Berichte über Informationen des Bundesnachrichtendienstes für türkische Angriffe auf Nordirak
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit Dezember 2007 fliegt die türkische Luftwaffe regelmäßig Angriffe auf mutmaßliche kurdische Guerillastellungen der Arbeiterpartei Kurdistans PKK im Nordirak. Die Zieldaten stammen zu einem Großteil von der US- Luftaufklärung und aus US-Geheimdienstinformationen. Wie von der Enthüllungsplattform „Wikileaks“ veröffentlichte US-Botschaftsdepeschen beweisen, hatten der damalige US-Präsident George W. Bush und der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan im November 2007 zu diesem Zweck die Bildung einer „Combined Intellegence Fusion Cell“ (CIFC) vereinbart.
An die Türkei weitergegeben werden laut einer Botschaftsdepesche neben eigenen Daten auch Erkenntnisse „von Geheimdiensten, die das Europäische Kommando unterstützen“. Gemeint ist damit das regionale Oberkommando der US- Streitkräfte in Stuttgart-Vaihingen Eucom, in dem eine größere Anzahl von Mitarbeitern des US-Militärgeheimdienstes DIA arbeitet. Zu den mit Eucom kooperierenden Diensten gehört auch der Bundesnachrichtendienst (BND). „Ob Informationen des BND dazu benutzt wurden, PKK-Ziele zu orten und zu bombardieren, ist derweil unklar. Doch die politische Brisanz eines solchen Vorgangs wäre enorm – ganz gleich, ob der BND eingeweiht war oder nicht“, heißt es in „SPIEGEL ONLINE“ (www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,786304,00.html).
Durch die bis heute andauernden türkischen Luft- und Artillerieangriffe auf den Nordirak wurde nach Informationen der Kurdischen Regionalregierung (KRG) in erheblichem Maße zivile Infrastruktur zerstört. Mehrere Dörfer mussten geräumt werden und zivile Todesopfer waren mehrfach zu beklagen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hat der BND seit 2007 Informationen über die Arbeiterpartei Kurdistans PKK an US-Geheimdienste weitergegeben?
Hat der BND Informationen über die Arbeiterpartei Kurdistans PKK an den türkischen Geheimdienst weitergegeben?
Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Geheimdienstinformationen bezüglich der PKK, die an türkische oder US-Stellen weitergegeben wurden, von der Türkei für Luft- und Artillerieangriffe auf Ziele im Nordirak genutzt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die seit Dezember 2007 laufenden türkischen Luft- und Artillerieangriffe auf Ziele im Nordirak unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten?
Welche Informationen über Schäden an ziviler Infrastruktur und Opfer unter der Zivilbevölkerung durch türkische Luft- und Artillerieangriffe auf Ziele im Nordirak seit Ende 2007 liegen der Bundesregierung vor (bitte Quelle und Zeitpunkt angeben)?
Welche Informationen über getötete PKK-Mitglieder und zerstörte PKK- Infrastruktur durch türkische Luft- und Artillerieangriffe auf Ziele im Nordirak seit Ende 2007 liegen der Bundesregierung vor (bitte Quelle und Zeitpunkt angeben)?
Inwieweit ist die Bundesregierung der Meinung, bei den Camps der PKK oder der Partei für ein freies Leben in Kurdistan (PJAK) im Nordirak handele es sich um sogenannte Terrorcamps im Sinne des § 89a des Strafgesetzbuchs (StGB), und worauf stützt sich diese Einordnung?
In wie vielen Fällen wurden bislang Straf- und Ermittlungsverfahren nach den §§ 89a und 91 StGB bezüglich der PKK oder PJAK eingeleitet, und mit welchem Ergebnis?