Fehlsteuerungen beim Bundesfreiwilligendienst
der Abgeordneten Sönke Rix, Gabriele Hiller-Ohm, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Kerstin Griese, Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Ute Kumpf, Caren Marks, Franz Müntefering, Aydan Özoguz, Thomas Oppermann, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Stefan Schwartze, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Am 1. Juli 2011 ist das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes in Kraft getreten. Seitdem haben sowohl junge als auch ältere Menschen die Möglichkeit, einen Bundesfreiwilligendienst in unterschiedlichen Bereichen zu leisten. Nach der Aussetzung der Wehrpflicht und der damit einhergehenden Aussetzung des Zivildienstes wurde es als notwendig erachtet, die Lücke, die der Zivildienst hinterlässt, durch den Bundesfreiwilligendienst zu ersetzen. Dieser Bundesfreiwilligendienst wird durch den Bund gesteuert. Der prägnanteste Unterschied zwischen dem Zivildienst und dem Bundesfreiwilligendienst besteht in erster Linie darin, dass es sich bei dem neuen Dienst um einen Freiwilligendienst handelt und nicht um einen Ersatz- bzw. Pflichtdienst. Dennoch wurden Strukturen des Zivildienstes übernommen. Beispielsweise wird das frühere Bundesamt für Zivildienst (BAZ) als Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und werden die anerkannten Zivildienstplätze als Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst fortgeführt. Anders als der Zivildienst steht der Bundesfreiwilligendienst nun auch Frauen offen; zudem ist der neue Dienst altersoffen gestaltet.
Die Altersöffnung sowie weitere Strukturmerkmale des neuen Bundesfreiwilligendienstes stellen die Engagementpolitik vor neue Herausforderungen. Eine dieser Herausforderungen ist die Sicherstellung der Arbeitsmarktneutralität des neuen Dienstes. Auch müssen Mitnahmeeffekte verhindert, der schmale Grat zwischen einem geregelten Engagement und beruflicher Tätigkeit definiert und immer wieder überprüft werden. Dies gilt insbesondere für die Gruppe der über 27-Jährigen. Laut Angaben der Bundesregierung ist aktuell jeder fünfte der Bundesfreiwilligendienstleistenden über 27 Jahre alt. Obwohl die zu leistende Stundenzahl für diese Gruppe mit 20 bis 40 möglichen Wochenstunden geringer und der Dienst somit individuell flexibler zu gestalten ist als für die unter 27-Jährigen, ist sie im Vergleich zu der Stundenzahl im Modellprogramm „Freiwilligendienste aller Generationen“ relativ hoch.
Im Sinne der Freiwilligendienstleistenden bedarf es Rahmenbedingungen, die weiterhin Freiwilligendienste als eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements sicherstellen. Zudem sind Freiwilligendienste weiterhin als Bildungsdienste auszugestalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Arbeitsmarktneutralität bei den Bundesfreiwilligendienstplätzen beachtet wird?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, bei denen Regionalbetreuerinnen und -betreuer vor Ort einem Verdacht auf Verstoß gegen die Arbeitsmarktneutralität nachgegangen sind, und wie viele Verstöße gegen die Arbeitsmarktneutralität sind bislang aufgetreten?
Falls Verstöße gegen die gebotene Arbeitsmarktneutralität aufgetreten sind, welche Gegenmaßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen?
Werden Arbeitsuchende und Arbeitslose durch Jobcenter oder Agenturen für Arbeit (ARGEn) in den Bundefreiwilligendienst vermittelt, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich bisher?
Wird der Bundesfreiwilligendienst offensiv von Jobcentern und ARGEn beworben, und wenn ja, in welcher Form?
Auf welche Regelungen bezieht sich der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Dr. Jens Kreuter, mit der Aussage, dass „Langzeitarbeitslose nach einem Jahr Freiwilligendienst wieder in den ALG-I-Bezug kommen könnten“ (Zitat aus dem Artikel „Arbeitslose meiden den Bundesfreiwilligendienst“ auf www.evangelisch.de vom 8. November 2011)?
Kann im Falle einer nicht erfolgten Bewerbung des Leistungsempfängers bzw. der Leistungsempfängerin oder im Falle einer Nichtaufnahme eines Bundesfreiwilligendienstes sanktioniert werden, und wie nimmt die Bundesregierung Stellung zu dieser Praxis?
Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende (absolut und in Prozent) beziehen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)?
Welche Maßnahmen setzt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben um, um gezielt Langzeitarbeitslose als Bundesfreiwilligendienstleistende zu gewinnen (bitte aufzählen)?
Wie hoch sind die bisherigen Ausgaben des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für Maßnahmen zur Gewinnung von Langzeitarbeitslosen für den Bundesfreiwilligendienst?
Wie viele Personalstellen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sind für die Gewinnung von Langzeitarbeitslosen für den Bundesfreiwilligendienst zuständig?
Welche Maßnahmen plant das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Jahr 2012, um gezielt Langzeitarbeitslose als Bundesfreiwilligendienstleistende zu gewinnen (bitte aufzählen)?
a) Welche Zielsetzung verfolgt das BAFzA mit der Gewinnung von Langzeitarbeitslosen für den Bundesfreiwilligendienst?
b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die dafür benötigten Haushaltsmittel in 2012?
Wurden Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II in Bundesfreiwilligendienstplätze umgewandelt?
a) Wenn ja, um wie viele Plätze handelt es sich dabei seit Inkrafttreten des Bundesfreiwilligendienstgesetzes?
b) Wenn ja, in welchen Einsatzfeldern ist eine Umwandlung von Arbeitsgelegenheiten in Bundesfreiwilligendienstplätze erfolgt (bitte nach Platzzahlen je Einsatzfeld auflisten)?
c) Wenn ja, wie steht die Bundesregierung zu diesem Vorgehen?
Warum hat die Bundesregierung den Freibetrag nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für das Taschengeld von Bundesfreiwilligendienstleistenden und Jugendfreiwilligendienstleistenden verändert (§ 1 Absatz 7 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung)?
a) Welche Effekte erwartet sie von dieser Änderung?
b) Welche Auswirkungen hat diese Neuregelung auf den Bundeshaushalt (bitte jährliche Mehr- oder Minderausgaben beziffern)?
Inwieweit ist der Einsatz von Bundesfreiwilligen im Schicht- und Feiertagsdienst geregelt und nach Einschätzung der Bundesregierung erwünscht?
Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende sind nach Informationen der Bundesregierung im Schicht- und Feiertagsdienst im Einsatz?
Wie viele der ehemaligen Zivildienstplätze, die zu Bundesfreiwilligendienstplätzen umgewandelt wurden, sind aktuell von Bundesfreiwilligendienstleistenden besetzt? In welche Bereiche lassen sich diese besetzten Plätze kategorisieren?
In welchem Umfang wird der Bundesfreiwilligendienst mit einer geringfügigen Beschäftigung in der gleichen Einsatzstelle kombiniert?
Wie möchte die Bundesregierung ihre Datenlage zu den in Frage 18 beschriebenen Fällen verbessern, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu diesen Fällen?
Welche Kombinationsmöglichkeiten eines Bundesfreiwilligendienstes mit anderen Tätigkeiten (z. B. Beruf, Studium, Pflegezeit, schulische Ausbildung, Weiterbildung) sollen für Bundesfreiwilligendienstleistende über 27 Jahre möglich sein, und inwiefern sieht die Bundesregierung hier weiteren Regelungsbedarf?
Inwiefern wird das Taschengeld eines bzw. einer Bundesfreiwilligendienstleistenden bei staatlichen Leistungen über das SGB II hinaus berücksichtigt bzw. angerechnet, beispielsweise bei Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Elterngeld?
Wie gestalten sich die Möglichkeiten für einen Bundesfreiwilligendienstleistenden bzw. eine Bundesfreiwilligendienstleistende, einen Dienst kurzfristig zu kündigen für den Fall, dass sich ihm oder ihr kurzfristig eine Einstiegsmöglichkeit in eine Erwerbstätigkeit eröffnet?
a) Welche Rechtslage besteht für diese Fälle?
b) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die bestehende Rechtslage für solche Fälle zu ändern?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob ein Bundesfreiwilligendienstplatz ein Engagement im Bereich des klassischen Ehrenamtes verdrängt und sich somit sogenannte Mitnahmeeffekte einstellen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift hier die Bundesregierung bzw. hat sie ergriffen?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Vermeidung solcher möglichen Effekte?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass trotz der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesagentur für Arbeit, die institutionell von Mehrgenerationenhäusern und den Jobcentern begleitet wird, die Mehrgenerationenhäuser weiterhin Orte des bürgerschaftlichen Engagements bleiben, die sich durch Freiwilligkeit auszeichnen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Engagement in einem Mehrgenerationenhaus grundsätzlich keine arbeitsmarktpolitische Maßnahme darstellt?
In welchen Einzelfällen können Mehrgenerationenhäuser als Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen auftreten (bitte konkret darlegen)?
Welche Unterstützung kann entsprechend der Kooperationsvereinbarung (§ 1) von den Mehrgenerationenhäusern bei der Integration von Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt geleistet werden (bitte konkret darlegen)?
Welche arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen können durch die Mehrgenerationenhäuser geplant bzw. durchgeführt werden, um Menschen (wieder) an den Arbeitsmarkt heranzuführen (Anlage zur Kooperationsvereinbarung, Eckpunkte der Zusammenarbeit)?
Wodurch können oder sollen sich nach Auffassung der Bundesregierung die Jobcenter und Agenturen für Arbeit die vorhandenen Strukturen der Mehrgenerationenhäuser im Bereich des freiwilligen Engagements nutzbar machen?
Welche Personen zählen dabei zu denjenigen mit komplexen Problemlagen, und welche Maßnahmen sind hierbei für sie als besonders geeignet anzusehen?
Kann seitens der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die Jobcenter die Arbeitsuchenden auf die Freiwilligkeit ihres Engagements in einem Mehrgenerationenhaus hinweisen müssen, und wenn ja, wodurch soll dies erfolgen?
Welche passgenaue Unterstützung auf der Nachfrageseite von erwerbslosen Menschen im Alltag und beim beruflichen Wiedereinstieg können nach Auffassung der Bundesregierung die Mehrgenerationenhäuser im Zusammenhang mit haushaltsnahen Dienstleistungen leisten (bitte entsprechend darlegen)?
Plant die Bundesregierung, die Zusammenarbeit zwischen den Mehrgenerationenhäusern und den Jobcentern zu überprüfen, wenn ja, wann wird mit Ergebnissen zu rechnen sein, und wenn nein, warum nicht?
Gibt es seitens der Bundesregierung Planungen zur Messung der erfolgreichen Umsetzung der Kooperationsvereinbarung, und wenn ja, welche Kriterien sprechen für eine erfolgreiche Umsetzung?
Hat die Bundesregierung vor oder während der Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung den Dialog mit Verantwortlichen in den Mehrgenerationenhäusern geführt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?