Abteilungen, Gremien und Dateien deutscher Sicherheitsbehörden für den Kampf gegen Rechtsextremismus
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Rosemarie Hein, Andrej Hunko, Dr. Lukrezia Jochimsen, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die terroristische Nazi-Organisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) konnte jahrelang Morde und Banküberfälle begehen und dabei völlig unentdeckt bleiben. Die deutschen Sicherheitsbehörden hatten nach eigener Darstellung weder Erkenntnisse, die auf einen neofaschistischen Hintergrund der Mordserie hindeuteten, noch auf die Aufenthaltsorte der NSU-Mitglieder.
Laut Darstellung der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) vom 9. Dezember 2011 waren jedoch sowohl die Aktivitäten als auch die Identitäten der Nazi-Mörder in der rechtsextremen Szene wohlbekannt und sie galten dort als „bekannte, große Figuren“.
Sicher und wenigstens auch teilweise von Behördenvertretern eingestanden ist, dass ihr Fokus unangemessen stark auf die Beobachtung der politischen linken Szene lag und die Gefahren von rechts sträflich gering eingeschätzt wurden.
Obwohl die Verstrickung und mögliche schuldhafte Rolle deutscher Sicherheitsbehörden in den Komplex V-Leute/NSU bislang noch nicht aufgearbeitet ist, hat der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, bereits einen Gesetzentwurf zur Schaffung einer neuen gemeinsamen Datei der Sicherheitsbehörden vorgelegt. Außerdem wird ein sogenanntes Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus geschaffen; insgesamt sollen die Sicherheitsbehörden weiter gestärkt werden. Die bisherigen Erfahrungen verdeutlichen aus Sicht der Fragesteller allerdings, dass das Problem weniger in zu schwachen Sicherheitsbehörden liegt, sondern mehr darin, dass diese politisch nicht fähig oder willens waren, die Bedrohung durch Nazis angemessen wahrzunehmen und entsprechende Erkenntnisse anzunehmen und wo nötig zu teilen. So hat es in der Vergangenheit sehr wohl Gremien gegeben, die dem Austausch über faschistische Terrorgefahren dienten, wie etwa die „Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer/-terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte“ (IGR).
Diese hatte sich kurz nach ihrer Einrichtung 1992 relativ häufig getroffen und offenbar mit einiger Energie gearbeitet; zu ihren Ergebnissen gehörten etwa bundesweite Hausdurchsuchungen bei der rechten Szene (vgl. Bundestagsdrucksache 12/7008). Später trat sie aber nur noch „in unregelmäßigen Abständen in der Regel ein- bis zweimal jährlich“ zusammen, ab 2007 wurden die Treffen komplett eingestellt (Schriftliche Frage der Abgeordneten Petra Pau vom 16. November 2011).
Fragen wirft auch die Tatsache auf, dass die beim Bundeskriminalamt (BKA) geführte Zentraldatei „Rechtsextremistische Kameradschaften“ 2010 aufgelöst worden ist. Zweck der Datei war es, „Klarheit über Anzahl, Umfang und Organisationsstrukturen von Kameradschaften und ähnlichen Gruppierungen zu gewinnen und festzustellen, ob aus den Gruppierungen heraus Straftaten geplant und begangen werden und ob Verbindungen zwischen ihnen bestehen.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
In welchen Zeiträumen hat es bei den Sicherheitsbehörden des Bundes Organisationseinheiten (Abteilungen, Referate, Dienststellen, Allgemeine und Besondere Aufbauorganisationen) gegeben, die sich speziell der Beobachtung bzw. Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie der Politisch Motovierten Kriminalität (PMK) (rechts) gewidmet haben, und wann und aus welchen Überlegungen heraus wurden diese Organisationseinheiten aufgelöst bzw. mit anderen (welchen) zusammengelegt (bitte für jede Bundessicherheitsbehörde einzeln angeben)?
a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich in den Jahren seit 1990 schwerpunktmäßig mit der Beobachtung bzw. Bekämpfung der rechtsextremen Szene beschäftigt (bitte nach Jahren einzeln angeben)?
b) Welche Organisationseinheiten widmeten sich schwerpunktmäßig seit 1990 der Beobachtung bzw. Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie der PMK-rechts (bitte nach Sicherheitsbehörden aufgliedern und die Organisationseinheiten benennen)?
c) Wann wurden diese Organisationseinheiten gegründet, und was war ihr jeweiliger Zweck?
d) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in diesen Organisationseinheiten jeweils beschäftigt (bitte nach Jahren seit 1990 angeben)?
e) Welche Finanzmittel standen ihnen jeweils jährlich zur Verfügung (bitte Entwicklung seit 1990 dokumentieren)?
f) Welche dieser Organisationseinheiten wurden seit 1990 aufgelöst bzw. mit anderen zusammengelegt, und was war jeweils der Grund dafür?
g) Wie bewertet die Bundesregierung die Ausstattung dieser Organisationseinheiten und ggf. ihre Auflösung aus heutiger Sicht, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Warum hat das Bundesamt für Verfassungsschutz keine eigene Abteilung für die Beobachtung des Rechtsextremismus?
a) Hat es früher eine derartige eigene Abteilung gegeben, und wenn ja, wann wurde sie aufgestellt, und wann wurde sie wieder aufgelöst?
b) Welche Überlegungen standen jeweils hinter diesen Entscheidungen?
c) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entscheidungen aus heutiger Sicht, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche gemeinsamen Gremien sowie weitere strukturierte Formen der Zusammenarbeit bzw. des Austauschs der Sicherheitsbehörden hat es seit 1990 gegeben, die der Beobachtung bzw. Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie der PMK-rechts gedient haben?
a) Wo waren diese Gremien angesiedelt, und wem gegenüber waren sie rechenschaftspflichtig?
b) Wann wurden diese Gremien eingerichtet, von wem ging die Initiative dafür aus, und was war ihr wesentlicher Zweck?
c) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Gremien?
d) Inwiefern verfügten diese Gremien über ein Budget, und wie hoch war dieses (bitte nach Jahren einzeln angeben)?
e) Wie häufig sind diese Gremien jeweils (pro Jahr) zusammengetreten?
f) Welche dieser Gremien sind zwischenzeitlich aufgelöst worden, und warum?
g) Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit dieser Gremien und ihre etwaige Auflösung aus heutiger Sicht?
Über welche Dateien verfügten die Bundessicherheitsbehörden seit 1990 zur Beobachtung bzw. Bekämpfung des Rechtsextremismus sowie der PMK-rechts (bitte vollständig angeben, gemeinsame Dateien mit berücksichtigen und angeben, ob es sich um Verbund- oder Zentraldateien handelte)?
a) Wann wurden diese Dateien jeweils eingerichtet, und was war ihr wesentlicher Zweck?
b) Wie viele Datensätze enthielten diese Dateien, und wie viele Personen waren darunter?
c) Welche Dateien wurden zwischenzeitlich gelöscht, und was geschah mit den darin enthaltenen Daten?
d) Wie wurde die Löschung begründet?
e) Welche Dateien wurden mit anderen Dateien zusammengelegt, und was war jeweils Zweck dieser Maßnahme?
Welche Erkenntnisse hat die Datei „Rechtsextremistische Kameradschaften“ seit ihrer Einrichtung über Anzahl, Umfang und Organisationsstruktur von Kameradschaften und ähnlichen Gruppierungen erbracht?
a) Wurde dabei festgestellt, aus welchen Gruppierungen heraus, Straftaten geplant bzw. begangen wurden (bitte ggf. unter Angabe der Kameradschaftsbezeichnung sowie des Charakters der geplanten bzw. begangenen Straftaten erläutern)?
b) Welche Verbindungen zwischen den Kameradschaften untereinander sowie der Kameradschaften mit gewaltbereiten rechten Szenen im Ausland wurden dabei festgestellt?
c) Wie viele Kameradschaften (bitte möglichst namentlich nennen) mit jeweils wie vielen Personen und wie viele Personen insgesamt waren zuletzt in dieser Datei gespeichert?
d) Inwieweit hatte die Datei Nutzen für operative Maßnahmen?
e) Warum wurde die Datei 2010 gelöscht, und was geschah mit dem Datenbestand?
Welche sachlichen Gründe haben bei Gründung der IGR dazu geführt, dass dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Geschäftsführung angetragen worden ist, und wurde bis 2010 die Geschäftsführung gewechselt? Wenn ja, aus welchen Gründen?
Wie oft ist die IGR seit 1. Januar 1995 zusammengekommen (bitte einzelne Treffen mit Datum, Thema und Ergebnis auflisten)?
Wer hat jeweils die Themen festgelegt, wie hat sich das in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 13/1117 dargestellte Verhältnis von vier regulären Sitzungen pro Jahr zu anlassbezogenen, gesondert einberufenen Sitzungen, von 1995 bis 2007 entwickelt?
Was waren jeweils von 1995 bis 2007 die Anlässe, zu denen die IGR „anlassbezogen“ einberufen wurde, und wer hat jeweils die Sitzung veranlasst?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass die IGR, nachdem sie in den Jahren 1993 zu 15, im Jahr 1994 zu neun Treffen zusammenkam (Bundestagsdrucksache 13/1117), danach nur noch erheblich seltener zusammentrat und seit 2007 überhaupt nicht mehr?
a) Ging die weitgehende Einstellung der IGR auf eine einvernehmliche Entscheidung der beteiligten Sicherheitsbehörden zurück oder war sie maßgeblich eine Entscheidung der Geschäftsführung?
b) Auf welche anderen Gremien ging die Tätigkeit der IGR gegebenenfalls über?
c) Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die wachsende Untätigkeit der IGR seit 2007?
Welchen konkreten Nutzen hat die IGR hinsichtlich eines Erkenntnisaustausches für die beteiligten Sicherheitsbehörden in den Jahren 1995 bis zur letzten Sitzung im Jahr 2007?
Gab es bei Sitzungen der IGR zwischen den beteiligten Behörden – BfV, BKA, Generalbundesanwalt (GBA), Amt für militärischen Abschirmdienst (MAD), Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesministerium der Justiz (BMJ) sowie den Mitarbeitern der jeweils zuständigen Landesbehörden (Landesämter für Verfassungsschutz (LfV), Landeskriminalämter (LKÄ), Innen- und Justizministerium) jemals Anzeichen mangelnder Kooperations- und Informationsbereitschaft? Wenn ja, bei welchen Themen, Anlässen oder Ereignissen?
Inwiefern flossen seit 1995 Ergebnisse der IGR in operative Maßnahmen einzelner Sicherheitsbehörden bzw. gemeinsame operative Maßnahmen ein, und wie entscheidend waren dabei die Ergebnisse der IGR?
a) Kam es zu ähnlichen Aktionen wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 12/7008 erwähnt, also etwa zu bundesweiten Hausdurchsuchungen in der Naziszene?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Verlauf der IGR unter dem Aspekt solcher konkreten Ergebnisse, und wie erklärt sie etwaige signifikante Unterschiede?
Inwiefern haben sich die Arbeitsschwerpunkte und die Zusammensetzung der IGR seit 1995 geändert? Inwiefern hat sich die Bereitschaft der Bundesländer, Vertreter zu entsenden, geändert?
Handelte es sich bei den von den jeweiligen Behörden zu den Treffen der IGR entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Regel zugleich um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell gegen PMK-rechts wirkender Organisationseinheiten, und wenn nein, wurden solche Abteilungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter mit Spezialkenntnissen jemals zu den IGR-Treffen hinzugezogen, um weiteren Sachverstand zu gewinnen (bitte ggf. angeben, bei welchen Treffen und was Gegenstand der Beratungen war)?
Welche Arbeitsgruppen hat die IGR seit 1995 eingesetzt, und zu welchen Themen brachten diese Arbeitsgruppen welche Ergebnisse hervor? Wie oft haben die Arbeitsgruppen getagt (bitte pro Jahr und Thema angeben), und nach welchen Gesichtspunkten wurden die Arbeitsgruppen zusammengesetzt (Bund, Länder, welche Sicherheitsbehörden oder Ähnliches)?
Wie gestaltete sich die Zusammensetzung der IGR im Bund und in der Bund-/Länderzusammensetzung, und zu welchem Zweck erfolgte diese unterschiedliche Zusammensetzung?
Welche Beratungen fanden nach 1995 über die konzeptionellen Grundfragen der Zusammenarbeit statt?
a) Welche Kontroversen traten dabei zutage, und wie war die Position der Bundesregierung?
b) Welche Ergebnisse erbrachten diese Erörterungen?
Welche taktischen und operativen Fragen wurden im Laufe der Zeit in der IGR erörtert und geklärt, und welche Beschlüsse wurden daraus gezogen?
Welche neuen Beobachtungs- und Bekämpfungskonzepte wurden nach 1995 innerhalb der IGR entwickelt, und inwiefern und auf welchen Wegen sind diese umgesetzt und tatsächlich anwendbar gemacht worden?
Waren Berichte, Konzeptionen, Vorschläge und Analysen der IGR oder einer ihrer Untergruppen (Arbeitsgruppen) jemals Gegenstand von Sitzungen der Innenministerkonferenz? Wenn ja, wann, und zu welchem Thema?
Waren Überlegungen oder Arbeitsergebnisse aus den Strukturen der IGR Anlass oder Grundlage der Entscheidung des BMI, die Abteilung Rechtsextremismus im BfV auflösen zu lassen? Wenn ja, wie lauteten sie? Wenn nein, warum spielten für so weitreichende Entscheidungen die Überlegungen einer Beobachtungs- und Bekämpfungseinrichtung, wie der IGR, keine Rolle?
Welche regionalen personen- und sachbezogenen Beobachtungs- und Bekämpfungsschwerpunkte hat die IGR seit 1995 ausgemacht, und wie haben sich diese im Laufe der Zeit entwickelt?
Welche Strukturen gab es für einen Informationsaustausch der zur IGR entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb der Sitzungen der IGR, und wie intensiv wurde hiervon Gebrauch gemacht? Hat die Bundesregierung bzw. haben die Bundessicherheitsbehörden hierzu irgendwelche Vorschläge und Vorstöße gemacht, wenn ja, welche, und wie wurden diese umgesetzt?
Da zu den verschiedenen Ermittlungsansätzen anlässlich der Mordserie der Naziterroristen des sogenannten NSU zumindest zeitweise auch in Richtung Rechtsextremismus ermittelt wurde: Wurden in die IGR Informationen über die Mordserie eingebracht, und wenn ja, von wem, und wie wurde dieses Thema in der IGR behandelt?
a) Auf welchen IGR-Treffen wurde über die Mordserie gesprochen, und welche Einschätzungen und Schlussfolgerungen wurden damals gezogen? Inwiefern wurden diese Schlussfolgerungen praktisch umgesetzt?
b) Welche Rolle hat bei den IGR-Treffen der sogenannte Thüringer Heimatschutz gespielt, und inwiefern teilten die Sicherheitsbehörden ihre jeweiligen Erkenntnisse über diese Organisation einander mit?
c) Auf welchen IGR-Treffen wurde über die untergetauchten, heute als Mitglieder des NSU bekannten, Personen gesprochen, die ja bei verschiedenen Gelegenheiten auch nach ihrem Untertauchen im Visier unterschiedlicher Sicherheitsbehörden standen?
d) Falls diejenigen Sicherheitsbehörden, die (zumindest zeitweise) Kenntnis vom Aufenthaltsort der untergetauchten Angehörigen des „Thüringer Heimatschutzes“ – THS (und NSU-Mitglieder) hatten, diese Kenntnis nicht im Rahmen der IGR weitergegeben haben: Warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung dies, und inwieweit hat die mangelnde Bereitschaft zum Informationsaustausch die Effektivität der IGR behindert?
Wann, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis wurde in der IGR über die Konzeption und mögliche Probleme der V-Leute-Führungstätigkeit in der rechtsextremistischen Szene gesprochen?
Fand im Rahmen der IGR ein Informationsaustausch über Platzierung, Anzahl und Aktivitäten von V-Leuten in der rechten Szene statt?
a) Wurde hierbei auch über V-Leute im THS berichtet?
b) Wurde dabei auch über Kontakte zwischen untergetauchten (Ex-)THS-Mitgliedern und Personen, die nach heutigem Kenntnisstand zur NSU gehörten sowie zwischen diesen Zusammenschlüssen und der NPD berichtet?
c) Welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung zu den vorangestellten Unterfragen mitteilen?
Inwiefern wurden bei den IGR-Treffen konkrete Erkenntnisse über Waffenfunde (seien es legale oder illegale Waffen) ausgetauscht?
a) Inwiefern wurden Erkenntnisse über Schießübungen ausgetauscht, die die Rechtsextremisten im In- oder Ausland absolviert hatten, und welche Erkenntnisse waren dies?
b) Welche Schlussfolgerungen wurden aus den Erkenntnissen über den Themenkomplex Nazis/Waffen gezogen, und inwiefern wurden diese umgesetzt?
Welche Beschlüsse, Vereinbarungen, Absichtserklärungen, Resolutionen u. Ä. hat die IGR seit 1995 getroffen, und inwiefern wurden diese umgesetzt?
Welche Bedeutung hatten bei den IGR-Treffen Umstrukturierungsprozesse in der rechten Szene und strategische Überlegungen vor allem des gewaltbereiten Teils der rechten Szene, und inwiefern gelangten die beteiligten Sicherheitsbehörden dadurch zu neuen Erkenntnissen, und inwiefern wirkte sich dies in der operativen Arbeit praktisch aus?
Wann, aus welchem Anlass mit welchen Ergebnissen wurde in der IGR über die Entwicklung der rechtsextremistischen Kameradschaften und die autonomen Nationalisten gesprochen?
Welche Verbotsverfahren gegen gewaltbereite rechtsextremistische Organisationen wurden wesentlich von der IGR angestoßen oder unterstützt?
Wann und mit welchen Ergebnissen wurde in der IGR über das gescheiterte NPD-Verbot und die möglichen Folgen diskutiert?
Wie ist die „Koordinierungsgruppe PMK-rechts (KG PMK-rechts)“ zusammengesetzt, die bei der Innenministerkonferenz (IMK) als Nachfolgerin der IGR eingesetzt wird (Bundestagsdrucksache 17/7902), in welchem Verhältnis steht diese KG zum neugegründeten Abwehrzentrum-Rechts, und wer hat die Leitung dieser KG?
Wem wurden die im Rahmen der IGR initiierten „Auswerteprojekte“ (Bundestagsdrucksache 17/7902) bzw. deren Ergebnisse zur Verfügung gestellt, und sind sie heute in irgendeiner Form öffentlich zugänglich?
In welchen Dateien finden sich personengebundene Hinweise auf politisch rechts motivierte Straftaten (bzw. entsprechende Prognosen), und wie viele Personen sind darin jeweils gespeichert? Wie hoch ist, unter Abzug von Doppelnennungen, die Gesamtzahl der in diesen Dateien gespeicherten Personen?
Wie viele Personen sind im Polizeilichen Informationssystem als rechts motivierte (potentielle) Straftäter gespeichert (bitte Vergleichszahlen für die Jahre seit 2000 nennen)?
Wie viele der in der Datei Innere Sicherheit gespeicherten Personen gelten als politisch rechts motivierte Straftäter?
In wie vielen Fällen hat das BKA in den Jahren seit 2000 personengebundene Daten aus dem Bereich der PMK-rechts (aus der Gewalttäterdatei, PMK-Z-rechts, Innere Sicherheit, INPOL usw.) an ausländische Sicherheitsbehörden übermittelt (bitte jeweils die Anzahl der Personen sowie für die Jahre 2009, 2010 und 2011 zusätzlich mit dem Datum, Anlass und Empfänger der Information angeben)?