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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausgestaltung des Betreuungsgeldes

Zeitplan für die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Einführung eines Betreuungsgeldes, Kostenschätzung und Finanzierung, Ziele, Kritik von Experten, verfassungsrechtliche Fragen, Fragen der Ausgestaltung und Anspruchsberechtigung, Berücksichtigung des Betreuungsgeldes in Form einer stärkeren Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

30.12.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/819514. 12. 2011

Ausgestaltung des Betreuungsgeldes

der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Franz Müntefering, Aydan Özoğuz, Thomas Oppermann, Sönke Rix, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Stefan Schwartze, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Einführung eines Betreuungsgeldes ist Inhalt des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP. Durch einen Beschluss des Koalitionsausschusses am 6. November 2011 hat die Regierungskoalition bekräftigt, eine solche Leistung zum Jahr 2013 einzuführen und ihre Pläne teilweise konkretisiert. Die Leistung soll für zwei- und dreijährige Kinder statt der Förderung in einer Kindertageseinrichtung gezahlt werden. Das hat auch die zuständige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, in der Plenardebatte am 9. November 2011 bestätigt und erläutert, dass das Betreuungsgeld zunächst für das zweite Lebensjahr und ab 2014 dann auch für das dritte Lebensjahr gezahlt werden soll.

Die geplante Einführung eines Betreuungsgeldes wird seit Monaten kontrovers diskutiert. Kritik wird von Expertinnen und Experten aus sozial-, bildungs-, integrations- und gleichstellungspolitischer Perspektive geäußert. Bedenken bestehen auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit eines Betreuungsgeldes mit den Artikeln 3 und 6 des Grundgesetzes (GG).

Zum Betreuungsgeld und dessen konkreter gesetzlicher Ausgestaltung ergeben sich viele Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Allgemeine Fragen

Fragen34

1

Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Betreuungsgeldes vor (bitte Datum nennen)?

2

Wird derzeit bereits ein Referentenentwurf zwischen den Bundesressorts abgestimmt?

3

Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die Regelungen zur Einführung eines Betreuungsgeldes in Kraft treten (bitte Datum nennen)?

4

Hat die Bundesregierung zum Koalitionsausschuss am 6. November 2011 eine Kostenschätzung zur Einführung eines Betreuungsgeldes zugrunde gelegt? Unter welchen Annahmen hat die Bundesregierung die Kosten geschätzt?

5

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Kosten für die Einführung eines Betreuungsgeldes (bitte detailliert erläutern für die Jahre 2013 und 2014 und die folgenden Jahre)?

6

Aus welchen Mitteln plant die Bundesregierung die Kosten für das Betreuungsgeld zu finanzieren? Ist eine Gegenfinanzierung im entsprechenden Einzelplan vorgesehen?

7

Falls die Bundesregierung keine Kostenschätzung zur Einführung eines Betreuungsgeldes am 6. November 2011 zugrunde gelegt hat, worauf bezieht sich die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, wenn sie von einer „finanzierbaren Lösung“ im Hinblick auf das geplante Betreuungsgeld (Zitat: Plenardebatte am 9. November 2011) spricht?

8

Welche Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung mit der Einführung eines Betreuungsgeldes?

9

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Wahlfreiheit“ für Familien, und welchen Stellenwert hat dabei für sie der konsequente Ausbau der Betreuungsinfrastruktur?

10

Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Betreuungsgeld die Nachfrage nach Angeboten der frühkindlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen drosseln wird? Wenn nein, warum nicht?

11

Teilt die Bundesregierung die Bedenken von Expertinnen und Experten, dass durch eine später einsetzende frühkindliche Bildung außerhalb des Elternhauses – insbesondere für Kinder aus benachteiligten Familien – eine Verschärfung der immer noch vorherrschenden Bildungsungerechtigkeit in Deutschland die Folge sein wird?

a) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung gegensteuern?

b) Wenn nein, auf welche Untersuchungen stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?

12

Teilt die Bundesregierung die von Expertinnen und Experten geäußerten Bedenken, dass ein Betreuungsgeld vor allem im unteren und mittleren Einkommensbereich den Anreiz zur Aufnahme von Erwerbsarbeit – auch vor dem Hintergrund bestehender Regelungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht (z. B. Ehegattensplitting, Mitversicherung von Ehegatten ohne eigenes Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung) – verringere, und wenn nein, warum nicht?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Expertinnen und Experten, die Einführung eines Betreuungsgeldes vergrößere die Gefahr von Altersarmut insbesondere für Frauen, und wenn nein, warum nicht?

14

Bezieht die Bundesregierung das Ergebnis der EMNID-Umfrage vom 13. November 2011, wonach sich 80 Prozent der Bundesbürgerinnen und -bürger dafür aussprechen, die für das Betreuungsgeld veranschlagten Mittel lieber in den Ausbau der Kindertagesstätten zu investieren, in ihre weiteren Überlegungen ein?

a) Wenn ja, wie?

b) Wenn nein, warum nicht?

15

Prüft die Bundesregierung verfassungsrechtliche Fragen bei der Ausgestaltung eines Betreuungsgeldes, und wenn ja, um welche Fragen handelt es sich dabei?

16

Liegen bereits Zwischenergebnisse oder Ergebnisse einer Prüfung von verfassungsrechtlichen Fragen vor, und wenn ja, wie lauten diese?

17

Wurden beziehungsweise werden verfassungsrechtliche Fragen vom zuständigen Verfassungsressort geprüft?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die beiden Gutachten von Prof. Dr. Ute Sacksofsky, M. P. A. (Harvard) mit dem Titel „Vereinbarkeit des geplanten Betreuungsgeldes nach § 16 Abs. 4 SGB VIII mit Art. 3 und Art. 6 GG“ vom Oktober 2010 sowie von Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms mit dem Titel „Verfassungsrechtlich prekär“ von September 2010, wonach das Betreuungsgeld als nicht verfassungsgemäß bzw. verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft wird?

19

Prüft die Bundesregierung vom Verfassungsressort insbesondere die Frage, ob eine neue familienpolitische Leistung danach ausgerichtet werden kann, ob Kinder institutionell oder zu Hause bzw. anderweitig betreut werden?

20

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem geplanten Betreuungsgeld und dem Auftrag des Staates nach Artikel 6 Absatz 1 GG, wonach er die Erziehungsleistung aller Eltern unabhängig von der Ausgestaltung der Kinderbetreuung fördern muss? Wenn nein, warum nicht?

21

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem geplanten Betreuungsgeld und der Gleichberechtigungsgarantie des Staates nach Artikel 3 Absatz 2 GG, wonach er die Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und bestehende Nachteile beseitigen muss? Wenn nein, warum nicht?

22

Soll das Betreuungsgeld auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angerechnet werden?

a) Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?

b) Wenn nein, warum nicht?

23

Soll der Anspruch auf ein Betreuungsgeld ausschließlich dann bestehen, wenn ein Kind unter drei Jahren nicht in einer Kindertageseinrichtung gefördert wird, und wie begründet die Bundesregierung dies?

24

Soll der Anspruch auf ein Betreuungsgeld bestehen, wenn ein Kind in Kindertagespflege gefördert wird, und wenn nein, wie begründet sie dies?

25

Soll der Anspruch auf ein Betreuungsgeld bestehen, wenn ein Kind unter drei Jahren

a) durch private Anbieterinnen und Anbieter (z. B. Babysitter, „Kinderfrau“, „Leih-Oma“ und „Leih-Opa“)

b) durch Au-pairs

betreut wird, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?

26

Soll die jeweilige Höhe des geplanten Betreuungsgeldes an den zeitlichen Umfang der Betreuung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung gekoppelt werden?

a) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?

b) Wenn ja, wie soll das Betreuungsgeld im Zusammenhang mit dem zeitlichen Umfang der Betreuung des Kindes ausgestaltet werden?

27

Soll die Erwerbstätigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils ein Ausschlusskriterium für den Anspruch des Betreuungsgeldes sein? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?

28

Soll das Betreuungsgeld an den Umfang der Erwerbsbeteiligung der Eltern gekoppelt werden?

a) Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?

b) Wenn nein, warum nicht?

29

Soll das Betreuungsgeld an eine bestimmte Einkommenshöhe gekoppelt werden?

a) Wenn ja, wie wird diese ausgestaltet?

b) Wenn nein, warum nicht?

30

Soll das geplante Betreuungsgeld als Geldleistung ausgezahlt werden?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

31

Soll das Betreuungsgeld als Gutschein ausgezahlt werden?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

32

Soll das Betreuungsgeld in Form einer stärkeren Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

33

Ist unabhängig vom Betreuungsgeld eine stärkere Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung geplant?

a) Wenn ja, wie soll eine entsprechende Neuregelung ausgestaltet werden?

b) Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung die dafür anfallenden Kosten für den Bundeshaushalt?

34

Welche steuerrechtliche Behandlung des Betreuungsgeldes soll erfolgen?

Berlin, den 14. Dezember 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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