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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Schwächung der Arbeit für Demokratie durch Einführung einer Extremismusklausel im Bundesprogramm "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN"

Gründe für die Unterzeichnung einer &quot;Demokratieerklärung&quot; (Antiextremismuserklärung: Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung) als Fördervoraussetzung im Rahmen von Programmen gegen Rechtsextremismus und für Demokratie, Erkenntnisse über etwa vorgekommene Begünstigung extremistischer Organisationen durch Mittelzuwendungen, öffentliche Diskussion der Antiextremismuserklärung, Gestaltung des Mittelabrufs für Projekte im Rahmen des Bundesprogramms &quot;Toleranz fördern - Kompetenz stärken&quot;, Verzicht von Antragstellern und Ablehnung von Projektanträgen wegen fehlender Antiextremismuserklärung, Rechtsunsicherheit und weitere negative Wirkungen der Klausel<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

26.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

BT17/655407.07.2011

Schwächung der Arbeit für Demokratie durch Einführung einer Extremismusklausel im Bundesprogramm "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN"

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6554 17. Wahlperiode 07. 07. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig), Sönke Rix, Petra Crone, Petra Ernstberger, Martin Gerster, Iris Gleicke, Angelika Graf (Rosenheim), Kerstin Griese, Wolfgang Gunkel, Michael Hartmann (Wackernheim), Gabriele Hiller-Ohm, Frank Hofmann (Volkach), Christel Humme, Ute Kumpf, Steffen-Claudio Lemme, Caren Marks, Franz Müntefering, Aydan Özoğuz, Thomas Oppermann, Mechthild Rawert, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Dr. Martin Schwanholz, Rolf Schwanitz, Stefan Schwartze, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Schwächung der Arbeit für Demokratie durch Einführung einer Extremismusklausel im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ Die Bundesregierung hat die erfolgreichen Programme gegen Rechtsextremismus und für Demokratie „VIELFALT TUT GUT“ und „kompetent. für Demokratie“ seit dem Haushaltsjahr 2011 zum Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ zusammengefasst. Eine Neuerung des Programms besteht in der Forderung an die Zuwendungsempfänger, eine „Demokratieerklärung“ zu unterzeichnen, die hier dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend als Extremismusklausel bezeichnet wird. Demnach müssen sich Demokratieinitiativen, Gewerkschaften, Kirchen oder Bürgervereine nicht nur selbst schriftlich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, sondern zugleich auch ihre Partner und Referentinnen und Referenten diesbezüglich verpflichten und die Umsetzung dieser Verpflichtung überwachen. Auch der „Anschein“ einer Zusammenarbeit mit Extremisten sei zu vermeiden. Die Extremismusklausel und ihre Ausgestaltung sind juristisch umstritten, wie die kritischen Gutachten von Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis und des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages belegen. Auch der von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beauftragte Sachverständige Prof. Dr. Fritz Ossenbühl hat in seinem Gutachten Bedenken geäußert. Prof. Dr. Fritz Ossenbühl stellte fest, dass die Formulierungen der Klausel „nicht ganz glücklich“ und „interpretationsbedürftig“ seien. Jenseits der juristischen Bewertung ist die tatsächliche Wirkung der Klausel für die zivilgesellschaftlichen Projekte verheerend. Viele Initiativen stehen der Forderung, die Gesinnung ihrer Partner überwachen zu müssen, kritisch bis ablehnend gegenüber und beklagen eine Kultur des Misstrauens, die der Arbeit für Demokratie abträglich ist. Sie werden dabei von einem breiten Bündnis von Bildungsträgern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und religiösen Organisationen unterstützt. Die Kritik an der Klausel äußert sich einerseits in kritischen Begleitschreiben der Unterzeichner/-innen, andererseits in der Weigerung, gemäß den Vorgaben der Klausel die Partner/-innen zu bespitzeln. Das Drucksache 17/6554 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) behält sich vor, Projektanträge abzulehnen, wenn der Antragsteller die Klausel nicht unterzeichnet, bzw. bereits bewilligte und zugewiesene Fördergelder zurückzufordern, sofern es die Bestimmungen der Extremismusklausel als durch den Zuwendungsempfänger im Nachhinein als verletzt ansieht. Diese Bewilligungspraxis des BMFSFJ führt dazu, dass zahlreiche Projektträger keine Anträge mehr stellen oder aufgrund fehlender Unterzeichnung der Klausel keine Förderung erhalten. Damit verhindert die Bundesregierung die Durchführung dringend benötigter Projekte gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit. Wie viele Projekte infolgedessen vor dem Aus stehen, ist noch nicht in vollem Umfang ersichtlich. Es steht jedoch zu befürchten, dass die über viele Jahre gewachsene Landschaft an Initiativen und Projekten für die Stärkung demokratischer Kultur spürbar und nachhaltig ausgedünnt wird. Daher fragen wir die Bundesregierung: 1. In welchen Programmen verlangt die Bundesregierung als Zuwendungsvoraussetzung die Unterzeichnung der Extremismusklausel? 2. Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu bewogen, die Unterzeichnung der Extremismusklausel zu einer Zuwendungsvoraussetzung für eine Förderung im Rahmen dieser Programme zu machen? a) Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass es in der Vergangenheit zur Förderung von extremistischen Strukturen durch Gewährung materieller oder immaterieller Mittel durch Zuwendungsempfänger der aktuellen Programme bzw. deren Vorläuferprogramme gekommen ist? b) Falls es in der Vergangenheit zur Förderung extremistischer Strukturen durch Gewährung materieller oder immaterieller Mittel durch Zuwendungsempfänger der aktuellen Programme bzw. deren Vorläuferprogramme gekommen ist, welche Zuwendungsempfänger waren an einer solchen Förderung extremistischer Strukturen beteiligt? c) Welche konkreten Organisationen und Personen, die extremistischen Strukturen zuzurechnen sind, haben von einer solchen Förderung – sollte sie stattgefunden haben – profitiert? d) Wann hat die Bundesregierung von einer solchen Förderung extremistischer Strukturen – sollte sie stattgefunden haben – Kenntnis erlangt? 3. Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu bewogen, diese Klausel gerade in diesen Programmen zu verlangen und nicht in anderen? 4. Welche Argumente haben die Bundesregierung dazu bewogen, mögliche mildere Instrumente zum Zweck der Sensibilisierung wie Hinweis- oder Warnblätter als ungeeignet einzustufen? 5. In welchen Landesprogrammen zur Stärkung demokratischer Werte wird die Extremismusklausel angewendet? a) Welche der Landesprogramme übernehmen die aus Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ bekannte Formulierung der Klausel? b) Welche Landesprogramme verwenden eine andere Formulierung und wie bewertet die Bundesregierung diese abweichenden Formulierungen? 6. Welche Landesprogramme zur Stärkung demokratischer Werte verzichten auf eine Klausel? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/65547. Welche Öffentlichkeitsarbeit betreibt die Bundesregierung, um die Extremismusklausel zu diskutieren, zu erklären und zu erläutern? a) Welche Veranstaltungen hat die Bundesregierung diesbezüglich durchgeführt? b) Wie viele dieser Veranstaltungen hat die Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft durchgeführt? c) An welchen dieser Veranstaltungen hat die zuständige Bundesministerin oder in Vertretung der zuständige Staatssekretär oder Parlamentarische Staatssekretär teilgenommen? d) Welche Vorgaben macht die Bundesregierung den Bundesländern zur eigenen Öffentlichkeitsarbeit im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖR- DERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ und anderen Programmen, in denen die Extremismusklausel zur Anwendung kommt? e) Inwiefern schreibt die Bundesregierung den Bundesländern vor, Pressemitteilungen, von durch das Bundesprogramm geförderten Beratungsnetzwerken, vor Veröffentlichung zu prüfen? f) Welche Bundesländer verlangen von durch das Bundesprogramm geförderten Beratungsnetzwerken ihre Pressemitteilungen vor Veröffentlichung abzustimmen, und welche nicht? g) Inwiefern schreibt die Bundesregierung den Bundesländern vor, Broschüren, Faltblätter und andere Mittel der Öffentlichkeitsarbeit, von durch das Bundesprogramm geförderten Beratungsnetzwerken vor Veröffentlichung zu prüfen? h) Welche Bundesländer verlangen von durch das Bundesprogramm geförderten Beratungsnetzwerken ihre Broschüren, Faltblätter und andere Mittel der Öffentlichkeitsarbeit, vor Veröffentlichung abzustimmen, und welche nicht? i) Welche Vorgaben macht die Bundeszentrale für politische Bildung im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ den Projektträgern? 8. Wie gestaltet sich der Mittelabruf für das Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“? a) Wie viele Projektanträge wurden im Rahmen des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ bisher bewilligt? b) Wie viele Mittel wurden für 2011 bisher bewilligt (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern)? c) Auf welche Programmbestandteile entfallen die bisher bewilligten Mittel (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern)? d) Wie viele Mittel wurden in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 für die Vorgängerprogramme „VIELFALT TUT GUT“ und „kompetent. für Demokratie“ abgerufen (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern)? 9. Wie viele Projektanträge wurden im Rahmen des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ bisher abgelehnt, und aus welchen Gründen erfolgte die Ablehnung (bitte Anträge einzeln und sortiert nach Bundesländern aufführen)? 10. Welche Projektanträge wurden in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 für die Vorgängerprogramme „VIELFALT TUT GUT“ und „kompetent. für Demokratie“ abgelehnt, und aus welchen Gründen erfolgte die Ablehnung (bitte Anträge einzeln und sortiert nach Bundesländern aufführen)? Drucksache 17/6554 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Welche antragstellenden Städte, Gemeinden, Stadtbezirke etc. weigern sich nach Einführung der Extremismusklausel, die bereits bewilligten Lokalen Aktionspläne vor Ort umzusetzen oder verzichten mit dieser Begründung auf den Mittelabruf? 12. Wie viele der abgelehnten Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ wurden wegen Nichtunterzeichnung der Extremismusklausel abgelehnt bzw. bei wie vielen wurde die Projektbewilligung aufgrund der Nichtunterzeichnung zurückgezogen (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern und nach den Programmbestandteilen Lokale Aktionspläne, Modellprojekte und Beratungsnetzwerke)? 13. In wie vielen Fällen wurden bei bewilligten Projekten im Rahmen des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ durch die Antragsteller auf den Mittelabruf verzichtet, in wie vielen Fällen wurde dabei explizit auf die zu unterzeichnende Extremismusklausel verwiesen (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern und nach den Programmbestandteilen Lokale Aktionspläne, Modellprojekte und Beratungsnetzwerke)? 14. Bei wie vielen bewilligten Anträgen wurde der unterzeichneten Extremismusklausel ein kritisches Begleitschreiben angefügt (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern und nach den Programmbestandteilen Lokale Aktionspläne, Modellprojekte und Beratungsnetzwerke)? 15. In wie vielen Fällen führte die Einreichung eines kritischen Begleitschreibens zur Verweigerung der Förderung eines Projektantrags, und warum? 16. Wie bewertet die Bundesregierung die Rechtsunsicherheit, die sich für die Träger aus der unterschiedlichen Bewertung der Begleitschreiben durch die Koordinierungsstellen der Lokalen Aktionspläne ergeben, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Rechtsunsicherheit zu beenden? 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung der Extremismusklausel hinsichtlich des Ziels, die Förderung extremistischer Strukturen zu vermeiden auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen seit dem Beginn der neuen Förderphase? 18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der Extremismusklausel hinsichtlich der Zweckbestimmung des Programms „TOLERANZ FÖR- DERN – KOMPETENZ STÄRKEN“, Vielfalt und Demokratie zu stärken sowie demokratische Teilhabe erlebbar zu machen? 19. Wie beurteilt die Bundesregierung die Extremismusklausel als eine Nebenbestimmung eines Verwaltungsaktes, die gemäß § 36 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes den Zweck des ihr zugrunde liegenden Bewilligungsbescheides nicht zuwiderlaufen darf, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass durch die Verpflichtung zur Überprüfung potentieller Kooperationspartner eine Kultur des Misstrauens und der gegenseitigen Gesinnungsüberprüfung entsteht, in der sich das Erleben demokratischer Teilhabe kaum verwirklichen lassen dürfte? 20. Wie bewertet die Bundesregierung den Verlust an zivilgesellschaftlichen Projekten gegen Rechtsextremismus angesichts der Ziele des Bundesprogramms? 21. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Schwächung zivilgesellschaftlicher Projekte gegen Rechtsextremismus auf die materielle Grundrechtverwirklichung von Opfergruppen rechter Gewalt? Berlin, den 6. Juli 2011 Dr. Frank-Walter Steinmeier und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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