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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Förderung der Gedenkstätten des Bundes

Stellenfinanzierung in den vom Bund geförderten Gedenkstätten mit Bundesmitteln, Eingruppierung, tarifliche Entwicklung, pädagogisches Personal, besondere finanzielle Bedarfe<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

08.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/785021. 11. 2011

Förderung der Gedenkstätten des Bundes

der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Stefan Liebich, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem im November 2008 verabschiedeten Gedenkstättenkonzept des Bundes hat dieser die Bundesförderung auf eine Reihe weiterer Gedenkstätten ausgeweitet, die als zentrale Erinnerungsorte der Bundesrepublik Deutschland angesehen werden. Aus Sicht der Gedenkstätten ist dabei die ausreichende personelle Ausstattung von Bedeutung, denn in zahlreichen Einrichtungen sind die Anforderungen an das Personal, auch aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Besucherinnen- und Besucherzahlen, stark gestiegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Stellen in den vom Bund geförderten Gedenkstätten werden mit Mitteln des Bundes finanziert (bitte nach Gedenkstätten auflisten)?

2

Welche tariflichen Eingruppierungen liegen für die einzelnen vom Bund finanzierten Stellen in den Gedenkstätten vor (bitte nach Stellen und Gedenkstätten aufschlüsseln)?

3

Wie sieht die tarifliche Entwicklung der vom Bund geförderten Stellen für die letzten fünf Jahre aus, und passt der Bund seine Stellenförderungen den jeweiligen tariflichen Entwicklungen an?

4

Wie viele pädagogische Stellen sind in den einzelnen vom Bund geförderten Gedenkstätten vorhanden, und wie stellt sich in den letzten fünf Jahren für die einzelnen Gedenkstätten das Verhältnis von Besucherzahlen und pädagogischen Stellen dar?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis von Besucherzahlen und pädagogischen Stellen für die einzelnen vom Bund geförderten Gedenkstätten, sieht sie hier einen erhöhten Förderungsbedarf, und wie begründet sie ihre Auffassung?

6

Gibt es vonseiten der Gedenkstätten über die Regelförderung hinausgehende finanzielle Bedarfe, wie sehen diese aus, welche Anträge liegen der Bundesregierung dazu vor, und wie hat bzw. wird die Bundesregierung über diese befinden?

Berlin, den 21. November 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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