Arbeitsverhältnisse und Honorierung von Künstlerinnen, Künstlern und Kulturschaffenden in vom Bund geförderten kulturellen Projekten und Institutionen
der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Ingrid Remmers, Kathrin Senger-Schäfer, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Arbeits- und Soziallage von Kreativen in Deutschland ist prekär – sie ist von Arbeitsplatzunsicherheit und geringen Einkünften gekennzeichnet. Die Mehrzahl der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen kann von ihrer Arbeit nicht leben. Die Zahlen der Künstlersozialkasse zum durchschnittlichen Jahreseinkommen von Kreativen belegen dies. Schon 2007 hat die Enquete Kommission „Kultur in Deutschland“ diese Situation konstatiert und eine geschärfte politische Aufmerksamkeit bezüglich der sozialpolitischen Absicherung und der Einkommenssituation von Künstlern und Kreativen gefordert. Deren wirtschaftliche und soziale Lage hat sich in den letzten Jahren eher verschlechtert als verbessert. Darauf verweisen z. B. Studien zur Situation der Darstellenden Künstler, aktuell der Report Darstellende Künste.
Charakteristisch ist die Abnahme der abhängigen Beschäftigungsverhältnisse bei gleichzeitiger stetiger Zunahme der Selbstständigkeit.
Die arbeits- und sozialrechtliche Lage von Künstlerinnen, Künstlern, Kreativen und Kulturschaffenden ist komplex und muss differenziert nach einzelnen Branchen betrachtet werden, denn die Beschäftigungsformen von Künstlerinnen und Künstlern, Kreativen und Kulturschaffenden sind so uneinheitlich wie ihre Tätigkeitsbereiche; u. a. Film- u. Medienbereich, Theater, Orchester, Opern, Chöre, kulturpädagogische Einrichtungen, Museen, Galerien, Bibliotheken oder soziokulturelle Zentren. In diesen Sparten gibt es abhängig unbefristet Beschäftigte, abhängig befristet Beschäftigte, abhängig Beschäftigte mit projektbezogener Befristung, unständig Beschäftigte und Selbstständige. Vielfach arbeiten Kreative in Erwerbsmischformen, d. h. sie sind entweder sequentiell oder zeitgleich selbstständig und abhängig beschäftigt. Festlegungen zur Honorierung, wie es sie in den sogenannten Freien Berufen, z. B. dem des Architekten, gibt, fehlen hier. Auch die Reform des Urhebervertragsrechts von 2002 hat an dieser Situation noch nichts geändert, da die vorgesehenen gemeinsamen Vergütungsregelungen bislang nur in zwei Teilbranchen zustande gekommen sind und häufig nicht umgesetzt werden.
Der Bund fördert eine Vielzahl von kulturellen Einrichtungen und Vorhaben und unterstützt damit mittelbar und unmittelbar die Kreativen. Es ist als positiv zu verzeichnen, dass der Bund den Etat des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in den letzten Jahren nicht nur nicht gekürzt, sondern in einigen Bereichen sogar aufgestockt hat.
Ziel der Anfrage ist es zu eruieren, wie diese Fördergelder eingesetzt werden und herauszufinden, was von diesem Geld direkt bei den Künstlern und Kreativen ankommt bzw. welchen Beschäftigungsstatus und welche Verdienstmöglichkeiten freie Mitarbeiter und Kreative in den vom Bund geförderten Projekten/Institutionen haben.
Die gestellten Fragen beziehen sich auf die gesamten Förderaktivitäten des Bundes im kulturellen Bereich, eingeschlossen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und der kulturellen Bildung. Die Antworten sollten nach den Verantwortungsbereichen der zuständigen Bundesministerien aufgeschlüsselt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen vom Bund geförderten Projekten/Institutionen im bewilligten Förderzeitraum Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen, freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen oder Werkverträgen, Künstlerinnen, Künstler und Kreative mit Projekt- oder Honorarverträgen beschäftigt wurden (bitte nach den einzelnen Projekten/Institutionen aufschlüsseln)? Welche Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigt das jeweilige geförderte Projekt, und von welcher Art und Dauer sind die hier abgeschlossenen Verträge?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Verhältnis in den geförderten Projekten/Institutionen festangestellte zu befristet angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen, und welche Aufgabenbereiche die mit Projektmitteln angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen (bitte nach den einzelnen Projekten/Institutionen aufschlüsseln)?
Über welche Zeitdauer werden Verträge mit freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchschnittlich abgeschlossen? Inwiefern findet hier das Teilzeit- und Befristungsgesetz Beachtung, und ist bei den Honoraren bzw. Stundenlöhnen ein Mindestlohn festgelegt?
In welchem Umfang werden sogenannte feste Freie, d. h. freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die regelmäßig für eine bestimmte Institution arbeiten und aufgrund des vertraglich festgelegten Stundenumfangs keine Verträge mit anderen Auftraggebern abschließen können, beschäftigt?
In welchem Umfang werden Volontäre, Praktikanten, 1-Euro-Jobber bzw. Minijobber beschäftigt?
Wie ist das Verhältnis von Fachkräften zu ungelernten bzw. andersartig qualifizierten Kräften?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich Beschäftigungsverhältnisse in den vom Bund geförderten Projekten/Institutionen im Zeitraum der letzten zehn Jahre entwickelt haben? Ist der Anteil von befristeten Beschäftigungsverhältnissen gestiegen? Ist der Anteil fester Stellen konstant, rückläufig, ansteigend?
Gibt es festgelegte Standards der Honorierung von Mitarbeitern (befristet/unbefristet), freien Mitarbeitern, Kreativen und Künstlern sowie Praktikanten in den vom Bund geförderten Projekten/Institutionen?
Werden bei der Berechnung von Honoraren an Kreative, Kosten berücksichtigt, die im Rahmen der Antragstellung bzw. Vorproduktion entstehen? Wenn ja, in welchem Umfang?
Wie hat sich die Höhe der Honorare/Gagen, Stundenlöhne von befristet beschäftigten oder freien Mitarbeitern, Kreativen und Praktikanten in den vom Bund geförderten Projekten/Institutionen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Inwieweit kann die geförderte Einrichtung in Eigenverantwortung über die konkrete Verwendung der ihr zugesprochenen Fördersumme entscheiden?
Gibt es Absprachen zwischen dem Bund und den geförderten Projekten/Institutionen, wie hoch die Honorierung von Kreativen und befristet beschäftigten Mitarbeitern und freien Mitarbeitern mindestens zu sein hat bzw. ist ein festgelegter Teil der Fördersumme für Personalkosten im Sinne von Gagen, Honoraren etc. festgeschrieben?
Plant die Bundesregierung die Einführung von Honoraruntergrenzen für freie Mitarbeiter und Kreative in den vom Bund geförderten Projekten und Institutionen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber in welcher Weise sich Kürzungen oder die Einstellung der Fördermittel auf die Beschäftigungsverhältnisse und die Höhe von Honoraren/Gagen auswirken?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die zugesprochenen Fördermittel in den geförderten Projekten/Institutionen zur Deckung von Personalkosten ausreichend sind (bitte aufschlüsseln danach, welcher Personalbedarf in dem jeweiligen Projekt besteht, und welche Stellen/Aufgabenbereiche durch Fördermittel realisiert werden)?
Wird der tatsächliche Bedarf an Personalmitteln in den zu fördernden Projekten/Institutionen im Rahmen der Haushaltsaufstellung durch Wirtschaftsplanverhandlungen mit den entsprechenden Projekten/Institutionen eruiert?
Plant die Bundesregierung bei den bundesfinanzierten Fonds Standards der Honorierung entsprechend den beim Deutschen Literaturfonds e. V. und Deutschen Übersetzerfonds geltenden Standards?
Plant die Bundesregierung in den Ausstellungseinrichtungen des Bundes und den Ausstellungsinstitutionen, die vom Bund gefördert werden, künftig Ausstellungshonorare an Künstlerinnen und Künstler zu zahlen, sofern diese Kunstwerke, die sich noch in ihrem eigenen Eigentum befinden, dem Bund oder vom Bund geförderten Institutionen für Ausstellungen zur Verfügung stellen?
Plant die Bundesregierung die Zahlung einer Mitwirkungsvergütung an Künstler und Künstlerinnen für die Beteiligung z. B. am Aufbau einer Ausstellung oder ähnliche Tätigkeiten im Rahmen einer Ausstellung ihrer Werke?
Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle von privaten Stiftungen in der Kulturförderung, insbesondere im Verhältnis zu vom Bund geförderten Projekten/Institutionen, ein?