Gesichtsscanner in Fußballstadien und Datenabgleich mit der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“
der Abgeordneten Jan Korte, Katrin Kunert, Agnes Alpers, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Steffen Bockhahn, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Anfang Februar 2012 berichteten Medien über Pläne des Ministers für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK) Lorenz Caffier, künftig Gesichtsscanner an den Eingängen von Fußballstadien einzusetzen, um Gewalttätern den Einlass zu Stadien zu versagen und um Stadionverbote durchzusetzen. Anhand der Geräte sei es möglich ,Gesichter der Besucher mit Bildern aus der Datei „Gewalttäter Sport“ abzugleichen‘, sie würden „Alarm schlagen, wenn sich ein Problemfan in die Arena schleichen will“. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern habe eine Machbarkeitsstudie zum Einsatz von Gesichtsscannern in Auftrag gegeben, später solle eine Erprobung in der DKB- Arena Rostock folgen. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, habe die Pläne als „sinnvolle Sache“ bezeichnet, die beim Bundeskriminalamt (BKA) geführte Datei „Gewalttäter Sport“ biete hierfür eine „hervorragende Grundlage“ (SPIEGEL ONLINE vom 1. Februar 2012). Zudem fordert der niedersächsische Verband der DPolG eine laut Meldung der „Deutschen Presseagentur“ (dpa) vom 3. Februar 2012 die Einführung von lebenslangen Stadionverboten. Die Verantwortung der Vereine ende „aus Sicht der DPolG nicht an den Stadiontoren, sondern gilt auch für die An- und Abreise“.
Der Präsident des Ligaverbandes Dr. Reinhard Rauball erklärte den Massenscan als „weder zumutbar für die überwältigende Mehrheit der friedlichen Fußball- Fans noch praktikabel für die Vereine“, der Chef der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, erklärte, das Vorhaben sei Irrsinn und ohne Rechtsgrundlage. Vor allem die Probleme im Rahmen von Spielen der unteren Ligen seien damit nicht zu lösen.
Die Pläne des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz werfen einige Fragen auf, vor allem zu technischen Verwendungsmöglichkeiten von Verbunddateien beim BKA, den Rechtsgrundlagen für Massenscans sowie dem Umgang mit Personendaten und Stadionverboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen43
Wie viele Personen sind derzeit in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ erfasst?
Nach welchen Delikten bzw. unter welchen Umständen werden Personen in die Datei „Gewalttäter Sport“ (DGS) aufgenommen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Fußballfans, deren Personalien nach Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. Verstößen gegen das Rauchverbot in Bahnhöfen, aufgenommen wurden, in der DGS erfasst werden?
Wie lange werden Daten und Informationen in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ gespeichert?
Erfolgt nach Ablauf der Frist (siehe Frage 4) eine automatische Löschung, wie erfolgt diese konkret, und auf welche Datenbanksysteme bzw. Trägermedien wirkt sich diese aus?
Aus welchen Gründen werden Einträge und Informationen länger oder kürzer (als zu Frage 4) gespeichert, und unter welchen Umständen erfolgt eine manuelle Löschung von Informationen oder Datensätzen?
Erfolgt eine Protokollierung der Einträge und der Löschungen, und wenn nicht, wie wird sichergestellt, dass Daten nicht unnötig lange gespeichert werden?
Schließt die Löschung eines Eintrags auch die Löschung der personenbezogenen Daten und Informationen von Sicherungsmedien ein, und wenn nicht, sind gelöschte Einträge durch den Rückgriff auf Sicherungsmedien wiederherstellbar?
Wie viele Personen wurden seit Januar 2005 in der DGS neu erfasst, wie viele wurden aus der Datei entfernt (bitte nach Jahren, Zugängen, Abgängen aufschlüsseln)?
Auf welchem technischen Weg ist der Zugriff von mobilen Endgeräten, wie diese z. B. vor Stadien eingesetzt werden könnten, auf die beim BKA geführten Verbunddateien möglich?
Auf welcher Rechtsgrundlage werden Informationen und Daten aus Verbunddateien in landeseigene Datenbanken und -systeme übernommen, und wie werden in diesen Fällen Zweckbindung sowie Löschfristen eingehalten und kontrolliert?
Wenn Daten, Dateien oder Datenbanken von den Landesbehörden vervielfältigt werden dürfen, wie ist sichergestellt, dass auf dem BKA-Server verjährte oder gelöschte personenbezogene Datensätze von den Ländern nicht weiter verwendet werden?
Welche staatlichen und nichtstaatlichen Behörden und Einrichtungen haben Zugriff auf die DGS?
Trifft es zu, dass der Deutsche Fußball-Bund (DFB) Kartenbestellungen für Spiele der Nationalmannschaft der Bundesrepublik Deutschland mit dem Hinweis auf einen Eintrag in der DGS zurückweist, und wenn ja, auf welche Art und Weise erhält der DFB Zugang zu Informationen aus dem Datenbestand der DGS?
Welche staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, Verbände oder Unternehmen erbitten welche Behörden um Auskunft über Einträge zu Personen in Verbunddateien, wird diesen Anfragen Folge geleistet, und auf welcher Rechtsgrundlage findet dies statt?
Wie viele Personen umfasst aktuell die Gesamtliste des DFB über diejenigen Personen, gegen die ein bundesweites Stadionverbot verhängt wurde?
Wie stellt sich die Zusammenarbeit, die gegenseitige Information und die Koordination von Maßnahmen des DFB und der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) mit dem BKA oder den Polizeien der Länder dar (bitte nach Projektgruppen, Beginn und Dauer des Projekts, Maßnahmen und Beratungen aufschlüsseln)?
Werden das BKA oder die Polizeien der Länder über Einträge, Zu- und Abgänge in dieser Gesamtliste des DFB informiert?
Wie viele Personen, gegen die ein bundesweites Stadionverbot verhängt wurde, sind in der DGS erfasst (bitte nach Bundesländern und Ligen aufschlüsseln)?
Ist den in der DGS erfassten Personen der Besuch von Fußballspielen grundsätzlich untersagt?
Wenn nein, wie schätzt die Bundesregierung die Machbarkeit des Vorhabens des Ministers für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, über Dateiabgleiche Stadionverbote durchsetzen zu können, ein?
Werden in der DGS erfasste Personen über ihre Erfassung informiert?
Welche Einspruchsmöglichkeiten haben Betroffene gegen ihre Erfassung in der DGS?
Wie oft wurde seit 2005 von Betroffenen Einspruch gegen die Erfassung in der DGS eingelegt, wie viele Gerichtsverfahren gab es in diesem Zusammenhang, und wie oft wurde Einsprüchen stattgegeben (bitte nach Jahren, erfolgreiche/nicht erfolgreiche Widersprüche aufschlüsseln)?
Zieht ein gerichtlicher Freispruch in der Sache, wegen der eine Person in die DGS aufgenommen wurde, eine automatische Löschung der Daten und Informationen zu dieser Person aus der DGS nach sich, und wenn nein, warum nicht?
Zieht eine Nichtaufnahme eines Verfahrens oder eine Einstellung eines Verfahrens in der Sache, wegen der eine Person in die DGS aufgenommen wurde, eine automatische Löschung der Daten und Informationen dieser Person aus der DGS nach sich, und wenn nein, warum nicht?
Trifft es zu, dass ein Polizist aus Gelsenkirchen in die DGS aufgenommen wurde (vgl. DIE WELT vom 7. Oktober 2011), aus welchem Grund ist er in die Datei aufgenommen worden, und wird er immer noch in der DGS geführt?
Wenn nein, warum nicht, und wer hat die Löschung der Daten verfügt?
Welche Daten und Informationen werden in einem Personeneintrag in der DGS erfasst?
Werden digitalisierte Fotos in der Datei erfasst, und werden diese automatisch biometrisch aufgearbeitet?
Wenn nein, ist eine Erweiterung der Erfassungs- und Abfragemöglichkeiten in diesem Sinn geplant?
Wie viele Einträge in der DGS sind mit digitalem Bildmaterial zu den erfassten Personen verknüpft?
Welche Werkzeuge hat das BKA zur Erfassung und Auswertung biometrischer Daten in Verbunddateien?
Wie lange dauert ein Gesichtsscan inklusive Datenbankabfrage durchschnittlich, wie er z. B. an Grenzkontrollen eingesetzt wird?
Gibt es im Rahmen der IMK Überlegungen oder Projekte, die mit dem Vorhaben des Ministers für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Laurenz Caffier, an Stadien zur Kontrolle Gesichtsscanner einzusetzen, zusammenhängen?
Wenn ja, welche, und in welcher Kommission oder Arbeitsgruppe werden sie federführend bearbeitet?
Sind Bundesbehörden an der Mecklenburg-Vorpommerschen Machbarkeitsstudie aktiv oder finanziell beteiligt, oder haben sie diesbezüglich Anfragen bekommen, und wenn ja,
a) welche Behörden, und
b) wie gestaltet sich die Beteiligung bzw. was wurde angefragt?
Wird sich die Bundespolizei an der geplanten Erprobung von Gesichtsscannern in der DKB-Arena beteiligen, und wenn ja, in welcher Form?
Welche Rechtsgrundlagen für mit Datenbankabfragen verbundene massenhafte Gesichtsscans kommen nach Ansicht der Bundesregierung in Frage, und was hat die vom Abteilungsleiter Sport im Bundesministerium des Innern auf der Anhörung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages am 8. Februar 2012 angekündigte Prüfung dieses Sachverhalts durch die Bundesregierung ergeben?
Existieren Pläne, Studien oder Forschungsvorhaben seitens der Bundesregierung zur Verwendung von Gesichtsscannern, und wenn ja, in welchem Bereich, auf welcher Rechtsgrundlage, und mit welchen Kooperationspartnern, wie Behörden, Institute, Unternehmen etc. (bitte auflisten)?
Erhofft sich die Bundesregierung von dem Vorhaben des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Lorenz Caffier, die Rechtsgrundlagen sowie die technische Machbarkeit der Verwendung von Gesichtsscannern an Stadioneingängen prüfen zu lassen, Erkenntnisse für einen vergleichbaren Einsatz auf Bundesebene oder in Zuständigkeit von Bundesbehörden, und sind der Bundesregierung ähnliche Techniken oder Projekte in den Mitgliedstaaten der EU bekannt?
Welche soziologischen oder sicherheitspolitischen Studien und Forschungen mit Bezug auf Gewalt im Umfeld von Sportereignissen hat die Bundesregierung seit 2005 in Auftrag gegeben (bitte nach Jahren, Auftragnehmer, Auftragsvolumen und Forschungszweck aufschlüsseln)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der DPolG, die Verantwortung der Fußballvereine ende „nicht an den Stadiontoren, sondern [gelte] auch für die An- und Abreise“?
Wenn ja, hält die Bundesregierung den Einsatz von privatem Sicherheitspersonal der Fußballvereine in der Umgebung von Fußballstadien, in Innenstädten, auf Autobahnraststätten, an Bahnhöfen oder in Zügen in Bezug auf die Sicherheit im öffentlichen Raum und das staatliche Gewaltmonopol für unproblematisch?
Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Fußballvereine beim Umgang mit gesellschaftlich verantworteten Problemen, wie Rassismus, Homophobie und Gewalt (bitte auflisten)?