Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2011
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Nicole Gohlke, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Aktuelle Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsdaten. Die Zahl der aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlinge und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt.
Daraus ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz) von über 200 000 im Jahr 1997 deutlich auf nur noch gut 115 000 zum Stand 31. Dezember 2010 gesunken ist (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 17/4791) – insbesondere infolge massenhafter Asyl-Widerrufsverfahren.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten geduldeten Flüchtlinge und Asylsuchenden sank wegen der deutlich zurückgehenden Flüchtlingszahlen noch stärker von knapp 650 000 (Ende 1997) auf nur noch gut 137 000 Personen (Ende 2010).
Zum Stand 31. Dezember 2010 lebten weiterhin gut 26 000 Menschen mit einem so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), etwa 5 500 Personen aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a des AufenthG.
Etwa 70 000 Personen verfügten Ende 2010 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, §§ 104a, 18a AufenthG), gut 49 000 aufgrund langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG), weitere gut 15 000 Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25 Absatz 4 AufenthG).
Über 204 000 Menschen sind als „jüdische Kontingentflüchtlinge“ aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland gekommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge (§ 3 des Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG – in Verbindung mit § 60 Absatz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG festgestellt wurde („subsidiärer Schutz“) lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?
Bei wie vielen der nach den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember 2011 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestoppregelungen gelten derzeit in den einzelnen Bundesländern?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele so genannte jüdische Kontingentflüchtlinge wurden bis zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und auf welchen einzelnen Aufnahmeerklärungen (bitte mit Datum und Inhalt aufzählen) basiert dies?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 in Verbindung mit § 104a AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war?
b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG „auf Probe“ erhalten (bzw. – wie aus Bundestagsdrucksache 17/1539 zu Frage 7 hervorgeht – eigentlich nach § 104a Absatz 5 bzw. Absatz 6 AufenthG)?
c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 in Verbindung mit § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten?
d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 in Verbindung mit § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige erhalten?
e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b in Verbindung mit § 23 Absatz 1 AufenthG als Minderjährige unter der Bedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten?
f) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 5 bzw. Absatz 6 (bitte differenzieren) AufenthG erhalten?
g) Welche aktuellen Angaben der Bundesländer zu dem Personenkreis der Bleibeberechtigten infolge der §§ 104a und 104b AufenthG bzw. infolge des Beschlusses der Innenministerkonferenz von Ende 2009 liegen der Bundesregierung vor?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den zehn wichtigsten vorherigen Aufnahmeländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und nach den Sätzen 1 und 2 differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde, und wie ist nach Auffassung der Bundesregierung die Tauglichkeit der Richtlinie 2001/55/EG zu bewerten, von der bis heute niemals Gebrauch gemacht wurde, obwohl gerade im Jahr 2011 in der politischen und öffentlichen Sphäre oftmals von einem Massenzustrom von Flüchtlingen in die EU die Rede war, und welcher Handlungsbedarf, etwa zur Korrektur der Richtlinie, ergibt sich hieraus?
Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2011 im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen?
a) Wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
b) Was ist zum Status oder aufenthaltsrechtlichen Hintergrund der übrigen Person zu sagen (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31. Dezember 2011 nach § 26 der Aufenthaltsverordnung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2011 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele von ihnen lebten bereits mehr als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach den Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes – AZRG –: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2011 im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland, wie viele seit mehr als sechs Jahren (bitte nach Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
b) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR zum Stand 31. Dezember 2011 bzw. im Jahr 2011 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2011 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
c) Wie viele Personen wurden im Jahr 2011 bzw. waren zum 31. Dezember 2011 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2011 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2011 bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2011 die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im Folgenden), und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2011 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele Zustimmungen im Jahr 2011 erfolgten ohne Prüfung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG (bitte nach den §§ 6 bis 8 der Beschäftigungsverfahrensverordnung – BeschVerfV – differenzieren)?
b) Wie viele Zustimmungen erfolgten nach § 10 Absatz 1 bzw. Absatz 2 (bitte differenzieren) BeschVerfV (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
c) Wie viele Versagungen basierten auf § 11 BeschVerfV (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
d) Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie vielen zum 31. Dezember 2011 in Deutschland lebenden Personen mit welchem Aufenthaltsstatuts aus welchen Ländern eine Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt wurde, und wie vielen von ihnen im Jahr 2011 (bitte soweit möglich nach den §§ 1 bis 4 BeschVerfV differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Welche differenzierteren Angaben lassen sich in Bezug auf die Teilgruppen in den Buchstaben a, b und c in der Nummer 1 von Absatz 1 des § 18a AufenthG machen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die überaus geringe Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse infolge der seit 2009 geltenden Neuregelung des § 18a AufenthG, und welchen Änderungsbedarf sieht sie gegebenenfalls?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2011 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie bewertet die Bundesregierung angesichts dieser Zahlen die Wirksamkeit der Neuregelung und einen möglichen gesetzlichen Korrekturbedarf – auch angesichts der unverändert hohen Zahlen langjährig Geduldeter?
Wie viele Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären Schutzbedarfs (bitte nach jeweiliger Rechtsgrundlage differenzieren) wurden im Jahr 2011 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, durch eine Ausländerbehörde bzw. durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen, und wie viele entsprechende Aufenthaltstitel wurden im Jahr 2011 erteilt (bitte jeweils auch die Vergleichswerte des Vorjahres nennen)?
Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember 2011 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Status, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende wurden im Jahr 2011 bzw. 2010 (bitte differenzieren) abgeschoben, wie viele von ihnen reisten freiwillig aus bzw. hielten sich noch in der Bundesrepublik Deutschland auf (bitte jeweils nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und soweit wie möglich Angaben dazu machen, in welchem Jahr die Ablehnung der jeweiligen Personen erfolgte)?
Wie hoch ist die Zahl der sich zum 31. Dezember 2011 in den einzelnen Bundesländern entsprechend der Fragen 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 19, 24 und 25 aufhaltenden Personengruppen in Relation zur jeweiligen Bevölkerungsgröße des Bundeslandes (z. B.: wie viele Geduldete pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner leben im jeweiligen Bundesland, bitte nach Rechtsgrundlage und Bundesländern differenzieren)?