BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Unbefristete Zwischenlagerung von Atommüll im Zwischenlager Nord

Angaben über eventuelle Abstimmung der Bundesregierung mit den Energiewerken Nord (EWN) als Kläger gegen den ablehnenden Bescheid des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Antrag auf Genehmigung unbefristeter Zwischenlagerung von Atommüll im Zwischenlager Nord (ZLN), weitere Angaben zu Angebotserstellungen für Zwischenlagerungen, Risikoüberprüfungen und Konditionierungsanlagen im ZLN, auch ergänzend zu den Antworten auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4575<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/657811. 07. 2011

Unbefristete Zwischenlagerung von Atommüll im Zwischenlager Nord

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Harald Terpe, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das bundeseigene Unternehmen Energiewerke Nord GmbH (EWN) betreibt das Zwischenlager Nord (ZLN). 2009 haben die EWN eine unbefristete Zwischenlagerung von Atommüll aus anderen kerntechnischen Anlagen beantragt. Die zuständige Landesbehörde in Mecklenburg-Vorpommern hat diesen Antrag Anfang April 2011 abgelehnt. Aus dem Zwischenlager dürfe kein Endlager werden, äußerte dazu der zuständige Innenminister Lorenz Caffier (CDU) (vgl. Pressemitteilung 53 des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommerns vom 6. April 2011). Die bundeseigenen EWN reichten daraufhin Anfang Mai 2011 beim Verwaltungsgericht Greifswald Klage gegen diese Entscheidung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein (vgl. Meldung des NDR vom 5. Mai 2011).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Klage der Energiewerke Nord GmbH gegen den ablehnenden Bescheid des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Entfristung der sogenannten Pufferlagerung?

b) Befürwortet die Bundesregierung eine unbefristete Pufferlagerung atomarer Reststoffe Dritter im Zwischenlager Nord?

Befürwortet sie die o. g. Klage der EWN?

2

War die Klage der EWN im Vorfeld mit der Bundesregierung abgestimmt, und falls ja, mit welchen Häusern?

War sie es insbesondere mit

a) dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und

b) dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)?

3

Hat die Bundesregierung Einfluss genommen auf die Entscheidung der EWN, Klage einzureichen?

a) Wenn ja, in welchem Sinne?

b) Wenn nein, warum nicht?

4

Liegt die Klageschrift der EWN dem BMF und BMU vor?

5

Welchem öffentlichen Interesse dient die Klage des bundeseigenen Unternehmens EWN gegen den ablehnenden Bescheid des Landes Mecklenburg-Vorpommern?

6

Gibt es wirtschaftliche Zielvorgaben des Bundesministeriums der Finanzen für die EWN, und wenn ja, welche sind dies?

7

Inwieweit werden sich aus dem von der Bundesregierung beabsichtigten Atomausstieg auch Vorgänge wie Konditionierungen und Lagerungen ergeben, die am Standort Lubmin erfolgen, und welchen Einfluss hätte dies auf den Umfang und das beabsichtigte Auslaufen der Betriebsgenehmigung des ZLN im Jahr 2039?

8

a) Wie ist jeweils der konkrete Bearbeitungsstand der in der Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4575 erwähnten neun Anfragen und Angebotserstellungen für Zwischenlagerungen und Behandlungen von Atommüll im ZLN (bitte jeweils mit Anfragenden aufschlüsseln)?

b) Sind zu den in der o. g. Bundestagsdrucksache erwähnten Anfragen und Angebotserstellungen weitere hinzugekommen?

Wenn ja, welche, und wie ist hier jeweils der aktuelle Stand, und wer sind die jeweils Anfragenden?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Risikoüberprüfung (Flugzeugabstürze, Erdbebensicherheit etc.) für das Zwischenlager Nord?

Falls ja, ab wann, in welchem Verfahren, welcher Dauer, mit welchen Beteiligten, und was sollen dabei konkret die wesentlichen Fragestellungen sein?

Wenn nein, warum nicht?

10

Welche Abfälle, die nicht in Greifswald oder Rheinsberg angefallen sind, werden in welcher Konditionierungsanlage im ZLN konditioniert?

11

Welche dieser Abfälle werden in Halle 7 im ZLN jeweils

a) seit wann und

b) basierend auf der aktuell gültigen Genehmigung noch maximal wie lange gelagert (bitte tabellarische Übersicht)?

12

Weshalb werden in den einzelnen Hallenschiffen keine kontinuierlichen Ortsdosisleistungen gemessen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/4575 Fragen 14 und 15)?

Berlin, den 11. Juli 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen