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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verschärfte Abschiebungen von Roma in den Kosovo

Detaillierte Angaben zu ausreisepflichtigen, geduldeten und asylsuchenden Roma mit kosovarischer, serbischer oder ungeklärter Staatsangehörigkeit, in Deutschland geborene Kinder, Abschiebungsersuchen der Bundesländer, Abschiebungen und Rücknahmeabkommen, Beteiligung von FRONTEX, Rückkehrhilfen, illegale Wiedereinreisen, Fragen zu Reintegration und Lebensbedingungen angesichts ethnischer Spannungen im Kosovo, Initiativen für ein Bleiberecht, Erwägung eines "Winterabschiebestops" im Rahmen der Innenministerkonferenz<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

19.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/804901. 12. 2011

Verschärfte Abschiebungen von Roma in den Kosovo

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Petra Pau, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zum Stand 30. Juni 2010 waren in Deutschland noch etwa 10 000 ausreisepflichtige Roma-Minderheitenangehörige aus dem Kosovo (einschließlich Ashkali und Ägypter) offiziell erfasst, ganz überwiegend lebten sie in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3328). Von Rückübernahmeersuchen an den Kosovo sind überwiegend Familien und zu 75 Prozent Minderheitenangehörige betroffen. Auch unter den Abgeschobenen wächst der Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen, die inzwischen bereits mehr als die Hälfte der Betroffenen ausmachen dürften. Zwar gab und gibt es vereinzelte Abschiebestopps für Roma aus dem Kosovo, etwa für die Zeit der Wintermonate (zuletzt in Nordrhein-Westfalen) oder aktuell in Baden-Württemberg in Hinblick auf die aktuelle Verschärfung der Sicherheitslage im Kosovo. Eine generelle Bleiberechtsregelung insbesondere für die Roma aus dem Kosovo ist trotz zahlreicher Forderungen der Zivilgesellschaft, der Kirchen, der Opposition im Deutschen Bundestag und von Verbänden und Vereinen jedoch nicht in Sicht.

Im Mai 2011 stellte die Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Kosovo in einem Bericht fest, dass Strategien und Aktionspläne für die Integration der Roma bzw. für die Reintegration von Rückkehrern bisher nur unzureichend umgesetzt wurden. Bereits in den Haushalten der Ministerien und Gemeinden 2010 habe es schlicht kein Budget für deren Umsetzung gegeben, dies sei auch in den Haushalten für 2011 der Fall. Das Projekt URA II in Prishtina bietet nur kurzfristige Hilfestellungen für Rückkehrer und Abgeschobene und kann die strukturellen Probleme nicht ausgleichen.

Dies belegen auch Berichte über aus Deutschland abgeschobene Roma, die ein erschreckendes Bild der Folgen deutscher Abschiebungspolitik zeichnen. So heißt es in dem Fazit eines Berichts eines Rechercheteams von „alle bleiben!“ vom September 2011:

  • „Wenn man diesen Teil des Kosovo besucht, in dem die Roma am Stadtrand leben, auf Müllhalden, in der Nähe von Kraftwerken, die Flüsse und Luft verunreinigen, in kleinen feuchten, zugigen Häusern oder in Hütten aus Brettern und Planen, ohne Zugang zu Wasser und Strom, versteht man, dass man sich im ärmsten Land Europas befindet. Genauso, wie man versteht, dass die Politik Deutschlands am Menschen vorbeigeht, dass sie Kinder und Jugendliche und deren Familien in einer Situation zurücklässt, die ihnen nicht die Chance gibt, ihre Zukunft eigenständig zu gestalten, die ihnen alles nimmt, was sie bisher hatten und ‚zu Hause‘ nannten. Eiskalt macht man diese Menschen kaputt, die nicht verstehen, was passiert, denen man den Boden unter den Füssen wegzieht. Traumatisiert bleiben sie hier zurück, vollkommen unfähig, sich zu integrieren – gäbe es Strukturen, in die man sich integrieren könnte.“ (www.alle-bleiben.info/news/info-news70.htm)

Diese Abschiebungspolitik untergräbt aus Sicht der Fragesteller die Glaubwürdigkeit der offiziellen Beteuerungen der Bundesregierung, sich für die Rechte und Integration von Roma in Europa einsetzen zu wollen.

Die Angaben der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/5724 zu Rückübernahmeersuchen und Abschiebungen waren unvollständig, da lediglich von der Zentralen Ausländerbehörde in Bielefeld aktuelle Zahlen vorlagen. Deshalb ist eine erneute Anfrage erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo lebten zum letzten bekannten Stand in Deutschland (bitte nach Bundesländern und Personengruppen, zusätzlich aber auch nach Alter – unter 18 Jahre, zwischen 18 und 60 Jahre, über 60 Jahre – differenzieren)?

2

Wie viele geduldete Personen weisen nach dem Ausländerzentralregister (AZR) aktuell eine „kosovarische“ bzw. „serbische“ (inklusive Vorgängerstaaten) Staatsangehörigkeit auf (bitte auch nach Bundesländern differenzieren), wie hoch schätzt die Bundesregierung ungefähr den Anteil der Roma-Angehörigen unter diesen Personen ein, und wie viele der Personen mit den unterschiedlichsten Staatsangehörigkeitsbezeichnungen „Republik Serbien“, „Serbien und Montenegro (ehemals)“, „Serbien und Kosovo (ehemals)“, „Jugoslawien (ehemals)“ könnten theoretisch bzw. definitiv nicht aus dem Kosovo stammen?

3

Sind der Bundesregierung Fälle von in Deutschland geborenen Kindern von Personen aus dem Kosovo mit dem Eintrag „Staatsangehörigkeit: unbekannt“ im Ausländerzentralregister bekannt?

Welche Konsequenzen hat der Eintrag „Staatsangehörigkeit: unbekannt“ für das Rückübernahmeverfahren auf Grundlage des Rückübernahmeabkommens mit dem Kosovo?

Sind diese Personen de facto staatenlos und was folgt daraus?

4

Welche staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen Serbiens bzw. seiner Teilrepublik Kosovo, die von Deutschland als eigenständiger Staat anerkannt wurde, gibt es und wie wirken sich diese bei in Deutschland geborenen Kindern von Personen aus dem Kosovo aus, insbesondere solchen, die am 1. Januar 1998 nicht mehr im Kosovo lebten: welche Staatsangehörigkeit haben diese Kinder, welche haben sie, wenn die Staatsangehörigkeit der Eltern ungeklärt ist, welcher Eintrag erfolgt jeweils im AZR, und welche ausländerrechtlichen Folgen ergeben sich hieraus?

5

Wie viele Asylanträge von Personen aus dem Kosovo bzw. aus Serbien (bitte differenzieren) wurden im Jahr 2010 bzw. bislang im Jahr 2011 gestellt, wie hoch war jeweils der Anteil der Roma-Angehörigen (bzw. Ashkali und Ägypter), wie viele davon waren Folgeanträge, und wie hoch waren die Gesamtschutzquoten insgesamt bzw. bei Roma-Angehörigen (bzw. Ashkali und Ägypter) aus dem Kosovo (bitte alle Angaben auch nach Monaten und gewährten Schutzstatus differenzieren)?

6

Wie viele Asylsuchende aus dem Kosovo mit Roma-Volkszugehörigkeit (bzw. Ashkali und Ägypter) leben derzeit in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesländern und Alter – über bzw. unter 18 Jahre alt – differenzieren)?

7

Wie viele „Abschiebungsaufträge“ aus den einzelnen Bundesländern wurden den Koordinierungsstellen in Karlsruhe und Bielefeld im Jahr 2010 und bislang im Jahr 2011 (bitte getrennt darstellen) übermittelt, und wie verteilten sich diese Aufträge auf die Personengruppen

Straftäter,

alleinreisende Erwachsene,

Familien/Kinder,

alleinerziehende Elternteile,

Alte und Pflegebedürftige,

langjährig Aufhältige (seit 1. Januar 1998),

unbegleitete Minderjährige,

Roma-Angehörige,

andere Minderheitenangehörige,

Empfänger von Sozialleistungen,

Personen, gegen die Ausweisungsgründe vorliegen (bitte in der Form wie zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/5724 darstellen, jedoch zusätzlich noch – wie bereits mehrfach erbeten – die Summen beider Koordinierungsstellen angeben)?

8

Wie viele von wie vielen Ersuchen im Rahmen des Rückübernahmeabkommens wurden bislang im Jahr 2011 aus welchen Gründen abgelehnt?

9

Wie viele von wie vielen Ersuchen im Rahmen des Rückübernahmeabkommens wurden 2010 bzw. bislang im Jahr 2011 (bitte differenzieren) nicht innerhalb von 30 bzw. 45 Tagen beantwortet, und welche Folgen hatte dies?

10

In welchem Umfang gab es 2010 bzw. bislang im Jahr 2011 (bitte differenzieren) Abschiebungen, in denen es zuvor keine ausdrückliche Zustimmung zur Rückübernahme gab, wie viele Abschiebungen gab es außerhalb des Rückübernahmeabkommens, und wie viele Minderheitenangehörige waren jeweils davon betroffen?

11

Für wie viele Personen erfolgten im Jahr 2010 bzw. bislang im Jahr 2011 (bitte differenzieren) „Fluganmeldungen/Abschiebungsaufträge“, und wie viele Abschiebungen wurden tatsächlich vollzogen (bitte in der Differenzierung und Form wie zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/5724 darstellen)?

12

Wie viele der Abschiebungen in den Kosovo im bisherigen Jahr 2011 wurden im Rahmen von Sammelabschiebungen per Charterflug durchgeführt (bitte die einzelnen Flüge mit Datum, Startflughafen in Deutschland, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl der Abgeschobenen, Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen, Kosten je Flug auflisten und die jeweiligen Summen nennen)?

13

Welche Abschiebungsaktionen mit dem Ziel Kosovo unter der Leitung oder Beteiligung von FRONTEX gab es bislang im Jahr 2011, und welche genaueren Angaben hierzu sind der Bundesregierung bekannt (z. B. Datum, beteiligte Länder, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl der Abgeschobenen, Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen, Kosten je Flug; Angaben bitte soweit möglich länderspezifisch differenzieren und jeweilige Summen nennen)?

14

Wie ist die Antwort des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/5724 (Erklärungen für die Differenz des Anteils von Roma bei den Abgeschobenen im Vergleich zu ihrem Anteil an den Rückübernahmeersuchen), bzw. inwieweit entsprechen dessen Erfahrungen der Einschätzung der Zentralen Ausländerbehörde in Bielefeld?

15

Wie hoch war die Zahl der „freiwilligen“ Rückkehrer bislang im Jahr 2011 (bitte nach Bundesländern differenzieren), und wie hoch war jeweils der Anteil bzw. die Zahl der Roma?

16

Wie viele Personen welcher Volkszugehörigkeit wurden bislang im Jahr 2011 mit welcher Zielrichtung und in welcher Höhe bzw. mit welchen Maßnahmen im Rahmen des Projekts URA 2 gefördert, und was hat die angekündigte Evaluierung von URA 2 und entsprechende schriftliche Befragungen der Rückkehrer insbesondere zur Nachhaltigkeit der Maßnahmen im Detail erbracht?

17

Wie viele Personen welcher Volkszugehörigkeit wurden bislang im Jahr 2011 und im Jahr 2010 (bitte differenzieren) mit welcher Maßnahme und in welcher Höhe bei der Rückkehr in den Kosovo durch Hilfen der International Organization for Migration (IOM) gefördert, und welche Evaluierung der Wirksamkeit dieser Hilfen gibt es?

18

Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen, neben denen von UNICEF und des Leiters von URA 2 (vgl. Frage 19 der Bundestagsdrucksache 17/5724), liegen der Bundesregierung inzwischen vor zu der Frage, wie viele abgeschobene oder zurückgekehrte Roma mangels realistischer Überlebensperspektiven den Kosovo bereits nach wenigen Monaten wieder verlassen und/oder versuchen, (illegal) nach Deutschland oder in ein anderes Land der Europäischen Union (EU) zurückzukehren?

19

Wie viele Personen aus dem Kosovo bzw. mit „kosovarischer“ bzw. mit anderer Staatsangehörigkeitsbezeichnung, die auf eine Herkunft aus dem Kosovo hindeuten könnte, sind im Jahr 2010 und im Jahr 2011 jeweils beim Versuch des unerlaubten Grenzübertritts angehalten worden, in wie vielen Fällen wurde der unerlaubte Aufenthalt von zuvor ausgereisten oder abgeschobenen Personen aus dem Kosovo festgestellt, und wie viele dieser Personen waren jeweils im Ausländerzentralregister als „ausgereist“ oder abgeschoben gespeichert?

20

Wie bewertet die Bundesregierung und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem Bericht der OSZE-Mission im Kosovo vom Mai 2011 (Implementation of the Action Plan on the Strategy for the Integration of the Roma, Ashkali and Egyptian Communities in Kosovo), wonach die Strategien und Aktionspläne für die Integration der Roma bzw. für die Reintegration von Rückkehrern bisher nur unzureichend umgesetzt wurden?

21

Inwieweit beurteilt die Bundesregierung angesichts der jüngsten Spannungen im Kosovo mit mehreren Toten und verschärften Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen die Frage neu, ob Abschiebungen von Minderheitenangehörigen und insbesondere von Roma in diese unsicheren Verhältnisse in einem politischen Sinne verantwortbar sind?

22

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Folgen der Abschiebungen von Roma in den Kosovo, bzw. was unternimmt die Bundesregierung, um diese Folgen zu eruieren, etwa zu den Fragen:

Wie viele abgeschobene Personen leben weiterhin im Kosovo bzw. sind erneut zu Flüchtlingen oder Vertriebenen im Land geworden?

Unter welchen Bedingungen leben sie (Unterkunft, Einkommen usw.)?

Wie viele Personen konnten sich amtlich registrieren lassen und erhalten welche öffentlichen Unterstützungsleistungen?

Wie viele Personen konnten erfolgreich die Rückgabe ihres Eigentums/ihrer Wohnung durchsetzen?

Wie ist der faktische Zugang Abgeschobener zur Gesundheitsversorgung, zur Rechtshilfe, zu Arbeit und Bildung, zu Schulen usw.?

23

Welche politischen Initiativen für ein Bleiberecht der Roma aus dem Kosovo sind der Bundesregierung bekannt, welche Institutionen oder Einzelpersonen haben sich an sie wann mit diesem Anliegen gewandt, und in welchen Bundesländern gibt es derzeit welche Sonderregelungen in Bezug auf Abschiebungen von Roma oder anderen Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo (z. B.: Winterabschiebestopp, Einzelvorlage im Ministerium, besondere Verfahrensregelungen)?

24

Inwieweit wird sich die Bundesregierung angesichts der dramatischen Notlage abgeschobener Roma und der harten winterlichen Bedingungen im Kosovo zumindest für einen „Winterabschiebestopp“ in Bezug auf diesen Personenkreis im Rahmen der nächsten Innenministerkonferenz einsetzen?

Berlin, den 1. Dezember 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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