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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Symposium des Bundeskriminalamtes in Abu Dhabi

Themen und Vorträge, Teilnehmer und Einladungspolitik, Begriffsverständnisse von Terrorismus und Organsierter Kriminalität, Thematisierung von Menschenrechtsverletzungen betr. beteilitge Staaten, Ausbildungsbedarf und Ausbildungshilfen, technische Kriminalitätsbekämpfung und Datenaustausch<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/893808. 03. 2012

Symposium des Bundeskriminalamtes in Abu Dhabi

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Heidrun Dittrich, Dr. Lukrezia Jochimsen, Niema Movassat, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Vom 22. November bis 24. November 2011 fand in Abu Dhabi ein vom Bundeskriminalamt und der deutschen Botschaft Abu Dhabi organisiertes „Führungskräftesymposium“ statt. Das Treffen kostete 150 000 Euro (Bundestagsdrucksache 17/8688, Antwort der Bundesregierung zu Frage 11). Anwesend waren laut Homepage der Botschaft Abu Dhabi 250 Gäste aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), Saudi-Arabien, dem Oman, Kuwait und Katar sowie Vertreter von Interpol, aus Großbritannien und Indien. Auf der Agenda standen „potentielle Bekämpfungsansätze“ des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität.

Die genannten arabischen Länder haben allesamt eine verheerende Menschenrechtsbilanz, wie aus Berichten von Amnesty International und Human Rights Watch hervorgeht. In Kuwait werden Kritiker des Präsidenten schikaniert und verfolgt. In den Vereinigten Arabischen Emiraten werden Migranten und Staatenlosen grundlegende politische und soziale Rechte wie etwa der Zugang zu Gesundheitswesen und Bildung verweigert. Menschenrechtler und Regierungskritiker werden eingeschüchtert, bedroht, eingesperrt und mit politisch motivierten Prozessen überzogen.

Auch im Oman werden Menschenrechte wie die Meinungsfreiheit verletzt, Rechtsanwälte sind dazu angehalten, ihre Mandanten bei den Behörden zu denunzieren, wenn sie den Verdacht haben, diese hätten gegen Antiterrorgesetze verstoßen. In Katar werden Personen wegen Vergehen im Zusammenhang mit „unerlaubten sexuellen Beziehungen“ oder Alkoholkonsum zu 30 bis 100 Peitschenhieben verurteilt. In Saudi-Arabien sind Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung. Gerichte verhängen dort grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen, die auch ausgeführt werden, vor allem Auspeitschungen.

Zur Rettung des feudalen Regimes im Nachbarland Bahrain vor einer demokratischen Protestbewegung war im Frühjahr 2011 die saudisch-arabische Armee in Bahrain einmarschiert. Frauenrechte werden in allen diesen Ländern extrem missachtet.

Aus der Mitteilung der deutschen Botschaft in Bahrain geht nicht hervor, inwiefern diese Menschenrechtsverletzungen, von denen offenkundig auch einige in Zusammenhang mit der (angeblichen) Bekämpfung des Terrorismus stehen, angesprochen worden sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche Themen wurden bei dem Symposium genau besprochen (bitte vollständig angeben, und wenn möglich, die Tagesordnung beilegen)?

2

Welche Teilnehmer waren von deutscher Seite vertreten (bitte soweit möglich mit Namen, wenigstens mit Funktion angeben)?

3

Welche Teilnehmer waren von ausländischer Seite vertreten (bitte soweit möglich mit Namen, wenigstens mit Funktion angeben)?

4

Welche und wie viele Geheimdienstvertreter aus den VAE, Saudi-Arabien, Oman, Kuwait, Katar, Großbritannien und Indien sowie gegebenenfalls weiterer Staaten waren vertreten?

5

Welche Kriterien lagen der Einladung der Gäste zugrunde?

6

Welche Personen (bitte mit Angabe von Herkunftsland und Funktion) hielten bei dem Symposium Referate, Vorträge oder Präsentationen, und was war der jeweilige Inhalt dieser Vorträge (wenn die Personennamen nicht genannt werden sollen, bitte die Gründe hierfür angeben und stattdessen Herkunftsland und Funktion angeben)?

7

Welche Phänomenbereiche und kriminellen bzw. kriminalisierten Vorgehensweisen werden von den Teilnahmestaaten jeweils unter den Begriffen „Terrorismus“ und „Organisierte Kriminalität“ subsumiert, welche Unterschiede treten hierbei zutage, und welche menschenrechtliche Problematik sieht die Bundesregierung hierbei jeweils?

8

Inwieweit lässt sich für die beteiligten Staaten eine Instrumentalisierung des Vorwurfs „Terrorismus“ bzw. „Organisierter Kriminalität“ für die Bekämpfung politisch bzw. sozial unliebsamer Strömungen oder Gruppierungen feststellen bzw. scheint eine solche Instrumentalisierung naheliegend (etwa nationale, religiöse Minderheiten, Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden, Menschen mit devianten Verhaltensweisen usw.)?

9

Werden Betätigungen politischer, gesellschaftlicher oder sozialer Art, die in der Bundesrepublik Deutschland zulässig sind, von einigen der am Symposium beteiligten Staaten dem Terrorismus bzw. der Organisierten Kriminalität zugeordnet, und wenn ja,

a) welche,

b) wie ist vor diesem Hintergrund ein Erkenntnisgewinn aus solchen gemeinsamen Debatten zu erwarten, wenn unter gleichen Begriffen über ganz unterschiedliche Gegenstände geredet wird?

10

Welche möglichen Bekämpfungsansätze von Terrorismus und Organisierte Kriminalität wurden besprochen?

11

Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Bewertung bisheriger Terrorbekämpfungsansätze wurden deutlich?

12

Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede hinsichtlich der konzeptionellen Weiterentwicklung der bisherigen Terrorbekämpfungsansätze wurden deutlich?

13

Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede wurden hinsichtlich der Geltung der Menschenrechte beim Kampf gegen den Terrorismus deutlich (bitte soweit möglich die unterschiedlichen Standpunkte nach Ländern darstellen)?

14

Sind von Seiten des Bundeskriminalamtes und der deutschen Botschaft die Menschenrechtsverletzungen in den VAE angesprochen worden, und wenn ja, welche Verstöße wurden angesprochen, und wie haben die Vertreter der VAE darauf reagiert?

15

Sind von Seiten des Bundeskriminalamtes und der deutschen Botschaft die Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien angesprochen worden, und wenn ja, welche Verstöße wurden angesprochen, und wie haben die Vertreter Saudi-Arabiens darauf reagiert?

16

Sind von Seiten des Bundeskriminalamtes und der deutschen Botschaft die Menschenrechtsverletzungen in Oman angesprochen worden, und wenn ja, welche Verstöße wurden angesprochen, und wie haben die Vertreter Omans darauf reagiert?

17

Sind von Seiten des Bundeskriminalamtes und der deutschen Botschaft die Menschenrechtsverletzungen in Kuwait angesprochen worden, und wenn ja, welche Verstöße wurden angesprochen, und wie haben die Vertreter Kuwaits darauf reagiert?

18

Sind von Seiten des Bundeskriminalamtes und der deutschen Botschaft die Menschenrechtsverletzungen in Katar angesprochen worden, und wenn ja, welche Verstöße wurden angesprochen, und wie haben die Vertreter Katars darauf reagiert?

19

Inwiefern wurden Absprachen getroffen oder vorbereitet?

20

Inwiefern wurden bei dem Symposium der Aspekt der Grenzsicherung sowie der Migrationskontrolle angesprochen, und welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede wurden hierbei deutlich?

21

Inwiefern wurden bei dem Symposium über frühere Übereinkommen mit Saudi-Arabien und ihre Bedeutung für die weitere Zusammenarbeit gesprochen?

22

Inwiefern wurden bei dem Symposium der

a) Bedarf an polizeilicher, militärischer und/oder geheimdienstlicher Ausbildung der einheimischen Sicherheitskräfte (welcher Art),

b) Bedarf an Ausstattungshilfen aus Deutschland (welcher Art),

c) Bedarf an einer Intensivierung der polizeilichen, militärischen und/oder geheimdienstlichen Zusammenarbeit (in welchen Bereichen),

d) Bedarf an Intensivierung des Informationsaustausches zwischen den Sicherheitsbehörden der am Symposium teilnehmenden Ländervertreter (in welcher Hinsicht) formuliert, und inwiefern will die Bundesregierung dem nachkommen?

Inwiefern umfasst dies auch die umfangreichere Versorgung der arabischen Sicherheitsbehörden mit Inhalten beim Bundeskriminalamt angesiedelter Dateien inklusive der Antiterrordatei und/oder die Schaffung neuer Dateien (welchen Typus und Inhalts)?

23

Aus welchen Kostenpunkten setzen sich die Gesamtkosten von 150 000 Euro zusammen, und aus welchem Etat werden diese bestritten?

24

Inwiefern, von welcher Seite, und mit welchem Tenor wurde die Ausbildungshilfe der Bundespolizei in Saudi-Arabien und die etwaige Bedeutung des dort von European Aeronautic Defence and Space Company (EADS) installierten Systems für die Kriminalitätsbekämpfung im Inneren angesprochen?

a) Sind in diesem System auch die von der Firma EMT Ingenieurgesellschaft mbH gelieferten Drohnen des Typs LUNA eingebunden?

b) Welche weiteren von Deutschland an Saudi-Arabien gelieferten Aufklärungssysteme oder Waffen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in das Grenzsicherungssystem Saudi-Arabiens eingebunden?

c) Inwieweit hat die Bundesregierung weitere Ausbildungshilfen für Sicherheitskräfte im arabischen Raum geplant, und inwiefern stehen diese im Zusammenhang mit (welchen) von deutschen oder multinationalen Firmen/Konzernen verkauften Rüstungsgütern oder polizeilichen Kontrollwerkzeugen?

Berlin, den 8. März 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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