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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Praxis der Anhörung von Geduldeten durch Vertreter von mutmaßlichen Herkunftsstaaten

Angaben zu Zwangsanhörungen abzuschiebender Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit vor Vertretern ihrer mutmaßlichen Herkunftsstaaten (u. a. Syrien, Nigeria und weiterer westafrikanischer Staaten) zur identitätsfeststellung; Gebührenerhebung für die Ausstellung von Heimreisedokumenten, Abschluss von Rückübernahmeabkommen, Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit von Zwangsvorführungen vor dem Hintergrund verwaltungsgerichtlicher Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

01.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/771711. 11. 2011

Praxis der Anhörung von Geduldeten durch Vertreter von mutmaßlichen Herkunftsstaaten

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Häufiges Hindernis bei der Abschiebung von Menschen, die in Deutschland vergeblich um Schutz ersucht haben, sind fehlende Identitätsnachweise oder Passpapiere. Ausländerbehörden ergreifen deshalb Maßnahmen, um die Betroffenen Vertretern ihres mutmaßlichen Herkunftslandes vorzuführen und durch sie identifizieren zu lassen. Diese Praxis ist mehrmals in den Ruch der Korruption geraten, weil die Vertreter der Herkunftsstaaten für ihre Tätigkeit Tagesgelder und Spesen von deutscher Seite erhalten – wiewohl sie im Kern hoheitliche Aufgaben ihrer Staaten erledigten, nämlich das Ausstellen von Passpapieren (vgl. u. a. Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksachen 16/6528, 16/10515, 17/664). Die Bundespolizei unterstützt die Ausländerbehörden bei einer Reihe ausgewählter Staaten auf der Basis von § 1 Absatz 2 des Bundespolizeigesetzes in Verbindung mit § 71 Absatz 3 Nummer 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten auf diesem Wege.

In den „Anwaltsnachrichten Ausländerrecht ANA ZAR“ 4/2011 (http://auslaender-asyl.dav.de/ANA-ZAR04-11.pdf) wird nochmals ausführlich ein Fall aus dem Jahr 2008 geschildert, der auch Gegenstand der genannten Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. war (Antwort auf Bundestagsdrucksache 16/10515). Daraus geht auch hervor, dass die Kosten für die Vorführung von 161 (mutmaßlich) sierra-leonischen Staatsangehörigen insgesamt 49 264,48 Euro betrugen, die sich die Bundespolizeidirektion Koblenz zu fast 70 Prozent aus EU-Mitteln finanzieren ließ. Für die Begleitung durch die Bundespolizei seien 10 000 Euro an Kosten angefallen. Die Bundesregierung hatte in der genannten Antwort angegeben, der Bundespolizei seien keine Kosten entstanden, was nach den nun vorliegenden Fakten jedenfalls als fahrlässige Täuschung gewertet werden kann.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/7440 hervorgeht, hat das Bundespolizeipräsidium auch in den Jahren 2009 und 2010 Fördermittel aus dem Europäischen Rückkehrfonds für ein Projekt „Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausgewählten westafrikanischen Staaten auf dem Gebiet der Beschaffung von Heimreisedokumenten sowie der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen“ bewilligt bekommen. Im Oktober 2011 fanden in Berlin Sammelanhörungen von mutmaßlichen nigerianischen und sierra-leonischen Staatsangehörigen statt. Die Ausländerbehörden des Landes Sachsen-Anhalt planten für den 2. November 2011 eine Botschaftsvorführung von syrischen Staatsangehörigen in Berlin. Das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg stoppte mit Beschluss vom 14. Oktober 2011 (5 B 301/11 MD) eine geplante Vorführung in Berlin, weil es ,nach Kenntnis der Kammer kein […] „Immigrations Office Sierra Leone“‘ in Berlin gebe – auch nicht in den Räumen der Berliner Ausländerbehörde, wie in einem behördlichen Vorladungsschreiben behauptet worden war. Es sei „nicht hinreichend feststellbar, dass es sich bei den angeblichen Vertretern des Staates Sierra Leone tatsächlich um entsprechend ermächtigte Bedienstete dieses Staates handelt“. Bereits im Jahr 2010 hatte die Kammer „zum Ausdruck gebracht, dass sie gegen derartige Vorführungen Bedenken hat, weil es Hinweise darauf gibt, dass die Vertreter afrikanischer Staaten gegen Bezahlung tätig werden und möglicherweise Gefälligkeitsbescheinigungen ausstellen. So haben es das VG Bremen (Beschl. v. 08.01.2010, 4 V 1306/09) und das VG Lüneburg (Beschl. v. 22.10.2008, 1 B 55/05) gesehen“. Ganz ähnlich entschied auch das VG Braunschweig mit Beschluss vom 17. Oktober 2011 (4 B 152/11).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie viele Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit wurden 2010 und 2011 nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung zur (zwangsweisen) Vorsprache vor Vertretern oder ermächtigten Bediensteten ihres mutmaßlichen Herkunftsstaates nach § 82 Absatz 4 AufenthG verpflichtet (bitte nach Jahren, beteiligten Bundesländern und mutmaßlichen Herkunftsstaaten auflisten)?

2

Welche Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung sind 2010 und 2011 in Deutschland durchgeführt worden (bitte nach beteiligten Staaten, beteiligten Bundesländern, Ort der Anhörung und Anzahl der geladenen Personen auflisten)?

3

Wie viele Personen nahmen an diesen Anhörungen teil, und wie viele konnten im Rahmen dieser Anhörungen identifiziert werden (bitte den Daten der Frage 2 zuordnen)?

4

In welcher Höhe verlangten bei den oben genannten Anhörungen die ausstellenden Staaten bzw. ihre Vertreter Gebühren für die Ausstellung von Heimreisedokumenten und weitere Dienste?

5

In welcher Höhe verlangen die ausstellenden Staaten bzw. deren Vertreter Gebühren für die Durchführung der Anhörung unabhängig von einer erfolgreichen Identifizierung oder der Ausstellung eines Passersatzpapiers pro angehörter Person (vgl. für den Fall Nigerias http://carava.net/wp-content/uploads/2008/04/nigerianembassydeportationagency.pdf)?

6

Welche Beträge wurden von der Bundespolizei oder anderen Behörden für Tagegelder für die Angehörigen von ausländischen Delegationen oder Vertretern 2008 und 2009 aufgewendet (bitte einzeln auflisten)?

7

In welcher Höhe sind weitere Kosten von der Bundespolizei oder anderen Behörden im Rahmen solcher Anhörungen aufgewendet worden (bitte nach Kostenpunkten auflisten)?

8

Auf welcher Rechtsgrundlage übernehmen die Bundespolizei bzw. die kostentragenden Ausländerbehörden die Gebühren für die Ausstellung von Heimreisedokumenten?

9

Welche Kosten sind durch die ausländischen Staatsangehörigen zu übernehmen?

10

Welche deutschen Behörden sind an diesen Sammelanhörungen vor Vertretern ausländischer Staaten beteiligt, und für welche einzelnen Verfahrensschritte bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten sind sie jeweils zuständig?

11

Wie weit sind Bemühungen gediehen, mit denjenigen Staaten, für die die Bundespolizei den zuständigen Ausländerbehörden Amtshilfe bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten leistet, Rückübernahmeabkommen abzuschließen (bitte einzeln mitzeitigem Stand auflisten)?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Durchführung von (zwangsweisen) Vorführungen mutmaßlich aus Syrien stammender, ausreisepflichtiger Personen vor Vertretern des Staates Syrien im Jahr 2011, und sind Abschiebungen nach Syrien aus Sicht der Bundesregierung derzeit rechtlich und tatsächlich möglich?

13

Wie hoch waren die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt „Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit Nigeria auf dem Gebiet der Beschaffung von Heimreisedokumenten sowie der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen“ im Jahr 2008 insgesamt, und durch wen wurden sie getragen?

14

Welche Ausgaben wurden im Einzelnen (Ausgaben für Begleitung durch die Bundespolizei, Dolmetscher, Tagegelder, vertrauensbildende Maßnahmen, Unterkunft von ausländischen Delegationsteilnehmern bzw. Bevollmächtigten, sonstigen Sachkosten) im Rahmen des in Frage 13 genannten Projektes getätigt?

15

Wie hoch waren die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt „Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausgewählten westafrikanischen Staaten auf dem Gebiet der Beschaffung von Heimreisedokumenten sowie der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen“ im Jahr 2009 insgesamt, und durch wen wurden sie getragen?

16

Welche Ausgaben wurden im Einzelnen (Ausgaben für Begleitung durch die Bundespolizei, Dolmetscher, Tagegelder, vertrauensbildende Maßnahmen, Unterkunft von ausländischen Delegationsteilnehmern bzw. Bevollmächtigten, sonstigen Sachkosten) im Rahmen des in Frage 15 genannten Projektes getätigt?

17

Wie hoch waren die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt „Intensivierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausgewählten westafrikanischen Staaten auf dem Gebiet der Beschaffung von Heimreisedokumenten sowie der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen“ im Jahr 2010 insgesamt, und durch wen wurden sie getragen?

18

Welche Ausgaben wurden im Einzelnen (Ausgaben für Begleitung durch die Bundespolizei, Dolmetscher, Tagegelder, vertrauensbildende Maßnahmen, Unterkunft von ausländischen Delegationsteilnehmern bzw. Bevollmächtigten, sonstigen Sachkosten) im Rahmen des in Frage 17 genannten Projektes getätigt?

19

Gab es auch im Jahr 2011 ein entsprechendes Projekt, welchen Titel hatte dieses Projekt, und welche Angaben kann die Bundesregierung zum derzeitigen Zeitpunkt zu den geplanten und bereits getätigten Ausgaben insgesamt, den einzelnen Ausgabeposten und zu den Kostenträgern und ihren Anteilen machen?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Zulässigkeit solcher Vorführungen, nachdem mehrere Verwaltungsgerichte (siehe Vorbemerkung) Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens geäußert haben und immer wieder von Fällen mutmaßlicher Korruption bzw. von Gefälligkeitspassausstellungen berichtet wird?

21

Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass durch die gezahlten Gebühren für die Durchführung der Anhörung und für die Ausstellung eines Heimreisedokuments für Vertreter der vermeintlichen Herkunftsstaaten Anreize entstehen, trotz bestehender Zweifel an der Identität (die ja offenbar von deutschen Behörden nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte) Papiere auszustellen?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Information (www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen.php?sid=537), wonach einem Vorgeführten und seinem Anwalt am 17. Oktober 2011 in der Berliner Ausländerbehörde gesagt worden sei, sie befänden sich auf exterritorialem (sierraleonischem) Gebiet, in dem andere Gesetze als in Deutschland gelten würden, so dass der Vorgeführte schließlich nicht durch seinen Anwalt sprechen konnte, in rechtlicher und politischer Hinsicht, und ist ein solches Vorgehen und die Einschränkung von Anwaltsrechten in einer deutschen Ausländerbehörde rechtlich zulässig?

Berlin, den 11. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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