Weitergabe von Geheimdienstdaten an die USA
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Einem Bericht in „SPIEGEL ONLINE“ zufolge hat die Bundesregierung die Weitergabe von Geheimdienstinformationen an die USA eingeschränkt. Die Maßnahme soll eine Reaktion auf die Tötung mehrerer Europäer, darunter des deutschen Staatsbürgers Bünyamin E., durch einen Drohnenangriff der USA von Oktober 2010 sein. Der Verfassungsschutz hatte zuvor laut „DER SPIEGEL“ Informationen über E. (darunter die Handynummer und die einer Kontaktperson sowie die Adresse eines Cafés in Pakistan) an die USA übermittelt. Offenbar fürchtet die Bundesregierung nun, dass die Weitergabe von Daten über bestimmte Personen dazu führen kann, dass diese von den USA umgebracht werden.
Worin genau die von „SPIEGEL ONLINE“ beschriebene Einschränkung besteht, geht aus dem Artikel nicht eindeutig hervor. Zum einen wird ein Erlass des Bundesministeriums des Innern (BMI) erwähnt, demzufolge keine Informationen mehr übermittelt werden dürfen, „die zur Lokalisierung von deutschen Staatsbürgern führen können.“ Zum anderen heißt es, dass Hinweise über verdächtige Personen „mit dem Zusatz versehen werden, dass sie nur zu Festnahmezwecken, nicht zur Tötung verwandt werden dürfen.“ Das Bundesamt für Verfassungsschutz versehe die Daten mit der Einschränkung, „sie seien nur zur Gefahrenabwehr oder nur im nachrichtendienstlichen Bereich verwendbar.“
Die USA führen ihre Drohnenangriffe auch auf das Gebiet Pakistans fort. Personen, die als Beschuldigte eingeschätzt werden, werden ohne jedes rechtsstaatliche Verfahren getötet, genauso wie Personen, die sich beim Eintreffen der Drohne zufällig in der Nähe befinden. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist dieses Vorgehen verbrecherisch und bringt die Übermittlung von personengebundenen Daten in die Nähe der Beihilfe zum Mord.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller bezweifeln, dass sich die US-Behörden durch einen „Nicht-töten“-Hinweis deutscher Geheimdienststellen gebunden fühlen. Sollte die Bundesregierung tatsächlich davon ausgehen, dass Personen, über die Daten an die USA geliefert werden, dadurch zu potenziellen Anschlagszielen der USA werden, müsste die Datenübermittlung konsequenterweise ganz unterbleiben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Inwiefern trifft es zu, dass das BMI nach dem Drohnenangriff, dem unter anderem Bünyamin E. zum Opfer gefallen war, einen Erlass betreffend Datenübermittlung an US-Stellen formuliert bzw. geltende Erlasse neu formuliert hat?
Welche Informationen ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag über Zweck, Adressat und Inhalt dieses Erlasses bzw. der aktuellen Erlasslage mitzuteilen (bitte begründen, sofern sie – bestimmte – Informationen nicht übermitteln will)?
Inwiefern ist die Weitergabe von Daten, die die Lokalisierung eines deutschen Staatsbürgers ermöglichen, untersagt, und was sind die Gründe hierfür?
Inwiefern ist eine solche Weitergabe lediglich eingeschränkt, worin genau besteht die Einschränkung, und was sind die Gründe hierfür?
Inwiefern gelten die Einschränkungen auch hinsichtlich ausländischer Staatsbürger, und was sind die Gründe für eine allfällig unterschiedliche Handhabung der Datenübermittlung hinsichtlich deutscher und ausländischer Staatsbürger?
Trifft es zu, dass der Verfassungsschutz seine Hinweise mit einem Zusatz versieht, dass diese nur zu Festnahmezwecken, nicht aber zur Tötung verwendet werden dürften, und wenn ja,
a) gilt dies auch für Hinweise betreffend ausländische Staatsbürger,
b) gilt dies auch für andere deutsche Geheimdienste,
c) wie haben die US-Stellen auf diesen Hinweis reagiert,
d) welchen Grund hat die Bundesregierung anzunehmen, eine Regierung, die außergerichtliche Tötungen auf fremdem Staatsgebiet für legitim hält, würde sich von dieser Praxis durch Hinweise eines deutschen Geheimdienstes abhalten lassen?
Falls die Meldung von „SPIEGEL ONLINE“ nicht zutrifft: Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass Personen, die mit Hilfe von Informationen deutscher Sicherheitsbehörden von den USA lokalisiert werden, von den USA getötet werden, insbesondere in Afghanistan oder Pakistan, und welche Konsequenzen will sie hieraus für die geheimdienstliche und polizeiliche Zusammenarbeit ziehen?