Neue Kooperationen und Projekte europäischer Polizeien
der Abgeordneten Andrej Hunko, Anette Groth, Ulla Jelpke, Harald Koch, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Regelmäßig werden neue Kooperationen unter europäischen Polizeien aufgelegt, um deren operative Zusammenarbeit und den internationalen Datentausch weiter auszubauen. Viele Projekte unterhöhlen dabei bestehendes Recht. So werden etwa innerhalb von Gemeinsamen Polizeioperationen (Joint Police Operations; JPO) seit Jahren immer häufiger für mehrere Tage großflächige Polizeikontrollen durchgeführt und dadurch der Schengener Grenzkodex faktisch umgangen: Die Schaffung eines Raums ohne Binnengrenzen, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, galt bisher als eine der greifbarsten Errungenschaften der EU. Umfang und Häufigkeit dieser Gemeinsamen Operationen nehmen indes stetig zu, die JPO finden teilweise halbjährlich jeweils an Flug- und Seehäfen, Land- und Wasserstraßen wie auch im Bahnverkehr statt.
Mehr als 21 000 Polizeikräfte waren Anfang Februar 2011 während der JPO AUTOMOTOR im Einsatz, um europaweit gegen das Verschieben gestohlener Autos vorzugehen. 92 als gestohlen gemeldete Fahrzeuge im Wert von geschätzten 2 Mio. Euro wurden entdeckt sowie 123 Personen und 34 Ausweisdokumente, die im Schengener Informationssystem oder nationalen Polizeidatenbanken ausgeschrieben waren. Kurz darauf folgte mit DANUBIUS die nächste mehrtägige koordinierte Aktion auf Wasserstraßen mit Focus auf das Rhein-Main-Donau-Gebiet. Wie bei AUTOMOTOR waren FRONTEX und INTERPOL integriert; die EU-Polizeiagentur EUROPOL sorgte für den ungebremsten Zugriff auf ihre Datensammlungen. Insgesamt nahmen Polizeibehörden sowie Gendarmerien aus 14 Mitgliedstaaten teil. Ende April 2011 startete die EU mit „MITRAS“ (Migration, Traffic and Security) eine weitere JPO, an der 22 EU-Mitgliedstaaten teilnahmen und die sich explizit einer „Bekämpfung illegaler Migration“ auf den vorrangigen Transportwegen der Schengen-Zone widmete. Die Teilnahme von FRONTEX ist kritikwürdig, da die gegenwärtig noch gültige Verordnung Einsätze der Grenzschutzagentur zur Kontrolle der EU-Binnengrenzen ausschließt. Selbst die Kommission erinnert daran, dass die JPO eine regelmäßige, teilweise Außerkraftsetzung des Schengen-Abkommens darstellen und folglich gegen Artikel 21 des Schengener Grenzkodex verstoßen.
Angesichts neuer EU-Mitgliedstaaten bzw. Beitrittskandidaten vor allem aus Osteuropa konkurrieren Länder wie Polen, Österreich, Ungarn oder Italien bezüglich der Federführung neuer Polizeiprojekte in Osteuropa. Unter polnischer Leitung wird etwa ein „Euroeast police training project“ durchgeführt, das neben den EU-Agenturen EUROPOL, FRONTEX und CEPOL (European Police College) auch eine Partnerschaft mit Belarus eingeht. Die polnische Polizei betreibt gleichzeitig ein sogenanntes MiniEuroeast-Police-Projekt, das ebenfalls die Polizeien osteuropäischer Länder mit Innenbehörden aus Polen synchronisieren soll. Unter österreichischer Leitung steht indes ein ebenfalls neues EU-Projekt „Police Equal Performance“ (PEP), das in Ländern des Westbalkans unter anderem Defizite im Bereich grenzüberschreitender Operationen beseitigen soll.
Gemeinsam ist vielen neuen Kooperationsprojekten, dass neue Ermittlungsmethoden im grenzüberschreitenden Polizeialltag getestet werden. Innerhalb der PEP werden etwa „cross-border surveillance, crime scene investigations, undercover operations“ vorangetrieben. Das „Euroeast police training project“ dient wiederum der Erprobung nebulöser „neuer technologischer Maßnahmen und IT-Werkzeuge“. Auch im neuen EU-Polizeiprojekt RADAR werden automatisierte Data-mining-Verfahren und die Auswertung von Open Source Intelligence (OSINT) angewandt.
Neben den europäischen bzw. internationalen Kooperationsprojekten baut die Bundesregierung ihre Kapazitäten zum Einsatz der Bundespolizei im Ausland aus und trainiert hierfür auch mit ausländischen Gendarmerien, die unter militärischem Kommando stehen. Faktisch eignet sich die Bundespolizei militärische Kapazitäten zur Aufstandsbekämpfung an, wie sie auch von Gendarmerien innerhalb der „European Gendarmerieforce“ (EUROGENDFOR) trainiert werden. Mit der Ausrichtung eines „EU-Police-Force-Trainings“ (EUPFT) hatte die Bundesregierung 2010 die dritte derartige Veranstaltung ausgerichtet, wie sie von den Gründerstaaten der EUROGENDFOR (Italien und Frankreich) 2008 initiiert wurde. Ein ähnliches jährliches Training von sogenannten Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der EU (ATLAS-Gruppe) wurde 2010 in Warnemünde ausgetragen. Ebenfalls jährlich findet – vor der Öffentlichkeit verborgen – auf dem Gelände der Bundespolizei in Bonn, St. Augustin eine Leistungsschau internationaler „Spezialeinheiten“ statt, die von der Privatwirtschaft cofinanziert wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen133
Welche Stellen der Bundesregierung haben mit welchem Personal und wie vielen Beteiligten 2010 und 2011 an JPO der EU-Polizeinetzwerke TISPOL, AQUAPOL, RAILPOL, AIRPOL, EFE, Experten für Kraftfahrzeugkriminalität oder ähnlichen teilgenommen?
Welche weiteren Länder waren an den JPO 2010 und 2011 jeweils beteiligt?
Wie wurden die Einsätze jeweils finanziert, und welche Leistungen hat die Bundesregierung hierfür erbracht?
Welchem Mitgliedstaat oblag die jeweilige Federführung, und welche Aufgaben werden hierfür im Vorfeld und bei der Durchführung übernommen?
Welche Stellen der Bundesregierung waren bisher mit welchen Kompetenzen an der Koordinierungseinheit eines Einsatzes beteiligt?
Welche EU-Gremien bzw. sonstigen Strukturen sind in die Planung, Durchführung und Evaluation der JPO eingebunden?
Welche nicht der EU angehörenden Strafverfolgungsbehörden oder „anderen relevanten Organisationen“ waren an den Einsätzen 2010 und 2011 beteiligt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Problematik, dass die immer zahlreicher werdenden JPO jeweils für mehrere Tage Binnengrenzkontrollen wieder einführen und damit den Schengener Grenzkodex unterlaufen?
Wieso wurde auf die im Grenzkodex verlangte Information der Öffentlichkeit über die geplante Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen verzichtet?
Kann die Bundesregierung mit Sicherheit bekräftigen, dass bei den von deutschen Polizeikräften vorgenommenen Kontrollen ausschließlich die Identität der betroffenen Personen kontrolliert wurde, sofern deren Verhalten oder besondere Umstände nicht Anlass für weitergehende Kontrollen lieferten (so bestimmt im Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Artikel 67 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie den Artikeln 20 und 21 des Schengener Grenzkodex)?
In welchen Städten bzw. Bundesländern haben wie viele Angehörige der Bundespolizei bzw. des Bundeskriminalamts 2010 und 2011 an den Operationen HERMES und MITRAS teilgenommen?
Wo wurden die Kontrollen jeweils konkret durchgeführt?
Wie lange haben die Kontrollen jeweils gedauert?
Wie hat die Bundespolizei die Operationen bilanziert, und welche Defizite wurden danach festgestellt (etwaige Berichte bitte beilegen)?
Mit welchen Kapazitäten wird sich die Bundesregierung in die im September 2011 geplante Operation EUROCAR einbringen, die offensichtlich der Kfz-Kriminalität gilt und der Nachfolger der früheren, unter ungarischer Leitung stehenden JPO AUTOMOTOR ist?
Welche anderen Mitgliedstaaten bzw. EU-Institutionen sind in die Operation eingebunden?
Welche konkreten Leistungen, insbesondere bezüglich des Zugangs zu Datenbanken und digitaler Ermittlungsmethoden, wird die Polizeiagentur EUROPOL hierfür erbringen?
Mit welchen Einrichtungen bzw. Kapazitäten beteiligt sich die Bundesregierung an der Operation DEMETER zur Verfolgung undokumentierter Migrationsströme in der EU, die vom 24. bis 30. Oktober 2011 stattfinden soll?
Welchem Zweck dient DEMETER?
Welche anderen Mitgliedstaaten bzw. EU-Institutionen sind in die Operation eingebunden?
Welche Risikoanalyse liegt der Operation zugrunde?
Welche konkreten Kapazitäten der Bundesregierung, die an DEMETER teilnehmen, sind zuvor in die Operation EUROCAR eingebunden?
Wie arbeiten das Polish Border Guard Headquarters und das Polish Border Guard Commanding Centre bezüglich beider Operationen mit den Mitgliedstaaten zusammen, und welche Rolle (sowohl in der Vorbereitung als auch Durchführung und Evaluierung) spielt die Zentrale der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX in Warschau hierzu?
An welchen Treffen haben welche Beamten der Bundesregierung zur Planung der JPO EUROCAR und DEMETER mit dem Polish Border Guard Headquarters und dem Polish Border Guard Commanding Centre bislang teilgenommen?
Auf welche Art und Weise und mit welchen Kapazitäten ist die Bundesregierung in das EU-Projekt RADAR eingebunden?
Welche anderen EU-Mitgliedstaaten bzw. -Agenturen sind in RADAR mit welchen Aufgaben integriert?
Wie wurde das Projekt seit Beginn seines Bestehens finanziert?
Welche Techniken und Verfahren zum Informationsaustausch bzw. zur Analyse erlangter digitaler Daten werden im Projekt getestet oder entwickelt?
Auf welche Art und Weise werden innerhalb von RADAR Risikoprofilings vorgenommen?
Finden auch Data-Mining-Verfahren oder die Auswertung von Open Source Intelligence (OSINT) Anwendung, und falls ja, auf welche Art und Weise?
Mit welchen Kapazitäten sind deutsche Polizeien in das Vorhaben eingebunden, die Zusammenarbeit zwischen dem „European Traffic Police Network“ (TISPOL) mit der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung zu stärken?
Welche Defizite sollen mit der stärkeren Integration von EU-Ratsgremien in TISPOL behoben werden?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung, bzw. welche Anstrengungen unternimmt sie zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 22. Juni 2010, wonach der Schengener Grenzkodex ausschließt, in einem 20 km breiten Streifen entlang der Binnengrenzen die Identität einer Person zu kontrollieren, ohne dass diese vorher aufgefallen wäre?
Wie wird die Empfehlung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) umgesetzt, das Phänomen eines „Racial Profilings“ deutscher Polizeibehörden zu untersuchen und für eine laufende Beobachtung rassistischer Polizeiarbeit zu sorgen?
Wann und wo werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach jetzigem Stand 2011 und 2012 Feldstudien für das EU-Projekt „Good practice for dialogue and communication as strategic principles for policing political manifestations in Europe“ (GODIAC), an dem auch die Polizeihochschule Münster beteiligt ist, durchgeführt?
Wann und wo wurden die ersten drei Feldstudien aus Niedersachsen, Lissabon und Wien ausgewertet (Zwischenberichte bitte als Anlage beifügen)?
Welche vermeintlichen „bewährten Verfahren“ wurden dort bislang ermittelt?
Welche „strategischen Grundsätze des Dialogs und der Kommunikation von der Polizei auf taktischer und operationeller Ebene“ (EU-Kommissarin Cecilia Malmström am 30. März 2011) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. ihrer beteiligten Stellen in der polizeilichen Gesamtauswertung des Castor-Transportes bzw. der beteiligten Stellen des Bundes 2010 in Niedersachsen positiv oder negativ hervorgehoben, und wie fanden diese womöglich Eingang in die Untersuchungen von GODIAC?
Mit welchen Beteiligten der Bundesregierung wurden hierzu Interviews geführt, wie es die GODIAC-Projektziele formulieren, und welche Erwartungen von Polizeikräften sind darin geäußert worden?
Welchem konkreten Zweck dient die Beobachtung des katalanischen Nationalfeiertags in Barcelona durch GODIAC, und für wann ist diese konkret geplant?
Mit welchen Kapazitäten haben welche Behörden der Bundesregierung an der von EUROPOL ausgetragenen Konferenz zur Kontrolle von Tierrechtsaktivismus teilgenommen, die seitens am 18. Juli 2011 mit „Europol Joint forces against violent animal rights extremists“ beschrieben wurde?
Welche Vertreterinnen bzw. Vertreter aus welchen anderen 58 Ländern sowie welcher 35 „private sector organisations“ haben an der Veranstaltung teilgenommen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur vom Europol-Chef Rob Wainwright vorgetragenen Befürchtung „animal rights extremists and their tendency to collaborate with other extremists in society“, bzw. welche „anderen Extremisten“ sind nach Ansicht der auf der Konferenz anwesenden deutschen Behörden hiermit gemeint?
Was ist mit der Schlussfolgerung „Exploring the possibility of sharing technical data with the relevant parts of the corporate security community and their branch organisations“, und welche Organisationen sind hiermit gemeint?
Wie wird sich die Bundesregierung am verabredeten internationalen Datentausch zu Tierrechtsaktivismus beteiligen?
Welchen Inhalt hatte das „taktische Treffen“ im Rahmen von EUROJUST, das nach Angaben von EUROPOL im April 2011 stattfand, und welche deutschen Behörden sowie Institutionen oder Unternehmen nahmen daran teil?
Welche Ergebnisse bzw. Vorhaben resultierten aus dem Treffen im April 2011?
Wann und wo werden die Ergebnisse des 2011 endenden EU-Forschungsprojekts „Coordinating National Research Programmes and Policies on Major Events Security“ (EU-SEC) vorgestellt?
Welche Stellen welcher Bundesbehörden haben in den zwei Projektphasen an EU-SEC seit ihres Bestehens mitgearbeitet?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren hierfür eingesetzt?
Welche Beiträge sind hierfür erbracht worden?
Welche Projektergebnisse der ersten Phase von EU-SEC haben bereits Eingang in Praktiken von Bundesbehörden gefunden?
Werden sämtliche schriftlich festgehaltenen Projektergebnisse der Öffentlichkeit verfügbar und damit diskutierbar gemacht, und falls nein, wie beurteilt die Bundesregierung diese Informationspolitik eines EU-Forschungsprojekts unter ihrer Beteiligung?
Welche konkreten Inhalte hatten die Seminarmodule „Unterstützung beim Aufbau einer Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit“ und „Risiko- und Kriminalitätsanalyse“, die die Bundesregierung im Mai 2011 in Serbien durchgeführt hat (Bundestagsdrucksache 17/6598)?
Welche konkreten Inhalte hatten die Seminarmodule „Operative Technik“ und „Operative Analyse“, die von der Bundesregierung im Juni 2011 in Ghana und Kolumbien durchgeführt wurden?
Welche konkreten Inhalte wurden im Seminar „Verdeckte Ermittlungen“ in Kolumbien im August 2011 vermittelt, und welcher Bedarf war hierfür von Kolumbien angemeldet worden?
Welche Stellen hatten die Seminare durchgeführt?
Mit welchen Ländern hat die Bundesregierung, wie in der Bundestagsdrucksache 17/6652 beschrieben, Abkommen über eine bilaterale polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen einer polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe geschlossen, und welche Bundesländer sind hierfür jeweils beteiligt?
Welchen konkreten Stand kann die Bundesregierung zu ihren Bemühungen mitteilen, eine politische Datensammlung zu „reisenden Gewalttätern“ („violent travelling offenders“) auf EU-Ebene anzusiedeln?
Welche Treffen oder Workshops haben hierzu in 2010 und 2011 stattgefunden?
Welche schriftlichen Eingaben, Kommentare oder sonstigen Stellungnahmen hat die Bundesregierung gegenüber Einrichtungen der EU hierzu abgegeben (bitte als Anlage beifügen) oder wird sie noch im Laufe des Jahres 2011 abgeben?
Wie viele Personen sind derzeit in der Datensammlung „International agierende gewaltbereite Störer“ (IgaST), die laut ihrer Errichtungsanordnung alle im „Themenzusammenhang ,Globalisierung‘ anfallenden Informationen zu sammeln und auszuwerten“ verspricht, gesammelt?
Welchen Stand hat die anvisierte Machbarkeitsstudie der EU-Kommission zur Frage, ob die Datensammlung zu „violent travelling offenders“ im geplanten EU-Strafregister (EPRIS) aufgehen könnte?
Für welche Ereignisse in 2011 und 2012 erwägt die Bundesregierung eine teilweise Aussetzung des Schengener Grenzkodex und damit verbunden die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen?
Welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung zum „Euroeast police training project“ mitteilen, das unter Leitung der polnischen Ratspräsidentschaft steht?
Welche Ziele und Zwecke verfolgt das Projekt?
Welche Polizeibehörden welcher Länder sind daran beteiligt, bzw. welche werden vom Projekt adressiert?
Welche konkreten „gemeinsamen Bedrohungen“ der durchführenden und adressierten Länder bzw. Behörden liegen dem „Euroeast police training project“ zugrunde, und wie wurden diese ermittelt?
Auf welche Art und Weise ist die Bundesregierung in das Projekt eingebunden?
In welcher Form sind die EU-Agenturen EUROPOL, FRONTEX, CEPOL sowie andere EU-Einrichtungen in das „Euroeast police training project“ integriert?
Welche konkreten Beiträge leisten diese für das Projekt?
Welchem Zweck dient die Beteiligung von INTERPOL am „Euroeast police training project“?
Welche konkrete Zusammenarbeit ist innerhalb des „Euroeast police training project“ mit Belarus geplant?
Welche Stellen der EU bzw. der Bundesregierung hatten sich wann mit Behörden aus Belarus zu Besuchen und Gesprächen verabredet?
Welche Polizeien, Milizen oder sonstigen Behörden des Innern haben an den Gesprächen teilgenommen?
Welche zivilgesellschaftlichen Kräfte sind, wie in der Projektbeschreibung des „Euroeast police training project“ ausdrücklich vorgesehen, aus Belarus an der Projektdurchführung beteiligt, und welchen Beitrag erbringen diese hierfür?
Welche Absicht wird mit dem Training „neuer technologischer Maßnahmen und IT-Werkzeuge“ (Ratsdok. 10542/11) innerhalb des „Euroeast police training projects“ verbunden?
Welche konkreten „Maßnahmen“ und „Werkzeuge“ sind hiermit gemeint?
Welche Produkte welcher Firmen werden hierzu von welcher teilnehmenden Polizei „getestet“?
Welche „Werkzeuge“ bzw. Produkte werden zur Bekämpfung von „high tech and cybercrime“ vorgestellt bzw. ihr Umgang trainiert?
Welche Werkzeuge bzw. Elemente einer „criminal analysis“ sind im besagten Ratsdokument gemeint?
Welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung zum Projekt „Improvement of effectiveness of law enforcement bodies as a common goal of the Polish Police and the Eastern Partnership members Police authorities“ mitteilen, das als „MiniEuroeast Police“ firmiert?
In welchem Zusammenhang steht dieses Vorhaben zum „Euroeast police training project“?
Welche „EU-Prioritäten“ sollen mittels des „MiniEuroeast programme“ vermittelt werden?
Welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung zum EU-Kooperationsprojekt PEP mitteilen?
Welche Behörden welcher Länder sind daran beteiligt?
Welche Länder werden hiervon adressiert?
Welche Zwecke und Ziele verfolgt das Projekt?
Wie werden die zeitlichen Phasen des PEP nach derzeitigem Stand ausgestaltet?
Welche Kommentare hat die Bundesregierung zur „Police Equal Performance“ eingereicht, wie es im Februar 2011 durch die Kommission angefragt worden war?
Wie hat sich die ebenfalls angefragte EU-Agentur EUROPOL dazu verhalten?
Welche konkreten Aufgaben sollen die Agenturen EUROPOL und FRONTEX im Projekt womöglich übernehmen?
Welche Defizite sieht die Bundesregierung bezüglich der Durchführung von „trans-border operations“, wie es im Ratsdok. 11224/11 beschrieben ist?
Welche Überlegungen stehen hinter dem Vorschlag, gegebenenfalls auch das United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) zur Sitzung der PEP einzuladen?
Was ist mit den im Ratsdok. 11224/11 beschriebenen „cross-border surveillance, crime scene investigations, undercover operations“ gemeint, die Gegenstand des Projekts sein sollen?
Mit welchen Vorschlägen, Planungen, Kapazitäten und Praktiken wird sich die Bundesregierung hieran konkret beteiligen (bitte für die einzelnen Vorhaben aufschlüsseln)?
Inwieweit sind welche deutschen Behörden eingebunden in den Aufbau eines europäischen „Common Pre-Frontier Intelligence Picture“ (CPIP)?
Welche Kapazitäten werden hierfür von deutscher Seite eingebracht oder entwickelt?
Welche Verfahren bzw. Produkte welcher Hersteller kommen, soweit bislang bekannt, im CPIP zur Anwendung?
Welche Verfahren sowie Produkte zur Auswertung von „open source intelligence“ bzw. „media monitoring“ werden bei welchen Bundesbehörden entwickelt bzw. kommen dort bereits zur Anwendung?
Welche Verfahren bzw. Produkte welcher Hersteller wurden für die CPIP-Studie 2009 getestet?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des Aufbaus eines EU-weiten CPIP sowie des Systems zur Migrationskontrolle EU-ROSUR bezüglich der Nutzung unbemannter Luft- und Bodenroboter oder Satellitenaufklärung, wie es etwa im CPIP-Fragebogen (Ratsdok. 6157/10) abgefragt wurde?
Inwiefern ist das CPIP eingebettet in ein „European Situational Picture“?
Welche Stellen der Bundesregierung sind mit welchen Kapazitäten im „First Response Network“ sogenannter Antiterrorismusexperten der EU-Mitgliedstaaten integriert?
Welche Aufgabe hat darin das „First Response Team“, und welche Stellen der Bundesregierung sind mit welchen Kapazitäten daran beteiligt?
Welche Stellen der Bundesregierung befassen sich nach den jüngsten Anschlägen in Norwegen in welchen internationalen Arbeitsgruppen mit dem Phänomen des Rechtsradikalismus in skandinavischen Staaten sowie deren internationalen Auswirkungen?
Wie ist die Ankündigung EUROPOLS vom 27. Juli 2011 zu verstehen, internationalen Ermittlern „an international database of terrorist suspects and extremists“ zur Verfügung zu stellen?
Inwiefern hilft EUROPOL dabei, den ermittelnden Behörden „the ability to track terrorist financing“ zu ermöglichen?
An welchen weiteren bilateralen und EU-weiten Projekten gegen Rechtsextremismus sind deutsche Behörden beteiligt?
Mit welchem Personal bzw. welchen Abteilungen waren Behörden der Bundesregierung an der jüngsten Konferenz „Bekämpfung des Rechtsextremismus“ anwesend, an der rund 25 europäische Staaten teilnahmen?
Inwiefern beteiligt sich Deutschland am EU-Projekt „Expert Meeting Against Right Wing Extremism“ (EMRE), und was ist dessen Inhalt?
Welche themenbezogenen bilateralen und multilateralen Treffen haben hierzu in 2010 und 2011 stattgefunden?
Welche Erkenntnisse oder wenigstens Überlegungen kann die Bundesregierung zur Austragung eines weiteren „EU Police Force Training“ (EU-PFT) oder ähnlich gelagerten Folgeprojekten (gemeinsame Trainings mit Polizeien europäischer oder anderer Länder) mitteilen?
Inwiefern sind militärische Liegenschaften bzw. Einrichtungen in die Ausrichtung oder Logistik des diesjährigen EUPFT oder ähnlicher Trainings integriert?
Aus welchen Ländern werden nach derzeitigem Stand wie viele Angehörige welcher Einheiten teilnehmen (bitte nach Polizeien und Gendarmerien differenzieren), und welche Szenarien werden dargestellt bzw. geprobt?
Welche weiteren Beobachter bzw. Beobachterinnen welcher Länder werden nach derzeitiger Kenntnis beim EUPFT 2011 oder ähnlichen Trainings erwartet, und welchem Zweck dient ihr Besuch?
Welche Gespräche mit den Beobachtern bzw. Beobachterinnen werden hierfür mit welchen Stellen der Bundesregierung geführt?
Haben Bundespolizisten seit dem EUPFT 2010 an weiteren Trainings mit IPU-Kräften anderer Länder teilgenommen (bitte nach Land, Ort und Art der Übung aufschlüsseln)?
Welche Überlegungen brachten die Bundesregierung dazu, auf Bundestagsdrucksache 17/2263 zu erklären, die Szenarien des EUPFT 2010 hätten keine „bürgerkriegsähnlichen Zustände“ vorgesehen, obwohl etwa am 20. Juli 2010 die Bekämpfung von Aufständen, die gleichzeitige Evakuierung von Flüchtlingen und eine ebenfalls zum gleichen Zeitpunkt stattfindende Festnahme eines „Terroristen“ geübt wurden?
Wie erklärt die Bundesregierung ihre Behauptung auf Bundestagsdrucksache 17/2263, die Bundespolizei hätte beim EUPFT 2010 lediglich ihre Standardausrüstung mitgeführt, mit ihrer weiteren Ausführung auf Bundestagsdrucksache 17/3316, dass (laut Presseberichten und Beobachtung von Abgeordneten) ebenfalls mitgeführte Präzisionswaffen und Scharfschützen nicht zur Standardausstattung gehörten?
An welcher Stelle wurde das EUPFT 2010 ausgewertet, und welche deutschen Stellen waren hieran beteiligt?
Wieso werden von EUPFT-Trainings keine schriftlichen Abschlussbzw. Auswertungsdokumente gefertigt, bzw. falls diese erstellt werden, wieso liegen diese der Bundesregierung nicht vor?
Welche anderen Berichte wurden stattdessen erstellt (bitte als Anlage beifügen)?
Welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung zu einer diesjährigen europäischen Polizeiübung des Forums von „Spezialeinheiten“ aus den Mitgliedstaaten der EU (ATLAS-Gruppe) mitteilen, die zuletzt 2010 in Warnemünde ausgetragen wurde?
Wo wird eine nächste derartige Übung stattfinden, und welche Polizeieinheiten welcher Länder sind daran beteiligt?
Welche Waffen werden hierfür gewöhnlich mitgeführt, bzw. wie wird ihr Einsatz trainiert?
Welche Szenarien werden dort eingeübt?
Welche Kapazitäten oder sonstigen Unterstützungsleistungen werden durch militärische Einrichtungen übernommen?
Welche Szenarien bzw. „Missionen“ wurden im Rahmen der jüngsten, unter Ausschluss jeder Öffentlichkeit abgehaltenen Leistungsschau internationaler „Spezialeinheiten“ auf dem Gelände der Bundespolizei in Bonn, St. Augustin („Combat Team Conference“) gezeigt?
Wer hat den „Wettkampf“ mit welcher Leistung „gewonnen“?
Welche Einheiten welcher Behörden aus Irland und Russland haben, ergänzend zur Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/6272, teilgenommen?
Wie viel Startgeld haben die „Mannschaften“ aus Deutschland, Dänemark, Finnland, Italien, Lettland, Luxemburg, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, Ungarn, Rumänien, den Niederlanden, Norwegen, Belgien, Japan, der Schweiz, den USA, Hongkong und Israel, Spanien sowie Irland und Russland entrichtet, und aus welchen Töpfen ist dies für die deutsche „Mannschaft“ gezahlt worden?
Wie hoch war die jeweilige Unterstützung der Sponsoren Continental AG, W. L. GÖRE GmbH, Telekom Deutschland GmbH, HAIX@ Fabrikverkauf GmbH und Heinr. Böker Baumwerk GmbH?