheit umgesetzt?
40. Für wie viele der von den 162 000 festgestellten Einkäufe bei Dresdner OBI-Baumärkten hat die Polizei Verkehrs- bzw. Bestandsdaten von ermittelten Kundinnen und Kunden bei Telekommunikationsprovidern eingeholt?
- Wurden auch Positionsdaten von Mobiltelefonen übermittelt?
- Wurden anhand der erhobenen Positionsdaten Bewegungsprofile zu einzelnen Telefonnummern, bzw. Anschlussinhabern ermittelt?
- Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde eine solche Maßnahme vorgenommen, und welchem Zweck diente die Erstellung der Bewegungsprofile?
- Wie viele betroffene Personen, gegen die nicht weiter ermittelt wird, wurden über die Auswertung ihrer Daten informiert, und in wie vielen Fällen ist eine solche Benachrichtigung warum unterblieben?
- Welche Vorbeugung wurde getroffen, um einen besonderen Schutz der Daten von Berufsgeheimnisträgern zu gewährleisten?
41. Wie wurden die von den Providern Telekom, Vodafone, E-Plus und O2 gelieferten Daten bereinigt und ausgewertet?
- Welche Verbund- und Zentraldateien bzw. Datensätze welcher Bundesbehörden wurden im Rahmen der Ermittlungen gegen die Gruppe „Blaues Wunder“ mit den FZA-Daten abgeglichen?
- Welche weiteren Daten privatrechtlicher Einrichtungen, darunter auch zu Finanz-, Reise- oder Telekommunikationsgebaren, wurden hierfür eingeholt?
42. Mit welchen weiteren digital bevorrateten Daten wurden die Bewegungsprofile darüber hinaus angereichert und verknüpft?
- Welche computergestützten „Datenabgleichsysteme“ wurden für die Analyse der Vorratsdaten aus der FZA eingesetzt?
- Welche Bundesbehörden nutzen das „Datenabgleichsystem“ EFAS (bzw. ähnliche Systeme), und auf welchem Verfahren basiert es?
- Wurden Analysen vorgenommen, um Beziehungen zwischen verschiedenen Telefonnummern und Anschlussinhabern herzustellen?
- Wenn ja, in welcher Form erfolgte die Analyse, auf welchen Annahmen basierte diese, und welche technischen Verfahren wurden hierzu angewandt?
- Welche „Auswerteprogramme“ wurden hierfür genutzt, um eine Analyse von Zusammenhängen zwischen Telefondaten und anderen kriminalpolizeilichen Ermittlungsergebnissen zu bewerkstelligen?
- Welche Software wird von Bundesbehörden eingesetzt, um Zusammenhänge zwischen Einzelpersonen, Tatserien oder Verbindungsdaten herzustellen?
- Welche Bundesbehörden nutzen hierfür Produkte der Firma rola Security Solutions?
III. Technische Fragen zur FZA
43. Wie groß ist die räumliche Auflösung von Standortdaten nach §100g und §100i (bitte getrennt spezifizieren)
- in Ballungsräumen wie in Dresden;
- in ländlichen Situationen wie etwa im Wendland?
- Wurden mit diesen Verfahren Standorte etwa auf Größe einer Blockseite ermittelt?
- Verfügen Bundesbehörden im Ermittlungsfalle über Zugang in Echtzeit (§100i) oder retrospektiv (§100g) zum Timing Advance, womit eine Schätzung des Abstands von Antenne und Endgerät vorgenommen werden könnte?
- Wird bei UMTS-Endgeräten eine Triangulation vorgenommen, wenn ein Gerät Verbindungen zu mehr als einer Base Transceiver Station (BTS) hält?
- Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung während mehrerer aktiven Verbindungen bei UMTS die Positionsdaten der Endgeräte trianguliert?
- Werden von Bundesbehörden von den Firmen Apple und Google auf Vorrat gespeicherte Positionsdaten von Smartphones bzw. lokal auf den Smartphones festgehaltene Positionsdaten zur Strafverfolgung genutzt (THE WALL STREET JOURNAL, 22. April 2011)?
Fragen43
Wann wurde die Bundesregierung über die Handy-Massenüberwachung am 19. Februar 2011 in Dresden informiert, von wem geschah dies, und worüber wurde sie genau unterrichtet?
Wie viele Datensätze sind aus wie vielen Funkzellenabfragen (FZA) durch die Polizei im Umfeld der Anti-Nazi-Proteste in Dresden vor und während der Demonstration am 19. Februar 2011 insgesamt erfasst, gespeichert und ausgewertet worden?
Weiß die Bundesregierung, welche sonstigen heimlichen Überwachungsmaßnahmen vor und während der Demonstration durchgeführt wurden (weitere Funkzellenabfragen zu repressiven oder präventiven Zwecken, Telekommunikationsüberwachung, IMSI-Catcher etc.), und wenn ja, welche waren dies (bitte ausführen)?
Haben auch Bundesbehörden heimliche Überwachungsmaßnahmen der Demonstranten durchgeführt, und wenn ja, welche waren dies, und auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies (bitte ausführen)?
Hält die Bundesregierung die Funkzellenüberwachung von Demonstrationsteilnehmern für eine verhältnismäßige Maßnahme?
Wenn ja, warum?
Wie ist bei Bundesbehörden ein Berichtswesen zu Maßnahmen nach § 100g und § 100i StPO geregelt, die dort in Absatz 4 als erforderlich beschrieben werden?
Wie vereinbart die Bundesregierung die geforderte Berichtspflicht mit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/5876, dass „eine Statistik speziell zu Funkzellenabfragen oder zu der Erhebung von Standortdaten […] weder beim Generalbundesanwalt (GBA) noch beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt [wird]“?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung die im Jahr 2008 13 426 Mal angeordnete FZA, von der allein die GBA hiervon 424 mal Gebrauch machte (Bundesamt für Justiz, 24. August 2009, B7 178/2009) noch gewährleistet, dass sie nur „im Einzelfall auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit“ (Bundestagsdrucksache 17/5876) angewandt wird?
Wenn ja, warum?
Durch wen und wann wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrolliert, und in welchen Datenschutzberichten des Bundes und der Länder ist eine unabhängige Kontrolle der FZA dokumentiert?
Welche Sicherheitsbehörden des Bundes waren in welchem Umfang und mit welchen technischen Ressourcen an den heimlichen Überwachungsoder Ermittlungsmaßnahmen vor, am und unmittelbar nach dem 19. Februar 2011 in Dresden beteiligt (bitte aufschlüsseln)?
Auf welche Weise, und durch wen war die Bundespolizei in das Lagezentrum bzw. die BAO und die operativen Maßnahmen vor Ort eingebunden?
Wie ist zu verstehen, dass das Einsatzkonzept der einsatzführenden Polizeidirektion Pirna unter anderem als Aufgabe der Bundespolizei die „Aufklärung … gegen gewaltbereite Personen“ vorsah, und welches Verhältnis ergibt sich daraus zu der die Ermittlungen führenden SOKO 19/2?
Wie viele Kameras waren nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der Sicherheitskräfte am 19. Februar 2011 zur Dokumentation des Geschehens eingesetzt, und wie viele davon von Beamten der Bundespolizei?
Welche, und wie viele stationären (Video-)Kameras wurden bzw. werden von der Polizei zur Auswertung des Geschehens in Dresden herangezogen, und wie viele davon sind in Privatbesitz?
Wie viele Polizeihubschrauber wurden zur Überwachung am 19. Februar 2011 eingesetzt?
Wurden auch Hubschrauber der Bundeswehr oder anderer Eigentümer zur Überwachung verwendet?
Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte der Einsatz, und wer genehmigte und beantragte diesen Einsatz?
Wie viele Ermittlungsverfahren werden derzeit (Juni 2011) von wem gegen Demonstrantinnen und Demonstranten gegen den Naziaufmarsch in Dresden am 19. Februar 2011 wegen welcher Delikte geführt?
Wie viele der damaligen Einsatzkräfte der Bundespolizei sind derzeit (Juni 2011) in welcher Rolle in Ermittlungsverfahren wegen welcher Delikte gegen Demonstranten involviert?
Wie viele Ermittlungsverfahren werden derzeit gegen damals eingesetzte Beamte der Bundespolizei geführt?
Wer genau hat mit welcher konkreten Begründung für welche Straftaten (bitte konkret aufführen) die Entscheidungen des Amtsgerichts Dresden erwirkt, mit der die Funkzellenabfragen angeordnet wurde?
Wie viele der 138 000 Datensätze wurden aus welchen Gründen an welche Datenbanken welcher Behörde des Bundes übermittelt?
Welche Dateien des Bundes, einschließlich der Verbunddateien wurden herangezogen, um in verschiedenen Schritten zunächst 460 Rufnummern, dann 406 Personen und Institutionen und dann 379 Einzelpersonen aus den 138 000 Datensätzen der Funkzellenabfrage herauszufiltern?
Gelten alle 379 Einzelpersonen aufgrund der Anwesenheit ihres Mobiltelefons zur Tatzeit im Bereich von einer der 14 abgefragten Funkzellen als Verdächtige im Sinne der Ermittlungsverfahren?
Der Vorwurf welcher Straftaten an welchen Tatorten am 13., 18. oder 19. Februar 2011 führte mit welcher konkreten Begründung zur Abfrage von 896 072 Datensätzen?
Wie viele Datensätze der laut Bericht der Landesregierung für den 18. und 19. Februar 2011 erfassten 896 072 Datensätze wurden aus welchen Gründen an welche Datenbanken welcher Behörden des Bundes übermittelt?
Wie viele Rufnummern, Anschlussinhaber und Einzelpersonen wurden aus diesen Datensätzen zu Ermittlungszwecken herausgefiltert?
Wann waren unter welcher Aufgaben- und Fragestellung Ergebnisse der Datenerfassung und der Ermittlungen zu den Ereignissen in Dresden Gegenstand des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ)?
Welche Landesämter für Verfassungsschutz haben an den entsprechenden Sitzungen im GTAZ teilgenommen?
Welche europäischen Institutionen haben auf welcher Rechtsgrundlage direkten oder indirekten Zugriff auf die in Dresden angefallenen Daten aus der Funkzellenabfrage?
Welche Maßnahmen zur Überwachung der Kommunikation der bundesweit anreisenden Demonstrantinnen und Demonstranten wurden während der Anreise und im Verlauf der Demonstration von wem, und wann beantragt, angeordnet und durchgeführt?
In wie vielen und wegen welcher Straftaten derzeit eingeleiteten Ermittlungsverfahren waren Verbindungsdaten und Anschlüsse von Landtags- und Bundestagsabgeordneten erfasst?
Welche Besprechungen haben in welcher Zusammensetzung und mit der Beteiligung welcher Bundesbehörde – polizeilich, nachrichtendienstlich, politisch – mit welchen Ergebnissen im Zeitraum von der Beendigung der Anti-Nazi-Aktionen bis zur Antragstellung beim Amtsgericht Dresden stattgefunden?
Werden Ermittlungen gegen Rechtsextremisten mit Ergebnissen der Funkzellenabfrage geführt?
Wenn ja, wie viele, und mit welcher Zielsetzung?
Bei welchen überregionalen Großereignissen – Nato-Gipfel, Castortransporte u. a. – seit dem G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 wurden solche Funkzellenmassenabfragen durchgeführt, und in welchen auf Bundesebene geführten Dateien – BKA, BfV, BND und BPol – sind Daten aus diesen Abfragen auf welcher Rechtsgrundlage (bitte jeweils konkret angeben) gespeichert?
Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der von ihr in Auftrag gegebenen Studie „Rechtswirklichkeit der Auskunftserteilung über Telekommunikationsverbindungsdaten nach §§ 100g, 100h“, wonach sich durch die zusätzlichen Datenbestände neue Missbrauchsgefahren etwa durch unberechtigte Zugriffe von innen oder außen eröffnen sowie das Potenzial „für die strategische Überwachung“ größerer Gruppen steigt?
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts tausendfacher Zugriffe mittels FZA die Äußerungen ihrer Bundesanwaltschaft, wonach das Ausschalten oder zu Hause lassen von Mobiltelefonen „den typischen Gepflogenheiten der linksextremen Szene zum Zweck der Konspiration“ entspricht (Süddeutsche Zeitung, 22. August 2007) und folglich sowohl das Mitführen als auch das Nichtmitführen von Mobiltelefonen das Misstrauen von Verfolgungsbehörden erregen kann?
Welche Bundesbehörden sind auf welche Weise an den Ermittlungen bzw. der Strafverfolgung zum Anschlag auf Kriegsgerät einer Gruppe „Blaues Wunder“ in der Albertstadtkaserne von 2009 beteiligt?
Welche Bundesbehörden hatten bzw. haben welchen Zugang zu Daten aus der dort vorgenommenen FZA, und wie sind ihre Zugriffs- und Nutzungsrechte geregelt?
Wie wird der Zugriff nach dem Grundsatz der Zweckbindung geregelt und kontrolliert?
Wie ist angesichts der FZA vorher festgestellt worden, dass die Maßnahme nur zulässig ist, weil eine Mobilfunkendeinrichtung bei Tatausführung benutzt worden ist, wie es in § 100a Absatz 1 Seite 2 verlangt ist?
Wo und wie sind die erlangten Rohdaten gespeichert?
Wo und wie sind die aufbereiteten und bereinigten Daten gespeichert?
Welche tatrelevanten Funkzellen sind überwacht worden?
Hat hierzu vorher eine Vermessung stattgefunden, um nicht nur adressenbasierte, sondern technikbasierte Beschlüsse zur Funkzellenabfrage zu erwirken und damit die Präzision der Auswertung zu erhöhen?
Welche Verfahren (etwa mittels mobilem Funkzellen-Messkoffer) wurden für eine Vermessung der Funkzellen angewandt?
In wie vielen Fällen wurden im Rahmen der Ermittlungen zum Anschlag in der Albertstadtkaserne Bestandsdaten zu den festgestellten Endgeräten angefordert, wofür nach dem TKG weder eine staatsanwaltschaftliche Verfügung noch ein richterlicher Beschluss erforderlich ist?
Wie viele Anschlussinhaber wurden ermittelt, deren Telefone sich nicht im Umfeld der überwachten Funkzellen befanden, sondern lediglich aus diesen Funkzellen heraus kontaktiert wurden?
Wie werden anlässlich der Speicherung der Verkehrs- und Bestandsdaten Verdächtiger und ihrer Kontaktpersonen die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 2. März 2010 (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08) hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit, des Umfanges, der enthaltenen Informationen und der Art und Weise ihrer Erhebung umgesetzt?
Wie wurde eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Datensicherheit umgesetzt?
Für wie viele der von den 162 000 festgestellten Einkäufe bei Dresdner OBI-Baumärkten hat die Polizei Verkehrs- bzw. Bestandsdaten von ermittelten Kundinnen und Kunden bei Telekommunikationsprovidern eingeholt?
Wurden auch Positionsdaten von Mobiltelefonen übermittelt?
Wurden anhand der erhobenen Positionsdaten Bewegungsprofile zu einzelnen Telefonnummern, bzw. Anschlussinhabern ermittelt?
Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde eine solche Maßnahme vorgenommen, und welchem Zweck diente die Erstellung der Bewegungsprofile?
Wie viele betroffene Personen, gegen die nicht weiter ermittelt wird, wurden über die Auswertung ihrer Daten informiert, und in wie vielen Fällen ist eine solche Benachrichtigung warum unterblieben?
Welche Vorbeugung wurde getroffen, um einen besonderen Schutz der Daten von Berufsgeheimnisträgern zu gewährleisten?
Wie wurden die von den Providern Telekom, Vodafone, E-Plus und O2 gelieferten Daten bereinigt und ausgewertet?
Welche Verbund- und Zentraldateien bzw. Datensätze welcher Bundesbehörden wurden im Rahmen der Ermittlungen gegen die Gruppe „Blaues Wunder“ mit den FZA-Daten abgeglichen?
Welche weiteren Daten privatrechtlicher Einrichtungen, darunter auch zu Finanz-, Reise- oder Telekommunikationsgebaren, wurden hierfür eingeholt?
Mit welchen weiteren digital bevorrateten Daten wurden die Bewegungsprofile darüber hinaus angereichert und verknüpft?
Welche computergestützten „Datenabgleichsysteme“ wurden für die Analyse der Vorratsdaten aus der FZA eingesetzt?
Welche Bundesbehörden nutzen das „Datenabgleichsystem“ EFAS (bzw. ähnliche Systeme), und auf welchem Verfahren basiert es?
Wurden Analysen vorgenommen, um Beziehungen zwischen verschiedenen Telefonnummern und Anschlussinhabern herzustellen?
Wenn ja, in welcher Form erfolgte die Analyse, auf welchen Annahmen basierte diese, und welche technischen Verfahren wurden hierzu angewandt?
Welche „Auswerteprogramme“ wurden hierfür genutzt, um eine Analyse von Zusammenhängen zwischen Telefondaten und anderen kriminalpolizeilichen Ermittlungsergebnissen zu bewerkstelligen?
Welche Software wird von Bundesbehörden eingesetzt, um Zusammenhänge zwischen Einzelpersonen, Tatserien oder Verbindungsdaten herzustellen?
Welche Bundesbehörden nutzen hierfür Produkte der Firma rola Security Solutions?
Wie groß ist die räumliche Auflösung von Standortdaten nach §100g und §100i (bitte getrennt spezifizieren)
in Ballungsräumen wie in Dresden;
in ländlichen Situationen wie etwa im Wendland?
Wurden mit diesen Verfahren Standorte etwa auf Größe einer Blockseite ermittelt?
Verfügen Bundesbehörden im Ermittlungsfalle über Zugang in Echtzeit (§100i) oder retrospektiv (§100g) zum Timing Advance, womit eine Schätzung des Abstands von Antenne und Endgerät vorgenommen werden könnte?
Wird bei UMTS-Endgeräten eine Triangulation vorgenommen, wenn ein Gerät Verbindungen zu mehr als einer Base Transceiver Station (BTS) hält?
Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung während mehrerer aktiven Verbindungen bei UMTS die Positionsdaten der Endgeräte trianguliert?
Werden von Bundesbehörden von den Firmen Apple und Google auf Vorrat gespeicherte Positionsdaten von Smartphones bzw. lokal auf den Smartphones festgehaltene Positionsdaten zur Strafverfolgung genutzt (THE WALL STREET JOURNAL, 22. April 2011)?