Position der Bundesregierung zum vierten Hochrangigen Forum zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit in Busan
der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Katja Keul, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vom 29. November bis zum 1. Dezember 2011 findet in Busan (Südkorea) das vierte Hochrangige Forum der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) statt, an dem auch die Bundesregierung teilnehmen wird. Die Vorgängerkonferenzen in Paris (2005) und Accra (2008) sind bedeutsame Referenzpunkte, die die internationale Debatte um Effizienz und Wirksamkeit in der Entwicklungszusammenarbeit bis heute entscheidend prägen. Sie haben wichtige qualitative Standards für die internationale EZ hervorgebracht, die zudem durch ein Indikatorensystem regelmäßig überprüft werden.
Auf der Konferenz in Busan wird Bilanz gezogen über die Fortschritte der Umsetzung der Paris-Prinzipien sowie des Accra-Aktionsplans, dem sich die Geber und Partner verpflichtet haben. Darüber hinaus soll die Wirksamkeitsagenda verbreitert werden, indem künftig der Dialog mit neuen Gebern (Schwellenländer, private Stiftungen) und mit der Privatwirtschaft ausgebaut wird. Neue Finanzierungsmechanismen sollen künftig eine stärkere Rolle spielen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich als Unterzeichner der Paris Declaration on Aid Effectiveness und der Accra-Agenda for Action dazu verpflichtet, ihre EZ effizienter und wirksamer zu machen und verstärkt auf die Erfüllung der Millenniumsziele auszurichten. Diese beiden Ziele sind auch im Koalitionsvertrag hervorgehoben. Die Accra Agenda betont zudem, dass die bilaterale EZ zugunsten der multi- bzw. plurilateralen EZ und der gemeinschaftlichen Programmierung zurückgefahren werden sollte. Dem steht die – zudem international einmalige – Vereinbarung der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP entgegen, maximal ein Drittel der deutschen EZ über multilaterale Institutionen und Programme abzuwickeln.
Evaluationen zur Umsetzung der Paris-Erklärung haben aufgezeigt, dass die deutsche Bilanz bei der Umsetzung der Paris-Prinzipien und der Accra-Agenda im Vergleich zu den Fortschritten, die andere Geber und Partnerländer erzielt haben, nur mittelmäßig ausfällt. Insbesondere bei der Nutzung der Systeme der Partnerländer und einer besseren Vorhersehbarkeit der ODA-Leistungen (ODA = Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) besteht großer Nachholbedarf.
Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 7. September 2011 einen Vorschlag für einen gemeinsamen Standpunkt der EU für das vierte Hochrangige Forum zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit in Busan (KOM (2011)541) vorgelegt, der unter anderem vorsieht, künftig vorrangige Bereiche und Verpflichtungen aus der Wirksamkeitsagenda zu definieren und nur noch einige ausgewählte Indikatoren aus dem Katalog der 12 Indikatoren regelmäßig zu überprüfen. Zudem soll die Klimafinanzierung künftig die Wirksamkeitsagenda berücksichtigen.
Der dritte Entwurf des Abschlussdokuments für das Hochrangige Forum in Busan enthält zudem noch eine Reihe strittiger Punkte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welches sind die Prioritäten der Bundesregierung für das vierte Hochrangige Forum zur Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit in Busan?
Für welche Elemente einer stärker an Ergebnissen ausgerichteten Entwicklungszusammenarbeit setzt sich die Bundesregierung ein?
Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung in Bezug auf die Entwicklungsfinanzierung, und für welche Formen der Finanzierung setzt sich die Bundesregierung ein?
Welche Risiken identifiziert die Bundesregierung bei einer Konzentration auf ergebnisorientierte Finanzierung?
Auf welche Art und Weise berücksichtigt die Bundesregierung langfristige Programme der EZ im Bereich der ergebnisorientierten Finanzierung, und wie stellt sie sicher, dass nicht kurzfristig messbare Ziele gegenüber langfristigen ausgespielt werden?
Welche konkreten Maßnahmen eignen sich aus Sicht der Bundesregierung, um die Wirksamkeitsagenda stärker an den Bedürfnissen von fragilen Staaten auszurichten?
Welche Rolle kommt laut Auffassung der Bundesregierung der Privatwirtschaft im Wirksamkeitsdialog der EZ zu?
Welche Standards sollten laut Auffassung der Bundesregierung für die Privatwirtschaft in der EZ gelten?
Was versteht die Bundesregierung unter Development Effectiveness?
Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die weiterhin volle Gültigkeit der Verpflichtungen aus der Paris-Erklärung und dem Accra-Aktionsplan nach Busan?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, in Busan einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung der Ergebnisse von Busan zu verabschieden?
Wenn ja, wie soll dieser nach Vorstellung der Bundesregierung aussehen, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission zur Konzentration der Überprüfung der Wirksamkeit von EZ auf weniger als der 12 bestehenden Indikatoren zur Überprüfung der Umsetzung der Paris-Erklärung?
a) Falls ja, welche der 12 bestehenden Fortschrittsindikatoren der Paris-Erklärung sollen aus Sicht der Bundesregierung weiterhin regelmäßig überprüft werden?
b) Falls nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Grundsätze zur Wirksamkeit von EZ auch auf die Klimafinanzierung anzuwenden, und falls nein, warum nicht?
Setzt sich die Bundesregierung für die im Busan-Abschlussdokument vorgeschlagene Lieferaufbindung von 100 Prozent bis zum Jahr 2015 ein und, wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung wie angekündigt bis Busan sämtliche Transparenzverpflichtungen aus der Accra-Agenda umgesetzt haben?
Was tut die Bundesregierung, um die deutsche EZ stärker an den Systemen der Partnerländer auszurichten?
Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um künftig stärker die öffentlichen Finanzmanagementsysteme der Partnerländer zu nutzen?
Inwiefern plant die Bundesregierung künftig den deutschen Operationsplan zur Umsetzung der Paris-Prinzipien und der Accra-Agenda weiter fortzuschreiben und diesen dem Parlament und der Zivilgesellschaft zur Verfügung zu stellen?
Stellt die Bundesregierung im Lichte des Trends, den Accra gesetzt hat und vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, in einem Interview bei „epd“, dass am 9. Oktober 2011 auf „domradio.de“ veröffentlich wurde, die feste Quote von ein Drittel bilateraler Hilfe und zwei Drittel multilateraler Hilfe als realitätsfern bezeichnet hat, diese feste Quote aus dem Koalitionsvertrag im Vorfeld der Konferenz von Busan auf den Prüfstand?