Auswirkungen der Sparmaßnahmen bei Integrationskursen und andauernde unzureichende Bezahlung der Lehrkräfte
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Klaus Ernst, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP findet sich die Vereinbarung, dass Integrationskurse „quantitativ und qualitativ aufgewertet“ werden sollen. Im „Nationalen Integrationsplan“ verpflichtete sich der Bund dazu, „das Angebot an Integrationskursen zeitnah und flächendeckend auszubauen“.
Tatsächlich aber gab es infolge der unzureichenden Finanzausstattung des Integrationskurssystems im Jahr 2010 lange Wartelisten bei der Zulassung zu einem Integrationskurs und zum Teil auch einen Aufnahmestopp bei Personen ohne einen Rechtsanspruch auf Teilnahme.
Seit Januar 2011 soll der Besuch eines Integrationskurses nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zwar wieder ohne Wartezeit möglich sein. Immer noch wirksam sind aber die durch das BAMF ergriffenen und von Sprachkursträgern kritisierten Sparmaßnahmen, die insbesondere Einschränkungen bei der Fahrtkostenerstattung und Kinderbetreuung, bei Wiederholungsmöglichkeiten, Alphabetisierungs- und Teilzeitkursen vorsehen. Die Regierungsmehrheit hatte sich im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2010 geweigert, dem BAMF ausreichende Mittel für das Integrationskurssystem zur Verfügung zu stellen. Befürchtet werden muss, dass die Zahl der Interessentinnen und Interessenten und der Teilnehmenden infolge dieser Sparmaßnahmen zurückgegangen ist, wobei im Jahr 2011 „Nachrücker“ der Wartelisten des Vorjahres diesen Rückgang zum Teil noch kompensieren könnten.
Auch politische Zusicherungen, die prekäre Einkommens- und Beschäftigungssituation von Lehrkräften im Integrationskursbereich verbessern zu wollen, bleiben uneingelöst. Dies sei, so die Bundesregierung auf Anfrage, von einer „veränderten Haushaltslage“ abhängig (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2993, Antwort zu Frage 16). Dabei hatte selbst ein vom Bundesministerium des Innern (BMI) in Auftrag gegebenes Gutachten zum Finanzierungssystem der Integrationskurse erbracht, dass die Bezahlung der Honorarkräfte schlecht und im Vergleich mit ähnlichen Berufsbildern viel zu niedrig ist. Die Bundesregierung weigert sich unter Hinweis auf die „Vertragsfreiheit zwischen Träger und der Lehrkraft“ jedoch seit langem (vgl. bereits Bundestagsdrucksache 16/13972, Antwort zu Frage 5b), den Sprachkursträgern verbindliche Auflagen zum Honorar zu machen. Auf ein Jahr begrenzte Träger-Zulassungen bei Honoraren unter 15 Euro haben sich demgegenüber als wirkungslose Maßnahme erwiesen.
Dumpinglöhne und Armut trotz arbeitsaufwändiger Lehrtätigkeit im Integrationskursbereich sind in der Praxis die Folge.
Die jüngste Berichterstattung in den Medien zu betrügerischen Abrechnungen bei Integrationskursträgern könnte dazu führen, dass von den aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eigentlichen Missständen abgelenkt wird, und das sind die finanzielle Unterausstattung und strukturellen Mängel des derzeitigen Integrationskurssystems. Infolge dieses unter rot-grüner Bundesregierung eingeführten Systems sanken die durchschnittlich gezahlten Honorare der Lehrkräfte dauerhaft unter das im Jahr 2005 erreichte Niveau. Private Sprachkursträger steigern ihren Profit am leichtesten durch eine Reduzierung der Honorare. Diese reichen dann für ein menschenwürdiges und existenzsicherndes Einkommen häufig nicht aus, viele Lehrkräfte im Integrationskursbereich sind auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Sie erhalten kein Urlaubs- und kein Krankengeld, fürs Alter müssten sie selbst vorsorgen, wofür aber das Geld fehlt. Notwendig wäre deshalb nach Auffassung von Betroffenen, Gewerkschaften und Verbänden ein Mindesthonorar in Höhe von 30 Euro pro Unterrichtseinheit – statt der derzeit gezahlten etwa 18 Euro.
Aber auch für die Kursträger reichen die vorgesehenen Pauschalen nicht aus, jedenfalls nicht, wenn sie die Beschäftigten nicht mit Niedriglöhnen abspeisen und auch keine Abstriche an der Kursqualität machen wollen. Die finanzielle Unterausstattung der Träger und die Koppelung einer Auszahlung der Pauschale an die Anwesenheit der einzelnen Kursteilnehmenden begünstigen die bekannt gewordenen Missbräuche bei Abrechnungen massiv.
Die Bundesregierung versucht das Integrationskurssystem stets als Vorzeigeprojekt der Integrationspolitik des Bundes und als eine „Erfolgsgeschichte“ darzustellen. Eine zum Juli 2011 wirksam gewordene Verschärfung im Aufenthaltsrecht verdeutlicht aber, dass die Integrationskurse (auch) Teil einer repressiven Integrationspolitik sind: Nach dem neuen § 8 Absatz 3 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wird eine mehr als einjährige Aufenthaltserlaubnis erst erteilt, wenn der erfolgreiche Abschluss eines Integrationskurses auf dem Sprachniveau B1 GER nachgewiesen wurde. Wie schon bei den seit August 2007 geltenden Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug wird damit die Gewährung von Aufenthaltsrechten von individuellen Sprachfertigkeiten und dem Bildungsniveau und der sozialen Herkunft der Betroffenen abhängig gemacht. Dies ist nach Überzeugung der Fragestellerinnen und Fragesteller grundsätzlich inakzeptabel und bei türkischen Staatsangehörigen – der größten Betroffenengruppe – überdies ein Verstoß gegen das assoziationsrechtliche Verschlechterungsverbot, wie nicht zuletzt eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 21. Juni 2011 bestätigt („Anwendungsbereiche und Auswirkungen der Stillhalteklausel im Assoziationsrecht der EU mit der Türkei“, WD 3 – 3000 – 188/11). Die Neuregelung des § 8 Absatz 3 Satz 5 AufenthG ist zudem völlig unverhältnismäßig, weil Betroffene mit einer aufenthaltsrechtlichen Sanktion „bestraft“ werden, selbst wenn sie stets regelmäßig an einem Sprachkurs teilgenommen haben und für etwaige Mängel im Integrationskurssystem, etwa infolge einer unzureichenden Finanzausstattung, nicht verantwortlich zu machen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen47
Wie viele Personen haben im Jahr 2010 bzw. (soweit vorliegend) im Jahr 2011 einen (Intensiv-/Zielgruppen-/Berufs-)Integrationskurs bzw. einen Wiederholungskurs (bitte gesondert ausweisen) begonnen bzw. absolviert (bitte auch nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, absolute und relative Zahlen sowie die Vergleichswerte des Jahres 2009 nennen), und wie groß war jeweils der Anteil der Neu-Zuwandernden bzw. der seit Längerem hier lebenden Personen, der Deutschen und der (durch welche Behörde?) zur Teilnahme Verpflichteten?
Wie viele Personen ohne Rechtsanspruch auf Integrationsteilnahme haben im Jahr 2010 bzw. (soweit vorliegend) im Jahr 2011einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs gestellt, wie viele Anträge wurden angenommen bzw. abgelehnt, und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit (bitte auch die jeweiligen Vergleichswerte des Jahres 2009 nennen und nach Monaten sowie nach den verschiedenen Kursarten differenzieren)?
Wie hoch waren im Jahr 2010 bzw. (soweit vorliegend) im Jahr 2011 die Ausgaben für die Bereiche
a) Intensivkurse;
b) Integrationskurse (600 Unterrichtseinheiten);
c) Wiederholung des Aufbaukurses (300 Unterrichtseinheiten);
d) Kurse für spezielle Zielgruppen (bitte differenzieren);
e) Prüfungskosten/Sprachstandsfeststellungen (bitte differenzieren);
f) hälftige Rückerstattung des Kosteneigenbeitrages;
g) Fahrtkostenzuschuss;
h) Befreiung vom Kostenbeitrag;
i) Kinderbetreuung;
j) Aufwandsentschädigung für Verwaltungstätigkeit;
k) Lehrerqualifizierung;
l) Bonuszahlungen an Kursträger, Sonstiges;
m) insgesamt
(bitte zu allen Unterfragen nach Monaten differenzieren und die Vergleichswerte des Jahres 2009 nennen und darlegen, wie merkliche Abweichungen jeweils zu erklären sind und aufgrund welcher Annahmen mit welchen Ausgaben für das Gesamtjahr 2011 bzw. für 2012 gerechnet wird)?
Wie ist die aktuelle durchschnittliche Kursgröße, und wie viele im Jahr 2010 bzw. (soweit vorliegend) im Jahr 2011 neu begonnene Kurse waren Teilzeitkurse (bitte nach Monaten und soweit möglich auch nach verschiedenen Kursarten differenzieren und Angaben in Relation zur Gesamtzahl der neu begonnenen Kurse machen)?
Wie war die Verteilung der neuen Sprachkursteilnehmenden auf die einzelnen Module des Integrationskurses entsprechend ihrer sprachlichen Vorkenntnisse im Jahr 2010 bzw. (soweit vorliegend) im Jahr 2011, und welche differenzierten Angaben gibt es zu verschiedenen Teilnehmendengruppen (Alt-/Neu-Zuwanderer, Deutsche/Nichtdeutsche usw.)?
Wie viele der Personen, die im Jahr 2010 bzw. (soweit vorliegend) im Jahr 2011 einen Integrations- bzw. Wiederholungskurs (bitte differenzieren) beendeten, haben an einer Sprachprüfung teilgenommen, und wie viele von ihnen haben die Prüfung auf welchem Sprachniveau bestanden (bitte jeweils absolute und relative Angaben – bezogen sowohl auf die Kursabsolventen als auch auf die Prüfungsteilnehmenden – machen und Vergleichswerte für das Jahr 2009 nennen)?
Welche empirischen Erkenntnisse gibt es zu der Frage, ob die seit August 2007 im Rahmen des Ehegattennachzugs nachzuweisenden Sprachkenntnisse des Niveaus A1 zu einem schnelleren oder leichteren Lernerfolg im Rahmen der Integrationskurse in Deutschland geführt haben?
a) Wie hoch ist die Erfolgsquote bei Prüfungsteilnehmenden auf dem Niveau B1 des Jahres 2006 im Vergleich zum Jahr 2010 (soweit möglich bitte nach Art des Aufenthaltstitels bzw. nach Neu- oder „Alt-Zuwanderer“ usw. differenzieren)?
b) Welche Erkenntnisse liegen dem BAMF zu der Frage vor, welcher Zeitraum zwischen dem Sprachtest im Ausland und der Aufnahme eines Sprachkurses in Deutschland im Durchschnitt vergeht und wie sich dies auf die erworbenen Vorkenntnisse der deutschen Sprache auswirkt?
c) Wie lange dauert es durchschnittlich, bis das Niveau A1 in einem Integrationskurs in Deutschland erreicht wird (bitte nach Vollzeit- bzw. Teilzeitkurs bzw. Unterrichtsstunden differenzieren)?
d) Wird das Sprachniveau B1 durchschnittlich schneller erreicht, wenn der Spracherwerb von Beginn an und durchgehend in einem Integrationskurs in Deutschland erfolgt oder wenn Sprachkenntnisse des Niveaus A1 zunächst im Ausland erworben werden müssen – und zwar im Regelfall nicht in einem Sprachkurs des Goethe-Instituts, sondern im Selbststudium oder mithilfe von Fernlernangeboten – und dann einige Monate bis zur Fortsetzung des Spracherwerbs in einem Integrationskurs in Deutschland vergehen (bitte ausführen und begründen)?
Welche Erkenntnisse ergeben sich aus der zum 1. Juli 2010 eingeführten neuen Integrationsgeschäftsdatei, und welche neuen Erkenntnisse hat das BAMF gegebenenfalls inzwischen zu der Frage, wie viele zur Integrationskursteilnahme Verpflichtete dieser Verpflichtung in welchem Zeitraum nachgekommen sind bzw. welche Gründe dem jeweils entgegenstanden?
Was hat die Prüfung ergeben, ob die Integrationskursverordnung dahingehend geändert werden soll, dass vor dem Hintergrund der Neuregelung des § 8 Absatz 3 Satz 5 AufenthG auch solchen Personen wieder ein Wiederholungskurs uneingeschränkt möglich sein soll, die beim Abschlusstest das Niveau A2 nicht erreichten, und welche weiteren Änderungen der Integrationskursverordnung sind geplant, und wann ist mit einem Inkrafttreten zu rechnen?
Bedeutet die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/2993, wonach „bei vielen Teilnehmenden mit einem Gesamtergebnis unter A2 des GER […] davon auszugehen [ist], dass der fehlende Prüfungserfolg Ursachen geschuldet ist, die auch durch zusätzliche Kursstunden nicht zu beheben sind, beispielsweise äußere Umstände sowie verschiedene Formen von Lernschwäche“, dass diese Personen entsprechend der Neuregelung des § 8 Absatz 3 Satz 5 AufenthG niemals eine mehr als einjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten können (bitte begründen) oder wird bei diesen Personen mit Lernschwächen oder belastenden äußeren Umständen davon ausgegangen, dass dauerhaft berechtigte Gründe dafür vorliegen, den Integrationskurs nicht erfolgreich abschließen zu können, so dass eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis auch ohne erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses erteilt werden kann (bitte begründen)?
Ist es aus Sicht des BAMF sachgerecht und in sich schlüssig, sowohl für eine Einbürgerung als auch für eine mehr als einjährige Aufenthaltserlaubnis dasselbe Sprachniveau zu fordern (bitte begründen), und wie bewertet es entsprechend die Neuregelung des § 8 Absatz 3 Satz 5 AufenthG?
Wie ist die Aussage der Bundesregierung, wonach das Angebot an Integrationskursen im Jahr 2010 nicht eingeschränkt worden sei (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3339, Antwort zu Frage 12), damit vereinbar, dass der vormalige Präsident des BAMF, Dr. Albert Schmid, im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 5. Mai 2010 vortrug, dass angesichts der vom Deutschen Bundestag nicht genehmigten zusätzlichen Mittel für Integrationskurse der Etat nur bei „wirklich durchgreifenden Maßnahmen ausreichen“ würde?
Wie viele neue Integrationskurse mit wie vielen Teilnehmenden begannen seit April 2010, und wie viele Kurse mit wie vielen Teilnehmenden begannen im Zeitraum Januar 2009 bis März 2010 (bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln)?
Hält die Bundesregierung in Kenntnis der Zahl der ab April 2010 neu begonnenen Integrationskurse und Teilnehmenden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum an der Bewertung fest, das Angebot an Integrationskursen sei 2010 nicht eingeschränkt worden (bitte begründen)?
Wie viele Betroffene erhielten im Jahr 2010 trotz Interesses keine Zulassung, um unmittelbar einen Integrationskurs beginnen zu können, wie viele derjenigen, die trotz Interesses im Jahr 2010 nicht unmittelbar zum Integrationskurs zugelassen wurden, haben im Jahr 2011 dann den Kurs tatsächlich begonnen, und gibt es im laufenden Jahr 2011 bislang keinerlei (zeitliche) Beschränkung bei der Zulassung?
Wie viele Anträge auf Fahrtkostenerstattung in welcher Höhe wurden im Jahr 2010 bzw. (soweit vorliegend) 2011 gestellt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
a) Wie viele Widersprüche gegen ablehnende Bescheide in Bezug auf die Fahrtkostenerstattung gab es 2010 bzw. 2011, wie vielen dieser Widersprüche wurde entsprochen, wie viele Klagen wurden diesbezüglich mit welchem Ausgang eingelegt?
b) Ist bei allen ablehnenden Fahrtkostenbescheiden geprüft worden, ob sich tatsächlich ein Kursträger in einer Entfernung von maximal drei Kilometern vom Wohnort befand, und wurde in diesen Fällen jeweils geprüft, ob dieser Kursträger auch einen Integrationskurs in dem Modul, welches die Betroffenen gerade besuchten, anbot (bitte ausführen), und wie ist die derzeitige diesbezügliche Prüfpraxis des BAMF?
c) Wie erklärt sich das BAMF Angaben von Kursteilnehmenden, wonach sie vom BAMF niemals eine Antwort auf ihren Widerspruch bezüglich der Fahrtkostenerstattung bekommen hätten?
d) Kann das BAMF bestätigen, dass Fahrtkostenerstattungen erst mehrere Monate nach Beendigung des Kurses überwiesen wurden, und wenn ja, warum, und wie ist die derzeitige Praxis?
Welche Einspareffekte wurden im Jahr 2010 bzw. im bisherigen Jahr 2011 infolge der 2010 ergriffenen Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben erzielt (bitte einzeln differenziert nach jeweiliger Maßnahme – z. B. neue Vorgaben zur Fahrtkostenerstattung, zur Kinderbetreuung, zu Wiederholungsmöglichkeiten, zu Alphabetisierungs- und Teilzeitkursen – auflisten)?
Welche weiteren Maßnahmen halten die Bundesregierung bzw. das BAMF gegebenenfalls für erforderlich, um mit den bereitstehenden Mitteln auszukommen, hat das BAMF bzw. das BMI eine Aufstockung der Mittel gefordert, ist eine Erhöhung der Mittelzuweisung für Integrationskurse geplant, und inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass es im Jahr 2011 erneut zu Wartelisten und/oder einem Zulassungsstopp kommt (bitte detailliert begründen)?
Wurden Mittel des Etats für Integrationskurse für das Jahr 2011 noch für Ausgaben des Jahres 2010 verwandt, und wenn ja, in welcher Höhe?
Für wie viele Personen reichen die zur Verfügung stehenden Finanzmittel für Integrationskurse im Jahr 2011 bzw. nach Planungen für das Jahr 2012, und mit wie vielen Personen mit einem Rechtsanspruch auf Teilnahme rechnet das BAMF für die Jahre 2011 bzw. 2012?
Wie lautet der aktuelle Durchschnittswert der gezahlten Lehrkräftehonorare im Integrationskursbereich, wie viele Träger mit jeweils wie vielen gemeldeten Lehrkräften bzw. Kursen zahlen unter 12 Euro pro Unterrichtseinheit (was ist das niedrigste festgestellte Honorar?), wie viele zahlen zwischen 12 und 15 Euro, zwischen 15 und 16 Euro, zwischen 16 und 18 Euro, zwischen 18 und 20 Euro, zwischen 20 und 25 Euro bzw. über 25 Euro (bitte in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?
Wie viele Träger mit jeweils wie vielen gemeldeten Lehrkräften bzw. Kursen zahlten in der Praxis ein geringeres Honorar (in welcher Höhe) als gegenüber dem BAMF angegeben?
a) Wie viele Vor-Ort-Prüfungen mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen gab es diesbezüglich im Jahr 2010 bzw. im bisherigen Jahr 2011?
b) Besteht auf die, auf Bundestagsdrucksache 17/2993 zu Frage 13 geschilderte rückwirkende Nachzahlung des Differenzbetrags zwischen dem vom Kursträger dem BAMF gemeldeten Honorar und dem tatsächlich gezahlten Honorar ein Anspruch, bzw. welche Möglichkeiten haben betroffene Lehrkräfte, eine rückwirkende Nachzahlung zu erhalten?
c) Wie können Lehrkräfte überhaupt erfahren, welches Honorar in ihrem Fall vom Träger gegenüber dem BAMF angegeben wurde, weil das BAMF diese Auskunft jedenfalls in einem konkreten Einzelfall nicht gegeben hat, so dass Lehrkräfte, die mit 8, 10 oder 12 Euro Honorar abgespeist werden, nicht einmal überprüfen können, ob diese Honorarhöhe dem BAMF mitgeteilt wurde?
d) Wäre es nicht die wirksamste Form der Kontrolle, ob die angegebenen Honorare in der Praxis auch gezahlt werden, wenn die Lehrkräfte über das angegebene Honorar informiert würden, und welche Maßnahmen plant das BAMF diesbezüglich (bitte darlegen)?
Wie viele auf ein Jahr befristete Kursträger-Lizensierungen wegen Honoraren unter 15 Euro pro Unterrichtseinheit hat es im Jahr 2010 bzw. im bisherigen Jahr 2011 gegeben, wie viele Lehrkräfte waren davon betroffen?
Wie viele der wegen Unterschreitung der 15-Euro-Grenze nur auf ein Jahr erteilten Lizensierungen wurden im Jahr 2010 bzw. im bisherigen Jahr 2011 nicht verlängert, befristet verlängert oder vorher widerrufen, und wie hatten sich die Honorare nach einem Jahr verändert, bzw. in welchem Umfang wurden von diesen Trägern auch nach einem Jahr weiterhin Honorare unter 15 Euro gezahlt?
Inwieweit hält die Bundesregierung angesichts der weiterhin unter dem Niveau von 2005 liegenden Honorare bei Lehrkräften im Integrationskursbereich die Maßnahme einer auf ein Jahr befristeten Lizensierung und Qualitätskontrolle bei Trägern, die Honorare unter 15 Euro zahlen, für ausreichend, um den Lehrkräften eine bessere Entlohnung sichern zu können, und inwieweit hält die Bundesregierung überhaupt noch an diesem Ziel fest, auch wenn sie keine weitergehenden Maßnahmen plant, um es zu erreichen, etwa die verbindliche Festlegung eines Mindesthonorars?
Hält die Bundesregierung bereits ein Mindesthonorar in Höhe von 15 Euro pro Unterrichtseinheit für (schein-)selbständige Lehrkräfte für ausreichend, und wie bewertet sie Forderungen von Betroffenen, Verbänden und Gewerkschaften nach einem etwa doppelt so hohen Mindesthonorar (bitte begründen und ausführen)?
Inwieweit wird die Bundesregierung der einstimmig beschlossenen Forderung der für die Integration zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder auf der 6. Integrationsministerkonferenz vom 16. und 17. Februar 2011 in Mainz nachkommen, „durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Lehrkräfte für ihre wichtige Arbeit angemessen entlohnt werden“, bei denen es sich ja nicht um die bisherigen Maßnahmen handeln kann, die die von der Konferenz beklagte schwierige Einkommenssituation gerade nicht verhindert haben, und wenn ja, welche Maßnahmen sind dies, und wenn nein, warum nicht?
Für wann ist mit einer „veränderten Haushaltslage“ zu rechnen, von der die Bundesregierung eine Verbesserung der Lehrkräftehonorierung abhängig macht (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2993, Antwort zu Frage 16), und was genau versteht die Bundesregierung unter dem Begriff einer „veränderten Haushaltslage“?
Ist die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/2993 zu Frage 16b, wonach „kein unzulässiger Eingriff in den freien Wettbewerb des Marktes vor[liege], wenn Rahmenvorgaben bzw. Optionen im Bereich der Lehrkräftevergütung mit der Höhe der Stundensatzpauschale verbunden werden“, so zu verstehen, dass die Bundesregierung verbindliche Vorgaben für eine Mindestentlohnung der Lehrkräfte nun für zulässig hält (anders noch als z. B. auf Bundestagsdrucksache 16/13972, Antwort zu Frage 5b, bitte ausführen), und wenn ja, wieso erlässt sie keine entsprechenden Vorgaben zum Honorar?
Welche konkreten Schlussfolgerungen wurden aus der vom Bundesministerium des Innern in Auftrag gegebenen Evaluierung des Finanzierungssystems der Integrationskurse durch die Firma Ramboll Management Consulting GmbH in Bezug auf die dort festgestellte Unterbezahlung der Lehrkräfte gezogen, und inwieweit plant die Bundesregierung insbesondere eine grundlegende Änderung des derzeit bestehenden Finanzierungssystems, das für die Träger einen Anreiz zur Reduktion der Lehrgehälter bietet, um einen ökonomischen Erfolg zu sichern oder zu vergrößern (S. 18 des Gutachtens, vgl. aber auch schon das erste Ramboll-Gutachten zu Integrationskursen, S. 133, bitte nachvollziehbar begründen)?
Bedeutet die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/2993 zu Frage 26, wonach seinerzeit keine grundsätzliche Abkehr vom bisherigen Finanzierungssystem geplant war – ausdrücklich auch nicht vor dem Hintergrund, dass nach dem Finanzierungsgutachten die Beschäftigung als Honorarkräfte „von den befragten Lehrkräften sowie ihren Interessensvertretungen und Verbänden als besonders problematisch wahrgenommen“ wird, z. B. wegen der geringen Beschäftigungssicherheit, der unangemessenen Vergütung, des Verdienstausfalls im Krankheitsfall, der fehlenden Absicherung für Urlaubs- und Regenerationsphasen usw. (S. 9) –, dass die Bundesregierung diese belastenden Arbeitsbedingungen und die unzureichende Bezahlung der Lehrkräfte sehenden Auges in Kauf nimmt oder aus Gründen der Kostenersparnis sogar für richtig hält (bitte nachvollziehbar begründen)?
Inwieweit erwägt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der jüngst bekannt gewordenen Abrechnungsbetrugsfälle eine Umstellung der Trägerkostenpauschale auf eine Kostenerstattung pro Kurs (und nicht pro Teilnehmenden), welche sonstigen Maßnahmen hat das BAMF diesbezüglich ergriffen oder geplant, und welcher bürokratische Mehraufwand ist damit für die Kursträger und Lehrkräfte im Einzelnen verbunden?
Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine zu niedrige Trägerpauschale mit dafür verantwortlich ist, dass einzelne Träger teilweise erhöhte (falsche) Teilnehmendenzahlen melden, um die für den Betrieb notwendigen Einnahmen zu erzielen, vor dem Hintergrund, dass nach dem ersten Evaluierungsgutachten der Firma Ramboll Management Consulting GmbH vom Dezember 2010 (S. 133) 51 Prozent der befragten Träger angaben, nicht kostendeckend arbeiten zu können, und weitere 28 Prozent angaben, angesichts der geringen Kostenpauschale Abstriche bei der Qualität machen zu müssen (bitte begründen)?
Gibt es neuere Untersuchungen oder Erhebungen dazu, wie viele Sprachkursträger mit der derzeitigen Kostenpauschale kostendeckend und entsprechend ihren Qualitätsanforderungen arbeiten können, wenn nein, warum nicht, wenn ja, wie sind die diesbezüglichen Erkenntnisse?
Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass sich auch mit der Anhebung der Kostenpauschale auf 2,35 Euro pro Person und Unterrichtseinheit die Einnahmesituation der Träger nicht substantiell verbessert hat, weil diese Anhebung durch die gleichzeitige Verkleinerung der durchschnittlichen Kursgröße rechnerisch komplett kompensiert wurde (bitte detailliert begründen)?
Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass Träger infolge verschärfter Kontrollmaßnahmen bezüglich der Anwesenheitslisten die ohnehin schon niedrigen Honorare für Lehrkräfte oder das Qualitätsniveau senken werden, um den Betrieb bzw. die Betriebskalkulation aufrechterhalten zu können (bitte begründen)?
Welche Mehrkosten wären damit verbunden, wenn eine Honorierung von 30 Euro pro Unterrichtseinheit für Lehrkräfte im Integrationskursbereich angestrebt würde, und wie hoch müsste dann aufgrund bisheriger Erfahrungswerte in etwa die Trägerkostenpauschale sein?
Was würde eine Anhebung der derzeitigen Pauschale in Höhe von 2,35 Euro pro Person und Unterrichtseinheit auf 3 bzw. 4 Euro nach derzeitigem Stand kosten (laut Ramboll-Gutachten zum Finanzierungssystem – S. 20 – würde eine Anhebung der Teilnehmendenpauschale auf 2,96 Euro etwa 22,2 Mio. Euro kosten, eine Anhebung auf 4,05 Euro, was eine Bezahlung der Lehrkräfte wie im Schuldienst ermöglichen würde, wäre demnach mit Mehrkosten von etwa 53,5 Mio. Euro verbunden; auf Bundestagsdrucksache 16/12566 hatte die Bundesregierung zu Frage 9 jedoch erklärt, eine Anhebung der Pauschale auf 3 Euro bedeutete Mehrkosten in Höhe von 44 Mio. Euro – wie sind diese unterschiedlichen Angaben zu erklären)?
Wie viele Lehrkräfte sind derzeit für Integrationskurse zugelassen, wie viele sind aktuell tatsächlich beschäftigt, wie viele waren im Jahr 2010 beschäftigt, und wie hoch war jeweils der Anteil von Frauen?
Wie hoch waren die Zahl der Teilnehmenden in Berufsintegrationskursen und entsprechende finanzielle Ausgaben im Jahr 2010 bzw. 2011 (bitte nach Halbjahren differenziert angeben), wie hoch ist die Zahl der bisherigen Kursabsolventinnen und -absolventen, wie hoch ist deren Vermittlungsquote, und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?
Inwiefern ist eine Aufstockung der Finanzmittel für Berufsintegrationskurse im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) geplant?
Falls ja, in welcher Höhe, und für wie viele zusätzliche Teilnehmende?
Falls nein, wie soll aus dem bestehenden Kursangebot der zusätzliche Bedarf für die Zielgruppe des geplanten BQFG gedeckt werden?
Mit wie vielen zusätzlichen Teilnehmenden an Berufsintegrationskursen ist nach Schätzungen der Bundesregierung in den Jahren 2012 und 2013 zu rechnen, und welche Berechnungen liegen dem zugrunde?
Wie ist die aktuelle Personalstruktur des BAMF in absoluten und relativen Zahlen und nach Personalstellen und Kosten differenziert (bezüglich der inhaltlichen Aufgabenbereiche bitte so differenziert wie möglich antworten, das heißt mindestens nach Abteilungs- und Gruppenebene aufgegliedert – einer entsprechenden ausdrücklichen Bitte wurde auf Bundestagsdrucksache 17/2993 zu Frage 38 leider nicht entsprochen)?
Für welchen Zeitraum wurden bzw. werden nach letztem Stand wie viele Beschäftigte des BAMF aus welchen Bereichen zur Abarbeitung von Asylanträgen eingesetzt, welche Aufgaben übernahmen diese Kräfte in welchem Umfang, und welche Auswirkungen hatten diese Umsetzungen für die Bereiche, denen Personal entzogen wurde?
Wie bewertet das BAMF die Neuregelung des § 8 Absatz 3 Satz 5 AufenthG, die dazu führt, dass etwa die Hälfte aller Integrationskursteilnehmenden, weil sie das Niveau B1 bei der Abschlussprüfung nicht erreichen, nur eine maximal einjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten, in integrationspolitischer Hinsicht?
a) Hält das BAMF diese Regelung für einen pädagogisch sinnvollen Lernanreiz oder für eine pädagogisch zweifelhafte Sanktionierung von Kursteilnehmenden, die in der Regel alles in ihrer Möglichkeit Stehende unternommen haben, um den Kurs erfolgreich zu bestehen (bitte ausführen)?
b) Sind aufgrund bisheriger Erfahrungen die Kursteilnehmenden im Regelfall lernmotiviert und willens, möglichst gute Sprachkenntnisse zu erzielen (bitte möglichst begründet ausführen), und inwieweit ist vor diesem Hintergrund die Regelung des § 8 Absatz 3 Satz 5 AufenthG nach Ansicht des BAMF sinnvoll und erforderlich?
c) Welche Möglichkeiten und Chancen haben Kursabsolvierende, die trotz einer Wiederholung von 300 Stunden das Niveau B1 nicht geschafft haben, dieses Sprachniveau außerhalb des Integrationskurssystems doch noch zu erzielen, um eine mehr als einjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten zu können (bitte ausführen)?
d) Was wird die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis um ein Jahr einer im Wege des Familiennachzugs neu eingereisten Person nach Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels jeweils kosten?
e) Welche Auswirkungen könnte die maximal einjährige Gültigkeit einer Aufenthaltserlaubnis nach Ansicht des BAMF bei der Wohnungs- und Arbeitssuche bzw. insgesamt für das subjektive Gefühl des „Angenommen-Werdens“ der Betroffenen haben (bitte ausführen), welche Personengruppen werden vor allem betroffen sein?
Hält die Bundesregierung an ihrer Rechtsauffassung fest, wonach die Regelung nach § 8 Absatz 3 Satz 5 AufenthG in Bezug auf türkische Staatsangehörige keine assoziationsrechtlich verbotene Verschlechterung sei, auch nachdem die Sachverständigen, die hierzu im Rahmen der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 14. März 2011 Stellung genommen haben, und der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der Kommentarliteratur zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen sind (vgl. Vorbemerkung, in der Ausarbeitung auf S. 15), und wenn ja, wie begründet sie dies in Auseinandersetzung mit den dort vorgebrachten Argumenten?
Wie erklärt sich der Präsident des BAMF, dass seine Einschätzung, dass nur etwa 1 Prozent der Migrantinnen und Migranten mit dem Etikett „Integrationsverweigerer“ belegt werden könne (epd-Gespräch vom 9. Januar 2011), in krassem Gegensatz steht zu verbreiteten Einschätzungen in der Gesellschaft, in Medien und in der Politik, und auf welche Informationen und Einschätzungen stützte er sich bei seiner Einschätzung (bitte ausführen)?