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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Überwindung des Stillstandes in der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa

Neue Konzepte zur Überwindung des Stillstandes bei der Fortentwicklung der konventionellen Rüstungskontrolle, Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag), Verhandlungen bzw. Gespräche in der NATO sowie mit Russland, deutsche Vorschläge, Einbeziehung militärischer Fähigkeiten sowie regionaler Konflikte, Integration bisheriger konventioneller Rüstungskontrollregime, Prinzip des Host Nation Consent, regionale Rüstungskontrolle in Südosteuropa (Vertrag von Florenz), Rolle der OSZE-Mechanismen in Konflikten<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/786922. 11. 2011

Überwindung des Stillstandes in der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa

der Abgeordneten Uta Zapf, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Dr. Rolf Mützenich, Thomas Oppermann, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Seit längerer Zeit ist ein Stillstand bei der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa zu beobachten. Der 1990 unterzeichnete und 1992 in Kraft getretene Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) wird, seitdem Russland den Vertrag 2007 suspendiert hat, nur noch von den anderen Vertragsstaaten implementiert („zu 29“-Implementierung). Der Vertrag über den Offenen Himmel (Open Skies Treaty) wird zwar noch implementiert, die Verhandlungen über seine Weiterentwicklung und Modernisierung kommen jedoch nicht voran, da die Türkei wegen des Dissenses über den Beitritt Zyperns nur noch technische Entscheidungen zulässt. Das politisch verbindliche Wiener Dokument 1999 Der Verhandlungen über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen (WD 99) wird weiter implementiert, die angestrebte Modernisierung beschränkt sich jedoch bisher lediglich auf technische Fragen.

Der Verhandlungsprozess und der KSE-Vertrag haben beträchtlich zu Stabilität, Sicherheit und Frieden in Europa während und nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes beigetragen. Es wurde Vertrauen zwischen den ehemaligen Gegnern aufgebaut und es wurde massiv Rüstung abgebaut. Die vom KSE-Vertrag erfassten fünf Kategorien – Panzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artillerie, Kampfflugzeuge und Angriffshubschrauber – wurden soweit abgerüstet, dass in vielen Vertragsstaaten die vertraglich möglichen Höchstgrenzen teilweise deutlich unterschritten wurden. Der Vertrag hat dazu beigetragen, dass auf strategischer Ebene in Europa keine Bedrohung mehr besteht. Sicherheit in Europa ist aber kein Selbstläufer, sondern muss weiterhin kooperativ bearbeitet und erneuert werden. Deshalb ist eine Fortentwicklung der Regime vor dem Hintergrund der neuen Herausforderungen in Europa notwendig. Dazu kommt, dass die fünf Kategorien nicht mehr die militärisch relevanten Fähigkeiten auf der gesamteuropäischen Ebene und damit auch keine Bedrohung mehr darstellen.

Zwar sind Russland und die Europäische Union inzwischen Partner, Russland und die NATO kooperieren im NATO-Russland-Rat. Jedoch fühlt sich Russland in ein gesamteuropäisches Sicherheitssystem nicht vollständig integriert, und deshalb sind die Beziehungen nicht spannungsfrei. Die NATO hat die Ratifizierung des angepassten KSE-Vertrages (AKSE) an Fortschritte bei der Lösung der subregionalen Konflikte gebunden. Dadurch hat sie auch dazu beigetragen, dass Russland den KSE-Vertrag suspendiert hat.

Die Beziehungen auf strategischer Ebene müssen durch eine konsequente partnerschaftliche Politik zwischen der NATO und Russland verbessert werden.

Aufgrund der sich verändernden sicherheitspolitischen Herausforderungen und der deswegen veränderten militärischen Fähigkeitsspektren (Führungsfähigkeit, Verlegefähigkeit, Durchhaltefähigkeit, Logistik) können neue Unsicherheiten und Misstrauen in Europa entstehen. Um diesen vorzubeugen, müssen diese neuen Herausforderungen in einen neuen rüstungskontrollpolitischen Kontext integriert werden.

Subregionale Konflikte wie in Georgien und der Republik Moldau haben wesentlich zum heutigen Stillstand konventioneller Rüstungskontrolle in Europa geführt. Umgekehrt ist konventionelle Rüstungskontrolle ein unverzichtbares Element von Konfliktregulierung, wie der Vertrag von Florenz (1996) zeigt, der durch die Fixierung bestimmter militärischer Kräfteverhältnisse zwischen Serbien, Montenegro, Kroatien und Bosnien-Herzegowina die regionale Stabilität in Südosteuropa sichert. Daher ist zu überlegen, ob nicht subregionale Rüstungskontrolle auch in den anderen Konflikten Gesamteuropas (Bergkarabach, Georgien – Abchasien/Südossetien – Transnistrien) eine stabilisierende Rolle spielen kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Vorschläge hat die Bundesregierung zur Überwindung des Stillstandes bei dem Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa, beim Wiener Dokument 1999 und beim Open Skies Vertrag entwickelt bzw. vorgelegt? Welche Vorschläge kamen aus dem Auswärtigen Amt, welche aus dem Bundesministerium der Verteidigung, und welche aus dem Bundeskanzleramt?

2

Werden in diesen Vorschlägen militärische Fähigkeiten als Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung der konventionellen Rüstungskontrolle beschrieben, und wenn ja, welche?

3

Welche weiteren nationalen Vorschläge wurden vorgelegt?

4

Auf welchen Ebenen und in welchen Institutionen will die Bundesregierung handeln, um den gegenwärtigen Stillstand zu überwinden?

5

Welche informellen Foren hält die Bundesregierung für geeignet, in denen künftig Gespräche stattfinden sollen?

6

Mit welchen Partnern im Bündnis kooperiert die Bundesregierung, um innerhalb des Bündnisses neue Konzepte für eine Weiterentwicklung der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa voranzutreiben?

7

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass aufgrund der geringeren Bedrohungen eine zukünftige Vereinbarung nicht mehr rechtsverbindlich sein muss, und dass eine politisch bindende Vereinbarung ausreicht? Wie stellt sich die Bundesregierung unter diesen Bedingungen die weitere Aufrechterhaltung von Begrenzungen und die Weiterentwicklung von Vereinbarungen über Begrenzungen vor?

8

Welche militärischen Fähigkeiten sind nach Ansicht der Bundesregierung für künftige Verhandlungen über eine konventionelle Rüstungskontrolle in Europa von Bedeutung, wie definiert die Bundesregierung diese militärischen Fähigkeiten?

9

Finden bereits Gespräche oder Verhandlungen in der NATO über neue Dimensionen statt?

10

Finden bereits Gespräche oder Verhandlungen mit Russland über neue militärische Fähigkeiten statt? Wenn ja, über welche Fähigkeiten?

11

Welche militärischen Fähigkeiten sollten aus welchen sicherheitspolitischen Gründen nach Ansicht der Bundesregierung in Verhandlungen einbezogen werden, und wie denkt die Bundesregierung über diese Vorstellungen?

12

Welche militärischen Fähigkeiten sollten nach Kenntnis der Bundesregierung auf Wunsch Russlands in Verhandlungen einbezogen werden?

13

Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich einer Integration der Regime von Wiener Dokument 1999 und konventioneller Rüstungskontrolle in ein einziges Regime, und welche Positionen vertritt die NATO bzw. Russland?

14

Welche Rolle spielen nach Ansicht der Bundesregierung das Prinzip des Host-Nation Consent?

15

Wie ist das Verhältnis von gesamteuropäischer und subregionaler Rüstungskontrolle in Europa?

16

Welche Rolle spielen die regionalen Konflikte in Gesamteuropa für die Weiterentwicklung der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa?

17

Welche regionalen Konflikte sollten aus welchen Gründen aus Sicht der Bundesregierung in Verhandlungen über eine europäische konventionelle Rüstungskontrolle einbezogen werden?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der regionalen Rüstungskontrolle in Südosteuropa (Vertrag von Florenz)? Kann dieser Vertrag nach Ansicht der Bundesregierung ein Modell für die Stabilisierung weiterer regionaler Konflikte im OSZE-Raum (OSZE: Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) darstellen?

19

Welche Rolle spielten und spielen die vertrauensbildenden und Transparenz fördernden OSZE-Mechanismen in konkreten Konfliktsituationen (z. B. Georgien), und hat die Bundesregierung diese Mechanismen evaluiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte mit Aufzählung konkreter Beispiele)?

20

Für welche vertrauensbildenden und transparenzfördernden Mechanismen setzt sich die Bundesregierung im Falle der regionalen Konflikte im OSZE-Raum ein? Welche hat sie zur Bearbeitung der Konflikte vorgeschlagen oder beabsichtigt sie vorzuschlagen?

Berlin, den 22. November 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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