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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umgang mit Schutz suchenden Kindersoldaten in der Bundesrepublik Deutschland

Anteil ehemaliger Kindersoldaten an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, Zwangsrekrutierung im Asylverfahren und als Anerkennungsgrund im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, besondere Schutzbedürftigkeit, Zwangsrekrutierungen durch afghanische Taliban, Angaben zu Standards der Behandlung und Unterbringung, Einhaltung der Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention, Daten in Bezug auf Aufgriffe und Zurückschiebungen, Gründe für das Eintreten der Bundesregierung gegen Vorschläge der EU-Kommission zur besseren Wahrung des Kindeswohls<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.01.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/830604. 01. 2012

Umgang mit Schutz suchenden Kindersoldaten in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Petra Pau, Paul Schäfer (Köln), Raju Sharma und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach den Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7929 sind in den vergangenen Jahren in Afghanistan, der Demokratischen Republik Kongo, Irak, Jemen, Kolumbien, Myanmar, Nepal, den Philippinen, Somalia, Sri Lanka, Sudan/Südsudan, Tschad, Uganda sowie in der Zentralafrikanischen Republik Kinder für bewaffnete Konflikte rekrutiert worden. Unter dem Begriff „Kindersoldaten“ werden alle Kinder zusammengefasst, die in bewaffneten Verbänden kämpfen oder in irgendeiner anderen Form von diesen missbraucht werden.

Diese Kinder versuchen, sich teilweise auch mit einer Flucht ins Ausland der Rekrutierung oder der weiteren Teilnahme an Kampfhandlungen zu entziehen. Sie kommen als so genannte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auch nach Deutschland. Im Jahr 2010 wurden 282 unbegleitete Minderjährige bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland festgestellt, von denen 24 zurückgewiesen oder -geschoben wurden (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7433, zu den Fragen 1 und 4). 17- bis 18-Jährige werden statistisch nicht erfasst, da es sich nach dem geltenden Asylverfahrensrecht um „verfahrensmündige“ Personen handelt, die wie Erwachsene behandelt werden. Unter den 282 festgestellten Kindern befanden sich 155 Kinder aus Afghanistan, unter denen sich auch solche befanden, die Angst vor einer Rekrutierung durch die Taliban als Grund ihrer Flucht angaben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

In Bezug auf welche Staaten besteht nach Ansicht der Bundesregierung gegenwärtig die Gefahr der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, und welche Kräfte (Armee, Milizen etc.) rekrutieren diese Kinder?

2

Wie viele Personen aus diesen Ländern, die bis zum Alter von 18 Jahren nach Deutschland eingereist sind und aktuell über eine Aufenthaltserlaubnis nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung verfügen oder ausreisepflichtig sind (bitte jeweils nach genauer Rechtsgrundlage differenzieren), halten sich laut dem Ausländerzentralregister gegenwärtig in Deutschland auf (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln), und wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der ehemaligen Kindersoldaten unter diesem Personenkreis (soweit möglich, bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?

3

Wie viele unbegleitete Minderjährige bis zum 18. Lebensjahr sind in den Jahren 2008 bis 2011 jeweils aus diesen Ländern nach Deutschland geflohen, und wie viele von ihnen haben einen Asylantrag gestellt (bitte nach Jahren und Ländern differenzieren)?

4

Wie oft wurde in den Jahren 2008 bis 2011 im Asylverfahren vorgetragen, Kindersoldat gewesen zu sein oder Furcht vor einer Rekrutierung als Kindersoldat gehabt zu haben (bitte nach Herkunftsländern und Einreisejahr aufschlüsseln)?

5

Wie viele volljährige Personen haben in den Jahren 2008 bis 2011 einen entsprechenden Vortrag im Asylverfahren vorgebracht (bitte nach Herkunftsländern und Einreisejahr aufschlüsseln)?

6

Wie viele ehemalige Kindersoldaten wurden in den Jahren 2008 bis 2011 als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt, und bei wie vielen ehemaligen Kindersoldaten wurde das Vorliegen eines Abschiebeverbotes festgestellt (bitte aufschlüsseln nach Alter, Herkunftsländern und unterschiedlichem Schutzstatus)?

7

Mit welchen Begründungen, jenseits der Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Sachvortrags, wurden die Asylgesuche der Personen, die vorgetragen haben, als Kindersoldat zwangsrekrutiert worden zu sein, abgelehnt?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich bei ehemaligen Kindersoldaten um besonders schutzbedürftige Personen im Sinne der EG- Aufnahmerichtlinie handelt?

a) Sieht die Bundesregierung einen Bedarf für die Identifizierung von ehemaligen Kindersoldaten, und wenn ja, wie will sie dies gegebenenfalls auch außerhalb des Asylverfahrens umsetzen?

b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ehemalige Kindersoldaten im Bedarfsfall die medizinische und/oder psychologische Behandlung erhalten, die wegen der erlittenen Schäden erforderlich ist?

c) Inwieweit ist eine diskriminierungsfreie, optimale soziale und medizinische Versorgung von Flüchtlingskindern – wie von der UN- Kinderrechtskonvention gefordert (vgl. die Artikel 2, 24 und 26) – möglich, wenn nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes eine medizinische Versorgung nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen bzw. wenn dies unerlässlich ist vorgesehen ist?

d) Wie unterstützt die Bundesregierung die spezialisierten Fachberatungsstellen, die besonders schutzbedürftige Asylsuchende beraten?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedrohung durch Zwangsrekrutierung durch die Taliban oder andere Milizen für Minderjährige in Afghanistan, auch angesichts des Evaluierungsberichts des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) zur Aufnahmesituation in Hamburg (www.b-umf.de/images/evaluation_hamburg_2010.pdf, S. 11), nach dem ein entsprechender Sachvortrag asylsuchender Minderjähriger im Asylverfahren „nur in Ausnahmefällen“ als glaubhaft angesehen wird?

10

Wann war das Thema Kindersoldaten zuletzt Gegenstand von Schulungen der Entscheider und Entscheiderinnen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, welche Inhalte werden dabei übermittelt, und in welchem Turnus wird dieses Wissen erneuert?

11

Unter welchen Umständen hält die Bundesregierung eine Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, die ehemalige Kindersoldaten sind, in Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende für geeignet und notwendig?

Teilt sie die Auffassung von Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner (Kommentar zur Kinder- und Jugendhilfe, 4. Auflage, S. 650 f.), dass die Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung den Standards entsprechen soll, die die Jugendhilfe in ihren Einrichtungen für die Inobhutnahme vorhält?

Wenn nein, warum nicht?

12

Warum werden beispielsweise in der Erstaufnahmeeinrichtung in München jährlich mehrere Hunderte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, unter denen sich höchstwahrscheinlich auch ehemalige Kindersoldaten befinden, in ehemaligen Kasernen ohne ausreichende Versorgung und Betreuung untergebracht?

Wie kann hier eine Identifizierung dieser besonders schutzbedürftigen Flüchtlingsgruppe geleistet werden?

Welchen Einfluss nimmt die Bundesregierung gegebenenfalls auf die bayerische Landesregierung oder welche gesetzlichen Vorkehrungen unternimmt sie, um den von der Bundesrepublik Deutschland übernommenen internationalen Verpflichtungen im Umgang mit unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen bzw. ehemaligen Kindersoldaten gerecht zu werden?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Art, Häufigkeit und Umfang von Schulungen des Personals der kommunalen Ausländerbehörden zu deren Sensibilisierung im Umgang mit ehemaligen Kindersoldaten?

14

Wie will die Bundesregierung ihren Verpflichtungen aus der UN- Kinderrechtskonvention, insbesondere zur vorrangigen Beachtung des Kindeswohls, in der Praxis wirksam nachkommen, wenn laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7433 (Antwort zu Frage 2) die Bundespolizei keine speziellen Anweisungen zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen hat und es überdies zu Inhaftierungen und Zurückschiebungen von unbegleiteten Minderjährigen ohne wirksame Beteiligung der oder zu einer Übergabe an die Jugendämter kommt?

15

Wie lauten die Daten für das Jahr 2011 in Bezug auf Aufgriffe, Übergaben an die Jugendämter und Zurückweisungen/Zurückschiebungen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durch die Bundespolizei (bitte nach Grenzen und wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

16

Wie begründet es die Bundesregierung und wie ist es mit der UN- Kinderrechtskonvention vereinbar, dass lediglich Aufgriffe, Übergaben an die Jugendämter und Zurückweisungen/Zurückschiebungen in Bezug auf unter 16-jährige unbegleitete Minderjährige statistisch gesondert erfasst werden, nicht aber in Bezug auf 16- und 17-jährige unbegleitete Minderjährige?

17

Wie begründet die Bundesregierung ihr Vorgehen auf der EU-Ebene, wo sie, ausweislich der an den Deutschen Bundestag übermittelten Unterrichtungen, gegen zahlreiche Vorschläge der EU-Kommission zur besseren Wahrung des Kindeswohls eingetreten ist, etwa hinsichtlich der Fragen einer unentgeltlichen Rechtsberatung und -vertretung, der Verfahrensmündigkeit erst ab 18 Jahren oder der (Un-)Zulässigkeit von Inhaftierungen Minderjähriger im Abschiebungsverfahren oder nach unerlaubten Einreisen (bitte konkret ausführen, in Bezug auf welche Richtlinie die Europäische Kommission zum Themenbereich Umgang mit minderjährigen Schutzsuchenden welche Drucksache 17/8306 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodekonkreten Vorschläge ursprünglich gemacht hat, welche Position die Bundesregierung hierzu jeweils eingenommen hat, wie der aktuelle Stand der Verhandlungen zum jeweiligen Punkt ist und welche Verhandlungsposition die Bundesregierung hierzu aus welchen Gründen jeweils einnimmt)?

Berlin, den 3. Januar 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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