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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Mögliche Wiederbetätigung des verbotenen Vereins Collegium Humanum

Kenntnis der Bundesregierung über Aktivitäten der ehemaligen Leiterin des Collegium Humanum und weiterer Personen aus dessen früherem Umfeld im Rahmen des Vereins Gedächtnisstätten e. V., Maßnahmen in Kontakt mit den sächsischen und thüringischen Sicherheitsbehörden gegen mögliche Wiederbetätigung des Collegium Humanum<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.11.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/734818. 10. 2011

Mögliche Wiederbetätigung des verbotenen Vereins Collegium Humanum

der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Ankauf eines Ritterguts im thüringischen Guthmannshausen durch den Verein „Gedächtnisstätten e. V.“ sorgt in der regionalen Presse für einige Aufregung. Offensichtlich ist es dem rechtsextremistischen Verein gelungen, unerkannt vom Freistaat Thüringen ein neues und repräsentatives Tagungsdomizil für 320 000 Euro zu erwerben, nachdem er sein bisheriges Haus im sächsischen Borna aufgrund des starken öffentlichen Drucks aufgeben musste. Der vom sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Verein, der vor allem geschichtsrevisionistische Thesen zur NS-Vergangenheit verbreitet, ist 1992 in Vlotho gegründet worden.

Eben in Vlotho hatte auch das 2008 vom Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, verbotene Collegium Humanum seinen Sitz. Das Collegium Humanum zeichnete sich, ähnlich wie der Gedächtnisstätten e. V., durch massiven Geschichtsrevisionismus aus. Zudem kam es im Rahmen des Collegium Humanum immer wieder zu Auftritten von Holocaustleugnern.

Ursula Haverbeck-Wetzel, die langjährige Leiterin des Collegium Humanum, ist auch Gründungsmitglied des Vereins Gedächtnisstätten e. V. In der Einladung zur Einweihung des Ritterguts Guthmannshausen, die am 17. September 2011 stattfand, wird auch Ursula Haverbeck-Wetzel als Rednerin angekündigt. Die inhaltliche und personelle Nähe des verbotenen Collegium Humanum und des Vereins Gedächtnisstätten e. V. lässt vermuten, dass es sich hier um eine verbotene Wiederbetätigung des Collegium Humanum handeln könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Sind der Bundesregierung die Aktivitäten der ehemaligen Leiterin des Collegium Humanum, Ursula Haverbeck-Wetzel, im Rahmen des Vereins Gedächtnisstätten e. V. bekannt, und wie beurteilt sie diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Frage des Verbots der Wiederbetätigung des Collegium Humanum?

2

Sind der Bundesregierung weitere Personen aus dem früheren Umfeld des Collegium Humanum bekannt, die heute im Rahmen des Vereins Gedächtnisstätten e. V. aktiv sind, um wen handelt es sich hierbei, und zu welcher Beurteilung kommt die Bundesregierung?

3

Sieht die Bundesregierung eine inhaltliche Verbindung zwischen der Arbeit des früheren Collegium Humanum und dem Verein Gedächtnisstätten e. V., und wie beurteilt sie eine mögliche Verbindung vor dem Hintergrund des Wiederbetätigungsverbots des Collegium Humanum?

4

Sind der Bundesregierung andere Versuche der Wiederbetätigung des Collegium Humanum bekannt, und wenn ja, in welchem Zusammenhang standen diese Versuche?

5

Ist die Bundesregierung im Kontakt mit den sächsischen und thüringischen Sicherheitsbehörden, um einer möglichen Wiederbetätigung des Collegium Humanum im Rahmen des Vereins Gedächtnisstätten e. V. zu begegnen?

6

Welche sonstigen Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verein Gedächtnisstätten e. V.?

Berlin, den 18. Oktober 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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