Umfang der zum Zwecke der Prävention geführten polizeilichen Dateien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7307)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Andrej Hunko, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundeskriminalamt (BKA) führt Spezialdateien, in denen politisch linksstehende Personen gespeichert sind. Dazu gehören etwa die Datei „Gewalttäter links“ und die im Jahr 2008 erstellte Datei „PMK-links Z (Politisch motivierte Kriminalität-links – Zentralstelle)“, in die auch Daten der mittlerweile aufgelösten Datei „International agierende gewaltbereite Störer“ eingeflossen sind.
In diesen Daten sind, wie die Bundesregierung mehrfach bestätigt hat, keineswegs nur tatsächliche Gewalt- oder sonstige Straftäter gespeichert, sondern auch Personen, die nach polizeilicher Auffassung „potentiell“ Straftaten begehen könnten. Bei dieser Prognose hat die Polizei weitgehend freie Hand.
Die Fragesteller sehen in diesen Dateien eine Gefährdung von Persönlichkeitsrechten, da Einträge schwerwiegende Folgen für die Bewegungs- und Berufsfreiheit haben können. Da zumindest Einträge in Verbunddateien (etwa „Gewalttäter links“) von jeder Polizeidienststelle abgerufen werden können, ist mit verschärften Maßnahmen gegen „Eingetragene“ zu rechnen. Journalisten müssen unter Umständen in Kauf nehmen, dass ihnen die Akkreditierung für sensible Bereiche verweigert wird – selbst dann, wenn gegen sie niemals Anklage wegen einer Straftat erhoben worden ist.
Dabei ist aus Sicht der Fragesteller vor allem der Umstand zu monieren, dass Einträge in die Datei vorgenommen werden, ohne dass die Betroffenen davon informiert werden müssen und so die Chance erhalten, die Berichtigung oder Löschung der Daten verlangen und durchsetzen zu können.
Die Fragesteller erklären sich damit einverstanden, dass die Bundesregierung im Falle notwendig werdender umfangreicher Recherchen oder manueller Auswertungen die Antwortfrist angemessen verlängert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele der 2 285 in der Datei „Gewalttäter links“ gespeicherten Personen sind
a) Beschuldigte,
b) (sonstige) Verdächtige,
c) rechtskräftig Verurteilte,
d) Personen, die Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mitgeführt haben und nach Auffassung der Polizei die Absicht hatten, damit anlassbezogene Straftaten zu begehen,
e) sonstige Personen, von denen angenommen wird, sie könnten zukünftig Straftaten begehen,
f) sonstige Personen (bitte hier Grund der Speicherung angeben),
g) aufgrund von Hinweisen (welcher?) ausländischer Sicherheitsbehörden eingetragen worden, und
h) Minderjährige, und wie viele davon Kinder?
i) Sind Personen mehrfach gespeichert, etwa wenn sie mehrere der vorgenannten Kriterien erfüllen (bitte in diesem Fall jeweils die Gesamtzahl pro Rubrik angeben)?
Welche automatisiert auswertbaren Datenfelder enthält die Datei „Gewalttäter links“ (bitte vollständig mit Titel angeben)?
Welche Erwägungen lagen der Einrichtung der Datei PMK-links Z zugrunde?
a) Warum hat die Bundesregierung in ihren Antworten auf vergleichbare Anfragen der Fraktion DIE LINKE. (insbesondere auf Bundestagsdrucksache 17/2803 und 16/13563) die Existenz dieser Datei nicht erwähnt, obwohl sie unter das Frageprofil („zum Zwecke der Prävention und Gefahrenabwehr“) fällt und bereits 2008 eingerichtet wurde?
b) Welche Kriterien bzw. Einstufungen werden bei dieser Datei bei der Speicherung von Personen angewandt, und wie viele der gespeicherten Personen sind jeweils wegen welchen Kriteriums gespeichert bzw. wie eingestuft worden (bitte vollständig angeben)?
c) Über welchen Personenkreis werden Daten gespeichert, und welcher Art sind die zu speichernden Daten?
d) Worin unterscheidet sich die Datei von ihrem Zweck und Inhalt her von der früheren Datei IgaSt (International agierende gewalttätige Störer) und, abgesehen von ihrem Charakter als Zentraldatei, von der Datei „Gewalttäter links“?
e) Wie viele der darin gespeicherten Personen sind zugleich in der Datei „Gewalttäter links“ gespeichert?
f) Wie viele Personen sind aufgrund von Hinweisen (welcher?) ausländischer Sicherheitsbehörden eingetragen worden?
Welche automatisiert auswertbaren Datenfelder enthält die Datei PMK- links Z (bitte vollständig mit Titel angeben)?
Welchem Zweck dient die Erfassung von Personen als „Straftäter linksmotiviert“ in den Dateien „Personenfahndung“, „Erkennungsdienst“ und „Kriminalaktennachweis“ jeweils?
a) Beschränkt sich die Speicherung von Personen mit diesem Vermerk in den genannten Dateien auf solche Fälle, in denen eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, und wenn nein, welche (weiteren) Kriterien gelten hierfür?
b) Wie verteilen sich die derzeit 7 642 mit dem Vermerk „Straftäter links“ erfassten Personen auf die genannten Dateien, und wie viele von diesen sind zugleich in den Dateien PMK-links Z und Gewalttäter links gespeichert?
Welchem Zweck dient die Datei „PMK Finanz-Z (Bekämpfung der Finanzierung der PMK – Zentralstelle“?)
a) Warum hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/2803 die Existenz dieser Datei nicht erwähnt, obwohl sie bereits zum 3. September 2009 erstellt worden ist?
b) Ist der Hinweis der Bundesregierung (auf Bundestagsdrucksache 17/ 7307) auf Bekämpfung der Geldwäsche so zu verstehen, dass sie solche Geldwäsche meint, die mit politisch motivierter Kriminalität zu tun hat?
c) Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf einen Zusammenhang von Finanzierung politisch motivierter Kriminalität und Geldwäsche?
d) Welche Phänomenbereiche der PMK sind davon betroffen?
e) Wie teilen sich die derzeit 124 in der Datei gespeicherten Personen auf die Phänomenbereiche der PMK auf?
f) Wie viele Organisationen (bitte nach Phänomenbereichen aufgliedern) sind in dieser Datei gespeichert, und welche Kriterien werden für eine Speicherung angewandt?
g) Über welchen Personen- und Organisationenkreis werden Daten gespeichert, und welcher Art sind die gespeicherten bzw. zusammengeführten Daten?
h) Ist die Speicherung auf rechtskräftige Feststellungen zum kriminellen Charakter der betroffenen Personen oder Organisationen beschränkt, und wenn nein, welche Kriterien werden bei der Speicherung angewandt?
i) Welche Referate gibt es beim BKA zur Bekämpfung der Finanzierung der politisch motivierten Kriminalität?
Welche Informationen der Datei „Gewalttäter links“ werden zugreifenden Polizisten bzw. ihrer Dienststelle im Rahmen einer einfachen Personenüberprüfung mitgeteilt bzw. angezeigt, und welche Informationen können die Landeskriminalämter bzw. Staatsschutzstellen im Rahmen von Personenüberprüfungen in diese Datei einstellen?
Warum wird die Staatsschutzverbunddatei „Innere Sicherheit“ in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 17/7160 nicht mehr erwähnt?
Falls die Datei „Innere Sicherheit“ unter diesem oder einem anderen Namen weiter existiert oder die Daten in andere Dateien übertragen worden sind:
a) Wann erfolgte die Namensänderung bzw. der Übertrag der Daten?
b) Wie viele Datensätze sind in der jetzigen Datei gespeichert (bitte Vergleichswerte für 2010 und 2009 angeben)?
c) Bei wie vielen Datensätzen handelt es sich um Einträge zu Personen, und über wie viele Personen sind Daten vorhanden?
d) Welche Kriterien führen zur Speicherung von Personen?
e) Worin unterscheidet sich die Datei von ihrem Zweck und Inhalt her von „Gewalttäter“-Dateien und anderen Dateien des polizeilichen Staatsschutzes?
f) Nach welchen Kriterien entscheiden die Staatsschutzdienststellen, Daten in diese Datei einzustellen, und in welchem Verhältnis stehen diese Kriterien zu jenen der Speicherung von Daten in anderen Dateien des polizeilichen Staatsschutzes?
Wie häufig sind Bundespolizei sowie Länderpolizeien (welchen?) im Jahr 2010 und 2011 Datensätze aus den zum Zwecke der Prävention und Gefahrenabwehr geführten Zentraldateien übermittelt worden (bitte Angaben zu den Unterfragen für jeden Einzelfall aufgliedern)?
a) Aus welchen Dateien stammten diese Daten jeweils, und handelte es sich um den kompletten Datensatz oder um Auszüge?
b) Handelte es sich um den kompletten Datensatz oder um Auszüge, und wenn um Auszüge, welchen Umfang hatten diese im Verhältnis zum kompletten Datensatz, und nach welchen Kriterien richtete sich die Auswahl?
c) Welcher Anlass lag der Datenüberlassung zu Grunde, und welcher Zweck wurde damit verfolgt?
d) Für welchen Zeitraum erfolgte die Überlassung, und wie wurde nach dessen Ablauf mit den Daten verfahren?
In welchen zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder Prävention genutzten Dateien werden Kontakt- und Begleitpersonen erfasst?
Welche technischen Auswertungsfunktionen der Dateien nutzen zugreifende Bundesbehörden, und inwieweit unterscheiden sich diese durch jene der Landesbehörden?
a) Welche Such- und Sortierfunktionen stehen pro Datei und auf Systemebene zur Verfügung?
b) In welcher Weise können Daten mehrerer Dateien übergreifend analysiert werden?
c) Wie wird sichergestellt, dass Daten nur für zugriffsberechtigte Personen abrufbar sind, und wie wird dieses Verfahren regelmäßig durch wen überprüft?
Welche Analysesoftware (bitte genaue Bezeichnung angeben) welcher Hersteller kommt bei der Auswertung der Dateien zur Anwendung?
a) Was ist jeweils Zweck und Funktionalität der Software?
b) Wann wurden die Produkte beschafft bzw. kamen sie erstmals zur Anwendung?
c) Welche Software der Firma rola Security Solutions GmbH kommt bei Bundesbehörden, insbesondere dem BKA und dem Zollkriminalamt (ZKA), zum Einsatz (bitte mit Produktnamen aufführen)?
d) Über welche Schnittstellen zu welchen polizeilichen Dateien verfügt die rola-Software (bitte für jedes Produkt einzeln aufführen)?
Wie wird seitens des BKA geprüft, ob eine Speicherung Betroffener der tatsächlichen Sachlage entspricht?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Speicherung von Personen als vermeintliche Straf- oder Gewalttäter, ohne die Betroffenen hiervon zu informieren, zu Beeinträchtigungen der Berufsausübung und Bewegungsfreiheit führen kann?
b) Wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund die Zweckmäßigkeit einer Benachrichtigung über vorgenommene Einträge, um den Betroffenen frühzeitig die Möglichkeit einer Überprüfung durch Datenschutzbeauftragte oder Gerichte zu geben?
Wie viele Ersuchen von Bürgerinnen und Bürgern auf Auskunft aus den Akten hat das BKA im Jahr 2010 und im ersten Halbjahr 2011 beschieden (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt ausführen)?
a) Wie oft und aus welchen Gründen wurde eine Auskunft ganz verweigert (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
b) Wie oft und aus welchen Gründen wurde nur eine Teilauskunft gewährt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
c) In wie vielen Fällen wurde im Rahmen von Widerspruchsverfahren den Widersprüchen der Antragsteller stattgegeben, in wie vielen Fällen abgeholfen, und in wie vielen Fällen wurde die ursprüngliche Entscheidung bestätigt?
d) Wie oft wurden im genannten Zeitraum Betroffene ohne vorangegangenes, eigenes Auskunftsersuchen vom BKA von einer Speicherung unterrichtet (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
e) Wie oft wurden im genannten Zeitraum Betroffene ohne vorangegangenes, eigenes Auskunftsersuchen vom BKA von einer Löschung unterrichtet (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Seit wann verlangt das BKA für Auskunftsersuchen eine beglaubigte bzw. eine polizeilich bestätigte Kopie des Personalausweises?
a) Wer hat dies konkret angeordnet?
b) Von welcher Rechtsgrundlage ist diese Praxis gedeckt?
c) Welche Erfahrungen oder Überlegungen lagen der Entscheidung zugrunde?
d) Wie kam das BKA zur in entsprechenden, den Fragestellern vorliegenden Schreiben mitgeteilten Behauptung, die kostenlose Ausstellung einer polizeilich bestätigten Kopie könne durch jede Polizeidienststelle erledigt werden?
e) Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Polizeidienststellen dies nicht als ihre Aufgabe ansehen und entsprechende Ersuchen in der Vergangenheit abgelehnt haben?
f) Wie steht das BKA zur Übernahme der Mehrkosten, die den um Auskunft Ersuchenden durch die Beibringung einer beglaubigten Ausweiskopie entstehen?
g) Teilt das BKA die Ansicht der Fragesteller, dass sich die Forderung nach einer beglaubigten Ausweiskopie mit den damit verbundenen Kosten negativ auf die Initiative Betroffener zu Auskunftsersuchen über die eigenen bei Polizeien abgelegten Daten auswirkt, und wenn nein, warum nicht?
Welche Rolle spielt die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) hinsichtlich der Datensammlung „Gewalttäter Sport“, und welche Rolle spielt die ZIS bezüglich Auskunftsersuchen zu dieser Datensammlung?
Welche Zentraldateien stehen auf Grundlage des § 10 Absatz 7 des Bundeskriminalamtgesetzes für einen automatischen Abruf durch andere Behörden (welche?) bereit?
Wie lauten die Errichtungsanordnungen sämtlicher zum Zwecke der Prävention und Gefahrenabwehr beim Bundeskriminalamt, der Bundespolizei sowie beim Zollkriminalamt genutzten Dateien in vollem Wortlaut (die Fragesteller weisen darauf hin, dass es ihnen nicht nur um den Titel der Errichtungsanordnung geht, sondern um den vollständigen Wortlaut der Anordnungen)?
Falls die Bundesregierung nicht bereit ist, dem Deutschen Bundestag den Inhalt dieser Errichtungsanordnungen vollumfänglich zur Kenntnis zu bringen: Warum nicht, und welche Angaben kann sie machen hinsichtlich
a) der Kriterien, die zur Eintragung von Personen sowie Organisationen führen,
b) den vorhandenen Datenfeldern zur automatisierten Auswertung (bitte jeweils für jede Datei einzeln angeben)?