Konsequenzen aus dem Fünften Erfahrungsbericht des Bundesgremienbesetzungsgesetzes – Sicherstellung der Teilhabe von Frauen
der Abgeordneten Christel Humme, Caren Marks, Petra Crone, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Franz Müntefering, Aydan Özog˘uz, Thomas Oppermann, Sönke Rix, Karin Roth (Esslingen), Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Stefan Schwartze, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Das Gesetz über die Berufung und Entsendung von Frauen und Männern in Gremien im Einflussbereich des Bundes (Bundesgremienbesetzungsgesetz, BGremBG) verpflichtet den Bund darauf hinzuwirken, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern geschaffen, verbessert und erhalten wird.
Das Gesetz, als Artikel 11 des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes ist am 1. September 1994 in Kraft getreten. Es erfasst Gremien u. a. in Form von Beiräten, Kommissionen oder Ausschüssen, bei denen der Bund entweder die berufende Stelle ist oder seinerseits Mitglieder in Gremien außerhalb des Bundesbereichs entsendet.
Ein wesentliches Instrument des Gesetzes ist die Pflicht zur Doppelbenennung, d. h. für jeden Sitz sind jeweils eine Frau und ein Mann mit der persönlichen und fachlichen Eignung und Qualifikation vorzuschlagen bzw. zu benennen, sofern diese der vorschlagenden Stelle zur Verfügung stehen. Die berufende Stelle hat dann ein Auswahlrecht und muss bei der Berufung von Mitgliedern in ein Gremium Frauen und Männer mit dem Ziel ihrer gleichberechtigten Teilhabe berücksichtigen.
Mit der Vorlage des nun Fünften Erfahrungsberichtes der Bundesregierung nach § 9 BGremBG wird deutlich, dass das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien des Bundes nach wie vor in weiter Ferne liegt. So ist gerade einmal jede vierte Gremienposition mit einer Frau besetzt und nach wie vor ist jedes zehnte Gremium rein männlich besetzt (2009). Nach 15 Jahren wird damit eine extrem langsame Entwicklung deutlich, die in den letzten Jahren auch noch an Tempo verloren hat.
Die Hemmnisse in der Umsetzung des BGremBG und damit in der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen sind vielfältig. Sie reichen von mangelnder Kenntnis der Inhalte des Gesetzes, der Nichtanwendung des Doppelbenennungsverfahrens, fehlender Sanktionen, der Nichtbeteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bis hin zur grundsätzlichen Intransparenz.
So hat die Bundesregierung im Erfahrungsbericht auch betont, dass sie die Bewertung der Hertie School of Governance, dass sich das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Gremien in absehbarer Zeit nicht von alleine einstellen wird, sehr ernst nimmt.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen34
Wurden bereits konkrete Schritte auf der Basis der Schlussfolgerungen des Erfahrungsberichtes eingeleitet, und wenn ja welche?
Was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, um die Inhalte des Gesetzes bekannter zu machen?
Mit welchen Verfahren will die Bundesregierung für mehr Transparenz sorgen?
Wer ist für die Einhaltung des Gesetzes verantwortlich?
Plant die Bundesregierung eine Novellierung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes?
Wenn ja, mit welchem Ziel und wann ist mit einem Gesetzentwurf zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Gremien gibt es im Einflussbereich des Bundes insgesamt?
Wie viele Gremiensitze unterliegen dem BGremBG?
Welche Gremien sind als „wesentliche Gremien“ einzustufen und unterliegen der Berichtspflicht (bitte benennen)?
Wurde die Berichtspflicht von allen erfüllt (wenn nein, bitte die jeweiligen Gremien benennen)?
Welche Ressorts haben eine zentrale Stelle zur Koordination der Gremienbesetzungen geschaffen (bitte benennen) und wo ist diese jeweils angesiedelt?
Welche Rolle spielt die sogenannte funktionsgebundene Gremienbesetzung in den einzelnen Ressorts, und wie will die Bundesregierung ihren negativen Folgen entgegenwirken?
Hält die Bundesregierung die Verknüpfung eines zu besetzenden Gremiensitzes mit einer bestimmten Hierachiestufe fachlich zwingend für erforderlich?
Wenn ja warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass das Doppelbenennungsverfahren zur Anwendung kommt?
Wie oft kam das Doppelbenennungsverfahren im Berichtszeitraum faktisch zur Anwendung?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt?
In wie viel Prozent aller Gremienbesetzungen im Einflussbereich des Bundes kam das Doppelbenennungsverfahren zur Anwendung (Schätzung erbeten)?
Ist dies Verfahren überhaupt zielführend?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum?
Welches Verfahren könnte an die Stelle des Doppelbenennungsverfahrens treten und zielführender sein?
Welches sind die verantwortlichen Akteurinnen und Akteure zur Umsetzung des Gesetzes in den einzelnen Ressorts, und besteht Klarheit über ihre Aufgabe?
Wer kontrolliert die Einhaltung in den Ressorts?
Gibt es eine ressortübergreifende Kontrollinstanz?
Inwiefern werden die Gleichstellungsbeauftragen bei Gremienbesetzungen eingebunden, und wie will die Bundesregierung ihre Einbeziehung sicherstellen?
Welche Wirkung kann oder soll ihre Einbindung aus Sicht der Bundesregierung entfalten?
Hält die Bundesregierung zukünftig gesetzlich verankerte Sanktionen für erforderlich, um das Gesetzesziel zu erreichen, wenn ja, welche sollen dies sein, und wenn nein, warum nicht?
Welche Konsequenzen hat bisher die Nichteinhaltung der Vorschriften des Gremienbesetzungsgesetzes für Entscheider und Entscheiderinnen und die Ressorts?
Kamen im Berichtszeitraum Sanktionen zur Anwendung, und wenn ja, welche?
Sollen die Ressorts künftig die Gremienbesetzungen in ihrem Geschäftsbereich erfassen, und wenn ja, wie soll dies erfolgen?
Welche Steuerungsmechanismen sind dabei vorgesehen, und erfolgen regelmäßige Überprüfungen?
Welche Kontrollmechanismen hält die Bundesregierung für erforderlich, damit das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Gremien überprüft werden kann?
Welche Instrumentarien des Bundesgleichstellungsgesetzes könnten im Zusammenhang mit der Anwendung des BGremBG zur Anwendung kommen?
Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung für die Übertragung von Gremienmitgliedschaften die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit mit Erziehungs- und Betreuungsaufgaben, und welche Angebote gibt es konkret von den einzelnen Ressorts?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass es trotz BGremBG bei Neugründungen von Gremien zur Gremienbesetzung ohne Frauen kommen kann, so z. B. beim Vermögensbeirat der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ oder beim Lenkungsausschuss Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (bitte entsprechend darlegen)?
Wann wird die Bundesregierung den Vorstand der 2011 neu geschaffenen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH paritätisch besetzen, nachdem momentan im Vorstand alle sieben Positionen mit Männern besetzt sind?
Wie sind die Zahlen für die Bundesverwaltung im Vergleich zu den Zahlen in den Bundesländern zu bewerten?