Ausbildungs-Curricula und Evaluierung des Polizeiaufbaus in Afghanistan
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Paul Schäfer (Köln), Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Trotz kostenintensiver Bemühungen mehrerer Staaten vollzieht sich der Aufbau der Polizei in Afghanistan vorrangig auf der quantitativen Ebene. Die Zahl besoldeter Männer, die nach einem Kurzlehrgang von sechs Wochen Dauer als Polizisten gelten, erreicht nach Angaben des zweiten Quartalsberichts des Law and Order Trust Fund for Afghanistan (LOTFA) mittlerweile 128 540. Die beteiligten Staaten hätten sich Ende Juni 2011 darauf geeinigt, bis Oktober 2012 diese Zahl auf 157 000 zu erhöhen. Der LOTFA-Bericht bestätigt allerdings die schon mehrfach geäußerte Einschätzung der Fragesteller, dass die afghanische Nationalpolizei (ANP) zwar zahlenmäßig expandiere – „die Qualität der Polizei blieb aber fragwürdig.“
Aus Sicht der Fragesteller werden in bisherigen Ausführungen der Bundesregierung die erheblichen qualitativen Schwächen zu wenig reflektiert. Dabei gehen diese nach Darstellung mehrerer Beobachter, darunter auch deutsche Polizeibeamte, so weit, dass die afghanischen Polizisten häufig mehr als kriminelle Bande gefürchtet denn als Garanten für Recht und Ordnung wahrgenommen werden. So kommt etwa die International Crisis Group in einem aktuellen Bericht vom 4. August 2011 zu dem Schluss, dass die afghanischen Sicherheitskräfte auch in jenen Regionen, die ihnen seit Juli 2011 im Rahmen der Transition übergeben wurden, sich als „unfähig“ erwiesen hätten, das Gesetz durchzusetzen. In diesem Zusammenhang ist von einem „hohen Maß an Straflosigkeit“ die Rede. Ein „Reuters“-Bericht vom 24. August 2011 gibt die Einschätzung eines hohen afghanischen Strafverfolgungsbeamten wieder, demzufolge die Festnahme krimineller Polizisten häufig am Korpsgeist der Polizei scheitere. Außerdem würden jene, die eine Strafverfolgung forderten, von der Polizei selbst eingeschüchtert. Daher ist von einer hohen Dunkelziffer krimineller Polizisten auszugehen – offiziell wurden seit März 2010 nach dem „Reuters“-Bericht 200 Polizisten des Mordes und 4 600 anderer Verbrechen beschuldigt.
Die Art und Weise, wie die Ausbildung durch deutsche Polizisten genau vor sich geht, ist nach Einschätzung der Fragesteller bislang nicht ausreichend transparent. So ist nicht erkennbar, inwiefern sich die deutschen Polizisten von den überwiegend militärisch motivierten Überlegungen der federführenden NATO Training Mission Afghanistan (NTM-A) lösen können. Die Evaluierung der Ausbildung bzw. die Messbarkeit ihres Erfolgs oder Misserfolgs ist ebenfalls intransparent. Gravierend schlägt hier zu Buche, dass es bislang offenbar keine Möglichkeit gibt, zu erfassen, wie viele der Polizisten nach ihrer Ausbildung im Polizeidienst verbleiben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag die konkreten Konzepte und Curricula für die Ausbildung der ANP vorzulegen, die von NTM-A/CSTC-A (Combined Security Transition Command – Afghanistan) bzw. der dort angesiedelten Koordinierungseinheit für Polizeiausbildung (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2878, Frage 6) ausgearbeitet werden, zumindest soweit sie Ausbildungen betreffen, die konkret im Rahmen des bilateralen deutschen Polizeiprojektes (German Police Project Team – GPPT) bzw. der EU-Mission EUPOL AFG angeboten werden (Basisausbildungen etc.), und wenn nein, warum nicht?
Werden diese Konzepte und Curricula von deutschen Polizeiausbildern im Rahmen des GPPT bzw. EUPOL AFG unverändert übernommen, bzw. werden sie überarbeitet oder angepasst?
Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag allfällig überarbeitete oder angepasste Curricula und Konzepte zur Kenntnis zu bringen, und wenn nein, warum nicht?
Hat es von Seiten deutscher Polizeibeamter nach Kenntnis der Bundesregierung Vorbehalte gegen die oder Kritik an der Übernahme der von NTM-A/ CSTC-A erarbeiteten Konzepte und Curricula gegeben, und wenn ja, welcher Art waren diese, von wem wurden sie formuliert, und wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert?
Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern andere an der Polizeiausbildung beteiligte Akteure sich die an die von NTM-A/CSTC-A erarbeiteten Konzepte halten bzw. diese überarbeiten?
Inwiefern existieren Konzepte und Curricula für das deutsche Engagement im Focused District Development?
Ist die Bundesregierung bereit, diese Konzepte bzw. Curricula dem Bundestag zur Kenntnis zu bringen, angesichts der Tatsache, dass dieses Engagement nicht im Rahmen von NTM-A erfolgt, und wenn nein, warum nicht?
Wie genau erfolgt die Abstimmung mit NTM-A beim deutschen Engagement im FDD (Foundation for Defense of Democracies), und auf welche Bereiche erstreckt sich diese Abstimmung?
Welche Art von logistischer und materieller Unterstützung wird hierbei von NTM-A bereitgestellt?
Wie ist die Berichterstattung seitens GPPT und EUPOL AFG an die Bundesregierung bzw. vorgesetzte Dienststellen geregelt?
Welche Art von Berichten kommen in welchen zeitlichen Abständen bzw. Regelmäßigkeiten aus dem GPPT sowie von EUPOL AFG?
Wer zeichnet diese Berichte jeweils ab?
An welchen Empfängerkreis gelangen diese Berichte?
Inwiefern ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag diese Berichte im vollem Umfang zur Kenntnis zu bringen?
Falls die Bundesregierung nicht zur vollständigen Kenntnisgabe bereit ist, warum nicht, und was waren die wesentlichen Aussagen der Berichte, die im Jahr 2011 erstellt worden sind?
Ist LOTFA im Rahmen seiner Bemühungen, die Anzahl der besoldeten und am elektronischen Gehaltssystem (EPS) teilnehmenden afghanischen Polizisten zu verifizieren, auch in der Lage, zu überprüfen, wie viele dieser Polizisten tatsächlich ihren Dienst versehen, um „Geisterrekruten“ auszuschließen, die zwar gemeldet sind, aber nicht wirklich als Polizisten arbeiten, und wenn ja, welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, wie viele der aktuell besoldeten und am EPS teilnehmenden Polizisten tatsächlich regelmäßig an ihren Dienststellen präsent sind?
Falls die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen kann, was müsste unternommen werden, um solche Angaben zu ermöglichen?
Ist die Bundesregierung bereit, die monatlichen Prüfberichte durch den Monitoring Agent (vgl. Bundestagsdrucksache 17/5665, Antwort zu Frage 5b) dem Deutschen Bundestag in vollem Umfang zur Kenntnis zu bringen, und wenn nein, warum nicht, und was sind die wesentlichen Aussagen der in diesem Jahr erstellten Prüfberichte?
Welche anderen, hier noch nicht genannten Berichte zieht die Bundesregierung heran, um eine Bewertung und Evaluation des Polizeieinsatzes in Afghanistan vorzunehmen, und inwiefern ist sie bereit bzw. befugt, diese dem Deutschen Bundestag zu übermitteln?
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, eine unabhängige Evaluation des Polizeiaufbaus in Afghanistan sowie des deutschen Beitrages hierzu in Auftrag zu geben?
An welchen technischen oder administrativen Voraussetzungen scheitert es derzeit, zu erfassen, wie viele der Polizisten nach Abschluss ihrer Ausbildung bzw. eines Alphabetisierungskurses im Polizeidienst verbleiben oder aber ihn verlassen, um sich entweder den Aufständischen anzuschließen oder besser bezahlten Tätigkeiten, etwa bei ausländischen NGO, nachzugehen, und bis wann wird eine solche Erfassung nach Ansicht der Bundesregierung möglich sein?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit irgendeine Möglichkeit, die Abgangsquoten von Polizisten nach Abschluss ihrer Ausbildung wenigstens zu schätzen (bitte ggf. ausführen)?
Welche Angaben kann die Bundesregierung (ggf. unter Rückgriff auf Zahlen der zuständigen afghanischen Behörden) zu der Frage machen, mit welcher Ernsthaftigkeit und welchen Ergebnissen in Afghanistan Ermittlungs- und Strafverfahren gegen kriminelle Polizisten durchgeführt werden?
Inwiefern gibt es hierzu statistisches Material?
Inwiefern treffen Meldungen zu, denen zufolge die Ausbildungsdauer für afghanische Polizisten von sechs wieder auf acht Wochen verlängert wurde, und welche Veränderungen bringt dies für die Gesamtstundenzahl der Ausbildung mit sich?
Plant die Bundesregierung in den nächsten zwölf Monaten eine Veränderung in dem Beitrag des GPPT zum FDD (personell und geographisch), und wenn ja, welche Veränderungen genau, und aus welchen Gründen?
In welchen Distrikten wird sich das GPPT in den nächsten zwölf Monaten am FDD beteiligen, und nach welchen Kriterien wurden die Distrikte ausgewählt?
In welchen Distrikten in Nordafghanistan wurde das FDD bereits beendet, welche Zielvorgaben wurden erfüllt, und welche nicht?
Wie viel GPPT-Personal wird in den nächsten zwölf Monaten für Mentoring und Nachbetreuung der ausgebildeten ANP-Einheiten in welchen Distrikten Nordafghanistans zur Verfügung stehen?